Zusatz bei Egun-Auktionen "aus Nachlass"

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 1.977 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Mai 2011 um 16:40) ist von Knallebum.

  • Tach zusammen!

    Ich frage mich ja, warum so oft Leute Artikel mit dem Zusatz "aus Nachlass" verkaufen!

    Wir brauchen nicht darüber reden, dass es eigentlich Blödsinn ist, aber ICH möchte trotzdem nix kaufen, von dem ich genau weiß, dass der Vorbesitzer gerade verstorben ist.

    Unterm Strich machen die Leute sich doch damit den Preis kaputt, weil sicherlich wird es doch noch der eine oder andere genauso sehen wie ich.

    ...oder liege ich falsch?

    Bin mal gespannt wie ihr das seht!

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • mh? jo ist eigentlich etwas kontraproduktiv :rolleyes:


    aber es könnte auch Berechnung sein, sich extra dumm zu stellen um bei Kennern der Materie das Schnäppchenjagdfieber erst zu entfachen.

  • zum glück gibt es solche leute wie dich sonst wäre ich nicht an mein wehrsportkk gekommen und das für fast lau

    Na siehste!

    Aber würdest du das auch als Verkäufer so machen?

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  • Ich frage mich ja, warum so oft Leute Artikel mit dem Zusatz "aus Nachlass" verkaufen! .....

    In wenigen Fällen mag es sicher berechtigt sein, da wirklich bedauernswerterweise ein Todesfall des Vorbesitzers Anlass zum Verkauf ist.

    Aber der, in letzter Zeit immer häufiger anzutreffende, Hinweis auf den "Nachlass-Verkauf", ist mir auch aufgefallen?

    Vielleicht soll damit vermittelt werden, Vorbesitzer war ein älterer Herr, der sehr wenig die Waffen benutzt ...... aber sehr sorgfältig gepflegt hat? Ähnlich wie es beim Gebraucht-Wagenverkauf signalisieren soll: "Kaufen, der Vorbesitzer hat das Fahrzeug nur gepflegt, ansonsten sehr vorsichtig und schonend bewegt."

    Wer die VW-Werbung zu der Thematik kennt, wird jetzt schmunzeln! Dort sieht man Vater und Sohn, Freudestrahlend einen Golf von einer älteren Dame abkaufend - Natürlich mit dem oben erwähnten Hintergedanken!
    Gleichzeitig sieht man die Erinnerungen der älteren Dame an Hochgeschwindigkeits-Fahrten, und weiten Auto-Sprüngen über Rampen :D

    Für mich bedeutet der Hinweis auf "Nachlass" keinen zusätzlichen Kaufreiz. Eher die Überlegung, kann es sein, dass man im Vorfeld schon etwaige Reklamationen ausschliessen möchte. Ähnlich denke ich auch bei den Hinweisen: "Verkaufe für einen Freund ...."!

  • Man fragt sich ja sowieso, was diese Angabe für den Käufer für einen verwertbaren Informationsgehalt hat. :|

    Im Grunde geht es für manchen wohl darum, irgendwie darauf hinzuweisen, dass man als tatsächlicher Verkäufer nicht der eigentliche Besitzer dieses Stückes war und damit kann man vielleicht später bei Reklamationen darauf hinweisen, dass man den Kram ja nur im Auftrag verscherbelt hat - "Von den Macken/Defekten wusste ich doch nix, ich habe nur für die Witwe verkauft". 8|

    Das ist im Grunde natürlich nicht haltbar, weil der Verkäufer immer für den Artikel verantwortlich ist, aber das wäre der einzige "Vorteil", der mir da jetzt einfällt.

    Ggf. klingt "aus Nachlass" aber einfach auch nur nach billigen Schnäppchen, weil jemand schnell eine Wohnung leer kriegen will. :rolleyes:

    Jens

  • Aus Nachlass = nervt mich nicht mit Fragen, ich will den Rotz nur loswerden und Kohle sehn.


    ...zumindest denke ich mir das, wenn ich über solche Angaben stolper.

  • dass man im Vorfeld schon etwaige Reklamationen ausschliessen möchte.

    dass man als tatsächlicher Verkäufer nicht der eigentliche Besitzer dieses Stückes war und damit kann man vielleicht später bei Reklamationen darauf hinweisen, dass man den Kram ja nur im Auftrag verschertbelt hat


    so sehe ich das auch - und ein recht rühriger Nachlassverwalter bei EGON verkäuft dabei explizit als 'defekt' und sagt dabei, daß er von der Materie keine Ahnung hat - was ja auch noch eine Stufe ehrlicher ist...
    Bei "aus Nachlass" bereite ich mich als EGON-Käufer innerlich schon mal drauf vor, daß die Waffe nicht unbedingt funktioneren muß - und da muß ich Euch recht geben, daß das "kontra-profitiv" für den Verkäufer sein wird...

    LG - Christian

  • ich kauf eigentlich lieber bei egun als beo egon. Egon ist mir etwas suspekt...

  • "Egon" ist eben hier das "bekannte Auktionshaus".
    So wie sonst immer von der "Bucht" die Rede ist.

    Ich denke auch, daß diese Nachlass-Geschichte eine Folge früherer Ratschläge für ebay-Verkäufer ist, etwas zu dem Produkt "zu erzählen", und
    die von Interloper und Flammpanzer angesprochenen Aspekte bezüglich Freisprechung von allzugenauer Beschreibung.

    Für mich hat die Ansage keine Relevanz. Ich entscheide wissentlich nur nach "Kann ich gerade es gebrauchen?" und danach nach Preis.

  • Dazu passt auch ganz gut, dass oft in den Auktionen sinngemäß steht "vom Vorbesitzer so geändert" oder "beim Vorbesitzer funktionierte es auf jeden Fall noch". Das impliziert latent ein bewusstes Ausblenden der eigenen Verantwortung für in solchen Fällen ganz sicher vorhandene Mängel. Schade, dass nicht alle den Ars... in der Hose haben, einfach ehrlich zu sein. Da lockt dann oftmals doch eher die vermeintlich schnelle Mark.

    Ich hätte persönlich für die Dauer der Auktion und auch danach ein schlechtes Gewissen, wenn ich erkannte Mängel mit solch zweifelhaften "Umschreibungen" zu vertuschen versuchen würde.

    Jens

  • Ich habe mit solchen Käufen wenig Probleme. Wenn kaufe ich auch viel regional auf und dann hat man ja irgendwie mehr Kontakt.
    Meine letzte Waffe war ein .44 iger Vorderladerrevolver ( denn ich im Bereich EWB unter "Untere Schätzchen" postete) der sagenhaft preiswert verkauft wurde von dem Erben.
    Oft habe ich die Erfahrung gemacht sind die Erben froh wenn die Waffen wegkommen , gerade bei den EWB Waffen und die ambesten schnell abverkaufen, um die WBK leer zu bekommen. Wenn die Waffen dann noch in gute Hände kommen ist das denen sehr lieb.

    Sicher gibts auch schwarzen Schafe, die so nur Schrott verkaufen wollen für den sie sich selber nicht nach außen hin verantwortlich zeigen wollen. Nur dumm wenn doch mal ein Brief ins Haus flattert.

  • Sicher gibts auch schwarzen Schafe, die so nur Schrott verkaufen wollen für den sie sich selber nicht nach außen hin verantwortlich zeigen wollen. Nur dumm wenn doch mal ein Brief ins Haus flattert.

    Ist für mich auch augenscheinlich der einzigste Grund soetwas anzugeben. Oder wenn man halt keine näheren Infos zur Waffe hat. Das der Vorbesitzer verstorben ist, mag zwar traurig sein, aber das ändert ja nichts daran das hier nur ein Gegenstand verkauft wird, der für die hinterbliebenen vielleicht mehr un- als geliebt ist/war.

  • Ja, dass wird leider immer mehr scharmlos ausgenutzt.

    Oft ließt sicher aber eine seriöse Anzeige auch anders wie " Ich verkaufe hier eine Waffe aus dem Nachlass meines Vaters. Kann leider keine näheren Angaben dazu machen, da ich nicht sachkundig bin. Ich hoffe die eingebrachten Bilder reichen, anderseits schicke ich Ihnen gerne Bilder zu. Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen auch unter der Telefonnummer .... zur Verfügung. Eine Besichtigung der Waffe ist nach Absprache erwünscht."

    Es kommt da mir also auch auf die Art dessen drauf an wie das ga geschrieben steht.

  • Wir brauchen nicht darüber reden, dass es eigentlich Blödsinn ist, aber ICH möchte trotzdem nix kaufen, von dem ich genau weiß, dass der Vorbesitzer gerade verstorben ist.


    Warum? Ich habe schon mehrfach scharfe Waffen aus Nachlässen gekauft. Es heißt lediglich, dass der Anbieter nicht unbedingt der Inhaber dieser Erlaubnis sein muss, sondern lediglich vermittelt. In einem anderen Fall hatte mich eine Witwe eines verstrobenen Jägers gefragt. Sie hatte ordnungsgemäßg alle Waffen in ihrer Erben-WBK, wollte die Waffen jedoch nicht mehr haben. So habe ich gleich 6 Langwaffen erworben. Solange die Papiere stimmen und die andere Waffenbehörde die Waffen austrägt, sehe ich da keinen Nachteil.

    Ach ja, Waffen aus Nachlass kann uch bedeuten, dass es sich um einen größeren Posten handelt. Wer als Privatperson mehrere Schusswaffen innerhalb kurzer Zeit verkauft, macht sich u.U. des unerlaubten Waffenhandels* verdächtig. Mit einem solchen Hinweis kann dann ein solcher Handel begründet werden.

    * Fehlen eriner WHL


  • Warum? Ich habe schon mehrfach scharfe Waffen aus Nachlässen gekauft. Es heißt lediglich, dass der Anbieter nicht unbedingt der Inhaber dieser Erlaubnis sein muss, sondern lediglich vermittelt. In einem anderen Fall hatte mich eine Witwe eines verstrobenen Jägers gefragt. Sie hatte ordnungsgemäßg alle Waffen in ihrer Erben-WBK, wollte die Waffen jedoch nicht mehr haben. So habe ich gleich 6 Langwaffen erworben. Solange die Papiere stimmen und die andere Waffenbehörde die Waffen austrägt, sehe ich da keinen Nachteil.

    Du hast mich falsch verstanden. Mir gehts gehts um eine mögliche schlechte Qualität der Ware.

    Bei mir ist es eher der "Aberglaube", da was von nem Toten zu bekommen. Keine Frage, das ist NICHT Rational. Trotzdem fühle mich mich Unwohl, wenn ich sowas kaufe.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Ich kann Knallebum total verstehen ich könnte ja auch nicht in eine Wohnung ziehen wenn ich weiss das dort jemand gestorben ist.
    Ich weiss nicht grad der beste Vergleich aber für mich ähnlich.

  • Zitat

    Kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Kaufst ja nicht seinen Beckenknochen oder so.

    Sehe ich auch so. Demnach dürfte man ja auch keinen frei werdenden Arbeitsplatz annehmen, wenn jemand verstorben ist. Spätestens da werden die meisten Zweifler "kippen".
    Ist so ähnlich wie mit dem Aberglauben: ich kenne KEINEN der behauptet er wäre abergläubisch und würde deswegen auf sein 13. Monatsgehalt verzichten...(ja, ich weiß...das wird sowieso meist nicht mehr gezahlt, aber darum geht's ja nicht.)

    Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)

  • Wenn ihr mal genau nachdenkt stellt ihr fest dass das seit eurem neuen Waffengesetz so ist - wo die Erben sonst sündteure Spezialsicherungen für Ihre Waffen kaufen müssen. Tja, dann werden die Nachlässe eben lieber verkauft und Geld gemacht anstatt dass man Geld ausgeben muss.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)