Rechtliche Frage zum Thema abschießen von SSW auf eigenem Grundstück

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.125 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Juli 2012 um 13:44) ist von Rancon.

  • Hallo liebe CO2air.de Community,
    ich weiß das Thema wurde hier schon recht häufig angeschnitten aber ich muss nochmal nachfragen da die Threads schon sehr alt sind.
    Ich habe eine SSW mit PAK Munition 9mm.
    Habe ein paar Schuss damit auch abgegeben.
    Dann kam meine Nachbarin gleich muckend an und meint sie wird das alles melden das ist verboten blablabla.
    Ich bin 25 Jahre alt und habe "keinen" kleinen Waffenschein.
    Dannach habe ich einfahc mal bei der Polizeideinststelle angerufen und stumpf nachgefragt.
    Der nette Herr Beamte meinte das es neuerdings verboten sei, auch auf seinem eigenen Grundstück die SSW abzufeuern und das dies nur noch an Sylvester erlaubt ist.
    Die frage ist: Stimmt das oder hatte der Beamte einfach keine Ahnung?
    Ich lebe in Niedersachsen Landkreis Rotenburg.
    Bitte um schnelle Hilfe

  • Soweit ich weiss ist es nicht direkt verboten, aber wenn dir die Nachbarin was böses will, kann sie dich wegen Ruhestörung anzeigen. Den kleinen Waffenschein brauchst du nicht, wenn du auf deinem eigenen Privatgrund bist oder bei wem, der dir seine Erlaubnis erteilt hat. Du brauchst den nur, wenn du die Waffe geladen in der Öffentlichkeit bei dir hast.

    Das Prblem hab ich auch, ich würde meine Schreckschusswaffen auch gerne öfter mal schiessen, aber trotz Garten meiner Eltern gibt es Nachbarn, die sofort Stress machen wenn man 4 oder 5 Schuss abgefeuert hat. So ist das leider. Es scheint nur an Silvester kein Mecker der Nachbarn zu geben.

  • Der nette Beamte hätte dir auch den passenden Paragrafen aus dem WaffG geben sollen. Mir ist keine Änderung des WaffG bekannt.
    Verboten ist in dem Fall relativ. Wenn du deinen Nachbarn damit ständig auf die Nerven gehst, ist es, als ob du ständig sehr laute Musik hörst. Es ist vermeidbarer Lärm, mit dem man seine Nachbarn nicht zu oft belästigen sollte. Singuläre, seltene Ereignisse müssen dafür die Nachbarn im Gegenzug dulden - sowas nennt sich gegenseitiges Verständnis der Nachbarn, das ist auch gesetzlich festgeschrieben.

    Dein Wohnort ist gleichgültig, das WaffG ist ein Bundesgesetz.

    Edit: Wie der Vorposter schrieb, in der Theorie Ruhestörung, aber es gibt gegenseitige Duldungspflichten. Solange deine Schüsse außerhalb von Ruhezeiten, weder besonders häufig noch dauerhaft (im Sinne von: 500 Schuss am Stück) erfolgen, solltest du dir keine Gedanken machen.

  • Eine solche Gesetzesänderung ist mir unbekannt.
    Du könntest schlimmstenfalls wegen Ruhestörung belangt werden.

    Der "kleine Waffenschein" wird lediglich zum führen der Waffe ausserhalb befriedeten Besitztums benötigt und hat nichts mit einer Schiesserlaubnis zu tun.

  • Waffenrechtlich hat der Beamte unrecht:

    Zitat


    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
    a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
    b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

    a) Ist nicht nur interessant für Luftdruckwaffen, sondern auch für Signalgeschosse aus der SSW.

    b) ist der für dich interessante Teil. Deine SSW verschießt Kartuschenmunition.


    Ungeachtet des WaffG kann das Schießen natürlich gegen andere Regelungen verstoßen, Stichwort "vermeidbarer Lärm".
    Aber es ist nicht verboten!


    Stefan

  • Dankeschön!!!
    Habe einfach nochmal bei dem netten Herren angerufen und die Gesetzestexte geschildert!
    Er war einsichtig und meint das es erlaubt ist die Waffe obacht "auf dem eigenen Grundstück zu führen und abzufeuern sofern keine Pyro Munition verwendet wird.
    Allerdings meint er das es schon beim ersten Schuss zu einer Anzeige kommen kann. Ergo zu einem Bussgeld von ca. 100 Euro.
    Ist das denn wenigstens richtig?
    Wenn ich 1 Magazin abfeuer? und nicht 500 Schuss und das auch nicht zu Ruhezeiten?

    Vielen dank bis hier!

  • Ich hatte auch mal so einen netten Brief vom Ordnungsamt im Briefkasten wegen verstoß gegen das Waffengesetz. Eine Nachbarin meinte ich hätte mit einer scharfen Pistole geschossen. Ich habe dann beim Ordnungsamt bescheid gesagt das ich nur mit einer SSW geschossen habe und das auf meinem Grundstück. Darauf kam ein 2. Brief womit mir bestätigt wurde das ich das dürfe. Allerdings wurde mir auch der Lärmparagraph nahe gelegt. In dem steht das vermeidbarerer Lärm geahndet werden kann und das dann mit einem Bußgeld bestraft wird. Naja ich habe mir jetzt einen Knallkarton gebastelt in den ich draussen dann meine Pfeffer und CS-Kartuschen testen kann. Da ich im Keller einen Übungsraum für meine Band habe kann ich dort nach Herzenslust meine Platzer ballern ohne das es jemanden stört.

    Achja, aus welcher Ecke kommst du denn? Ich komme aus Walsrode (SFA..Sorry: Heidekreis :rolleyes: ) und das ist ja nicht weit weg von ROW.

    \m/ :new14: \m/

  • Singuläre, seltene Ereignisse müssen dafür die Nachbarn im Gegenzug dulden - sowas nennt sich gegenseitiges Verständnis der Nachbarn, das ist auch gesetzlich festgeschrieben.


    Nö, so etwas gibt es nicht.
    Jeder vermeidbare Lärm ist Ruhestörung.
    Wenn es die Nachbarn nervt ist es eine blöde Situation, da kann man nur versuchen sich mit den Nachbarn zu einigen. Wollen die nicht und rufen die Polizei wird es übel.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Mein Nachtbar hatt sich sogar am Silvester beschwert das ich endlich aufhören solle rum zu Schießen um 20Uhr war das
    ich hatte noch nicht mal 50Schuss verschossen der beschwert sich auch wenn ich mit einer Paintball schieße
    dann hab ich ihn erklärt das dass ungefährlich sei darauf hin meint er nur das er keine Farbe bei sich sehen will sonst gibts Ärger.
    Eigentlich wollt ich mir noch nen LG kaufen ich frag mich mit was er mich dann wieder zu Labert,
    aber ein wenig kann ich ihn verstehen der ist immerhin über 90 und erzählt mir auch manchmal Kriegsgeschichten
    vielleicht sieht er deswegen nicht so gerne waffen.
    Sonst Schieß ich im keller mit meiner SSW da hatt sich noch nie jemand beschwert
    wenn ich mal nen Magerzin durch jage 8)

  • Solange man in den eigenen 4 Wänden bleibt (mit Luftpüster oder Paintball / Softair), kann kein Nachbar etwas. Anders sähe es m.E. aus wenn man mit einer (ungedämpften) SSw rumhustet, auch wenns IN der Bude passiert, wenn einen Nachbarn der Radau stört, kann er Dich anzeigen - ABER nicht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, sondern gegen die Emissionsschutzverordnungen - also wegen Ruhestörung. Du darfst sogar mit einer echt aussehenden freien Waffe in Deinem Garten herumspazieren, während nebenan die Kinder der Nachbarn spielen - nur schießen wäre dann fatal, das Spazierenführen eines Luftgewehrs oder einer Softair-AK47 ist nicht verboten, solange es auf DEINEM Grund und Boden passiert. Daß Du aber in so einem Fall vermutlich dank "besorgter Nachbarn" Kaffeebesuch vom SEK bekommen würdest, sollte klar sein...

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Hi, :^)

    die Antwort auf diese Frage findet sich in § 117 OWiG. Beim Schießen mit SSW handelt es sich per Definition, wenn sich jemand gestört fühlt, immer um vermeidbaren Lärm. Liegt einer mit gebrochenem Bein im Garten und will auf sich aufmerksam machen, ist es gestattet eine SSW zu benutzen. Ebenso wie in Fällen der Notwehr. Das wäre der berechtigte Anlaß.


    Schiesst man nur spaßeshalber, dann ist der Lärm vermeidbar. Da es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, wird jeder Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen (Opportunitätsprinzip) der zuständigen Stellen entschieden. Das kann das Ordnungsamt oder die Polizei sein. Nicht alle Fragen unser Hobby betreffend, lassen sich über das WaffG klären.


    (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


    :^) LG Andreas

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Abgesehen von dürfen oder nicht dürfen, habt ihr keine Angst, dass ein Nachbar die Polizei verständigt? Wenn heutzutage von Schüssen in einer Wohnung die Rede ist, dann ist doch bestimmt gleich "großer Bahnhof", oder nicht?
    Ich hätte Schiss, dass mir da gleich das SEK in der Bude steht. Ob zu Unrecht oder nicht, auf die Erfahrung könnte ich verzichten.

    Ich habe keine Lösung,
    bewundere aber das Problem!

  • Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

    Wenn du so in deinem Garten schiest wie dein Avatarbild werden die 5000€ wohl voll ausgenutzt :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Du vergisst ein wichtiges TBM. Der Lärm muss "geeignet sein, [...] die Nachbarschaft erheblich zu belästigen [...]".

    Eine OWiG Kommentar habe ich hier leider nicht herumstehen, aber wenn jemand einmal zehn Schuss mit seiner SSW abfeuert, zu einer Zeit, in der arbeitende Menschen ohnehin nicht zuhause sind, kann man kaum davon sprechen. Ist halt die Frage, ob eine abstrakte Eignung reicht, oder ob die Eignung konkret in dem Fall gegeben sein muss.

    Mal sehen, wenn ich demnächst mal einen Kommentar zur Hand habe suche ich dazu was raus.

    Pupsnase: es gibt sicher keinen §§, der das festlegt, aber ich würde diese gegenseitige Rücksichtnahme allein schon aus "erheblich" herleiten wollen. Keine Hausfrau (Beispiel!) ist erheblich belästigt, wenn der Nachbar, während sie gerade absaugt, mal einen Schuss mit seiner SSW abfeuert.

    Aber im OWiR kenne ich mich kaum aus :^)

    Stollentroll: Wir haben hier von einigen Fällen gehört, in denen das vorgekommen ist. Dürfte sich trotzdem eher um Einzelfälle handeln, so bedauerlich es auch ist.

  • Tja was ist erheblich ?
    Fakt ist doch wenn sich ein Nachbar gestört fühlt ist es für ihn erheblich.

    Die Rücksichtnahme von der Du schreibst ist nur in Richtung Lärmvermeidung zu sehen und nicht in Richtung Lärm ertragen.
    Ich weiß das viele nicht verstehen können ( oder wollen ) das Lärm ( Personenabhängig ) eine echt übel Sache sein kann.

    Ich z.B. bin einem Großteil des Tages Menschlichen Lärm aus gesetzt ( bis 80 - 90 dB ) und wenn dann ein Tag auch noch körperlich Anstrengend war bin ich nach Feierabend so Lärm empfindlich das sogar Geschirr klappern in der Küche zuviel ist. Wie es da meinem Kollegen geht der Tinnitus hat möchte ich gar nicht erst wissen.
    Samstag ist meine Lärmempfindlichkeit dann wieder auf einen normalen Level.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Es kommt bei der Bestimmung dieser Rechtsbegriffe aber eigentlich nie auf eine subjektive Sichtweise, sondern auf die objektive Sichtweise eines Durchschnittsmenschen an. So auch bei der Geeignetheit.


    Ich bin zwar der Auffassung, dass in einer normalen Nachbarschaft auch mal eine SSW abgefeuert werden kann - im Idealfall, wenn ein Nachbar gerade den Rasen mäht oder sonst eine Lärmquelle ohnehin gerade vorhanden ist - aber das Problem ist auch, dass nicht nur das OWiG vorhanden ist, sondern auch noch eine Hausordnung und natürlich auch das Verhältnis zu anderen Nachbarn, das man vielleicht berücksichtigen sollte.

    Dann kann es - moralisch - schon auf die subjektiven Befindlichkeiten ankommen. Wenn man weiß, dass ein Nachbar Nachtschichten arbeitet und an einem Tag von 8-14 Uhr im Bett liegt, kann man ja die Waschmaschine (unvermeidbarer Lärm!) ja auch einfach später anstellen, wenn es möglich ist.

    Man muss nicht immer alles nur rechtlich betrachten.

    Das meinte ich in dem Fall auch mit Rücksichtnahme: es gibt unter Nachbarn auch gewisse Duldungspflichten, auch wenn es länger her ist, dass ich mich damit beschäftigt habe.

    So oder so, um Ärger zu vermeiden, kann ich nur die Konstruktion eines Knallkastens empfehlen. Dann sind nämlich auch längere Schusstests möglich.