Egun Betrüger, ich bin es leid!

Es gibt 116 Antworten in diesem Thema, welches 18.769 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Juli 2013 um 19:31) ist von Zündnadel.

  • Hallo,
    mir passiert es nun zum 3. mal das ein Egun Verkäufer sich nicht meldet oder sich heraus redet um die Ware nicht zu verkaufen :( Erst nach Androhung rechtlicher Schritte kam nach tagen eine Reaktion. Es handelt sich um diese Auktion: http://www.egun.de/market/item.php?id=3830152

    Wie ich durch Google heraus gefunden habe wurde das Set letzten Monat schon einmal versteigert.... Gerade kam eine Reaktion vom Verkäufer:

    Erstmal wollte ich erstmal sagen:
    sie können es sich sparen mit ihren Drohungen!Denn es gibt auch Leute die im Ausland Arbeiten ,und nicht
    jeden Tag ins I-Net gucken!
    Zum anderen hat meine Frau das Angebot ins I-net gesetzt mit fehlern!
    Sie können gern zum Anwalt gehen,dann kann ich endlich mal meine ADVOCARD
    nutzen!

    Das die Story erlogen ist kann ich mir an einer Hand abzählen, dank meiner Recherche habe ich den VK bei Facebook gefunden, und er war täglich online! Nun, es ist ja kein besonders teurer Artikel, aber mir geht es ums Prinzip... Ein Vertrag sollte eingehalten werde. Wie kann ich da eurer Meinung nach am besten mein Recht durchsetzen?? Anwalt einen Brief mit der Forderung um Erfüllung des vertrages beauftragen, zivilrechtlich verklagen... oder geht sogar polizeilich anzeigen? Mir reicht es langsam, die Idioten und Betrügerquote wird täglich schlimmer.

    Gruß, David

    Edit: hier die gleiche Auktion mit der gleichen Beschreibung.... die auf einmal falsch sein soll: egun Artikel 3814081

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    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

    3 Mal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (2. Mai 2012 um 17:22)

  • Gar nichts kannst du da machen.

    Erst letzten Monat kauft jemand bei mir Felgen über eBay, Sofort-Kauf. Den ganzen Sermon mit Privatauktion, Besichtigung vor dem Kauf etc. habe ich auch alles hingeschrieben. Der kommt vorbei, mäkelt rum, ich geh mit dem Preis nicht runter und er nimmt sie einfach nicht mit. Um nicht auf den Auktionsgebühren sitzen zu bleiben habe ich dann einen Antrag auf Abbruch der Transaktion gestellt (so ähnlich heissts..), er hat diesem zugestimmt, die Gebühren wurden mir gutgeschrieben und das wars...

    Wenn du mich fragst ist das alles für den Lokus was wir da unter die Aktionen schreiben oder was wir der Meinung sind das Rechtens ist. Der Typ will dir das Ding einfach nicht so billig verkaufen, so siehts aus. Drück' ihm ne schlechte Bewertung. Wenn von ihm eine schlechte zurück kommt, ganzen Schriftverkehr an eGun und diese löschen lassen. Fertig.

    Das einzige was du tun kannst, bei der Polizei eine Anzeige erstatten wegen Betruges. Da du wohl(?) noch kein Geld bezahlt hast, wird sich das aber im Sand verlaufen.

    PS: Nimm beim 2. Link das https raus und die Session ID, sonst geht der nicht ;)

  • Bei vorsätzlicher Nichteinhaltung eines Kaufvertrages, durch ihn als Verkäufer, wird ihm seine ADVOCARD (des Anwalts Liebling) kraftig etwas husten!
    Auch Rechtsschutzversicherungen sind kein Freibrief für rechtswidriges handeln .... ansonsten schliesst künftig jeder Bankräuber vor der Tat noch schnell am Bankschalter eine Rechtsschutzversicherung ab :D

    Und ja ..... im Ausland tätig, der Hamster hat das WLAN-Kabel :^) durchgebissen etc. .... das habe ich in den letzten Monaten bei EGUN öfters gehört!
    Seitdem macht mir EGUN keinen richtigen Spass mehr, ich habe die Käufe dort stark eingeschränkt, und kaufe eigentlich nur noch bei Verkäufern die in der Vergangenheit fair abgewickelt haben.

    Ich bin mir bewusst, dass dies gegenüber den anständigen Verkäufern mit wenigen Bewertungen ungerecht ist! Aber ich habe die Kante gestrichen voll, immer wieder Wochenlang zu warten, ob ich für mein Geld auch eine Lieferung bekomme .... und was in dem Paket/in welchem Zustand vorhanden ist!

    EGUN sollte über die Ausweitung der Treuhandabwicklung als "Muss" nachdenken. EBAY geht ja scheinbar auch dazu über, dass Zahlungen nur noch über PayPal laufen.

    David, hake es einfach ab! Du machst Dir sehr viel Mühe, und es wird wenig dabei herauskommen. Ich denke da an einen gewissen "ERMA EGR66X"-Verkäufer, der vor einigen Monaten sein Unwesen getrieben hat. Und trotz seines Auffliegens (dank der Forenuser hier! :thumbup: ) auch noch die geprellten Käufer mit Mails verhöhnt hat.

    Wie sagt Ludwig Thoma so schön: "3 Haselnuss-Stecken müssen hin werden auf seinem Rücken!"
    Ich bin natürlich absolut gegen Selbstjustiz .... aber die Zeiten von Ludwig Thoma hatten schon etwas schönes! :whistling:

  • Ich bin auch öfter im Ausland unterwegs und wenn ich jemand in der Firma darum bitte etwas für mich zu verschicken, kommt zu 95% nur Murks dabei raus. Dann dauerts halt 2-5 Tage länger mit dem Versand.

    Wie ich geschrieben habe, da du ja wohl noch kein Geld überwiesen hast, werden die bei der Polizei abwinken, das wird eh wegen Nichtigkeit nicht weiter verfolgt, denke ich.

    Aber quer zum Thema:
    Diese Versandhetzer mit ihrem Online-Banking-Gelaber gehen mir aber auch gewaltig auf den Sack. Die meinen weil sie das Abends überwiesen haben schick' ich am nächsten Tag das Zeug raus. Ich hab kein Online-Banking für mein egun/ebay-Konto (ja, ich habe eines extra angelegt) und hole die Auszüge am Automaten, wenn es mir morgens zeitlich langt.

  • Hi, :^)

    Wie ich geschrieben habe, da du ja wohl noch kein Geld überwiesen hast, werden die bei der Polizei abwinken, das wird eh wegen Nichtigkeit nicht weiter verfolgt, denke ich.

    na da sind wir ja beim Betrug in der komfortablen Ausgangssituation, dass auch ein Versuch strafbar ist. Mit 123 Euro wird da wegen Geringfügigkeit auch nichts mehr eingestellt. :thumbup: So Typen grundsätzlich anzeigen.

    Es ist halt die Rennerei und die Waffe hat man dann erst nicht. Strafrecht und Zivilrecht haben da ja nichts miteinander zu tun, selbst wenn er zu einer Strafe verurteilt würde, bringt das die Waffe nicht her. Echt ne blöde Situation. ;(

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Been there, done that.. Aber muss jeder für sich selbst entscheiden, mir ging es damals auch ums Prinzip! "Recht" hab ich bekommen, mit dem konnte ich nur nicht viel anfangen :)

    Übrigens: Der Kamerad ist "inaktiver Benutzer" und das ohne Bewertungen und ohne Verkäufe. Meint ihr der machts noch lang? :)

  • Ok,
    überwiesen wurde noch nichts.... da der ja keine Daten heraus gibt. Klar ist das nun ne Menge Stress, aber wenn niemand was bei solchen Leuten unternimmt machen die munter weiter... Von daher werd ich mich erkundigen was ein Brief vom Anwalt kostet. Momentan sehe ich rechtlich gute Chancen da 1. die Sachen schon einmal "verkauft" wurden, und 2. Ungereimtheiten bei der Anschrift sowie belegbare Lügen in der Mail sind.

    Gruß, David

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  • Du brauchst von deinem Anwalt aus gar nichts machen. Das macht der Staatsanwalt, der ist für dich kostenlos. Deshalb meinte ich ja, bei der Polizei Anzeige wegen Betruges erstatten :)

  • Zuallererst wäre es interessant zu wissen, ob du schon bezahlt hast.
    Wie hast du Ihn angeschrieben und in welche zeitlichen Abständen?
    Hat er irgendwo geschrieben, dass er die Auslieferung der Ware verweigert?

    Wenn du schon bezahlt hast und Rechtschutzversichert bist:
    Schreib ihm, dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag besteht, wenn nicht mit Ihm, dann eben mit seiner Frau.
    Weise Ihn darauf hin, dass er den Vertrag erfüllen muss, da es sich ansonsten um (vorsätzlichen) Vertragsbruch/Betrug handelt.
    Setze eine Frist zur Auslieferung der Ware (10-14 Tage) und erinnere Ihn, vorsichtshalber, an seine GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT, die er auch als Privatverkäufer hat!
    Sollte er meinen darauf nicht eingehen zu müssen->Anwalt
    Ignoriert er das->Polizei->Anzeige

    Hatte mal das Vergnügen auf Ebay.
    Ging um 'ne Xboxfestplatte, die falsch formatiert wurde und keine Firmware mehr drauf hatte.
    Musste dem auch erst erklären, dass der (Privat-)Verkäufer dafür verantwortlich ist/gewährleisten muss, dass die Ware funktioniert.
    Gibt halt solche Talente.

    Wenn du die Geduld hast:
    Zieh's durch. Wenn nicht des Geldes oder der Ware wegen (obwohl es ein echtes Schnäppchen wäre ;) ), dann aus Prinzip.
    Ab 1€-Auktion beinhaltet eben das Risiko, dass man nur 1€ für seine angebotene Ware bekommt.


    Und ganz wichtig:
    Immer sachlich und juristisch korrekt bleiben!
    Drohungen à la: "Gib mir mein Zeug oder ich zeig dich an!!!" bewirken das genaue Gegenteil bei solchen Pfeifen.
    Aber ich denke das muss ich dir eigentlich nicht sagen.

  • Du brauchst von deinem Anwalt aus gar nichts machen. Das macht der Staatsanwalt, der ist für dich kostenlos. Deshalb meinte ich ja, bei der Polizei Anzeige wegen Betruges erstatten :)


    In dem Fall nicht, Betrug wäre es wenn der Verkäufer das Geld kassiert und nicht liefert. Das hier ist aber ein Fall über den man über die strafrechtliche Schiene gar nichts erreicht, das geht nur über Zivilrecht. Und auch da gibts Möglichkeiten das er sich aus dem Vertrag winden kann...Vertragsirrtum usw. Allerdings kann er sich durch solche Aktionen schadensersatzpflichtig machen, aber das muss man auch nachweisen.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (2. Mai 2012 um 18:02)

  • Naja, 0 Bewertungen und dann auch noch inaktiver Benutzer... Da kauf ich persönlich schon mal gar nix :D Jaja, ich weiß, jeder hat mal klein angefangen. Leider ist es aber so, dass man den Nullen heutzutage gar nicht mehr trauen kann... Ich lass bei sowas immer die Finger von. Deswegen ist der Kram wohl auch so günstig weggegangen ;) Bei frisch angemeldeten Nullen die ersteigern habe ich auch immer direkt ein schlechtes Gefühl, das auch schon häufig zu recht (ebay und egun). Leider kann man die von Auktionen aber nicht automatisch ausschließen.

    Ja, normalerweise ist der VK jetzt verpflichtet, dir das Zeug auszuhändigen, bzw. erstmal die KtoDaten zu übermitteln. Da kannst du schon auf dein Recht pochen. Aber wie das so oft ist mit Recht haben und Recht bekommen... Wenn du dir einen Anwalt leisten kannst oder willst oder versichert bist, kannst du ja ein schönes Schreiben aufsetzen lassen.

  • also wenn ich rechtschutz hätte, dann wäre ich gerichtlich vorgegangen...............aussicht auf erfolg hast du auf jedenfall...s....vertrag ist zustande gekommen und fertig..was will er den gegenhalten???nichts

    so machst du ihm aufjedenfall eine menge ärger.....und wenn er rechtschutz haben sollte, wird es das nächstemal für ihn richtig teuer...selbstbeteiligung ect......

    ich habe sowas mal schon durchgezogen und auch gewonnen........

  • Hallo David,

    verbuche Deine Zeit und Deinen Ärger einfach auf Dein Konto "Erfahrung", alles Weitere bringt nichts !

    Sagt mein Konto !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • So,
    Die Situation hat sich positiv geändert nach einer freundlichen Email mit der rechtlichen Aufklärung. Ich bekam eine Email die schon fast etwas frech ist, aber der ich entgegenkomme mit etwas verhandeln.
    Guten Tag

    Ich noch mal!

    Ich habe mit meiner Frau noch mal gesprochen!
    Was halten sie davon alles für 160 bzw 200 zu Kaufen?
    Da ist ja nun einiges dabei oder?

    wenn sie 180Euro Überweisen ist alles dabei!
    denn der Versand wird bestimmt auch teurer.


    Von dem Ersteigerungsbetrag 123 Eu gleich 180 zu verlangen ist ja ein Hammer..... Ich hab den nun 150 vorgeschlagen für beide Waffen und Akkus, das wär immer noch ein guter Preis. Aber interessant das jemand sowas schreibt, die Email beweist nun mal mehr das er mit dem Preis nicht zufrieden war, was ich nachvollziehen kann!


    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
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  • Und am Ende bekommst du zwei Ziegelsteine. Ich bin ja mal gespannt, wie sich das noch entwickelt... :P

  • Na ja, wenn ich etwas für einen bestimmten Preis versteigern will, setze ich halt als neuer User das Startgebot so hoch an. Habe ich am Anfang auch gemacht. Versteigern ab 1 Euro ist immer Risiko und das hat schliesslich er zu tragen.

    Ich würde aus Prinzip mit mir nicht handeln lassen. Wenn man schon auf das Zustandekommen des Vertrages pocht, dann aber auch zu den Konditionen beim Abschluss (=Ersteigerungspreis). Sehe ich zumindest so.

  • Da er bei eGun offensichtlich nichts zu verlieren hat mit seinem (bereits inaktiven) Status wäre ich auch vorsichtig Geld zu überweisen. Am Ende hat er bei der ersten Auktion selbst über einen eigenen Fake Account mitgeboten um zu pushen bzw. abzusichern und es selbst erstanden. Die Registrierungen der beiden Nicknames liegen recht nah beieinander...

    Kannst den anderen vermeintlichen Käufer ja mal anschreiben was er so dazu sagt und warum er die Ware nicht genommen / bekommen hat bzw. die Bewertung ausblieb... Wenn der selbe dahintersteckt dürfte man das vielleicht schon an seinem Schreibstil merken.

  • Sgt_Elias: Der Verkäufer ist dir ja schon mal entgegengekommen. Viele Leute blasen sich erstmal auf und werden ganz klein, wenn sie merken, das Gegenüber kennt sich im Recht aus.

    Bis jetzt sehe ich den Fall so. Er hat zu wenig Geld in Aussicht und weigert sich. Dann Drohst du mit dem Gesetz und er kommt sofort mit einem neuen Preis, aber von der Weigerung ist nix mehr über. Damit sind 2 Dinge klar: 1. Er will das Ding los werden und irgendwann schlägt bei ihm die Erkenntnis durch besser 120€ als nix. Und 2. er ist jemand der einknickt sobald ihm die Härte des Gesetzes droht.

    Mein Tipp: Legt die Füße hoch, lege ihm die rechtliche Lage klar dar, am besten mit Gesetzestextzitaten und mach ihm so langsam aber sicher klar, dass er mit seiner Sturnummer nicht weiterkommt. ;^)

  • ... immer das Risiko, daß einem der Zuschlag zu gering ist, als Verkäufer.
    Damit muß man leben.
    Daß man sich dann ärgert ist verständlich.

    Hallo David!
    Was der gute Mann da treibt ist eindeutig ein Verstoß gegen die eGun Regeln.
    Entscheide Du jetzt was dir die "Plönnen" wert sind.
    An die Ziegelsteine glaube ich nicht, dann eher an "B"-Ware.

    Das ist ein Schacherer. Vorsicht!
    Halte dir die Daumen, viel Erfolg!

    Gruß, Alex!

    P.S.:
    Du machst das schon! :thumbup: