Illegales fuehren

Es gibt 46 Antworten in diesem Thema, welches 3.828 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Februar 2011 um 18:07) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hallo!Folgendes ist passiert-ich war bei einem befreundeten,ebenfalls Waffenfreundlich eingestelltem Nachbarn zu Besuch,der selber einige Vorderlader besitzt,und als die Sprache auf das Thema kam,erwaehnte er,das er demnaechst zum Waffenladen in der Kreisstadt wollte.Ich hatte noch n Liege-Derringer mit gebrochener Schlagfeder hier rumliegen,und bat ihn dann,den mitzunehmen und mal nachzufragen,ob der Haendler so eine Feder hat bzw auftreiben kann,er erklaerte sich einverstanden.Ich gab ihm den Derringer,zerlegt,in mehreren Tueten,mit Klebeband umwickelt,und wiess ihn extra nochmal drauf hin,das Ding im verschlossenen Behaeltnis zu transportieren.Naja,beim verlassen des Waffengeschaefts hat ihn wohl eine Streifenwagenbesatzung gesehen,und einige hundert m spaeter angehalten(er war mit dem Motorroller unterwegs)Er wurde aufgefordert,das Helmfach zu oeffnen,tja,frohlocken bei den Beamten,zwar zerlegt,defekt und in Tueten,bekam er nun einen Strafbefehl ueber 750E und mein Derringer ist weg.Was meint ihr,hat er eine Chance,da rauszukommen?Er ist uebrigens jenseits der 50 und Fruehrentner mit ner Rente auf H4-Niveau...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Ab zum Anwalt, Widerspruch einlegen, bei Bedarf Prozesskostenbeihilfe beantragen.


    Alles andere hier ist Spekulation.


    Gruß


    cz75

  • Klar,der Kollege wird auch Widerspruch einlegen,wie gesagt,zerlegt,defekt,ohne,Pulver oder Zuendhuetchen,inner Tuete,im verschlossenen Helmfach unter der Sitzbank,auf der er halt sitzt-ist ja,dem gesunden Menschenverstand nach,nicht grade zugriffsbereites fuehren einer Schusswaffe-und mit den Einzelteilen haette man auch kaum jemanden bedrohen koennen,zumals son Liegi-Derringer war,so ca 10cm lang in kompletten Zustand...Aber der Staatsanwalt siehts wohl anders...

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Freie Waffe im verschlossenen Behältnis - für mich hört sich das eindeutig nach erlaubtem Transport an. Ich würde vorab beim ermittelnden Beamten oder beim Staatsanwalt nachfragen, ob man das Ganze nicht unbürokratisch einstellen kann, da offensichtlich Quatsch.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Hoffentlich bzw. ist noch beweisbar, das das Klebeband beim Verlassen des Ladens wieder angebracht war.

    Nebenbei: Zur Durchsuchung des Fahrzeugs bedurfte es eines im Polizeigesetz genannten Anlasses.

    Jedenfalls:

    Ab zum Anwalt, Widerspruch einlegen, bei Bedarf Prozesskostenbeihilfe beantragen.


    Andreas

  • Da waren unsere Beschützer des Rechts wieder einmal estwas übereifrig.

    "Denken, drücken, sprechen!" oder auch, "wissen, denken, handeln" in dem Fall, hieß es doch mal.

    Das sie erst einmal gehandelt haben find ich noch nichtmal so schlimm, denn Vorsicht ist nunmal besser als Nachsicht.
    Dennoch bleibt nur zu hoffen das in deisem Falle noch etwas EINSICHT auf die Bühne des Geschehens kommt.

    Auf die Zuständigen zutreten und sich einsichtig und einverständlich zeigen, und dann die Sache auf einer sachlichen Ebene bereinigen.

    Wenn jemand auf "seinem Recht" beruht, das er aber nicht hat, bleibt leider nur der Weg zum Anwalt, um jenigen welchen auf höherer und hoffentlich kompetenteren Ebene zu umgehen.
    Bleibt nur zu hoffen das die Zuständigen sich nicht kopflos ins Lächerliche stürzen wollen.


    Nur Geduld (mit unserer Obrigkeit, wie schon immer), und vorallem VIEL GLÜCK!

    Grüße!
    Christoph

    Achso, meine SSW darf ich in OVP auch transportieren solange das Klebestreifchen Deckel und Boden verbindet.
    (Ich habe Trotzdem einen verschließbaren Koffer zum Kauf mitgebracht, sicher ist sicher!)

    "Mein Bär der hat acht Ecken, er ist ein Oktobär!" [Q]

  • Was vielleicht noch wichtig ist, wenn es soweit kommt, das er einen Anwalt braucht sollte er nicht gerade irgendeinen Anwalt nehmen sondern einen, der sich wirklich mit Waffenrecht auskennt.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Nebenbei: Zur Durchsuchung des Fahrzeugs bedurfte es eines im Polizeigesetz genannten Anlasses.


    Den basteln sie sich, wie sie ihn brauchen.
    Rate mal, wem da geglaubt wird. 2 selbstherrlichen und über dem Gesetz stehenden Beamten oder dir kleinem Bürgerpopo.

    Hab das selbst schon erlebt, Durchsuchung ohne Anlass von 2 Bamten mit roten Nasen und Triefaugen. Im Sommer. Also angetrunken oder auf Droge. Ich wurde nicht mal aufgeklärt, dass sie dazu eine Rechtsgrundlage brauchen.
    Die machen was sie wollen und lügen zuerst dich an und hinterher den Staatsanwalt bzw. Richter, ohne Rot zu werden. Und kommen damit durch. Auch das selbst erlebt.
    Disziplinarische Beschwerde ebenfalls erfolglos. Logisch.
    (sorry, das wäre eine einklagbare Beamtenbeleidigung, daher gestrichen!!
    Ulrich, Admin)

    In diesem Fall Polizei Leipzig, Revier Mitte, Dimitroffstrasse 1-15, 04107 Leipzig

  • Vor etwa einem Jahr habe ich im Fernsehen von einem Rechtsanwalt in etwa folgendes gehört: Was viele nicht wissen ist die Tatsache, dass die Polizei ohne zwingenden Grund nicht die Durchsuchung eines Kofferraums (wozu ich auch ein Helmfach zähle) verlangen kann bzw, durchführen darf.
    Und das Verlassen eines Waffengeschäftes ist kein zwingender Grund. Ich könnte mir da ja auch Zielscheiben, Softair BB oder meinetwegen einen Gamsbart für meinen Hut kaufen.
    Ausnahmen, so der Anwalt weiter, sind Grenznahne Gebiete. Hier darf der Zoll stichhaltig Kontrollen durchführen.

    Auf alle Fälle würde ich sofort einen Anwalt konsultieren.

  • Ich gab ihm den Derringer,zerlegt,in mehreren Tueten,mit Klebeband umwickelt,und wiess ihn extra nochmal drauf hin,das Ding im verschlossenen Behaeltnis zu transportieren.Naja,beim verlassen des Waffengeschaefts hat ihn wohl eine Streifenwagenbesatzung gesehen,und einige hundert m spaeter angehalten(er war mit dem Motorroller unterwegs)Er wurde aufgefordert,das Helmfach zu oeffnen,tja,frohlocken bei den Beamten,zwar zerlegt,defekt und in Tueten,bekam er nun einen Strafbefehl ueber 750E und mein Derringer ist weg.Was meint ihr,hat er eine Chance,da rauszukommen?Er ist uebrigens jenseits der 50 und Fruehrentner mit ner Rente auf H4-Niveau...

    Das kommt mir ehrlich gesagt sehr komisch, um nicht zu sagen an den Haaren herbei gezogen vor.
    Mir ist bisher nicht bekannt, dass Waffengeschäfte von der Polizei observiert werden, um mögliche Vergehen ahnden zu können.
    Darum wundert es mich umso mehr, dass sie Deinen Bekannten raus gezogen haben.
    Hatte der evtl. schon früher mal Probleme mit den Herren in Grün/ Blau?

    Fördermitglied des VDB.

  • Hi, :)

    die Durchsuchung vom Fahrzeug ist rein rechtlich gesehen schon in Ordnung. Grundlage ist das Polizeigesetz des jeweilen Bundeslandes. Danach dürfen von Personen mitgeführte Sachen, wozu auch Fahrzeuge gehören, allein aus Gründen der Eigensicherung dann durchsucht werden, wenn die Person einer Kontrolle unterzogen wird. Hier war der Grund der Durchsuchung wohl eine allgemeine Verkehrskontrolle.

    Hier muss dann auch klar unterschieden werden, dass eine polizeirechtlich begründete Durchsuchung nichts mit einer Durchsuchung nach der StPO zu tun hat. Erst wenn der Verdacht einer Straftat festgestellt wurde, dann richtet sich das weitere Vorgehen hinsichtlich Belehrung usw. nach der StPO.

    Irgendwie fehlen bei dem Sachverhalt wichtige Informationen. Wenn jetzt schon ein Strafbefehl vorliegt, dann hatte der Beschuldigte schon lange vorher die Gelegenheit nach erfolgter Belehrung, zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen.

    DAS wäre der richtige Zeitpunkt gewesen einen Anwalt einzuschalten und nicht erst, wenn der Strafbefehl schon ergangen ist. Dann geht es beim Einlegen von Rechtsmitteln ja nur noch um die Strafhöhe. Ohne genauere Informationen kann man gar nichts dazu sagen oder raten.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Vor etwa einem Jahr habe ich im Fernsehen von einem Rechtsanwalt in etwa folgendes gehört: Was viele nicht wissen ist die Tatsache, dass die Polizei ohne zwingenden Grund nicht die Durchsuchung eines Kofferraums (wozu ich auch ein Helmfach zähle) verlangen kann bzw, durchführen darf.
    Und das Verlassen eines Waffengeschäftes ist kein zwingender Grund. Ich könnte mir da ja auch Zielscheiben, Softair BB oder meinetwegen einen Gamsbart für meinen Hut kaufen.
    Ausnahmen, so der Anwalt weiter, sind Grenznahne Gebiete. Hier darf der Zoll stichhaltig Kontrollen durchführen.

    Auf alle Fälle würde ich sofort einen Anwalt konsultieren.


    Das ist so nicht richtig. Generell ist bei der Kontrolle der verdacht nahe das an dem Fahrzeug manipuliert wurde und um das zu überprüfen.......die ausrede wird kommen. Das dürfen die. Die Motorhaube beim auto muss man auch öffnen. Desweiteren haben viele Roller die Fahrgestellnummer in diesem Bereich. Das EG Zulassungsschild befindet sich auch im Helmfach - da könnt ihr denen garnichts. Allerdings ist ein Helmfach ein geschlossenes - abgeschlossenes Behältniss.


    Der Zoll darf Deutschland weit kontrollieren - der Zollgrenzbezirkk ist schon vor vielen vielen Jahren abgeschafft worden - leider.......Und die dürfen überall reinschauen. Immer und überall.
    Die Zerlegen dir auch ohne Verdacht das Auto - weil sie es dürfen. Aber wehe sie finden nichts........

  • @ Stealh Runner

    Kein Einspruch, ich habe nur das wiedergegeben, was ich damals von einem Anwalt gehört habe.