Standaufsicht problem

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 6.725 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. April 2015 um 22:22) ist von HW35.

  • hallo...

    ich war heute morgen mit ein schützenbruder(standaufsicht) schießen,er war auf der 50m bahn und ich war in der luftgewehrhalle....auf einmal stand das ordnungsamt vor der tür und fragten mich ob ich ein standaufsicht schein habe oder eine wbk,natürlich habe ich nichts von beiden..
    nun darf ich(25jahre alt) nicht mehr allein schießen ohne eine standaufsicht,mein schützenbruder hat eine mündliche verwarnung bekommen.

    weiss jemand ob es eine standaufsicht schein nur für luftgewehr gibt????
    hab nur das gefunden http://www.sch%c3%bctzengesellschaft-kirberg.de/waffengesetz/S…0Ausbildung.pdf (ist nicht mein verein)

    mfg

  • Bei einem "Schiessbetrieb" (der Nicht-Behördler würde vermutlich sagen: sobald Schützen Ihrem Hobby nachgehen) ist ständig eine Standaufsicht anwesend zu sein.
    Diese Standaufsicht muss befähigt sein, vom Vorstand zu dieser Aufgabe bestellt, am Stand namentlich vermerkt sein, einen erkennbaren Hinweis als "Standaufsicht" tragen (Ansteckschildchen etc.), und den Schiessbetrieb kontinuirlich überwachen (ein gelegentliches "Vorbeischauen" oder im Schützenstüberl sitzen ist keine "Standaufsicht"!)

    Die Standaufsicht darf in der Regel als Einziger ohne zusätzliche Aufsichtsperson alleine schiessen (er beaufsichtigt quasi seinen eigen Schiessbetrieb selbst)

    Der Ablauf/Vorraussetzungen:

    Wenn Aufsichten bestellt werden sollen, müssen deren Personalien 2 Wochen vor Aufsichtstätigkeit der zuständigen Behörde schriftlich angezeigt werden.

    Voraussetzung ist:
    ● Vollendung des 18. Lebensjahres,
    ● Sachkunde (Nachweis muss bei der Anzeige beigefügt werden),
    ● Zuverlässigkeit,
    ● persönliche Eignung,
    ● falls erforderlich, auch die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit
    (Nachweis ebenfalls beifügen).

    Beauftragt eine Vereinigung die Standaufsichten, so obliegt die Anzeige den Personen selbst. Erfolgt innerhalb der 2-Wochen-Frist keine Ablehnung durch die Behörde, kann die angezeigte Aufsicht tätig werden.
    Das Ausscheiden oder die neue Bestellung einer Standaufsicht ist unverzüglichanzuzeigen.

    Die jagdlichen und schießsportlichen Vereinigungen können ihre Standaufsichten aber auch selbst registrieren, ohne sie bei der zuständigen Behörde melden zu müssen.
    In diesen Fällen hat der jeweilige Verein bei Registrierung die Sachkunde, und bei Betreuung des entsprechenden Schützenkreises die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit selbstständig zu prüfen und schriftlich festzuhalten.

    Bedeutet für Dich, zumindest nach meiner Meinung:
    - Das Ordnungsamt hat zu recht verwarnt
    - Einfach mal Alleine im Schützenverein, ohne Standaufsicht, einige Runden zu schiessen ist nicht möglich (ausser man ist selbst bestellte Standaufsicht)
    - Aus Gründen der "Einfachheit" mal eben "Standaufsicht" zu werden, damit man künftig ungestört Alleine schiessen kann ....... Das würde dann jeder machen, also wird Dein Verein nicht mitmachen!

    Wenn Jemand zur "Standaufsicht" bestellt wird, erwartet der eigene Verein und die Schützenkollegen eine sehr konstante häufige Anwesenheit. Diese ist mit dem Dienst als "Standaufsicht" verbunden, mit eigenem Schiessbetrieb ist das in der Regel nicht verknüpfbar!
    Die Kameraden und der Vorstand merken sehr schnell, wenn Jemand nur Standaufsicht werden will, um selbst ungestört schiessen zu können!

    2 Mal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (2. Mai 2012 um 11:53)

  • Schießen ist ein beaufsichtigter Sport. Es spielt keine Rolle, ob nur LG oder GK geschossen wird. Eine Standaufsicht ist Pflicht. Ausnahme - eine zu Aufsicht befähigte Person darf alleine schießen. Aber sobald ein zweiter Schütze dazu kommt, muss beaufsichtigt werden.
    Als Standaufsicht ist jede Person mit Sachkunde, also auch WBK Inhaber, befähigt. Daher hat die Behörde nach der WBK gefragt.

  • also dürfte mein schützenbruder selber nicht schießen wenn wir beide in der halle sind...er muss sich neben mir stellen und zu gucken(beaufsichtigen)...was ist denn das für ein quatsch...

  • Genau so ist das, wie soll er dich den sonst beaufsichtigen wenn er selber schiest?
    Erst wenn du die Halle verläst darf er selber schiessen.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • wir haben 3 leute die standaufsicht machen und er ist der einzige der immer da ist,ich muss noch dazu sagen das ich auch erst seit februar 2012 dabei bin und mich mit solchen sachen noch nicht auskenne....ich bin 25 jahre alt und weiss wie ich mit ein luftgewehr umgehen soll,was soll passieren ihr schießt doch auch allein im garten....

  • Das sind nun mal die Vorschriften. Es fährt ja auch keiner mit 16 auf der Straße Auto, obwohl ers im Hof kann.

    In unserem Verein waren Sie alle ganz versessen die "neue" Sachkunde alle möglichen Leute machen zu lassen damit es hier keine Probleme gibt? Warum sollte der Verein dagegen sein?

  • also bräuchte ich nur die sachkunde prüfung machen ohne diese lehrgänge ober wie läuft sowas ab?????

  • Hi,

    da kann man nix machen, ist so geregelt.
    ... bei uns wird der Zugang zum Stand normalerweise "verschlossen" ... sicherheitshalber :rolleyes:

    ..ich bin 25 jahre alt und weiss wie ich mit ein luftgewehr umgehen soll,was soll passieren ihr schießt doch auch allein im garten....

    ...und: solltest Du im Garten schießen, alleine oder nicht, und das Geschoss kann das Grundstück verlassen und dies käme zur Anzeige o.ä.
    tippe ich mal darauf, daß Du Probleme hättest später mal eine WBK zu erhalten.
    ...dies nur zur Info, nicht böse gemeint ;^)
    Gruß

  • bei uns ist auch alles verschlossen ,die schließen erst auf wenn ich komme...leider bin ich auch der einzige der lg schiesst,der rest schießt halt nur wbk pflichtige waffen..genau deshalb bin ich in ein verein eingetretten,weil ich keinen garten habe bzw grundstück wo man vernümpftig schießen kann und ich finde das vereins leben ganz in ordnung...ich wohne erst seit 1,5 jahren hier und kenne absolut keinen da,da war halt der besste weg in den verein einzutretten um leute kennen zu lernen und so....

  • Hi,

    ist verständlich und wenns dann auch noch Spaß macht... :D

    In Deiner Situation solltest Du mal mit dem Vorstand reden, um möglichst bald Standaufsicht zu sein.
    Gruß

  • Hallo,

    zur Beaufsichtigung von Druckluftwaffen bis 7,5J benötigst du keine WBK, das Prozedere zur Erlangung der Aufsichtsberechtigung erfragst am Besten bei deinem Sportleiter oder Vorsitzenden. Je nach Verbandszugehörigkeit kann es da Unterschiede geben.

    Bei uns im Verein (Druckluftwaffen) ist ca. jeder Dritte zur Aufsicht von Erwachsenen berechtigt. Es gibt einen festgelegten Aufsichtsplan und immer einen zweiten Mann, sonst muss der Schießbetrieb eingestellt werden wenn die Aufsicht mal zur Toilette muss.

    Die Lehrgänge werden vom zuständigen Sportschützengau angeboten und finden einmal jährlich statt. Der Gau übernimmt die evtl. behördlichen Eintragungen und jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung. Je nach persönlicher Berechtigung darf man dann entsprechende Disziplinen beaufsichtigen, die auf der Berechtigung vermerkt sind. Für die Beaufsichtigung von Jugendlichen ist ein einwöchiger kostenpflichtiger Zusatzkurs erforderlich.

    Gruß,

    Glocky

  • Das ganze nennt sich dann "Jugend-Basislizenz", der Lehrgang dauerte bei uns 2 Tage (Sa/So). Einmal 8 h und einmal 4,5 h.
    Die Kosten beliefen sich auf 20€ p.P., da der Kurs vom Schützenverband angeboten wurde, genauso wie der Sachkundelehrgang (40€).
    Ich kann nur jedem empfehlen mal an soetwas teilzunehmen.

    Die C-Trainerlizenz ist dann ein einwöchiger Lehrgang
    Aber das ist ja wieder eine ganz andere Geschichte..


    Gruss
    Markus
    Standaufsicht (bestimmt die 13. oder 14. im Verein) und "zur Beaufsichtigung von Jugendlichen geeignet."

    PS:
    Ein Verein/Vorstand, der sich querstellt seine Mitglieder zu fördern und weiter zu bilden bzw. nicht so viele fähige Standaufsichten wie möglich haben will, ist selbst schuld.

  • Zitat

    Als Standaufsicht ist jede Person mit Sachkunde, also auch WBK Inhaber, befähigt. Daher hat die Behörde nach der WBK gefragt.

    Bei uns in Berlin beim BDS gibt es zwei Vorraussetzungen als Standaufsicht befähigt zu sein. Einserseits die Sachkundeprüfung und dann eine zweistündige Belehrung als Standaufsicht, beides steht dann im Vereinsausweis drin. Die WBK spielt dabei keine Rolle.

  • Wenn dein Kamerad nur eine mündliche Verwarnung bekommen hat, soll er richtig froh sein. Das hätte man auch mit Unzuverlässigkeit und dem einhergehenden Verlust der WBK ahnden können!
    Ab jetzt sollte er sich auf jeden Fall 100%ig gesetzeskonform verhalten, wuerde ich sagen.

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • RIESEN DANK für die ganzen antworten....


    werde mal gucken ob ich am samstag wem vom vorstand treffe oder sportleiter....ich kann euch ja auf dem laufenden halten.....

    mfg

  • Zitat

    Als Standaufsicht ist jede Person mit Sachkunde, also auch WBK Inhaber, befähigt. Daher hat die Behörde nach der WBK gefragt.

    Ich habe immer gedacht die Sachkunde der Standaufsicht wäre eine andere als die Sachkunde zum Umgang und Erwerb von Feuerwaffen? ?(

  • Kann sein das das früher mal anders war aber auf meinem Sachkundenachweis ist die Standaufsicht extra aufgeführt.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Ich habe immer gedacht die Sachkunde der Standaufsicht wäre eine andere als die Sachkunde zum Umgang und Erwerb von Feuerwaffen? ?(


    Im Prinzip gibt es nur eine Sachkunde.
    Leider machen sich die Verbände die Sache gegenseitig schwer, wenn diese für vereinsinterne Sachen nur die verbandseigene Sachkunde akzeptieren. Hier beim NWDSB wird für die Standaufsicht nur eine Sachkunde des DSB akzeptiert. Dies wurde mir mehrfach telefonisch so gesagt. Schriftliche Fragen an den Verband diesbezüglich wurden einfach nicht beantwortet.
    Der Ursprung die für den Waffenerwerb nötige Sachkunde ist dem Sachbearbeiter egal. Jedoch scheint es Mode zu werden, dass die Sachkunde weiter differenziert wird. So wird eine als Sportschütze erworbene WSK nicht als Bewacher akzepitiert. Vereinzelt mussten Waffensammler eine für Waffensammler spezialisierte Sachkunde belegen.
    Merkwürdig dabei ist, dass das WaffG, sowie seine Verwaltungsverfügungen nur eine Waffensachkunde kennt, sowie die Jägerprüfung und Prüfungen im Büchsenhandwerk u.ä. gleichstellt und dann doch wieder die staatlichen Anerkennungen der somit zugelassenen Prüfer diferenziert. Dort tauchen wieder WSK für Sportschützen, Bewacher, Sammler, Signalpistole auf.
    Gesetzlich ist diese Differenzierung oder Gliederung nicht nachzuvollziehen. Es gibt lediglich eine erleicherte bzw. verkürzte WSK. Denn in der WaffVwV wird die Möglichkeit eingeräumt, dass bei der WSK z.B. für Munitionssammler auf eine Schiessvertigkeitsprüfung verzichtet werden kann. Das muss natürlich im Zeugnis vermerkt werden.

    Aber eine WSK für den ausschließlichen Zweck als Standaufsicht gibt es (noch) nicht. Aber die Schulung der Regeln einer Standaufsicht sollten schon im Zeugnis stehen. Sie sind unbedingter Prüfungsteil, weil die Aufsicht z.B. die Alterserfordernisse bei Kindern und Jugendlichen kennen und entsprechend reagieren muss. Das ist ja eine seiner Aufgaben.