umarex colt 1911 / langer lauf und sv !!!???

Es gibt 63 Antworten in diesem Thema, welches 6.617 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. März 2011 um 12:13) ist von GEB.

  • hallo!!! ich hab mal ne frage zur colt1911 von umarex.

    hab ja im grunde nur gutes hier gehört!? ...hatte mal ne colt combat comander ....die hat auch gut gehalten und war auch recht zuverlässig.

    meine frage ist nun...wie verhält sich das mit so einem langem lauf, bei sv!?? büßt die munition da an "power" ein?? oder bei pfeffer??

    ich weiß das zur sv revolver besser sein sollen!!! ....mir geht es wirklich nur um den langen lauf!!!! macht das einen unterschied ..zu einem kurzen lauf???? wenn ja ..."wie viel"!? =)

    danke schon mal voraus!!! für antworten!!! danke!!!

  • ja^^ ...stört mich nicht^^ ....die colt combat comander hatte auch keinen schlittenfang ....und ist trotzdem ganz gut =)

    ...mir gehts hier nur um den langen lauf!!!! und wie sich das bei sv z.b. verhält!!! ....nimmt das "power" und wenn ja wie viel?!^^ :?: :!:

  • Ich glaube auch nicht, dass sich das bemerkenswert auf den Wirkstoffausstoß nach vorne raus auswirkt. Oft wird jedoch den größeren SSWs nachgesagt, sie seien deutlich leiser als Pistolen mit kompakten Abmessungen. Das ist mir subjektiv auch aufgefallen, aber gemessen habe ich es natürlich nicht. So groß ist der Unterschied dann auch nicht von mir empfunden worden. Eine andere Frage ist, ob das Rohr (Lauf) nicht zu verbaut ist beim aktuellen 1911er. Das würde ich im Zweifelsfall aber auch einfach testen.

    Mal eine andere Frage: Du willst einen 1911er zur SV mitschleppen? Hast Du das Dingen mal auf die (Gold)Waage gelegt? Müsste so um die 1000 g haben...Ich bin selber ein 1911er Freund, aber mir wären die Abmessungen und das Gewicht zu groß zum ständigen (verdecktem) Führen. Außerdem kenne ich einen 1911er mit Beschuss aus den 90ern, der mit der aktuellen Munition nicht mehr klar kommt. Also wie immer hier geraten wird vorher mit der entsprechenden Munition auf fehlerfreie Funktion testen. Und kauf Dir schon mal Hosenträger ;)

    No, this is not a gun in my pocket, i'm just glad to see you...

  • Was für eine Art der SV meinst Du?

    Pfefferpatronen sind zur Bereithaltung für Notwehrfälle nicht zugelassen. Pfeffer ist nur zum Notstand gegenüber Tieren zulässig.

  • Zitat

    Was für eine Art der SV meinst Du?

    Pfefferpatronen sind zur Bereithaltung für Notwehrfälle nicht zugelassen. Pfeffer ist nur zum Notstand gegenüber Tieren zulässig.

    Na und?

    Wenn du das bereit hälst um Tiere abzuwehren ist es 100% legal.

    Es ist auch legal jedes Mittel zu nutzen das man hat in einem ECHTEN Notwehrfall.

    Von daher ist dein Einwand gar kein Problem!

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • So gesehen ist ja der Zusatz auf der Pfefferspraydose völlig überflüssig.
    Daher wäre ich mit pauschalen Aussagen in dieser Art bei Einsatz von Pfeffer im Notwehrfall vorsichtig.

    Wie ich früher schon mal zu bedenken gegeben habe, kann das nicht nur sprichwörtlich ganz böse enden. Kommt die Sache vor Gericht, was bei einer vermeintlichen Klage wegen KV durchaus nicht selten ist, und es stellt sich heraus, das der Rechtfertigungsgrung Norwehr nicht gegeben war, kreist der Hammer. Dann wird auch das "Tatmittel" bewertet. Da dürfte Pfeffer auf einer anderen Stufe stehen, als CS/CN Spray (oder der meist folgenlose Tritt gegen das Schienenbein).

    Nochmals mein Zeigefinger: Wer Mittel zur SV führt, sollte sich im Notwehr, Notstand und anderes damit zusammenhängenden Recht belesen. Viele haben noch nicht mal eine Ahnung, wann überhaupt eine Notwehrhandlung erlaubt ist und als Rechtfertigungsgrund einer dann erlaubten Körperverletzung eines Anderen zulässig wäre. Wer das nicht beachtet, sitzt wegen KV schnell selbst auf der Anklagebank. Ganz zu schweigen von den dann möglich bis sicher folgenden Zivilprozess, wo es um Schmerzensgeld, Arzt- oder sogar Krankenhausbehandlungen geht.

  • Wenn man sich mit einem CS oder PV Spray verteidigt, dann wird tatbestandlich immer eine gefährliche Körperverletzung vorliegen (§ 224). Ob CS oder PV ist völlig egal.
    Wenn man gerechtfertigt oder entschuldigt ist, ist das Tatmittel auch vollkommen egal.
    Letztlich wird CS und PV auf gleicher Stufe stehen. Eher kann das Gericht noch zu dem Schluss kommen, dass CS - im Gegensatz zu PV - geführt wird, um gegen menschliche Angreifer vorzugehen, und dadurch unnötig provoziert wird, während PV eher als Tierabwehrmittel durchgeht.
    Du brauchst deine Gründe, wieso du ein Pfefferspray führst, auch garnicht zu erklären. Es ist ja nicht verboten - im Gegenteil, sondern eines der wenigen Mittel, das man immer mit sich rumtragen kann. Wie einen Kugelschreiber.

    Einlesen ist schon eine gute Idee. Einfach mal in die örtliche Universität gehen und dort in die Bibliothek. Im Internet stöbern ist nicht unbedingt das einzig Wahre. Die Bibliotheken sind öffentlich und somit jedem frei zugänglich. Literatur gibt es genug. Wobei das Verständnis natürlich ohne Vorbildung nicht ganz einfach ist. Und selbst mit nicht :D

  • Solange eine echte Notwehrhandlung vorliegt, ist das kein Problem, solange kein Notwehrexess im Raum steht.
    Wie das aber bei nicht anerkanntem RFG für Notwehr und den denkbaren Folgen aussieht, kann man nicht abschätzen. Es ist bekannt, dass Pfeffer weit dramatische Folgen hat, die in selten Fällen auch dauerhafte Schäden verursachen kann. Das ist ja der Grund, warum die zivile Nutzung von Pfeffer als SV-Mittel nicht offiziell zugelassen ist.

    Aber ich denke, das brauchen wir nicht weiter ausführen. Jeder der SV-Mittel führt, sollte aber nicht nur im Umgang damit geübt sein, sondern auch die gesetzliche Lage kennen.

  • Wenn ich heute in die Situation komme mich mit einer Schreckschusswaffe verteidigen zu müssen dann würde ich das nicht tun nur weil mich jemand anrempeln sollte.
    Wenn ich ziehe und somit auch schiesse dann würde ich das tun weil ich angst um meine Gesundheit und mein Leben habe.
    Es bräuchte also einen wirklich triftigen Grund und dann wäre es mir auch egal was ich Rechtlich gesehen darf und was nicht.
    Sprich Cs oder Pv .....
    Ziehen,schiessen, laufen und nicht mehr umdrehen.

    Denn derjenige der mir an den kragen gewollt hätte,hätte ja auch keinen abstriche gemacht was meine Gesundheit betrifft.
    Jeder Angreifer sollte damit rechnen das sich sein gegenüber mit allem ihn zur verfügung stehenden mitteln wehren wird.
    Somit ist es mir ziemlich egal ob ich mit Pv nur auf tiere hätte schiessen dürfen wenn ich dafür noch alle Zähne im Mund habe.

    Zur frage des Themenstarters:

    nein das wird keinen unterschied machen ob langer oder kurzer Lauf da der Druck ja so und so vorne raus muss.
    Aber vom 1911 zur Selbstverteidigung würde ich strickt abraten.
    Das musst du allerdings selbst entscheiden was für dich die passende Waffe ist.
    ist nur meine Persönliche Meinung das ein Revolver hierzu besser geeignet wäre.

    Gruß Andy

    Prolegal Mitglied 15068 

    Unser Youtube-Channel:

    >Outdoor Bavaria<

    Einmal editiert, zuletzt von Saalach (23. März 2011 um 15:56)

  • Wenn ich mir hier so einige Berichte über Störungen an Pistolen und algemeine Funktionssicherheit durchlese erscheint mir eine 1911 noch als eine der besten Pistolen zur SV. Mit über ein Kilo kann man prima zuschlagen :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Es ist bekannt, dass Pfeffer weit dramatische Folgen hat, die in selten Fällen auch dauerhafte Schäden verursachen kann. Das ist ja der Grund, warum die zivile Nutzung von Pfeffer als SV-Mittel nicht offiziell zugelassen ist.

    Da muss ich dir widersprechen.
    Der einzige Grund, warum Pfeffer nicht zur Abwehr gegen Menschen zugelassen wurde, ist der daß zum Zeitpunkt ab dem die verschiedenen Abwehrsprays eine Zulassung benötigten, die notwendigen Tierversuche in D bereits verboten waren.

    CS wurde früher zugelassen und deshalbist es jetzt als Waffe und als Menschenabwerhrmittel eingestuft.

    Pfeffer kann zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr zugelassen werden, da die Tierversuche nach wie vor in Deutschland nicht durchführbar sind.
    Es gibt die entsprechenden Studien im Ausland, doch das genügt unseren Ämtern nicht. Sie wollen selber testen was sie zulassen.
    Die Tests dürfen sie aber wie gesagt hierzulande nicht durchführen = keine Zulasseng :)

    Das Märchen vom schädlicheren Pfefferspray geistert aber immer wieder mal rum.
    Fakt ist aber, CS ist wesentlich schädlicher als Pfeffer. Folgeschäden sind bei diesem Wirkstoff viel wahrscheinlicher.

    Ich werde mich aber hüten, zu fordern daß Pfeffer auch gegen Menschen zugelassen wird. Dann fällt nämlich der wichtigste Vorteil dieses netten Dingelchens weg.
    Die Führbarkeit an jedem Ort von jeder Person.

    Pfeffer ist die erste Wahl für Frauen, die sich immer sicher sein wollen, daß sie ihr Verteidigungsgerät auch immer dabei haben dürfen.

    Alle anderen Gegenstände unterliegen diversen Vorschriften und sind an manchen Orten unsinnigerweise verboten.

    Warum zum Geier sollte ich einer Frau ihr letztes Mittel zur Selbstverteidigung nehmen wollen bzw. ihr untersagen es an bestimmten Orten bei sich zu haben?


    EDIT. Das Ganze mit der Zulassung gilt natürlich auch für Pfefferpatronen.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Es ist bekannt, dass Pfeffer weit dramatische Folgen hat, die in selten Fällen auch dauerhafte Schäden verursachen kann. Das ist ja der Grund, warum die zivile Nutzung von Pfeffer als SV-Mittel nicht offiziell zugelassen ist.

    Ja und? Wenn Dich ein Krimineller überfällt, dann ist dem völlig egal, ob Du dauerhafte Schäden (inkl. Exitus) erleidest.
    In so einer Situation wehrt man sich mit dem (erst-)besten Mittel, was man zu Hand hat. Ob nun ein Spray, eine SSW, ein Knüppel, ein Messer, eine Flasche oder eine Faust. Und das alles kann u.U. dauerhafte Schäden verursachen. Tja, sh!t happens. Sollte man daher auf Notwehr verzichten und sich nicht verteidigen, so wie es auch unsere tolle Polizei empfiehlt? Ich finde: nein.

  • Es ist bekannt, dass Pfeffer weit dramatische Folgen hat, die in selten Fällen auch dauerhafte Schäden verursachen kann. Das ist ja der Grund, warum die zivile Nutzung von Pfeffer als SV-Mittel nicht offiziell zugelassen ist.

    Dies ist so nicht richtig. Der Grund warum Pfeffer als SV-Mittel gegen den Menschen nicht zugelassen ist, ist da hierfür Tierversuche zur Bestätigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit notwendig wären. Diese dürfen aber nach heute gültigem Tierschutzgesetz nicht mehr durchgeführt werden. Aus diesem Grund wäre ein Pfefferspray ein nicht zugelassenes Reizstoffsprühgerät, welches nach WaffG eine verbotene Waffe wäre. Die Hersteller umgehen die Vorschriften zur Prüfung der gesund. Unbedenklichkeit damit, indem sie die Pfeffersprays als Tierabwehrgeräte kennzeichnen. Damit fallen sie nicht mehr unter das WaffG und dürfen erworben/besessen/geführt werden.

    Der Wirkstoff CS wurde im Übrigen vor in Kraft treten des jetzt gültigen Tierschutzgesetzes getestet und ist daher zur "Anwendung" am Menschen zugelassen.
    Jetzt kommt allerdings noch ein dicker Haken an der Geschichte: CS-Spray fällt somit auch unter das WaffG. Pfeffer hingegen nicht. Was das heißt klingt zunächst simpel, hat aber große Auswirkungen:
    Die meisten wissen, wo es untersagt ist eine Waffe zu tragen..... auf öffentlichen Veranstaltungen!
    Ich persönlich sehe gerade hier die Gefahr von Übergriffen als nicht unrelevant an (z.B. Schlägerei auf Volksfest). Wer nun auf einer öffentlichen Veranstaltung sein Pfeffer-Spray zufällig dabei hat wegen Abwehr von Hunden etc. und dieses im Notwehrfall gegen einen Menschen einsetzt steht meiner Ansicht nach rechtlich immer noch besser da, als jemand der zB. ein CS-Spray widerrechtlich dabei hatte. (Ob hier dann evtl. zudem Vorsätzlichkeit vorgeworfen werden könnte müsste ein Jurist abklären). Natürlich ist das Ganze immer streng fallbezogen und nie pauschal.
    Übrigens gilt oben Beschriebenes auch beim Hausrecht, da viele Firmen (Saturn/Karstadt/etc.) das MItführen von Waffen in den Geschäftsräumen untersagen.
    Dies gilt aber wie gesagt nicht für ein Tierabwehrgerät...

    Jeder hat das Recht auf meine Meinung!

  • eastewood kann ich nur zustimmen

    ... ich hab auch täglich mein P.Spray dabei, und es ist mir sowas von latte, ob ich es im notfall gegen nen hund oder nen angreifer (nensch) einsetze.... hauptsache, ich kann mich wehren!

  • @ Snout - da magst Recht haben. Deswegen tun die sich auch mit den elektroschockern so schwer, die ja schon seit Jahren auf eine Prüfzulassung warten.


  • ich weiß das zur sv revolver besser sein sollen!!!


    WTF? Warum das denn? O.O

    Bei den Trommelspalten geht die Hälfe weg... und dann nur 6 Schuss...ne ne da gelobt ich mir meine P99 und P30 mit jeweils 16 Schuss

    Die 5 Faktoren des sicheren Treffens:
    Griff, Stand, Atmungskontrolle, Visierbild, Abzugskontrolle 
    An Xe (Blackwater), GSG9 und Bundeswehr, ich bin noch zu haben :ngrins:

  • @ GEB,

    Wie meinst du das da geht die Hälte weg??

    Also das scheint mir dann doch etwas übertireben oder?

    Ich mein es soll jedem seine sache sein was er für besser hält zur SV.
    Aber die aussage das beim Revolver 50% durch den Trommelspalt entweichen möchte ich so nicht stehen lassen.


    Gruß Andy

  • Schreckschussrevolver können weder Ladehemmung noch Auswürfstörung haben, Blindgänger sind relativ egal, im SV-Fall ist das bei einer Pistole fatal.
    Bei hochwertigen Revolvern (Röhm z.B.) ist der Trommelspalt sehr klein, insofern nicht wirklich relevant. Der Großteil des Wirkstoffes kommt schon vorne raus.

    Ich empfehle einen Test der Abwehrmunition bevor man diese in einer Pistole (ggf. einem Revolver) mitführt.
    Gewisse Waffen sind für gewisse Hersteller einfach ungeeignet (siehe HW94 mit Umarex Abwehrmunition, Channel: bfgguns, YouTube)

    Grüße,
    Spark

    Gesetze, welche das Tragen von Waffen verbieten entwaffnen nur jene, welche weder geneigt noch entschlossen sind, Verbrechen zu begehen. Solche Gesetze verschlimmern die Dinge für die Überfallenen und machen sie besser für die Angreifer; sie helfen eher Morde zu fördern als sie zu verhindern, denn ein unbewaffneter wird mit größerer Sicherheit angegriffen als ein bewaffneter Mann. - Cesare Beccaria