Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 2.377 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Januar 2011 um 17:34) ist von Azil.

  • Nach dem Ich mit meiner zuständigen Waffenbehörde telefoniert hatte kamm heute der Antrag für den KWS. Aber es gibt ein Problem ich möchte mehr als eine Waffe führen (natürlich nicht gleichzeitig) und soweit ich weiß ist der KWS für alle und nicht wie der Echte WS auf eine bzw. drei Waffen beschränkt.
    Ich bitte um Rath. Was soll ich da rein schreiben?

    Bilder

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15:

    Einmal editiert, zuletzt von A|ucard (28. Dezember 2010 um 13:17)

  • Garnichts,

    mit dem KWS kannst Du alle PTB Waffen führen. Siehe auch im Lexikon unter kleiner Waffenschein


    Die bittere Erinnerung an schlechte Qualität hält länger als die Freude über einen günstigen Preis.

  • Ich lad gerade den Scan hoch.
    Da gibt es aber eine Spalte, die ausgefüllt werden muss.
    Gibt es einen Gesetzestext auf den ich mich berufen kann.
    Der Sachbearbeiter wird garantiert den Antrag so nicht anerkennen.
    Und es gibt ja hier im Forum Leute bei denen Waffen auf dem KWS eingetragen sind.

    Edit: Besseres Bild

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    3 Mal editiert, zuletzt von A|ucard (28. Dezember 2010 um 13:37)

  • Da haben die bei dem Formular aber einiges durcheinandergebracht. Auch der Nachweis der Aufbewahrung gilt nur für erlaubnispflichtige Waffen:

    Zitat

    § 36 Abs. 3 WaffG - Aufbewahrung von Waffen oder Munition
    Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.


    Ich hatte damals auch ein Formular mit unsinnigen Feldern. Dann habe ich den SB nach der Rechtsgrundlage gefragt und ob ich das wirklich ausfüllen muss. Ergebnis war, dass ich die Erlaubnis bekommen habe ohne alles ausfüllen zu müssen.

    Du musst wissen, dass dir auch der Besitz von erlaubnisfreien Waffen untersagt werden kann (§ 41 Abs. 1 WaffG). Das wird z.B. gemacht, wenn Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt werden oder mit dem Luftgewehr im Freien ohne Schussfang "rumgeballert" wird. Hast du dann vorher Angaben zu deinen freien Waffen gemacht, so werden die dir alle weggenommen (§ 46 Abs. 3 WaffG). Auch kann es jederzeit passieren, dass SSWs erlaubnispflichtig werden (man hat es ja bei den Butterfly-Messern, Wurfsternen, Soft-Nunchakus, LEP-Umbauten und aktuell den Elektroschockern gesehen). Dann wirst du kalt enteignet. Die Ammis haben deswegen den Spruch geprägt "Registration leads to confiscation". Deshalb immer daran denken: Was die Behörde nicht weiß, macht sie nicht heiß.

  • Danke
    für die antworten ich werde das fällt in denen nach den Waffen gefragt
    wird offen lassen und die Reaktion von dem SB abwachten.
    Zum Behältnis.
    Meine Liegen in den Originalverpackungen. Also Koffer oder Schachtel. Es sind ja frei Waffen da reicht doch theoretisch die abgesperrte Haustür. Und die Kartuschen müssen getrennt von den Waffen aufbewahrt werden.
    Die Pyros müssen aber nicht besonders aufbewahrt werden oder?

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  • Ne keine minderjährigen im Haus und es kommen auch keine rein :n13: .

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    Einmal editiert, zuletzt von A|ucard (28. Dezember 2010 um 19:33)

  • Ja der Antrag ist seit Einführung des KWS ein wenig zu ausführlich gemacht. Die haben wahrscheinlich aus Zeitspargründen einfach viele Punkte vom richtigen WS genommen. Als ich meinen anno 2007 beantragt hatte, stand das auch schon drauf. Damals hatte ich einfach meinen Umarex Colt 1911 inkl. PTB eingetragen und fertig. Zwei Wochen später kam dann der Bescheid, dass ich doch bitte "antreten" und 50€ mitbringen sollte. Auf dem KWS selber sind die Felder aber nachher durchgestrichen, welche Waffe du führen darfst, da du mit dem KWS alle Waffen mit PTB führen kannst.
    Schreib einfach eine deiner SWS rein mit der PTB und gut. Auch wenn es Blödsinn ist, macht vllt. einen besseren Eindruck beim zuständigem Sachbearbeiter, bevor der das nachher ablehnt wegen "Ihr Antrag auf ... konnte aufgrund fehlender Informationen nicht weiter bearbeitet werden". ;)

  • Ich hatte auch was rein geschrieben. Hinterher waren alle Felder trotzdem durchgestrichen. Kannste eigendlich frei lassen.

  • Hallo
    hätte auch eine kurze Frage zum Kleinen Waffenschein. Ich habe heute auf der Seite von meinem zuständigen Landratsamt ein PDF-Antrag für den KWS angeklickt und konnte dann den Antrag gleich ausfüllen und unten war ein Senden Button. Ich hab dann das gleich gesendet aber weiß jetzt nicht wo das hin ging und ob das überhaupt funktioniert. Meine Frage wäre: kann man den KWS online beantragen? Habt ihr sowas mit einer PDF Datei schon mal gesehen? Bin dankbar für jede Antwort.
    LG
    J0k3r ;)

    SSWs: Walther P88 Compact Vernickelt/Holzgriffschalen, Walther PK380, Record 6mm, Röhm RG3s, Weihrauch HW37 Chrom, Röhm RG96 Match, Röhm RG99, ME 08 Detective
    Softair: MP5N, Dan Wesson 8" 6mm 

  • An welche Behörde schickst Du das Ding denn ?

    Also ich bring den Antrag am Donnerstag nach Daun Kreis Vulkaneifel, RLP.

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  • ... hihi, und dann nochmal 6 - 8 Wochen Bearbeitungszeit und dann bekommste Anfang des jahres nen brief, daß Du vorbeikommen, bezahlen und das Ding abholen kannst....

    Ich hoffe mal, Du hast nicht erwartet, daß Du den am Do gleich bekommst, oder ?

  • Zitat

    ... hihi, und dann nochmal 6 - 8 Wochen Bearbeitungszeit und dann bekommste Anfang des jahres nen brief, daß Du vorbeikommen, bezahlen und das Ding abholen kannst....

    Ich hoffe mal, Du hast nicht erwartet, daß Du den am Do gleich bekommst, oder ?

    Ne ich wusste schon das die Behörde mehrere Wochen zum Bearbeiten braucht. Aber ich bring den Antrag persönlich hin falls der SB einwende bei den nicht eingetragenen Waffen hat kann ich das gleich klären.

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    2 Mal editiert, zuletzt von A|ucard (29. Dezember 2010 um 12:57)

  • Hallo
    heute gestern hat mein Freund der im Jahr 2000 auf 2001 eine Vorstrafe bekam wegen erneuter Trunkenheit im Straßenverkehr und damals zu 3 Jahren Bewährung verurteilt wurde.Einen anruf auf der Zuständigen Kreisverwaltung (Waffenbehörde) angerufen und gefragt,wie es aussähe und ob er aufgrund der damaligen Verurteilung eine ausicht auf den kleinen Waffenschein gäbe.
    Kurz und bündig wurde ihm dort gesagt Ja,denn es liege ja über 5 Jahre zurück,und es wird ihm ein antrag zugesand.
    Eine MPU hat er bis heute nicht abgelegt,lediglich muss ich sagen das der Bursche sich in den letzten 10 jahren sich wirklich um 380 grad gedreht hat,er trinkt geleegentlich mal ein bier ist mittlerweile verheiratet u hat ebenfalls auch kindert.

    Als in letzter zeit hier oft das thema war sah ich heute einen juser der einen solchen antrag mir zuschickte,da ich bereits zweimal auf einen antrag hin anrief aber nie einen zugesand bekam.
    In dem antrag sehe ich zwei merkmale wo man ankreuzen soll.
    Einmal mit Vorbestraft zum ankreuzen.
    und das andere ob man strafauffällig wurde innerhalb den letzten 5 Jahren.

    So und ganz ehrlich versteh ich nun die welt nicht mehr,da sie zu meinem Freund sagten das gabe es in der hinsicht keine bedenken,da es ja fast 10 Jahre zurückl liegt.
    Was haltet ihr davon?

  • Kommt immer darauf an WAS jemand angestellt hat. Ein Raubüberfall oder schwere Körperverletzung ist schlimmer als ein Alkoholdelikt. Zumindest wenn niemand überfahren wurde. Da kann man nicht davon ausgehen das jemand eine tickende Zeitbombe ist und mit einer SSW zur nächsten Bank läuft oder sonstwas damit anstellt.

    Immer eine Frage der Verhältnissmäßigkeit würde ich sagen. Dein Freund soll es einfach mal versuchen.

    10 Jahre nach meiner ersten und einzigsten jugendlichen Dummheit(war auch nichts schlimmes, dennoch gab es einen kleinen Eintrag) mußten wir in einer Ami Kaserne arbeiten. Da durften wir nur rein wenn unser Führungszeugniss Blitzblank war. Hat auch Problemlos geklappt.

  • Mein KWS lag heute im Briefkasten.
    Den Antrag hatte ich am 30.12.2010 gestellt und am 11.01.2011 wurde er ausgestellt. Ich finde das 12 tage sehr schnell sind.
    Der KWS ist auf dem (Original) Waffenschein ausgestellt. Somit ist er zwar etwas groß aber gefaltet passt er in ein Portmonai.
    Des Weiteren hatte ich keinen Besuch von der Polizei, wie es wohl einige andere Forums Mitglieder hatten.

    Es gibt so unglaublich viele wunderbare dinge, für die es sich zu leben lohnt
    Wenn Menschen wissen wie armselig sie sind, brauchen sie irgendjemanden der noch armseliger ist als sie selbst, um sich besser zu fühlen
    :new15:

  • Ja, das ist schon Rekordverdächtig. Meiner hat 3 Wochen gebraucht und der von meiner Freundin sogar zwei Monate (und ein paar Tage).

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,