Laser Modul Wissen

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 5.441 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Januar 2012 um 13:37) ist von Floppyk.

  • Hallo Gemeinde
    der Sohn von einem Bekannten hätte gern einen Laser für seine Wii Pistole (p99) .Nun hat mein Kumpel in der _Bucht nen Laser für Pistolen gesehen (Billigteil aus China)
    Ich habe ihm gesagt das ich der Meinung bin das diese Teile Generell verboten währen. Seine Agumente dazu waren 1. es soll ja nur an ein Spielzeug 2. wenns verboten währe würde ebay es nicht verkaufen.

    Nun Wüsste ich gern wo das Verbot beginnt ... also ob schon der besitz verboten ist oder erst die montage an einer scharfen Waffe oder ob das an dem Spielzeug schon zuviel ist .

    Und bitte keine Mutmaßungen nur konkrete Aussagen wenn wirklich fachwissen vorhanden ist .

    Gruss Michael

    Das Leben ist ein beschissenes adventure aber die Grafik ist geil!!!!!

  • sobald es an scharfe waffen montiert werden kann ist es illegal.
    wenn diese wii-pistole eine 22mm schiene oder eine schiene,wie man sie z.b. von der USP kennt hat, ist es verboten, da es die möglichkeit der montage bietet.....

    hättest du ein bild von beiden teilen? (controler und LAM)

    gruß,
    Meerschwein

  • Die Pistole ist glaub ich die p99 von der Firma Big ben .Das LaserTeil ist für ne Waffe Bestimmt Mit ner Aufnahme für Weaverschiene.

    Einfach Wii P99 bei Google dann findest du es . Das andere Ist bei Ebay unter Weaver als Suchwort zu finden

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  • sobald es an scharfe waffen montiert werden kann ist es illegal.

    wenn diese wii-pistole eine 22mm schiene oder eine schiene,wie man sie z.b. von der USP kennt hat, ist es verboten,

    Entweder oder?!
    Aber ich glaube, dass es verboten ist solche Zielgeräte an funktionsfähige Waffen zu bauen.....aber ich wage zu bezweifeln, dass eine WII Pistole einer vom WaffG erfassten Waffe gleich kommt....
    Jedoch, der Erwerb+Import+Besitz einer solchen Vorrichtung (Laser + geeignete Montage für eine standardmäßige Schiene) könnte Strafbar sein da es sich um einen evtl. verbotenen Gegenstand handelt.

  • Alles Klar also nicht Erlaubt weil es montierbar Währe an einer Scharfen Waffe aus wenn es an einen Spielzeug angebracht währe?

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  • Also,
    da es wohl eine Vorrsichtung ist, die auf die normale P99 montierbar ist, fällt es für mich unter einen nur für Behörden genehmigten Gegestand, sprich für uns verbotenen Gegenstand.
    Also finger weg....

  • mich verwundert immer wieder das diese laserhalter haufenweise bei e gun angeboten werden zb als taschenlampenhalterung für auslandsjagten.
    was aber vieleicht legal ist: eine halterung zu verwenden die nicht für lampen oder laser bestimmt ist und die mit einem laser zu kombinieren der auch nicht für waffen bestimmt ist, das zusammen dürfte dann an einem spielzeug wie der psp legal sein

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Hehe Hab ich nen Punkt getroffen wo sich die Geister Scheiden.
    Wenn wir noch nicht einmal in so einem Forum wissen wo das Gesetz anfängt und wo es aufhört wie soll das denn jemand wissen der sowas bloss als sielzeug kauft ?

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  • nicht unbedingt, tatsächlich glaube ich das wenn jemand soetwas reinen herzens für sein spielzeug kauft er straffrei ausgeht!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • naja das ist ja nicht die Frage . die frage ist an welcher Stelle das illegal wird

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  • Ich verlinke einfach mal

    hier hin

    Dort steht im ersten Post eigentlich alles drin ;^)

    Gruß Tom
    __________________________________________________

    Niveau ist keine Creme... Und Stil nicht das Teil am Besen... :whistling:

  • Hmm ja das sagt dann eigentlich alles ;) Danke

    Auszug Waffengesetz:
    1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

    Wo wir grad dabei sind : Ist ein Zielpunktprojektor dann ein Reddot ? dann Währe das ja auch verboten .

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  • Hi,

    ..neee, die sind erlaubt ( RedDots ), "Beleuchtung" nur auf eigenem Schirm z.B. sichtbar.
    Beleuchten weder Ziel noch Umgebung
    Gruß

  • Naja eindeutig ist was anderes als der reine Gesetzestext :thumbdown: Un auf dem gebiet 100% sicherheit zu haben muss man wohl alle Urteile und ausführungsbestimmungen kennen .

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  • ... gesehen hatte ich auch schon, daß es Laser mit Halter supergünstig in der Bucht gibt. Zum "Spielen" / Plinkern fänd ich das ja ganz lustig.
    ... hatte mich aber an die Geschichte mit den "verbotenen Gegenständen" erinnert und davon Abstand genommen.
    Möchte nicht wissen, wie weit Behörden gehen, wenn so etwas beim Zoll ( Stichprobe / Durchleuchtung ) gefunden wird.
    ... befürchte aber: Riesen-Ärger ( insbesondere für WBK-Inhaber )
    Gruß

  • Aber die Beleuchtung an sich ist schon verboten, sofern du diese an eine Waffe montieren kannst ;^)
    Also alles was an Beleuchtung für die Montage an einer Waffe hergestellt wurde ist in D illegal.
    Selbst der alleinige Besitz der Beleuchtung, auch wenn du nicht mal eine Waffe besitzt ;^)

    Somit kannst du den Laser auch nicht an eine Spielzeugpistole montieren, da du den Laser gar nicht besitzen darfst...

    Gruß Tom
    __________________________________________________

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