Urteil im Winnenden-Prozess (gegen den Vater des Amokläufers)

Es gibt 59 Antworten in diesem Thema, welches 3.794 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Februar 2011 um 16:34) ist von Ulrich Eichstädt.

  • ist mit einer Bewaehrungsstrafe davongekommen.Ich finde das Falsch,wer Kinder(jugendliche)im Haus hat,darf keine Waffe fuer jeden zugaenglich rumliegen lassen.Nein-absolutes NO-GO!Der Herr haette haerter bestraft werden muessen,wenigstens mal n Jahr Freiheitsentzug,um sich mal Gedanken zu machen...-was denkt ihr?

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Hier gilt doch No Politic no crys oder?
    Es ist doch schlimm genug was passiert ist, lass uns alle doch einfach dieses Thema ruhen lassen...

  • stimmt: mit dem, was da passiert ist, ist er wohl lebenslang genug gestraft. Allerdings finde ich das Urteil auch zu milde.
    Ich würde anstatt Freitheitsentzug ne Geldstrafe vorschlagen.

  • Hi, :)

    seinerzeit wurde diskutiert, ob es "Fahrlässige Tötung" sein kann oder nicht. Das war mit den damaligen Kenntnissen, die wir hatten nicht möglich. Damals wäre es nur ein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften gewesen.

    Jetzt vor Gericht kam heraus, dass der Vater von den Tötungsphantasien seines Sohnes wusste. Deshalb jetzt eine Verurteilung wegen "Fahrlässiger Tötung."

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • was war denn die Begründung für "nur " Bewährung?

    mfg

    Colt Special Combat, Reck Miami 92F, RG 300, Walther Lever Action,
    Omega Glock 17 (orginal Markings), RG 96, KWA Desert Eagle, Mecury Mod 33, Gamo 1200

  • ... und wer da frei ist von Sünde, der werfe den ersten Stein...
    Johannes, Kapitel 8

  • vermutlich die Ersttäterschaft, der eigene erlittene Schaden, keine aktive Tatherrschaft. Da müsste man schon haarklein das Urteil kennen.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Jetzt vor Gericht kam heraus, dass der Vater von den Tötungsphantasien seines Sohnes wusste. Deshalb jetzt eine Verurteilung wegen "Fahrlässiger Tötung."

    Ah, alles klar. Das hab ich nicht mitbekommen, jetzt sehe ich das doch etwas anders.

  • Jetzt vor Gericht kam heraus, dass der Vater von den Tötungsphantasien seines Sohnes wusste. Deshalb jetzt eine Verurteilung wegen "Fahrlässiger Tötung."


    und dafür bekommt man Bewärhung?

    Colt Special Combat, Reck Miami 92F, RG 300, Walther Lever Action,
    Omega Glock 17 (orginal Markings), RG 96, KWA Desert Eagle, Mecury Mod 33, Gamo 1200

  • Ich muss @ BIG D recht geben, man sollte das Thema ruhen lassen.
    Das Urteil ist gefallen, Aus Amen.
    Wollt ihr jetzt wieder tagelang darüber diskutieren, ob es gerecht war oder nicht?

  • Hier gilt doch No Politic no crys oder?

    Bei waffenrechlich-relevanten Themen ist diese Regel aber aufgehoben. Und in diesem Falle ist es sehr wohl interessant und diskussionswürdig, was mit einem Legalwaffenbesitzer passiert/ passieren kann, der seine Waffen nicht ordnungsgemäß verwahrt.
    Das ist mit nur einer "OWi" eben nicht getan.

    So oder so ist der Mann gestraft für sein Leben. Er kann den anderen Angehörigen nicht mehr reinen Gewissens in die Augen sehen;
    er sieht seine Erziehung, seine elterlichen Bemühungen für gescheitert
    und zu alledem hat er sein eigenes Kind verloren.

    Das alleine sind schon schwere Schicksale. Ich denke, es macht auch keinen großen Unterschied, ob er jetzt eine Bewährungsstrafe oder 3 Jahre Gefängnis bekommen hätte.
    Das hilft keinem - weder ihm, noch den anderen Hinterbliebenen.


    EDIT: Die Reaktionen der Grünen und vom AAW überraschen mich nicht wirklich. Viel interessanter ist da die Überlegung der Stadt, den Vater auch wegen der Schäden an der Schule verantwortlich zu machen.

    Fördermitglied des VDB.

    Einmal editiert, zuletzt von 5-atü (10. Februar 2011 um 14:32)

  • Ich habe das Urteil in etwa so erwartet, aber es stimmt nachdenklich. Ohne auf Details eingehen zu wollen, ist nun die Tatsache, dass jemand für die Folgen eines Anderen haften muss, obwohl seine Verfehlung nach damaligem Recht lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar stellt und demnach allenfalls mit einem Bussgeld hätte belegt werden können.
    Wenn das Urteil wegweisend sein sollte, so muss man fürchten, dass jeder künftig für die Taten eines Anderen für eigene leichte Verfehlungen gerade stehen muss. Das würde auch bedeuten, dass das nicht verschlossene und dann vom Jugendlichen geklaute Luftgewehr schwerwiegende Folgen haben kann. Man stelle sich vor, derjenige verletzt einen anderen. Oder mit der zu Unrecht erworbenen SSW überfällt jemand eine Tankstelle, usw.
    Dann wird man auch prüfen müssen, ob die Eltern für die Unfallfolgen ihres Sprösslings strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn der den Autoschlüssel klaut und mit Kumpels eine verhängnisvolle Spritztour ohne eigenen Führerschein veranstaltet. Das ließe sich beliebig fortsetzten.

    Sollte das Urteil rechtskräftig werden, so drohen dem Vater gewaltige Zivilklagen mit hohen Schadensersatzforderungen. Die Stadt Winnenden hat das bereits angekündigt. Das werden sich auch die Angehörigen der Opfer nicht entgehen lassen, allein schon um die Sache in den Medien zu halten und ihr geschaffenes Bündnis weiter zu finanzieren. Allein deswegen hoffe ich doch auf eine Revision.

  • Hi Klaus, :)

    die Strafhöhe ergibt sich jetzt nicht nach dem WaffG, sondern, nachdem bekannt wurde, dass der Vater von den Tötungsphantasien seines Sohnes wusste, wurde er jetzt wegen "Fahrlässiger KV" verurteilt. Diese Kenntnis hatten wir damals nicht.

    LG Andreas :)

    Sogar nach altem Recht, also nachdem der Aufbewahrungsverstoss noch eine OWI gewesen wäre, wäre er mit den jetzigen Kenntnissen zu genau der gleichen Strafe verurteilt worden.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Das Urteil finde ich Ok,er hat einen fehler gemacht den ich aber nicht so hoch bewerte um eine Haftstrafe zu rechtfertigen.

    Sein Leben ist wie er es bisher hatte vorbei,Umzug,Freunde weg,Sohn tot,und er weiss das er mitschuld hat.

    Das reicht vollkommen aus,er ist gestraft genug.

    Nun sollte man aber mal langsam Winenden ruhen lassen.

    StGB §328, Absatz 2.3

    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

  • Dann wird man auch prüfen müssen, ob die Eltern für die Unfallfolgen ihres Sprösslings strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn der den Autoschlüssel klaut und mit Kumpels eine verhängnisvolle Spritztour ohne eigenen Führerschein veranstaltet

    Ich glaube bei diesen Urteil war für die Bestrafung ausschlaggebend das der Vater mit so einer Reaktion aufgrund der Vorgeschichte (Hass auf die Menschheit) rechnen musste.

    Das wahre dann das gleiche wenn des Sprössling dafür bekannt ist öffters Spritztouren mit Pappas Auto zu unternehmen. Wenn dann sowas eintritt und die Schlüssel lagen einfach so auf der Komode würde ich den Vater auch hier eine Mitschuld geben.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Wenn das Urteil wegweisend sein sollte, so muss man fürchten, dass jeder künftig für die Taten eines Anderen für eigene leichte Verfehlungen gerade stehen muss. Das würde auch bedeuten, dass das nicht verschlossene und dann vom Jugendlichen geklaute Luftgewehr schwerwiegende Folgen haben kann.

    Ja, nehmen wir mal an, der Sohnemann (bereits volljährig seit kurzem berufstätig und selbst versichert), kommt nachts auf die Idee mit Papas :F: Luftgewehr die Fensterscheiben auf der anderen Straßenseite unter Feuer zu nehmen;
    leider fällt er während der Aktion besoffen vom Balkon und stirbt an den Verletzungen. Preisfage: Wer zahlt?!
    ?(

    Wenn man das Winnender Urteil weiter spinnt, zahle ich für die zwanzig Fensterscheiben und die Einsatzkosten von Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen, usw., weil ja -ohne mich zu fragen - mit MEINER Waffe Blödsinn angestellt wurde.

    Das hat ja dann so absurd wie so manches amerikanische Urteil, wo dann das Drive-In-Restaurant verklagt wird, weil auf dem Kaffee-Becher nicht "heiß" drauf steht und sich der Kunde den Becher zwischen die Beine klemmt und beim Beschleunigen die Kronjuwelen einkocht. :wogaga:

    Fördermitglied des VDB.

  • Wenn der Vater von den Tötungsfantasien seines Sohnes wusste (oder sie hätte ahnen müssen), dann halte ich eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung ja schon für gerechtfertigt. Die Bewährung kommt sicher dabei auch heraus, weil wohl kaum jemand seinem eigenen Kind so eine Tat zutraut.
    Man muss wohl mal das ganze Urteil lesen, um wirklich darüber reden zu können, was man vom dem Urteil hält. Die meisten Kommentatoren werden den Text nichtmal angerührt haben - auf beiden Seiten!