Walther Tactical Lampe mit Kabelschalter, zu was wenn verboten ???

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 4.633 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Januar 2012 um 16:05) ist von MarcKA.

  • Hallo,

    mit Erstauen habe ich mir heute im Waffengesetz und im Forum erlesen, das es in D verboten ist auch einfache Lampen am LG oder Co2 zu montieren.
    Muss man so hinnehmen, dann ebend nicht erlaubt, man gut dass man sich hier vor dem Schaden umfassend informieren kann ! Hätte ich mal eher gelesen.

    Was mich ärgert, vorgestern kaufte ich mir unwissend bei Frankonia eine Walhter Taschenlampe Tactical oder so zu 17 € gleich daneben hingen die Kabelschalter mit Spiralkabel und Klebepad
    sowie Taster, wozu dieses Set wohl dient ????

    Was soll das Teil wenn nicht erlaubt, hätte mich der Verkäufer doch mal drauf hinweisen können, mein Vorhaben damit in meinen dunklem Keller besser beleuchtet
    zu schiessen kann ich ja auf Grund der Gesetzeslage besser sein lassen..

    Am liebsten würde ich das Ding wieder zum Laden zurückbringen.

    Ist diese Kabelbetätigung für den verbotenen Anbau gedacht ? Was sucht sie dann im Laden ? Oder gibt es für diese Kabelbetätigung noch eine andere legale Anwendungsform, von der ich nichts weiss, sonst liegt es halt sinnlos herum.

    Danke, Frank

  • Der Kabelschalter hat in Deutschland die gleiche Daseinsberechtigung wie Exportfedern für Federdruckkolbenkompressionssportgeräte.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Ja klar, dass habe ich mir schon gedacht, ist halt mein Pech sowas unter falschen Vorstellungen zu kaufen.


    Also hat der Kabelschalter wohl wirklich nur diese verbotene Funktion, also für nichts andereslLegales, nützliches zu gebrauchen zu gebrauchen ?

    Dann wird er wohl verstauben müssen.

  • Nicht der Kabelschalter macht die Lampe zum verbotenen Gegenstand, sondern eine Montagehalterung, die für Waffen gedacht ist.
    Oder andersherum. Wenn eine Lampe offensichtlich eine Halterung für Waffen hat, ist sie verboten. Es ist dann unerheblich, wie der Schalter ausgeführt ist, wie es auch unerheblich ist, in welchem Wellenbereich die Lampe scheint oder ein Laser ist.
    Ich wüsste im Moment auch nicht, welchen praktischen Nutzen ein Kabelschalter an einer normalen Taschenlampe hat.

  • Naja, habe nun nochmals viel hier gelesen, damit ist alles geklärt, vor dem Kauf überlegen, sollte die Lehre sein.

    Aber wenn ich hier so lesen, dann heißt das ja diese Lampe mit Kabelschalter und eine Rolle Klebeband im Gewehrkoffer, schon verboten, kann ich die Lampe ins Auto legen,
    da kann man sie mal legal gebrauchen.

  • So schlimm ist es nicht, denn es maxht ja Sinn, wenn man am Schießstand eine Arbeitsplatzbeleuchtung mittels Taschenlampe und Klebeband provisorisch einrichten will. Daraus wird keiner ableiten können, dass man sich einen verbotenen Gegenstand basteln will.
    Aber auch hier gilt. Wer unnötige Diskussionen (am Straßenrand bei einer Vekehrskontrolle) vermeiden will, muss das auch nicht provozieren. Siehe analog dazu geladene Magazine beim Transport mit Waffe im Waffenkoffer. Auch nicht explizit verboten, aber...

  • Vielleicht kann man mit dem Kabelschalter auch einfach nur die Taschenlampe ein- und ausschalten.
    Der Kabelschalter ist nicht verboten und man sollte nicht immer Szenarien konstruieren die überhaupt nicht vorhanden sind.
    Es ist Verboten eine Taschenlampe durch eine Montage an eine Waffe anzubringen !
    Nicht per Verlängerung die ein Kabelschalter nun mal darstellt die Lampe zu bedienen, die man in seinen beiden Händen hält.

    Waffen: Crossman Nightstalker mit Weihrauch SD und Walther PS22,Umarex Desert Eagle,Walther P22 Gas,Walther P99 Gas.KSC Glock 17. :direx:

    Einmal editiert, zuletzt von TheShadow (5. Januar 2012 um 12:59)

  • stimmt und die Montageringe machen die Taschenlampe auch noch nicht illegal, der Vater von einem Freund war ein richtiger obsessiver Waffensammler, der hatte sowohl am Fahrrad als auch im Keller an der Standbohrmachine Lampen auf Waverschienen befestigt. Klar dafür sind sie eigentlich nicht entwickelt worden aber man kann sie trotzdem sehr gut, für bei uns legale Anwendungen, Zweckentfremden.

  • Im Gesetzestext heisst es sinngemäß das es sich um einen verbotenen Gegenstand handelt wenn er dazu gedacht ist an einer Waffe befestigt zu werden. Ich wäre also vorsichtig eine Taschenlampe mit Kabelschalter und Weaverringen bei meinem Waffenkram liegen zu haben. Es ist nun mal verboten. Das kann man so hinnehmen oder man muss etwas dagegen tun. Aber immer dieses "hintenrum dagegen sticheln" ist doch Quatsch. Zumal das einem nur Ärger einbringt. Nähere Infos zum genauen Gesetzestext hat sicher Floppyk zur Hand.

    Viele Softair-Spieler schrauben sich soetwas trotzdem an die Waffe, funktionsunfähig gemacht mit verklebtem Batterie- und Linsengehäuse, einfach für die Authentizität.

  • Oder gibt es für diese Kabelbetätigung noch eine andere legale Anwendungsform, von der ich nichts weiss, sonst liegt es halt sinnlos herum.


    Du könntest das evtl am Fahrrad sinnvoll einsetzen, natürlich nur auf nichtöffentlichen Straßen :)) . Dafür ist aber in diesem Fall nicht der Kabelschalter verantwortlich, sondern der Umstand daß die Tactical Lampe wohl keine Straßenzulassung hat. Denkbar wären auch sämtliche andere Szenarien, wo es sinnvoll ist die Lampe zu aktivieren ohne sie anzufassen, zb zusammen verwendet mit einer Kopfhalterung als Kopflampe etc.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Du könntest das evtl am Fahrrad sinnvoll einsetzen, natürlich nur auf nichtöffentlichen Straßen :)) . Dafür ist aber in diesem Fall nicht der Kabelschalter verantwortlich, sondern der Umstand daß die Tactical Lampe wohl keine Straßenzulassung hat. Denkbar wären auch sämtliche andere Szenarien, wo es sinnvoll ist die Lampe zu aktivieren ohne sie anzufassen, zb zusammen verwendet mit einer Kopfhalterung als Kopflampe etc.

    Soweit ich weis ist der Kabelschalter der Walther Tactical kein handelsüblicher An/Aus Schalter. Die Lampe leuchtet nur solange er gedrückt wird. Das erschwert den Einsatz an anderen "Geräten" außer Waffen, vor allem am Fahrrad.


    MfG Kolibri

  • bei e gun werden die passenden zielfernrohr lampenhalter von einem bekannten billiganbieter regelmässig angeboten. da frag ich mich ob es die sache besser macht wenn die montage nicht für eine waffe gedacht ist sondern für ein zielfernrohr?
    der name tactical light zusammen mit kabelschalter und spezifischem durchmesser erscheint selbst einem freigeist wie mir problematisch.
    wahrscheinlich soll der name darauf hinweisen sie nicht verwerflicherweise als tacktische lampe zu verwenden!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Soweit ich weis ist der Kabelschalter der Walther Tactical kein handelsüblicher An/Aus Schalter. Die Lampe leuchtet nur solange er gedrückt wird. Das erschwert den Einsatz an anderen "Geräten" außer Waffen, vor allem am Fahrrad.


    Oh, das wußte ich nicht. :anon:
    In dem Fall wohl leider nur ein Taster, kein Schalter. Dann ist das natürlich irgendwie ungeschickt...

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Naja, ich hab relativ gute Erfahrungen mit etwas gemacht, was ich mir bei stargat atlantis abgeguckt hab:
    lampe an den unterarm befestigt, nicht an der waffe.

    da gibt es solche billigholster für billigwurfmesser, die man am arm tragen kann, bisschen umgewandelt ergibt das ne super halterung für eine taschenlampe. die leuchtet dann (zumindest richtig befestigt) immer dorthin, wo du hinzeigst. und zumindest bei kurzwaffen heißt das dann auch ungefähr dahin, wo man hinzielt.nicht genau genug für nen laser, aber um das ziel zu sehen reicht die streuung der lampe locker.

    die einfachere version besteht aus nem festivalbändchen, einer LD20, und einem haargummie. wackelt bisschen, aber wenn man nur mal die hand freihaben will gehts auch^^

    und dann kann man sich auch den taster in die hand(an den finger kleben, das die lampe nur leuchtet, wenn man was in der hand hält oder ne faust macht.


    inwiefern das sinn macht für dich, musst du wissen... ist aber quasi die legale version des verwendungszwecks.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Hallo Leute
    Aus dem Englischen übernommen:....."Mein Haus ist meine Burg"....was ich in meinen 4 Wänden treibe, geht der Allgemeinheit
    einen feuchten Kehricht an, wichtig ist nur, das ich anschließend alles wieder legal herrichte, zB. ..aus dem BW-Fallmesser wieder die Klinge entferne,
    die vollautomatische Deko-Kriegswaffe, die zusammengebaut ein verbotener Gegenstand ist, zerlegt aber LEGAL erworben wurde,
    wieder zerlegt verstaue und......ganz wichtig: wenn ich mich der ..."Dunklen Seite"... hingebe,..keinen Fremden in mein Heim lasse... :S

    Gruß LOBO

  • Wo ist denn gerade das Problem? Nur weil man es bei uns nicht an einer Waffe montieren darf heisst das noch lang nicht, dass auch gleich der Verkauf reglementiert sein muss.

    Am besten einer greift gleich zum Hörer und ruft seinen Abgeordneten an um dem von dieser unglaublichen Geschichte zu erzählen.... :pinch:

  • Es ist eben leider so, dass diese Regelung, die früher einmal Sinn ergab (Wilderei!), heute noch fortbesteht und der Gesetzgeber zur Zeit eher wenig geneigt ist, irgendwelche POSITIVEN Änderungen am WaffG vorzunehmen.

    Auch die Regelungen über die Zerlegbarkeit von Waffen betraf die Wilderei im späten 19. Jahrhundert und vll Anfang des 20. Jahrhunderts ...

  • Hallo Leute
    Aus dem Englischen übernommen:....."Mein Haus ist meine Burg"....was ich in meinen 4 Wänden treibe, geht der Allgemeinheit
    einen feuchten Kehricht an, wichtig ist nur, das ich anschließend alles wieder legal herrichte, zB. ..aus dem BW-Fallmesser wieder die Klinge entferne,
    die vollautomatische Deko-Kriegswaffe, die zusammengebaut ein verbotener Gegenstand ist, zerlegt aber LEGAL erworben wurde,
    wieder zerlegt verstaue und......ganz wichtig: wenn ich mich der ..."Dunklen Seite"... hingebe,..keinen Fremden in mein Heim lasse... :S

    Gruß LOBO

    problematisch wird es wenn die dunkle seite dich dann besucht auf der suche nach einem verbotenen gegenstand den du vieleicht gutgläubig irgendwo bestellt hast.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Die Lampe mit Kabelschalter selber ist kein verbotener Gegenstand. Auch ein 30mm Weaverring wo die Lampe genau hineinpasst ist nicht verboten. Eine Lampe die explizit zur Anbringung an einer Waffe gedacht ist, ist verboten. Wie die ein- und ausgeschaltet wird ist egal :)