Gewehr verkauft, abweichende Versandanschrift?

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 2.064 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Juni 2012 um 12:35) ist von Lupo.

  • Hallo liebes Forum,

    habe grad über ein anderes Forum eine F-Waffe verkauft (genauer eine KJW M700). Allerdings stehe ich grad vor einem kleinen Dilemma:
    Der Käufer hat mir eine beidseitige Kopie des Persos geschickt, Name, Anschrift & Alter ist alles in Ordnung. Allerdings bittet er mich, das Gewehr an eine andere Adresse zu senden. Jetzt bin ich etwas verunsichert, weil ein Bekannter von mir der Meinung ist, ich dürfe die Waffe nur an die auf dem Perso angegebene Adresse senden. Sein Argument: Da könnte was faul sein und wenn irgendwas schief geht, bin ich der Blöde der unter Umständen einem nicht berechtigten eine Waffe verkauft/geliefert hat. :(
    Meiner Meinung nach, dürfte es doch da aber kein Problem geben, schließlich kann man bei Bestellungen bei Internethändlern auch eine abweichende Versandadresse abgeben... oder haben die eine Sonderstellung?
    Wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand auf die Sprünge helfen könnte, hoffe das gilt nicht als "Rechtsberatung" :)

    Grüße,
    Fabele

    Nothing in this world that`s worth having comes easy.
    FvLW und ProLegal - Mitglied.... du auch?

    Dies ist meine Signatur! Es gibt viele davon aber diese gehört mir... :P

  • Hallo,
    dein bekannter hat recht !
    Wenn Du das Teil an eine andere Adresse versenden sollst ( hatte ich auch schon) dann las dir von dem der das Teil entgegen nimmt die Daten schicken.
    Dann bist Du wieder auf der sicheren Seite.
    Las dir das aber alles vom Käufer bestätigen und nur Versichert verschicken, nicht das der Käufer nachher behauptet er hätte nichts bekommen weil Du an eine andere Adresse Versand hast.
    Gruß
    Jörg

  • Viele Händler versenden Artikel ab 18 Jahren nur an die Anschrift auf dem Personalausweis, z. B. Sportwaffen Schneider:

    Zitat

    Falls Sie Waffen oder Waffenzubehör bestellt haben, die erst ab einem
    bestimmten Alter verkauft werden dürfen,benötigen wir Ihren Altersnachweis
    (Kopie, Foto oder Scan von Vorderseite Perso,Führerschein oder anderes amtl. Dokument).

    Weiter unten finden Sie eine Liste der Artikel, die einen Altersnachweis erfordern.

    Bei einer abweichenden Lieferanschrift benötigen wir den Altersnachweis von dem Empfänger.

    Damit bist Du auf der sicheren Seite.

  • Danke für die Antworten, klingt einleuchtend :)
    Jetzt muss ich nur noch dem Verkäufer erklären, das ich das so nicht machen kann.

    Schöne Grüße,
    Fabele

    Nothing in this world that`s worth having comes easy.
    FvLW und ProLegal - Mitglied.... du auch?

    Dies ist meine Signatur! Es gibt viele davon aber diese gehört mir... :P

  • Ist ganz einfach - Du erklärst ihm die rechtliche Lage. Wenn alles ok ist, hat der Käufer Verständnis - und wenn er auf der abweichenden Lieferanschrift besteht, dann ist daran etwas mächtig faul. :S

    Im Zweifelsfall sollte es aber auch die Möglichkeit geben, den Paketzusteller anzuweisen, das Paket nur an den angegebenen Empfänger "persönlich" auszuhändigen bzw. sich vom Empfänger die Volljährigkeit SCHRIFTLICH quittieren zu lassen. Kostet wohl extra, aber das sollte sicher sein. Der ESC-Shop Waffenbude.de versendet, wenn ich das in den AGB richtig gelesen habe, freie Waffen und Munition auch nur gegen Volljährigkeitsprüfung.

    Dann besteht eben nur noch die Frage, wie vertrauenswürdig der angegebene Empfänger ist... So habe ich kürzlich auch ein SWS-Paket mit Platzpatronen und Magazin für meine Zoraki 914 erhalten, das Nachbarn angenommen haben, aber das Paket stand abends bei mir vor der Wohnungstür. Offenbar war der guten Frau ein Paket mit Gefahrgutaufkleber in der Wohnung mit mehreren Kindern zu heikel. :huh:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (12. Juni 2012 um 19:09)

  • Wo steht denn im Gesetz, dass man Waffen nur an die Adresse im Personalausweis verschicken kann? Der nette Käufer kann doch auch einen Zweitwohnsitz haben. Außerdem unterliegen private Briefe und Päckchen dem Postgeheimnis, wenn jemand anderes als der Empfänger die öffnet macht er sich strafbar und nicht der Versender. Daher ist es auch nicht schlimm, wenn der Nachbar das Gewehr annimmt.

    Viele Leute müssen tagsüber arbeiten, nicht nur die Briefzusteller. Viele Käufer lassen dann die Pakete an die Arbeitsstelle schicken. So wird auch zuverlässig verhindert, dass die Kinder zuhause sich strafbar machen. Du hast doch die schriftliche Bestätigung, dass an eine andere Adresse geliefert werden soll, dann ist doch alles in Ordnung.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Ist egal. Da es sich um einen Artikel handelt, der nur von über 18jährigen besessen/benutzt werden darf, mußt Du als Versender sicher gehen, daß auch nur eine berechtigte Person in den Besitz der Sache kommt. Meine Frau hat mal in einem Gewinnspiel eine Pulle Jägermeister gewonnen. Da sie nur ihren ersten Vornamen angegeben hat bei Teilnahme, hätte der Briefträger den Gewinn beinah nicht herausgerückt. Es muß absolut überein stimmen, was auf dem Perso steht, und an wen da geliefert wird.

    Bei Amazon kann ich z.B. Spiele ab 18 auch nur an den Wohnsitz schicken lassen, auf den ich gemeldet bin.

  • Also, ich hab bisher immer meinen Reisepass als Altersnachweis verwendet (z.B. bei SWS), und es hat immer gereicht. Da ist gar keine Adresse drauf.
    Ich würde auch an die abweichende Adresse senden, solange der Name des Empfängers gleich mit dem des Ausweises ist. Gibt ja Leute mit mehrere Wohnsitzen.

  • Ich lasse mir meine Pakete auch immer wieder an andere Adressen Senden, aber auf dem Paket steht immer mein Name drauf..... Solange es an Max Mustermann geht und nicht an Mäxchen ist das doch kein Problem. Oder, du lässt dein Paket einfach mit einem Ab 18 Aufkleber versehen, dann gibt´s der Postbote nur 18 Jährigen, und mehr kann man bei freien Waffen ja nicht verlangen (PS: Wer hat´s als Kinde den nicht auch mal "Versucht")

    "Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht."

    Treffen sich zwei Jäger,- beide tot....

  • Ist denn nur die Adresse eine andere oder auch der Empfänger (=NAME). Ich lasse mir auch öfter etwas ins Büro liefern. Das ist natürlich eine andere Adresse aber eben der gleiche Empfänger. ;)

    Ich würde nicht an eine dritte Person liefern.

  • Es ist völlig egal an welche Adresse es geht, solange die Person die gleiche ist (denn DAS ist die einzige Voraussetzung!). D.h. man kann sich seine Waffen samt Munition auch ins Büro liefern lassen, nur muss halt der Name der Person identisch sein.

  • Danke für die zahlreichen Antworten. :thumbup:
    Habe dem Käufer grade geschrieben, das ich es nach Geldeingang versende, allerdings nur an ihn übergeben werden darf... wird zwar denke ich etwas mehr kosten aber was solls, hauptsache auf der sicheren Seite :)

    Grüße,
    Fabele

    Nothing in this world that`s worth having comes easy.
    FvLW und ProLegal - Mitglied.... du auch?

    Dies ist meine Signatur! Es gibt viele davon aber diese gehört mir... :P

  • Wo steht denn im Gesetz, dass man Waffen nur an die Adresse im Personalausweis verschicken kann?

    Es steht drin, dass eine Waffe nur an einen Berechtigten übergeben werden darf. Will der die Waffe an einen anderen Ort geschickt haben, etwa an die Arbeitsstelle, weil tagsüber niemand sonst daheim ist (der berechtigt ist), dann muss immer noch sichergestellt werden, dass auch dort der Annehmende berechtigt ist.

    Zitat

    Außerdem unterliegen private Briefe und Päckchen dem Postgeheimnis, wenn jemand anderes als der Empfänger die öffnet macht er sich strafbar und nicht der Versender.

    Unsinn. Wenn du nicht sicherstellen kannst, dass die Waffe nur an einen/den Berechtigten übergeben wird, haftest DU im waffenrechtlichen Sinn. Du kannst den Paketknacker zwar wegen Verletzung des Briefgeheimnisses, wegen Unterschlagung oder sonst was anzeigen, aber waffenrechtlich ändert das nichts.

    § 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht


    § 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Wenn jemand dem Briefboten eines überzieht und das Paket mit dem Gewehr mitnimmt, bin ich dann auch dran? Derjenige begeht auch ein Verbrechen um an die Waffe zu kommen, genauso wie derjenige der widerrechtlich ein nicht an ihn adressierten Brief oder Päckchen öffnet. Könnte man evtl. beides als schweren Diebstahl bzw. Raub definieren?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Probier es aus. :rolleyes: Die entsprechenden Paragrafen stehen dann später in der Akte.

    Eine Paketabgabe mit einer WBK-pflichtigen Waffe an den Nicht-WBK-Nachbarn ist praktisch, aber strafbar. Ein :F:-Luftgewehr im Paket an den 17jährigen Nachbarssohn auch.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Also ich hab mir auch schon Waffen ins Büro schicken lassen, die Adresse und Anschrift ist auch anders als auf dem Personalausweis angegeben. Überhaupt musste ich beim entgegennehmen der Bestellung NOCH NIE einen Ausweis vorzeigen.

    edit: Auch nicht bei Sendungen vom SWS !!!


    Gruß Lupo

    Es war schon immer so.