Naja, wenn der Nachbar im Geschäft wegen der Feder nachgefragt hat, wird er sich die Tüte geöffnet und den Inhalt gezeigt haben. Ob die anschließend genauso wieder verschlossen und verklebt war wie vorher? Ich gehe zwar davon aus, dass der Büchsenmacher/Händler den Derringer nicht komplett aus Spass wieder zusammenmontiert und dann zurückgegeben hat. Aber da die Kontrolle nach dem Verlassen des Ladens erfolgte, bleibt ja die Frage, ob die Tüte tatsächlich noch im Originalzustand gewesen ist.
Insgesamt mal wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen, aber da jetzt schon der Strafbefehl vorliegt, hat sich der Nachbar wohl bei der Anhörung nicht oder falsch geäu0ert, jetzt ist es deutlich zu spät - den Derringer kannste wohl abschreiben.