Kleiner Waffenschein

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 8.371 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. August 2012 um 17:51) ist von Detonex.

  • Moin Moin,

    hab mal ne Frage zum Waffengesetz.

    Ein Kollege von mir hat vor ein paar Monaten den KWS beantragt, weil er gerne zu seiner "eigenen Sicherheit" eine Gaspistole mit sich führen möchte. Er möchte diese allerdings nur zur Abschreckung gegenüber einem Angreifer nutzen. Jetzt hat die Sachbearbeiterin vom Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen einer Gas Schreckschusswaffe einen riesigen Roman geschrieben.
    Und zwar hat er sich vor ca 3 Jahren mal die Polizei ins Haus geholt, er hatte nämlich Stress mit einer Person die er daraufhin im Chat bedroht hat und meinte "er wolle sie erschießen". In Wirklichkeit so wie er es mir sagte, hatte er aber nie die Absicht dieses zu tun, er hat diese Drohung nur ausgesprochen um zu bezwecken dass diese Person in Ruhe lässt weil er von dieser beleidigt und gemobbt wurde, das hat er auch der Polizei erzählt die ihn schließlich mit einem blauen Auge haben davonkommen lassen (30 Sozialstunden wegen Morddrohung und danach wurde die Anzeige gelöscht).
    Auf jeden Fall meinte die Sachbearbeiterin zu ihm in dem Schreiben dass er einen "großen Drang nach Waffen hat" und dass sie keine persönliche, geistige Reife und Zuverlässigkeit erkennen könnte, die er bräuchte um den Anforderungen zur Erteilung des KWS´s gerecht zu werden. Mit anderen Worten hat die Sachbearbeiterin ihn als einen potentiellen "Verbrecher" abgestempelt und der KWS ist vorerst Geschichte, zudem will man jetzt ein Waffenbesitzverbot gegen ihn aussprechen. Er ist nicht vorbestraft und hat sich sonst nie was zu Schulden kommen lassen, aber möchte unbedingt den KWS haben. Nun steht in dem Schreiben drin, dass er die Möglichkeit hat eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Schreiben an sie zurückzusenden und er könnte ein ärztliches/psychologisches Gutachten erstellen lassen, mit dessen Hilfe seine Zuverlässigkeit und Reife "bewiesen" wird, damit man gewährleisten kann, dass er mit Waffen und Munition sachgemäß und nicht missbräuchlich umgeht. Nun wusste diese Sachbearbeiterin aber nicht wie viel ein solches Gutachten kosten wird und wo genau man es machen kann.
    Jetzt wollte ich euch mal fragen, wo man ein solches Gutachten erstellen lassen kann, wie viel es kostet und was einen dort erwartet und ob es überhaupt Sinn macht, nach einer "solchen Bedrohung" eins erstellen zu lassen.
    Wie gesagt, er hatte niemals Waffen bei sich zu dem Zeitpunkt, hat sonst nie Mist gebaut und diese Drohung war nichts weiter als heiße Luft und er fühlt sich jetzt zu Unrecht behandelt weil man ihn wegen einer jugendlichen Dummheit jetzt als einen Psychopaten abstempelt.
    Was meint ihr dazu?


    LG

    Tupolev

  • Und wieder eine “mein freund hat“-geschichte...
    Ich denke das die sachbearbeiterin absolut korrekt handelte. Wer mit solchen drohungen um sich wirft sollte in der öffentlichkeit keine war mit sich führen dürfen.
    Test sollte manbeim psychologen machen können

    1x Röhm Rg 3 brüniert-1x Rg 96 brüniert-1x em-gemod.63-1x Röhm Rg 8-1x Röhm Rg 9-1x Record B1S-1x Weihrauch Hw94 brüniert mit Holzgriffschalen-1xRöhm Rg 600-1x Röhm Rg 88 Nickel

  • Hi, :^)

    komische Geschichte. Dreißig Stunden wegen Morddrohung, gibt unser Gesetz gar nicht her. Also muss er wohl wegen Nötigung oder ähnlichem angezeigt worden sein. Wenn sogar ein allgemeines Waffenverbot in Erwägung gezogen wird, dann liegt noch viel mehr im Argen.

    Viel mehr kann man bei diesen ich kenne Jemand/habe einen Freund-Geschichten auch gar nicht sagen. Außer, dass die festgelegten Zeiten der anschließenden Regelunzuverlässigkeit verstrichen sein müssen, erst dann kann er einen KWS oder eine andere waffenrechtliche Erlaubnis wieder beantragen.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Wer bereit ist ein Gutachten für den KWS zu machen, sollte sich fragen - für was?

    Was soll das raus kommen?

    Ich bin mir der Bedrohung, die ich mit einer Gaswaffe ausschalten könnte, nicht bewusst, die hier ein Gutachten rechtfertigt.

    Paul

  • .....hat er sich vor ca 3 Jahren mal die Polizei ins Haus geholt, er hatte nämlich Stress mit einer Person die er daraufhin im Chat bedroht hat und meinte "er wolle sie erschießen". In Wirklichkeit so wie er es mir sagte, hatte er aber nie die Absicht dieses zu tun, er hat diese Drohung nur ausgesprochen.........

    Um die Sache der Reihenfolge nach aufzudröseln:

    Zur Ursache (Zitat oben):

    Der Sachbearbeiterin ist kein Vorwurf zu machen!
    Wer andere Personen mit dem Tod bedroht, ob ernst gemeint oder nur zur "Abschreckung", hat Probleme mit sich oder seiner Umwelt!
    Scheinbar will er sich jetzt mit der SSW vermeintlich gegen genau solche Typen schützen, wie er selbst einer ist/oder war!

    Gutachten ist nachvollziehbar, es sollte aber vorher abgeklärt werden, ob es nur ein Vorschlag oder eine Vorraussetzung zum erlangen des KWS ist.
    Das beste Gutachten hilft nichts, wenn bereits ein generelles Waffenverbot erlassen wurde, oder in Beantragung ist. Ein Gutachten zur Widerrufung dessen ist anders aufgebaut, als ein Gutachten zur Klärung der geistigen Reife und sozialen Fähigkeiten/Verhalten!

    Wenn ein Gutachten angefordert wird, sollte die Behörde über eine Nachweis-Liste zugelassener Gutachter verfügen. Du kannst auch einen Gutachter freier Wahl beauftragen, aber der kürzeste Weg ist ein "Amtsbekannter Gutachter".

    Zum Kostenfaktor wird Dich b.w. "Deinen Freund" der Gutachter gerne beim Erstgespräch aufklären.

  • Hi, :^)

    komische Geschichte. Dreißig Stunden wegen Morddrohung, gibt unser Gesetz gar nicht her. Also muss er wohl wegen Nötigung oder ähnlichem angezeigt worden sein. Wenn sogar ein allgemeines Waffenverbot in Erwägung gezogen wird, dann liegt noch viel mehr im Argen.

    Viel mehr kann man bei diesen ich kenne Jemand/habe einen Freund-Geschichten auch gar nicht sagen. Außer, dass die festgelegten Zeiten der anschließenden Regelunzuverlässigkeit verstrichen sein müssen, erst dann kann er einen KWS oder eine andere waffenrechtliche Erlaubnis wieder beantragen.

    LG Andreas :^)

    Ich kann das auch nur so wiedergeben wie er es mir beschrieben hat.


  • Ich weiß nicht inwiefern man sagen kann dass eine Person "unzuverlässig" dies bzgl. ist. es war ja anscheinend nur eine leere Drohung die im rausgerutscht ist.
    Aber mal abgesehen davon, es gibt ne Menge Leute die aus diesem Grunde, sprich Selbstverteidigung einen KWS besitzen.
    Problem bei ihm ist halt dass er sich aufgrund dieser Bedrohung selbst ein Bein gestellt hat.
    Ich persönlich halte nichts von einem KWS, einer handgreiflichen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen ist immer noch das Beste, ansonsten sollte man Kampfsport betreiben um sich zu wehren, der Gebrauch oder die Androhung mit einer SSW kann ne Menge Konsequenzen nach sich ziehen weil die Gesetzteslage hier ziemlich streng ist.
    Aber das ist seine Sache, wollte halt nur wissen ob er mit Hilfe eines Gutachtens den KWS bekommt bzw. sein Waffenbesitztverbot doch nicht erteilt wird. Kenne mich da nicht aus.

  • Und wieder eine “mein freund hat“-geschichte...
    Ich denke das die sachbearbeiterin absolut korrekt handelte. Wer mit solchen drohungen um sich wirft sollte in der öffentlichkeit keine war mit sich führen dürfen.
    Test sollte manbeim psychologen machen können

    Ich weiß nicht was es mit diesen "Mein Freund hat" Thema auf sich hat.
    Wollte hierzu nur ein paar Infos haben, mich betrifft das Thema zwar nicht persönlich aber Fragen kostet ja nichts.

    LG

  • Tupolev damit du nicht doof da stehst, sollte dein Kumpel selbst einen Account erstellen und nachfragen, dieses Verfahren hält alle Komments ala "dein Freund usw" von dir ab !
    Nur ein gut gemeinter Tip.
    Dein Kumpel oder wer auch immer ist geistig so minder-bemittelt, dass im die Worte ausgehen, da er sowas androhen muss.... "im Chat" Prost Mahlzeit...
    mfg Daniel

    Einmal editiert, zuletzt von mulcher (4. August 2012 um 19:34)

  • Tupolev damit du nicht doof da stehst, sollte dein Kumpel selbst einen Account erstellen und nachfragen, dieses Verfahren hält alle Komments ala "dein Freund usw" von dir ab !
    Nur ein gut gemeinter Tip.
    mfg Daniel

    Danke Daniel,
    wusste ich leider nicht, bin neu im Forum!
    Aber ich denke das Thema hat sich ja jetzt auch geklärt

    LG

    Tupolev

  • Tja,da hat der gute Mann mit seinem KWS-Antrag eine Lawine losgetreten,die er bestimmt nicht wollte.Denn wenn er ein Waffenverbot bekommt,darf er ja nichtmal mehr ne Gaspistole oder Luftpistole auch nur besitzen,das ist dann mehr als ärgerlich.Aber ja auch evtl besser für sein persönliches Umfeld.

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Ich habe eben einen Freund von mir - ein ausgezeichneter Jurist - gefragt, der meinte, dass da einer Rechtsbehelfsbelehrung beistehen müsse. Nach Durchführung eines Widerspruchverfahrens kann man dann den gerichtlichen Weg einschlagen. (Verpflichtungsklage für KWS, Anfechtungsklage gegen Waffenverbot).

  • Der Onkel vom Schwager meiner Mutter, dessen Cousin sein Nachbar, der hatte dasselbe Problem. 8|


    Fakt ist, daß die Behörden bei Waffenrechtlichen Genehmigungen keinen Spaß verstehen, wenn der Antragsteller irgendwann mal eine Bedrohung gegen jemanden ausgesprochen hat und diese dann Aktenkundig geworden ist.

    Das Gleiche gilt z.Bsp. für WBK Inhaber, die dürfen sich so einen Fauxpas auch nicht leisten. Dann wird ruckzuck die Zuverlässigkeit aberkannt.


    Gruß Ralf

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Ganz klare Sache: Er ist auffällig geworden, dies ist registriert worden, somit ist der KWS für ihn gestorben.

    Was er bei der Drohung dachte, ob er diese ernst meinte oder wie lange diese schon her ist spielt keine Rolle.

    Solche Drohungen hat man nicht zu machen. Damit sollte in der 5. Klasse schluss sein....
    Daher ist der Beamtin vollkommen Recht zu geben, da sonst jeder ankäme und versuchen könnte zu verhandeln.

    Auffälliges Register bei der Polizei = Kein KWS

    Ich hatte schon "Angst" den nicht zu bekommen, weil ich mit 14 mal ein Feuerchen im Wald gemacht hab und daraufhin unsere Namen notiert wurden....Aber war ja noch nicht strafmündig:)

    Only after the last tree has been cut down,Only after the last fish's been caught,
    Only after the last river has been poisoned,Only after the air has been polluted,Only then will you find money cannot be eaten... -Cree Prophecy

  • Wie mir gestern eine Nachbarin erzählt hat,hat ne andere Nachbarin ne kleine,schwarze Kugel(was auch immer das war)bei sich im Blumenbeet gefunden,und fing direkt an,zu behaupten,ich würde auf Vögel schiessen...da bekommt man sofort wieder Angst vor ner Hausdurchsuchung,obwohl man nichts gemacht hat,und die meisten meiner freien Waffen noch niemals mit der Aussenwelt Sichtkontakt hatten...echt traurig hierzulande,das man sich über Nichtigkeiten n Kopp machen muss...Und draussen rennen die Kids mit Immigrationshintergrund mit ihren Softairs rum und spielen Bürgerkrieg....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • In Wirklichkeit so wie er es mir sagte, hatte er aber nie die Absicht dieses zu tun, er hat diese Drohung nur ausgesprochen um zu bezwecken dass diese Person in Ruhe lässt weil er von dieser beleidigt und gemobbt wurde, das hat er auch der Polizei erzählt die ihn schließlich mit einem blauen Auge haben davonkommen lassen (30 Sozialstunden wegen Morddrohung und danach wurde die Anzeige gelöscht).

    8| .....nach ner Morddrohung lässt ihn die POLIZEI ( ?? ) mit einem blauen Auge davon kommen ?

    Über sowas gibt die Polizei doch gar keine Urteile ? Die nimmt max. die Anzeige auf.....zumindest in Österreich kommt derartiges unter Garantie zum Staatsanwalt !
    Die Polizei hat doch gar keine Befugnis Sozialstunden aufzubrummen ! Sowas verhandelt doch nur ein Gericht ?

    Die Sache reimt sich nicht.....

    abgesehen davon : wie alt ist denn dein Kamerad ? für eine Beleidigung und Mobbing jemanden "abknallen" zu wollen ist doch mehr als lächerlich !

    dass ihm der KWS verwehrt wird wundert überhaupt nicht !
    ( ...was würde der Knilch denn machen, wenn ihn jemand schief anschaut und er hat eine SSW in der Tasche ? ......)

    sicher ist von so einem Rüffel die Bemerkung nicht ernst zu nehmen ! Aber WAS erwartet sich der Staat von einem Waffenbesitzer ?? ......SELBSTBEHERRSCHUNG !!

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

    Einmal editiert, zuletzt von Detonex (7. August 2012 um 17:45)

  • er fühlt sich jetzt zu Unrecht behandelt weil man ihn wegen einer jugendlichen Dummheit jetzt als einen Psychopaten abstempelt.

    LG

    Tupolev

    Ja Ja....viele schmeissen sich in der Jugend selber Prügel in den Weg...dafür gibt es auch ein Jugendstrafrecht welches um einiges lockerer ist als bei Erwachsenen.....weil eben viele Jugendliche eher zu unüberlegten Sachen neigen
    als Erwachsene !
    Aber Konsequenzen sollten schon erteilt werden....sonst täte jeder was er wolle ! ;^)

    Wer nicht liebt das blanke Schwert,
    den Falkenflug , das stolze Pferd ,
    den edlen Hirsch , das schöne Weib ,
    der hat kein rechtes Herz im Leib !

  • Tja so läuft der Hase....ich hatte damals auch Schiss als auf einmal in der Nacht um 3 die Polizei vor der Tür stand. Grund war das meine damalige Freundin aus München zu mir gefahren ist OHNE ihrer Mutti bescheid zu sagen.

    Der Polizei aus München hat ein alter Brief aus dem Papierkorb mit meiner Adresse gereicht und schon waren die Kollegen aus NDS bei mir und wollten wissen ob ich wen in meiner Wohnung verstecke. :pinch:

    Die Geschichte hat sich aber dank der netten Beamten schnell geklärt und es hat auch keine Probleme gegeben.

    Wer droht und dann noch selber die Polizei ruft....naja..... :thumbsup:

    Sollte er den KWS wollen geht wohl nichts um ein (wahrscheinlich teures) Gutachten vorbei. Oder aber er steigt ganz normal auf den Guardian Angel, Jet Protector oder auf Pfefferspray um. Da diese Geräte zur Tierabwehr sind dürften sie ja nicht unters Waffenverbot fallen was evtl. ausgesprochen wird.

    Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamellbonbons aber exakt 25911 Wörter. (:)

    ,,Arm yourself because no-one else here will save you"

    Rules for a Gunfight :
    1. Bring a Gun. Preferably
    , bring at least two Guns.
    2. Bring all of you friends who have Guns.