Immer gerne, du meinst in Waffenverbotszonen?
So wie ich das damals gelesen habe sind die Messer nach 42 a dort für Inhaber Waffenrechtlicher Erlaubnisse erlaubt.
Der Rest ist auf 4 cm beschnitten.
Ob eine Waffenbesitzkarte nun zählt bin ich aber nicht auf dem laufenden, als es damals rauskam war zumindest vom kleinen Waffenschein die Rede, allerdings sind mir keine Praxiserfahrungen bekannt.
Würde mich aber auch mal Interessieren was da nun Fakt ist.
Der Kleine Waffenschein gilt nur für PTP -Waffen und nicht für Messer, egal um welche Messer es sich handelt. Und es gibt keine Waffenbnesitzkarte, die das Führen von Messern erlauben würde. Eine Waffenbesitzkarte erlaubt auch kein Führen von Waffen. Dazu bedarf es einer gesonderten Erlaubnis, z.B. Jagdschein.