hallo,
habe ein paar fragen, da mich der gesetzestext nicht viel schlauer macht
also, ich bin unter 25 und möchte nun eine wbk machen. nun ist ja vorgesehen, dass man da ein psychologisches zeugnis braucht. ich habe gesehen, dass der tüv soetwas anbietet, und auf meine anfrage hin wurde mir gesagt, dass das gutachten ~170€ kostet, was mir zu viel des guten ist. dieses gutachten bezieht sich, wenn ich das richtig verstehe nur auf großkaliber, sodass ich ohne das gutachten aber trotzdem KK-waffen kaufen/besitzen darf, und dann mit 25 das komplette programm, richtig?
muss dieses gutachten denn überhaupt in diesem umpfang sein? als ich 13 war, musste ich von der begabtenförderung eine art sondergenehmigung machen, dass ich in diesem alter schon wbk-pflichtige waffen schießen darf. dabei sollte ich auch eine solche bescheinigung abgeben, welche mir aber vom hausarzt für ~5€ ausgestellt wurde. im gesetz steht ja auch sinngemäß "die form der bescheinigung ist nicht so wichtig, hauptsache, sie beseitigt von amtsseiten alle zweifel". könnt ihr dazu noch etwas näheres sagen?
und zum schluss wollte ich noch wissen, ob es egal ist, in welchem bundesland ich die sachkundeprüfung mache, weil ich in niedersachsen arbeite/wohne, mein hauptwohnsitz(mit schützenverein) jedoch in sachsen-anhalt ist. für mich wäre es dann wohl einfacher, die sachkunde in NDS zu machen, und dann die wbk in S-A zu beantragen.
vielen dank für eure hilfe
MFG
termi