7,5 Joule - PRO & CONTRA -

Es gibt 382 Antworten in diesem Thema, welches 44.188 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Juli 2012 um 16:48) ist von kallerz.

  • ....... Du brauchst nicht mal Vereinsmitglied sein, Verbandsmitgliedschaft zb. beim BDS ist ausreichend. Und du musst min. 18x im Jahr trainieren und dir das im Schiessbuch abzeichnen lassen und auch im Anwesenheitsbuch des jeweiligen Vereins eingetragen sein, sollte das Amt dort nachfragen.

    Es gibt auch im BDMP eine Disziplin sinngemäß "Zielfernrohrgewehr 50m, Kal <=6mm" oder soetwas.. Die Möglichkeiten sind mannigfaltig.


    allerdings lassen die meisten Verbände keine EInzelmitgliedschaften mehr zu , da der Verwaltungsaufwand zu hoch ist (zum Beispiel liegt ja der Verbandsbbeitrag beim Brandenburgischen SB deutlich unter 10 Euro im Jahr, dafür verwaltet kein Mensch ein einzelnes Mitglied - deshalb passiert das innerhalb der Vereine, und der Aufwand ist dann für dreißig Leute genau der selbe, wird aber durch die 30 Einzelbeiträge gedeckt).... Ich glaube, der BDMP wollte das auch abschaffen - aber da können die anderen sicher mehr dazu sagen.

  • Das mag von Bundesland zu Bundesland verschieden sein (wie die Verbandsbeiträge des gleichen Verbands, aber lassen wir das..), nichtsdestotrotz ist die Vorgehensweise die gleiche. Es ist egal wer einem das Bedürfnis nach §14.4 unterschreibt, einem Druckluftwaffenerwerb darauf steht nichts im Weg. Eine Joule-Grenze wird auch keine eingetragen.

    Ich möchte da keinesfalls überheblich rüberkommen, aber in vielen Threads zu ähnlichen Themen schimmert es durch das manche Nicht-WBK-Inhaber vollkommen verworrene Vorstellungen über den Erwerb einer WBK und der dazu nötigen Schritte haben. Die sollten sich mal eingehender damit beschäftigen. Und ich wiederhole einen Spruch von mir: Manche die nachlesbar seit Jahren darüber am meckern sind, hätten schon lange eine WBK besitzen können, wenn sie den wollten. Der Kern des Problems ist nun mal immer noch der gleiche, ich habe es auch schon mehrmals angesprochen: Ich darf damit im Garten nicht schiessen. Was nützt mich also dann ein starkes Luftgewehr wenn ich es nicht verbandssportlich nutze? Nix.

    Die Aufhebung der Energieobergrenze muss mit der Aufhebung der Energieobergrenze für das Schiessen zuhause einhergehen, sonst nützt "euch" das ganze gar nix. Ich lache mir nen Ast wenn Luftgewehre bis 16J frei sind, aber schiessen zuhause nur bis 7,5J...

  • sportliche diszipline wären mir jetzt nicht bekannt mit unbegrenzter leistung

    Was Mark meint ist nach BDMP Jugend - Sportordnung das Zielfernrohrgewehr 30 - dem Bench Rest angelehnt.
    Klasse 3: über 7,5 J - 25 Meter (Cal. .177 oder .22)

    Zu den Einzelmitgliedschaften - beim BDS entscheidet das m.W. der Landesverband,
    so ist in RLP z.Zt. noch eine Einzelmitgliedschaft möglich - in NRW wiederum nicht.

    Wie das andere Verbände handhaben, und was die Zukunft bringt ...

  • Darfman eigentlich wissen warum zb bei Steinschleudern die Joule grenze aufgehoben wurde und bei Lg´s darüber nach gedacht wird die Leistung noch weiter zu begrenzen?

  • Ich komme mir da schon fast etwas Diskriminiert vor. Da man heute den Führerschein schon mit 16 machen darf ( Fahren aber nur dann wenn ein Erfahrener Führerscheinbesitzer anwesend ist .) Ich denke nicht das die Zahl der Straftaten auf Grund der Abschaffung der 7,5 J Grenze Explosionsartig Steigen wird.Ich finde es auch schade das unser sogenannter Rechtsstaat meint uns immer noch mehr Bevormunden zu müssen.Natürlich gibt es schwarze Schaffe wie in jedem Land. Nur scheinbar macht es sich unser Staat zur Aufgabe gewisse Teile der Bevölkerung immer mehr Bevormunden zu müssen. Kurz um ich bin der Meinung wir sind alle Alt und Vernünftig genug auch mit so einer Verantwortung ( z.B. 16 J ) umgehen zu können.
    MfG Dirk

  • ...
    Weiterhin würde ich die 16 J Regel auf Einzellader und Langwaffen beschränken, da ich hier einfach eine bessere Chance sehe eine solche Regelung durchzusetzen. Denn mit Langwaffen kann niemand unbeobachtet in der Gegend spazieren und mit Einzelladern wird wohl niemals ein Amoklauf durchgeführt werden (mit 16J wohl auch mehr als unwahrscheinlich). ....Vorbestrafte Personen dürfen auch ein Verbot auf diese Waffen erhalten.

    ....

    Zumindest bei Federkolben ist sowieso nicht mehr als 7,5J drin. Und für wesentlich mehr sind die Läufe von Kurzwaffen zu kurz. Das ist wie .600 NE aus einer Kurzwaffe verschossen, die meiste Energie geht an der Mündung flöten weil der Lauf zu kurz ist.

    Und Waffenverbote, können auch aktuell schon ausgesprochen werden. Und das auch für Waffen die normal frei ab 18 sind. Wird wohl kaum genutzt, zumindest hört man davon nichts, ist aber möglich.

    Zitat

    Meinste, die Holländer sind bekloppt?

    Ja, denn selbst die Weihrauch HW 45 steht auf der Verbotsliste...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Auch wenns an einigen Ecken zwickt und zwackt, fahren wir mit dem deutschen Waffengesetz noch ganz gut.
    Denn, das sollte jedem klar sein, würde eine Novellierung des Waffenrechts und eine Anpassung auf EU Ebene mit grösster Sicherheit nicht nur Vorteile für uns bringen. Ich möchte die Gesichter der Softair- und SSW Fraktion mal sehen, wenn in ein einheitliches EU Waffenrecht z.B. das Niederländische Anscheinswaffengesetz mit einfliessen würde.

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

    Einmal editiert, zuletzt von Ladehemmung (26. Juli 2012 um 19:54)

  • Hallo Zusammen,

    absolut contra, zumindestens ab 18, bzw. 21 Jahren. Ich bin gegen eine Begrenzung. Einzige Voraussetzung ist meiner Ansicht nach das vollendete 18. Lebensjahr. Man sollte davon ausgehen können, das ein normaler Mensch ab diesem Alter genügend Verstand hat, die Risiken abzuwägen, welche die Nutzung eines solchen Sportgerätes mit sich bringen. Natürlich gibt es hier auch Ausnahmen, doch diese Mitmenschen sind nicht auf ein LG angewiesen um Unfug zu treiben. Salopp gesagt könnte man jeden Haushaltsgegenstand zur Waffe umfunktionieren und sei es ein Kochtopf aus Guss. Ggf. ist eine kleine Sachkundeprüfung schon sinnvoll, sollte dann aber auch ausreichend sein.

    Unfälle können zu jeder Zeit, bei nahezu jeder Tätigkeit passieren. Das jetzt nur als Argument zu nutzen, um ein Sportgerät in seiner Leistung zu limitieren halte ich für total abwegig. Wem, aufgrund der gegebenen Umstände weniger Leistung reicht, ist es ja freigestellt sich das für ihn passende Gerät zu kaufen. Andere Mitmenschen haben halt andere Anforderungen. Darunter fallen auch die "Gartenschützen". Es soll ja Leute geben, die auch deutlich mehr als 500m zur Verfügung haben und entsprechend weiter schiessen können und auch wollen. Diese sollten sich dann auch ihre Leistungsklasse frei wählen dürfen. Fährt ja auch nicht jeder mit einem Golf durch die Gegend. Es soll, laut Gerüchten, Leute geben, welche Porsche, Lambo, etc. besitzen. ;)

    Verantwortungsgefühl entwickelt man nicht durch Verbote und Reglementationen, sondern durch offenen Umgang, Anschauung und Erklärungen.

  • Einzige Voraussetzung ist meiner Ansicht nach das vollendete 18. Lebensjahr. Man sollte davon ausgehen können, das ein normaler Mensch ab diesem Alter genügend Verstand hat, die Risiken abzuwägen, welche die Nutzung eines solchen Sportgerätes mit sich bringen.


    Das sehe ich nicht so! Rein formaljuristisch ist diese 18/21 Lj. Grenze ja noch irgendwie gerechtfertigt ...aber ...und jetzt kommt`s ... entwicklungspsychologisch gesehen spielt das garkeine Rolle!! Oder...auf deutsch: Mit 18 ist jeder Held der Welt ... mit 21 noch viel mehr. Mir 20 Lenzen mehr relativiert sich die Sichtweise und man erkennt oft, wieviel Glück man hatte, das nicht mehr passiert ist ... :^)

    Man kann aufgrund der doch eingeschränkten Lebenserfahrung mit 18/20/22... eben nicht immer einschätzen, was richtig und/oder falsch ist!! Und im Bezug auf Waffen muss das aber immer gegeben sein!!

    Tool.

    Nur DER Mensch zeigt wahre Größe, der weder den Wurm zertreten, noch vor dem Herrscher kriechen muß.

  • Das hat meines Erachtens aber nicht unbedingt nur etwas mit der noch recht geringen Lebenserfahrung zu tun. Man muß nicht alles selbst erlebt haben. Eine vernünftige Erziehung und das logische Denken schätze ich als mindestens gleichwertig ein. Ist aber leider immer seltener anzutreffen.

  • Man kann aufgrund der doch eingeschränkten Lebenserfahrung mit 18/20/22... eben nicht immer einschätzen, was richtig und/oder falsch ist!! Und im Bezug auf Waffen muss das aber immer gegeben sein!!

    Was richtig und was falsch ist sollte man schon deutlich eher einschätzen können. Beim, von dir genannten, Übermut "Held der Welt" gehe ich allerdings mit. Deshalb bin ich auch für eine Eignungsprüfung. Ggf. auch mit Schulungen im Vorfeld. Denn andersrum sehe ich keinen Erfahrungsgewinn mit einem 7,5J LG im Verhältnis zu den LG-Monstern. Denn wenn, dann muss der Umgang mit genau dieser Leistungsklasse erlernt werden. Schon möglich das ich das zu naiv sehe. Aber vor ca. 25Jahren war ich auch in meiner Sturm und Drangzeit, dennoch wäre ich nicht auf die Idee gekommen mit meiner Luftplempe Unfug zu treiben, mir war mit 18 auf jeden Fall bewusst, was ich da in der Hand halte.

    Wie gesagt, Schulungen, Prüfungen, selbst zentrale Registrierung, gehe ich noch mit. Aber wenn jemand meint 16J oder mehr wären für ihn deutlich passender, habe ich da auch kein Problem mit. Hat er seine Schulungen und auch seine Prüfung absolviert, sehe ich es als gegeben an, dass die geforderte Vernunft vorhanden ist. Ich glaube kaum dass irgendjemand mehr Vernunft in die Sache bringt, aufgrund seiner WBK.

  • Ich glaube kaum dass irgendjemand mehr Vernunft in die Sache bringt, aufgrund seiner WBK.


    Nur das die allerwenigsten "nur" ein starkes Luftgewehr auf der WBK haben. Natürlich verhalten sich die Leute anders, umsichtiger. Da steckt auch ein großer Invest dahinter. Und wegen irgendwelcher Kindereien riskiert keiner seine Zuverlässigkeit.

    Wenn man den ganzen Aufwand mit Sachkunde, Registrierung etc. treibt, kannst du gleich einem Verein oder Verband beitreten. Nützt aber auch wieder nix, da du das starke Luftgewehr daheim eh' nicht schiessen darfst.. Wobei wir wieder bei meinem Lieblingsthema sind.

  • Moin.

    Am Ende ist es wie es ist.

    Mit einem 70 lbs Compound merkt das Schwein nicht mal das der Pfeil gerad hinten wieder raus ging.

    Gesetze in DE.

    Mfg.

    :D PSE EVO NTN 33 Nockon John Dudley

  • Hallo zusammen,

    wäre es möglich wenn man z.B. eine große Lagerhalle mit 30 m zur Verfügung hätte, diese so herzurichten das man das genehmigt bekommt für z.B. 16 Joule Kaltgase. Vielleicht muss man dann eine Standaufsicht einstellen, Versicherung abschliessen und es wird vielleicht nicht billig, aber da es sich nicht um Feuerwaffen handelt bräuchte man ja keine Absaugung. Oder ist es generrell nicht möglich privat einen Schießstand abgenommen zu bekommen für mehr als 7,5 Joule? Falls möglich wäre es doch interessant wie die Bedingungen dafür sind.

  • @ Funsniper

    Wenn Du eine Halle oder ä. in einen Luftgewehrschiessstand für über 7,5J umbauen möchtest, solltest Du dir das mal reinziehen: Klick


    Zitat

    Der Schießbetrieb bei neuerstellten Schießständen darf erst begonnen werden,
    wenn die Schießstätte sicherheitstechnisch von einem Schießstandsachverständigen überprüft bzw. durch die zuständige Behörde abgenommen worden ist und dabei eventuell festgestellte Mängel beseitigt worden sind (siehe § 12 Abs. 1 AWaffV).
    Vor der Inbetriebnahme soll der Erlaubnisbescheid gemäß § 27 Abs.1 WaffG vorliegen.

    Kann sein, daß ich jetzt noch was falsches schreibe, dann bitte korrigieren. :^)
    Ich meine gelesen zu haben, daß für jede Disziplin, die auf einem Stand geschossen wird, oder neu dazu kommt, eine Nutzungsänderung bei der zuständigen Behörde beantragt werden muß und dieses dann mit diversen Auflagen verbunden ist.

    Gruß Ralf

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Wie machen das eigentlich die Engländer mit ihrem Training für FT und ihrer strikten 12 flb (=16,3J) Grenze. Dürfen die auch nur im Verein auf besonders ausgewiesenem Gelände schiessen oder auch in ihrem Backyard?

  • Soweit ich weis dürfen die Engländer so ähnlich wie wir mit 7,5J mit ihrer Grenze auch zu Hause, mit Erlaubnis des Eigentümers auf dessen Besitz. Und die dürfen das über das wir hier nicht fachsimpeln(vermin control).


    Edit OT: Habe gerade einen Anruf der AfA bekommen und meine Umschulung ist genehmigt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Funsniper (27. Juli 2012 um 10:57)

  • Ok. Dann haben die andere Zusammenhänge in ihrer Vorgabe, als wir hier mit unseren 10m Helden ;)


    OT: Gratuliere :thumbup: