Online-Auktionshaus löscht kommentarlos negative Bewertungen und schützt betrügerische Verkäufer

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 3.003 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. März 2012 um 09:48) ist von White.

  • Hi !

    Folgendes ist geschehen:

    15.01.2012: Ich ersteigere ein Gamo 1200 Luftgewehr bei einem bekannten Auktionshaus für freie Waffen. Bei einem (zu dem Zeitpunkt) privaten Verkäufer mit über 100 pos. Bewertungen (und eine Handvoll negative, aber schon viele Monate alt).

    Ein paar Tage später erhalte ich das Gewehr, der Zustand ist nicht "gut" wie in der Artikelbeschreibung zu lesen, sondern recht stark gebraucht. Zudem ist der Schaft lose und die Schraube "dull" gedreht.
    "trocken" lässt sich das Gamo aber durchladen..
    Daraufhin schrieb ich dem Verkäufer eine Email mit Erläuterung der Sachlage und dem Hinweis, dass ich das Gewehr bei Gelegenheit auch richtig auf Funktion testen werde. Drauf kam keinerlei Antwort.

    10.03.2012: Endlich Gelegenheit das Gewehr zu testen.. mit dem Ergebnis: Kapseldorn eingedrückt - Kapsel wird nicht angestochen. Also ist das Gewehr nicht nur stark gebraucht, sondern schlichtweg defekt und unbrauchbar.

    11.03.2012: Ich kontaktiere den Verkäufer per Auktionshaus-Mitteilung. Damit er sich auch wirklich meldet, schicke ich ihm eine Nachricht per "Verkäufer an Kauf erinnern" - kurz darauf kommt die Antwort, dass er mir das Gewehr bereits geliefert hätte.

    Darauf antwortete ich, dass dem natürlich so ist.. es aber defekt sei und der Artikelbeschreibung im wesentliche widerspricht. Was ich zum Teil ja bereits kurz nach dem Erhalt des Gamo Gewehrs erläuterte.

    Daraufhin kam keine Antwort. Also bewertete ich den Verkäufer negativ… und zwar sachlich. Sinngemäß: "Ware defekt, Verkäufer ignoriert Anfragen zur Klärung" usw

    2-3 Tage später schaue ich interessehalber beim Auktionshaus nach und stelle fest: die negative Bewertung wurde gelöscht.. und zwar ohne mich irgendwie zu informieren, nachzufragen o.ä. !

    Ich frage beim Auktionshaus nach und bekomme ganz knappe, teils schon freche Antworten: Auktion zu lange her usw.. auf meine Frage warum meine gerechtfertigte Bewertung gelöscht wurde - keine Antwort.

    Ich recherchiere ein wenig und dabei kommt raus: der Verkäufer hat ein Waffengeschäft !! Ist also ein gewerblicher Händler. Ausserdem hat er nicht das erste mal defekte Waffen verschickt.. und den Zustand deutlich beschönigt.

    Dieses teile ich dem Auktionshaus mit - daraufhin wird der Status des Verkäufers sofort von "privat" auf "gewerblich" geändert und ich bekam danach den Hinweis, dass ich das Gewehr ja innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurück hätte schicken können, da es ja ein gewerblicher Verkäufer sei und ich selbst schuld sei, dass ich die Frist habe verstreichen lassen.

    Nachdem ich die nach dem Lesen dieser Email ausgeprustete Cola wieder vom Monitor gewischt hatte schrieb ich erneut zu diesem Auktionshaus: "Gewerblicher Verkäufer ? Prima.. dann habe ich ja Gewährleistungsansprüche ! ..und überhaupt den Anspruch auf eine Rechnung."

    Dem Verkäufer teilte ich per Email das gleiche mit. .. er tut das was er bisher am besten konnte: Ignorieren.

    Das war der Stand gestern.. seitdem ist Funkstille.

    Man muss dazu sagen, dass ich bei dem Auktionshaus seit 2002 dabei bin, weit über 200 Auktionen getätigt habe und nicht eine (!) negative oder auch nur neutrale Bewertung bekommen habe - blütenreine Weste also.

    Ich finde es absolut bemerkenswert wie hier mit Kunden umgegangen wird. Fairer Handel ist meiner Meinung nach nicht möglich und es werden sogar nachweislich betrügerische Verkäufer geschützt, indem negative Bewertungen einfach gelöscht werden.

    Mittlerweile frage ich mich, ob ich es damit gut lassen sein soll.. oder Rechtsmittel einlegen - was bei einem Warenwert von knapp 80 Euro ein wenig überzogen wirkt.

    Vielleicht sollte ich dem Finanzamt einfach mal einen Tip geben ? Der Verkäufer hat immerhin über 100 Auktionen als Privatmann abgeschlossen - mit Sicherheit alle ohne Rechnung.. und unter Umgehung seiner Gewährleistungspflicht usw.

    ..ich halte euch auf dem Laufenden, falls es hier was neues gibt.

    Gruß, Jörg

  • So ein Fall hatte ich auch schon und da der Verkäufer zu weit von mir wohnte ,schrieb ich Ihm eine Mail ,
    mit dem Hinweis (Finanzamt).Darauf hin bekamm ich mein Geld zurück und durfte obendrein noch die defekte Ware behalten.

    Ich an deiner Stelle würde da nicht locker lassen.

    FIRE FREE.

    Gruß Maik

  • wenn er Händler ist, würde ich im Impressum seiner Seite mir die Daten rausnehmen und direkt anrufen. Kleiner Hinweis zum FA wirkt bestimmt Wunder. Oder sein Impressum hat im www einen Fehler :whistling:

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Deckt sich mit meinen Erfahrungen, der Service von e..n ist frech und inkompetent.
    Ich hab mal ein vor 70er HW35 ersteigert, als Topzusand angepriesen, das Ding war totaler Schrott.
    Lapidarer Kommentar von e..n: Ich hatte die Waffe gar nicht kaufen dürfen da sie über 7,5J hätte...
    Meine Negativbewertung blieb, allerdings die Retourkutsche des Verkäufers in meiner Bewertungsliste auch.
    Weitere Nachfragen blieben unbeantwortet.

  • Hallo Lobo,

    die entscheidende Frage ist hier wirklich wie weit du gehen willst. Das dich das Auktionshaus im Stich lässt ist zwar traurig, aber das wirklich schwarze Schaf ist hier jemand anderes!

    Zu deiner Frage, ob sich das mit den weiteren Schritten rentiert, sage ich persönlich immer JA! Man darf nur nicht zu bequem sein!!!

    Grundsätzlich steht hier auch eine Straftat gem. § 263 StGB, Betrug im Raum, da der Verkäufer dir falsche Tatsachen vorgespiegelt hat, um einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten. Oder hättest du das Gewehr auch bei korrekter Warenbeschreibung (zu diesem Preis) gekauft!? Diese Straftat würde ich auf jeden Fall bei deiner örtlichen Polizeidienststelle zur Anzeige bringen! Bei einem Betrugsdelikt kommt es auch stark darauf an, ob sich die Schadenshöhe im Bereich der Geringwertigkeit bewegt, was bei 80€ bereits nicht mehr der Fall ist. Ein Grund mehr dies zu tun! (Du kannst dem Verkäufer ja auch erst einmal noch mit einer Beanzeigung drohen)

    Du kannst zusätzlich zivilrechtlich dagegen vorgehen. Dies empfiehlt sich hier aber nur, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast. Möglicherweise würde dir ein Anwalt aber dennoch abraten (Zweck - Mittel -Relation).

    Die Geschichte mit dem Finanzamt und dem 'plötzlichen' gewerblichen Verkauf kann man dann immer noch bei der Polizei mit angeben, bzw. wirklich dem Finanzamt einen Brief zukommen lassen.

    Wenn du dies alles oder Teile hiervon gemacht hast, kannst du dir zumindest selbst nichts mehr vorwefen, unabhängig was dabei rauskommt. Du musst auch mal an andere Autkionshausnutzer denken: Morgen verkauft der die nächsten Müllgewehre und lacht sich über uns Trottel schlapp, weil wir nix gemacht haben.

    Gruß, Prinz Eisenherz

    HART, ABER GERECHT!

  • Am besten wäre es wenn man denen auf E..n mal ne Mail schreibt wo dann drinnen steht was man von denen und deren "kreativen" Art von Kundenservice hält und danach am besten seinen Account dort löschen lassen und den ganzen Laden vergessen.

  • Kann Unmut verstehen....80 Euro sind nicht ohne.

    Kenne ähnliches von Ebay her....man hat dann immer das Gefühl, nur kleines Nümmerchen zu sein. Niemand juckt sein Anliegen.
    Solche Aktionen wie von Geisterhand weglöschende Negativ Bewertungen, schüren dieses Gefühl.

    Die Verkäuferseite mauert...lehnt sich schweigend zurück...."ach, der schweigt bald"
    Wenn Du weiter um dein Recht kämpfen willst, dann hast Du jetzt erstmal den Aufwand der Sache hinterherzurennen.

    Den meisten Leuten ist so ein Aufwand zu hoch und sie legen Sache auf Eis..."naja, halt ins Klo gegriffen"

    Die Höhe des Betrages bestimmt es, wie eisern ich der Sache hinterher bin.
    Ist ein Kabel für 30cent defekt....sehe ich lockerer.
    80 Euro...in Echtgeld 160 Deutsch Mark....ist kein Pappenstiel.

    Ich z.b. ersteigere per Online Auktionshäuser keine Ware mehr mit höherem Wert von privat. Über 50 Euro....
    Gut, das bringt Dir jetzt nix.

    Umso weiter Du kämpfst, umso höher dein Aufwand....irgendwann wird man sich fragen "huch...zahle ich womöglich drauf?"

    Hm?
    Irgendwie komisch Sachlage per öffentliches Forum zu besprechen.
    Könne gut sein, Verkäufer liest mit....vielleicht hilfts ja auch....

  • Lobo, ich verstehe den zeitlichen Ablauf nicht ganz:

    11.03.2012: Ich kontaktiere den Verkäufer per Auktionshaus-Mitteilung.

    2-3 Tage später schaue ich interessehalber beim Auktionshaus nach und stelle fest: die negative Bewertung wurde gelöscht..

    Dem Verkäufer teilte ich per Email das gleiche mit. .. er tut das was er bisher am besten konnte: Ignorieren.

    Das war der Stand gestern.. seitdem ist Funkstille.

    Selbst, wenn der egun-Nachrichtenverkehr, die Recherche, etc. innerhalb von Augenblicken passiert wäre, ... .

    Heute ist erst der 13.03.2012.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • 15.01.2012: Ich ersteigere ein Gamo 1200 Luftgewehr bei einem bekannten Auktionshaus für freie Waffen. Bei einem (zu dem Zeitpunkt) privaten Verkäufer mit über 100 pos. Bewertungen (und eine Handvoll negative, aber schon viele Monate alt).

    10.03.2012: Endlich Gelegenheit das Gewehr zu testen.. mit dem Ergebnis: Kapseldorn eingedrückt - Kapsel wird nicht angestochen. Also ist das Gewehr nicht nur stark gebraucht, sondern schlichtweg defekt und unbrauchbar.

    Damit hast du zu lange gewartet denke ich,den Dorn hätte man erkennen können ohne eine Kapsel einzulegen.

    Wenn du eh schon die abgenudelte Schraube und den schlechten zustand bei Lieferung erkannt hast hättest du es auch gleich auf Funktion prüfen können/müssen.

    Da du fast 2 Monate damit gewartet hast sieht es so aus das man denken könnte du hast es 2 Monate benutzt und selbst kaputt gemacht,das würde ich denken nach 2 Monaten ruhe.


    Der Verkäufer wird gegenüber dem Auktionshaus wahrscheinlich genau so Argumentieren und auch damit recht bekommen vermute ich.


    Wenn mir einer nach 2 Monaten kommt mit einer defekt Meldung kommen würde, ich würde auch nicht mehr darauf reagieren.


    Es ist nicht böse gemeint aber das Leben ist selten Fair zu einem.

    Gruss

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Da du fast 2 Monate damit gewartet hast sieht es so aus das man denken könnte du hast es 2 Monate benutzt und selbst kaputt gemacht,das würde ich denken nach 2 Monaten ruhe.


    Da muss ich Mister-L Recht geben so leid es mir tut.

    Andererseits könnte man hier auf dem Forum solche schwarzen Schafe bloß stellen.
    Einen Fred erstellen als Blacklist.
    Denn ich finde solche Verkäufer haben es nicht besser verdient.
    Wir sind die größte Comunity dieser Art, und wir hätten die Macht denen so das Handwerk zu legen.
    denn:

    Es ist nicht böse gemeint aber das Leben ist selten Fair zu einem.

    Auch da hat Mister-L recht

    Gruß Ralf

  • Ich habe diesen fred mit großer Aufmerksamkeit gelesen und möchte allen Beteiligten danken!

    Warum das jetzt, werden sich evtl. Manche fragen. Nun, ich bin schon genauso "behandelt" worden, sowohl von e,,n als auch von egay.

    Als Privatmann, der keine Profite abwirft, in Form hoher Gebühren und Verkaufsprovisionen, bist du den Verantwortlichen dieser Selbstläufer völlig egal.

    Es zählt NUR der Profit, sonst nichts. Und das mit möglichst geringem Aufwand.

    Was glaubt Ihr, was Ebay-Kundenservice ist? Das sind automatische mails, mit wechselnder, falscher Unterschrift.

    Ich bin schon lange bei HOOD.DE, bei quoka.de.............oder bei anderen. Es gibt auch Tauschbörsen, auch nicht uninteressant.

    Aus Prinzip kaufe ich persönlich weder bei ebay, noch bei egun.

    Verkauft habe ich schon, und satte Beträge an Provisionen geblecht.

    Meine Empfehlung: die 80.-Euro sind kein Magengeschwür wert.

    Ich bremse auch für Beamte!
    Hirnschrittmacher für alle.............Volker Pispers

  • Hallo,

    Also ich würde mich da nicht rein stressen wegen Wandlung und Betrug. Ist nach zwei Monaten sowieso nicht mehr nachweisbar. Ich würde versuchen Garantie geltend zu machen, zumal er ja gewerblicher Verkäufer ist. Eine Mail mit deiner Beanstandung, dem Hinweise, dass es defekt geliefert wurde und einen kurzen Bezug zum Finanzamt erwähnen, dürfte genügen. Was er dann daraus macht und wie er darauf reagiert bleibt ihm überlassen. Erst wenn das nichts hilft würde ich einen Anwalt heranziehen.

  • Hi !

    Gestern Abend erreichte mich eine Email vom Auktionshaus, wieder kurz und knapp: "Sie können den Verkäufer neu bewerten".

    Das tat ich dann sofort entsprechend. Also hat man zumindest dort eingesehen, dass ich nicht ganz unrecht habe.

    Des weiteren werde ich den Verkäufer nochmals anschreiben mit dem Hinweis auf Gewährleistungspflicht und verlange eine Rechnung.

    Antwortet er nach wie vor nicht - setze ich das Finanzamt von seiner Art Steuern zu sparen in Kenntniss.

    Gruß, Jörg

  • Hallo

    Manchmal reicht es schon wenn man mit einem Anwalt droht.
    So habe ich das gemacht, so wie ich das sehe bist du voll im Recht und ich
    glaube kaum das der Verkäufer Gerichts-und Anwaltkosten tragen will (Da dieser verlieren wird).
    Wenn du eine Rechtschutz hast würd ich nicht lange überlegen, schließlich zahlt man ja auch diese Versicherung!

  • Berichte mal, wie`s weitergeht.

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Mir ist auch aufgefallen, das es z.Z. wohl "Volkssport" ist, sich als Privatanbieter darzustellen, aber ganz klar gewerblich zu verkaufen. Damit besch...en sie das Finanzamt, umgehen Garantie/Gewährleistungsansprüche,...etc. pp. :(

    Gerade eben ist mir zufällig ein sog. "Privatanbieter" aufgefallen, der im grossen Rahmen Deko-Patronen-Sets anbietet, mit absolut gewerblich anmutender Aufmachung. Und diese Sets immer und immer wieder anbietet. Es spricht also alles für gewerbsmässigen Handel. Fraglich auch, ob er diese Deko-Muni überhaupt selber herstellen darf ?( .

    Persönlich ist es mir schnuppe, wer da was macht und wer da wen besch..st; solange ich nicht betroffen bin. Schade nur, wenn dann manche mit Vorsatz "Schrott" verkaufen... :thumbdown:

  • Da hilft nur eines, Schreiben mit Antwort-RS und Drohung mit: Betrugsanzeige bei der Staatsanwaltschaft, Anzeige Finanzamt (Steuerhinterziehung, weil Verkauf ohne Rechnung- ergo MwSt.-Unterschlagung), Anzeige IHK / Anzeige Ordnungsamt (Gewerbe). Klare Frist setzen.

    Vor Gericht würde ich nicht ziehen, weil Du die 80,- Euro allein mit Spritkosten zum Anwalt/Gericht verfährst. Außerdem mußt Du mit allem in Vorleistung treten bei dem immer vorhandenen Prozeßrisiko (Richter schlagen heutzutage in 99 % aller Fälle einen Vergleich vor (keine Arbeit für den Richter, Klappe zu, fertig. Dazu dann eine zusätzliche Vergleichsgebühr für den Anwalt. Lohnt alles nicht.

    Mach Dich auch mal schlau über "Mängelrüge". Sehr interessant, weil "Händlerunabhängig". Du kannst in jeden Laden marschieren, der offiziell Gamos verkauft und eine Mängelrüge geltend machen. Umfassendes Thema, da mußt Du Dich dann mal selber schlau machen, das würde hier den Rahmen sprengen.

    Einmal editiert, zuletzt von thickerthanasnicker (14. März 2012 um 10:03)

  • Hallo,

    Also ich würde mich da nicht rein stressen wegen Wandlung und Betrug. Ist nach zwei Monaten sowieso nicht mehr nachweisbar. Ich würde versuchen Garantie geltend zu machen, zumal er ja gewerblicher Verkäufer ist. Eine Mail mit deiner Beanstandung, dem Hinweise, dass es defekt geliefert wurde und einen kurzen Bezug zum Finanzamt erwähnen, dürfte genügen. Was er dann daraus macht und wie er darauf reagiert bleibt ihm überlassen. Erst wenn das nichts hilft würde ich einen Anwalt heranziehen.

    Beim Händler kannst Du nur Gewährleistung beanspruchen, keine Garantie. Kleiner aber feiner Unterschied.

  • Stimmt, da hast du recht, hab ja Gewährleistung gemeint. Bei uns in der Gegend fällt halt im normalen Sprachgebrauch beides unter den Begriff Garantie, auch wenn korrekterweise Gewährleistung gemeint ist. Ist schwer diese Gewohnheit wieder abzulegen.

  • Andererseits könnte man hier auf dem Forum solche schwarzen Schafe bloß stellen.Einen Fred erstellen als Blacklist.
    Denn ich finde solche Verkäufer haben es nicht besser verdient.
    Wir sind die größte Comunity dieser Art, und wir hätten die Macht denen so das Handwerk zu legen.

    Das wird sicher nicht passieren - CO2AIR ist zwar die größte Community für freie Waffen. Einen "Pranger" mit Klartextnamen hier einzurichten, geht trotzdem nicht: wir als Betreiber müssten in jedem Fall sicherstellen, dass die Vorwürfe auch berechtigt sind. Und das geht nun mal nicht, wenn die Kunden hier anonym und nicht ebenso mit Klarnamen schreiben. Zum anderen sind bei Veröffentlichung von Mails oder Briefen, Rechnungen usw. der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte auch der Händler zu beachten.

    Wir haben in den letzten Jahren mehrfach solche Fälle (was sehr zeitaufwändig und sicher auch nicht unser Job ist) überprüft: in gut 50 Prozent der Fälle konnten die Händler klar belegen, dass angeblich vom Kunden unbenutzte Produkte doch stark "getestet" worden sind, Einspruchsfristen verstrichen waren oder der Umgangston gelinde gesagt unter aller Kanone war.

    Insofern danke ich Lobo trotz seines nachvollziehbaren Ärgers auch dafür, den Namen des Händlers nicht genannt zu haben - und leider scheint auch mir die Zeit bis zum Testen der erhaltenen Waren deutlich zu lang gewesen zu sein. Pech gehabt, das muss man dann, vor allem, wenn eh schon Zweifel bestehen, eben eher prüfen.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...