Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 5.357 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Januar 2012 um 13:37) ist von Floppyk.

  • Wenn aber die Montage von dem "Spielzeuglaser" auf normale Weaver-, Picatinny-, Stanag-, 11mm-, "oder-was-weiß-ich"-Schienen passt, sieht es schlecht aus.

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    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Hallo,

    es ist noch nicht einmal einen Monat her, da hatte ich wegen eines Laser für 3,90 Euro unangenehmen besuch. Ich würde die Finger davon lassen. Der frankfurter Zoll hatte Anzeige gegen mich erstattet.

    Grüße Tim

  • auf jeden fall die finger davon lassen! es geht mehr um die theoretische frage ob ein laser der für eine psp bestimmt ist, automatisch auch für eine schußwaffe bestimmt ist.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Hallo,

    es ist noch nicht einmal einen Monat her, da hatte ich wegen eines Laser für 3,90 Euro unangenehmen besuch. Ich würde die Finger davon lassen. Der frankfurter Zoll hatte Anzeige gegen mich erstattet.

    Grüße Tim

    Ein Waffenlaser oder ein einfacher Pointer/Lasermodul? Imho sind Laser... sogar extrem starke noch nicht verboten hier.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Dann wäre ja das hier nicht legal, wenn es an die Original bzw. SSW passen würde, oder?

    Walter P99 Spielzeugpistole


    Wenn man Tiere nicht essen soll, warum sind sie dann aus Fleisch??

  • da der laser hier eindeutig für ein spielzeug bestimmt ist müßte es legal sein, es sei denn diese spielzeuge wären "anscheinswaffen" und würden so nicht mehr als spielzeug gelten, könnte ich mir durchaus auch vorstellen.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Dan Briggs:
    Genauso ist es.

    baumstamm:
    Wenn die Montage 'waffentypisch' ist (11mm-Prismen-, Weaver-Schiene, ...) handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach aktuellem deutschen WaffG.
    Da ist es egal, was der Hersteller als Bestimmung angibt.
    Das hat mit Anscheinswaffen oder so nix zu tun.

    "He, who trades freedom for temporary security, deserves neither freedom nor security."
    ("Jene, die Freiheit aufgeben, um eine vorübergehende Sicherheit zu erwerben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.") --- Benjamin Franklin

  • Ich klink´ mich mal mit einer Frage ein, die mich auch schon ein Weilchen beschäftigt:
    Das quasi alles, was das Ziel anstrahlt/markiert in Deutschland verboten ist, ist ja bekannt. Mir geht es aber um die Montagen.

    Beispielsweise sowas. Eindeutig verboten, es sei den im Ausland wird ein Umbau vorgenommen, der die/den Lampe/Laser für immer funktionsuntüchtig macht und fest mit der Montage verbindet, richtig soweit?

    Anderes Beispiel, man zweckentfremdet eine Zielfernrohrmontage, um damit eine/n deaktivierte/n Lampe/Laser an seiner Waffe anzubringen (zur Deko). Legal, oder?
    (Ich denke mal, dass der Umbau einer normalen, nicht-taktischen Lampe/Laser (also nicht wie die Surefire M900) legal hier in D. ist oder? Es wird uns doch wohl kein Gesetz vorschreiben, das wir unser eigenes, legales Eigentum nicht zerstören und zum "Briefbeschwerer" umfunktionieren dürfen oder täusche ich mich da?)

    Wie verhält es sich aber mit einer Off-Set-Montage? Diese werden ja nur zur Montage von Lasern/Lampen hergestellt. Ein Zielfernrohr ließe sich zwar montieren, was aber wieder nicht der bestimmungsgemäße Gebrauch wäre. Ergo Zweckentfremdung, also nicht legal in Deutschland zu erwerben?

    Oder sind die Montagen alle frei verkäuflich, solange nicht wie z.B. bei der Surefire fest mit der Lampe / dem Laser verbunden?

    Wäre nett, wenn mir da einer etwas helfen könnte.

    Grüße,
    Fabele

    Nothing in this world that`s worth having comes easy.
    FvLW und ProLegal - Mitglied.... du auch?

    Dies ist meine Signatur! Es gibt viele davon aber diese gehört mir... :P

    Einmal editiert, zuletzt von Fabele (24. Januar 2012 um 02:37)

  • tesro, dann müßten zielfernrohr montagen auch verboten sein, denn das sind wirklich waffentypische montagen. das einzige das eine legale zf montage von einer illegalen beleuchtungsmontage unterscheidet ist der verwendungszweck!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Leute - eine Monatge allein ist nicht verboten, aber jede Lampe oder andere Vorrichtung, die ein Ziel in Verbindung mit einer Waffe beleuchten kann, ist verboten. Eine Montage alleine leuchtet nicht.
    Das mit diesem im Ausland hergestellten Spielzeugwaffen ist grenzwertig. Sie sind nach meiner Einschätzung nicht wegen einem Verbot im WaffG nicht offiziell im deutschen Handel, sondern weil Laser prinzipiell kein Kinderspielzeug sind und sie deswegen auch keine CE Kennzeichnung bekommen werden. Letztere ist für Spielzeug mittlerweile Pflicht.
    Würde diese Spielzeugwaffe über einen abnehmbaren Laser mit Monatge verfügen, wäre der Laser mitsamt seiner Montage natürlich verboten.
    Wäre die Waffe wegen mehr als 0,5 J kein Spielzeug, ergibt sich insgesamt auch das Verbot.
    Vom Verbot ausgenommen sind ja auch Lasertrainingssysteme.

  • in dem von tosch geteilten link des bka durch :Hinweis Laserpointer auch auf Spielzeugwaffen verboten!
    Die Verbotseigenschaft hängt davon ab,

    ob der Laserpointer für Schußwaffen bestimmt ist. Keine Rolle spielt

    dagegen, ob die zu bestückende Schusswaffe vom Gesetz reglementiert oder

    ausgenommen ist. Deshalb sind Laserpointer für Schußwaffen auch dann

    verboten, wenn sie für die vom WaffG ausgenommenen Soft-Air-Waffen bestimmt

    sind. Der Besitz stellt ein Vergehen dar.


    LKA München, 20.08.04


    Zitat Ende.


    hier geht das bka eindeutig von der bestimmung aus. und eine beleuchtung die für eine spielekonsole bestimmt ist, ist doch nicht für eine waffe bestimmt.
    ein laser für eine spielkonsole müßte genauso behandelt werden wie ein lasertrainingssystem auch oder jede normale lichtquelle auch, schlieslich ist jede lichtquelle in der lage ein ziel zu beleuchten mit einer waffe.
    trotzdem glaube ich gerne das sowas verboten ist und ärger einbringen kann, doch muß man das denn anders begründen

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg