transport im kofferraum???

Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 4.564 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. November 2010 um 19:57) ist von jean-luc.

  • servus :thumbsup: :thumbsup:

    habe heute von einer sehr alkten frau(ca.70-80 jahre)

    ein LG abgeholt

    beim besuch zeigte sie mir noch ein

    total verrostetes uraltes KK

    nix war mer zu bewegen

    der lauf das system und der schaft wirklich nur noch schrott

    ich versprach ihr das bei der polizei abzugeben für sie

    und jetzt kommt es :?: :?:

    der junge polizei beamte teilte mir mit er müße jetzt

    gegen mich ein verfahren wegen

    "dem transport dieser waffe einleiten"

    daS KANN DOCH NICHT WAHR SEIN????

    dieses schrott teil ist zu absolut nix mehr gebrauchen und stellt

    absolut keine gefahr mehr her

    um zynisch zu sein "nur beim genauen hinsehen als KK zu erkennen"

    habe der alten dame doch nur einen gefallen getan

    sie hätte es selber weggebracht hatte aber niemand der sie gefahren hat(wohnt in der provinz bei fuchs und hase

    werde jetzt mal abwarten was daraus wird

    oft frag ich mich????????????????????????


    franz ?(


    DER niederbayer :)

  • servus :thumbsup: :thumbsup:

    habe heute von einer sehr alkten frau(ca.70-80 jahre)

    ein LG abgeholt.........................

    Doch das ist leider wahr.


    Da hast Du leider einfach Pech gehabt. Du bist nämlich kein Berechtigter im Sinne des Gesetzes und somit hättest Du die Waffe auch nicht transportieren dürfen.
    Bin mir aber ziemlich sicher, dass in diesem Falle das Verfahren eingestellt werden wird.

    Das ist halt Deutschland wie es leibt und lebt.

    Grüße
    Grunfilda

    :) Liebe dein Leben ständig. Denn du bist länger tot als lebendig! :)

  • der junge polizei beamte teilte mir mit er müße jetzt

    gegen mich ein verfahren wegen

    "dem transport dieser waffe einleiten"

    daS KANN DOCH NICHT WAHR SEIN????


    Was soll ich sagen?

    Der Polizist hat leider Recht! Das Problem gab es auch letztes Jahr bei der Amnestie-Regelung. Denn eigentlich dürfen nur WBK-Inhaber auch WBK-Waffen transportieren. Ganz egal, ob die Waffen in tadellosem Zustand sind oder zugerostet (und eigentlich nicht mehr funktionsfähig).

    Grundsätzlich: wer solch eine Waffe findet –
    ob bei Opas Wohnungsauflösung oder als Fundstück mitten im Wald:

    Waffe möglichst nicht anfassen und die Polizei anrufen!
    Die holen das Zeug dann auch ab.

    Da braucht man sich selber nicht die Finger schmutzig machen oder gar in Verdacht geraten, illegale Waffen zu besitzen und zu transportieren.
    :S

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.

  • Eine Waffe ist so lange eine Waffe, bis der Staat amtlich feststellt, dass sie ihre Waffeneigenschaft verloren hat.
    Der Bürger darf diese Entscheidung selbst nicht treffen.

    Im vorliegenden Fall könnte nachträglich festgestellt werden, dass der Schrotthaufen keine Waffe i.S.d.WaffG mehr ist, dann sollte das Verfahren eingestellt werden.
    "Könnte" deshalb, weil die augenscheinlich vorhandene endgültige Funktionslosigkeit auch täuschen kann.


    Stefan

  • Falls es zur Vorladung durch die Polizei kommt, eventuell da hin gehen, obwohl man nicht muss. Dem freundlichen Kommisar die Sachlage erklären, besonders daß es sich nicht um Vorsatz handelte. Wenn der Staatsanwaltschaft dem folgt, wird wahrscheinlich keine Anklage erhoben, bzw. ein kleines Verwarngeld verhängt. Viel Glück dabei.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Am deutschen Wesen soll die Welt genesen. Mehr fällt mir dazu nix ein :cc

    Ich hoffe nur, dass Du keinen Stress bekommst!

    Gruß Mamo

    Und fliegen ist doch nicht schöner! :D

    Einmal editiert, zuletzt von Mamo (12. November 2010 um 15:31)

  • Zitat

    ich versprach ihr das bei der polizei abzugeben für sie


    Das Annehmen der Waffe war schon ein Fehler. Faktisch handelt es sich immer noch eine erlaubnispflichtige Schusswaffe, denn der Erhaltungsstand spielt erstmal keine Rolle. Offenbar hat die ältere Dame das Teil schon ohne Erlaubnis besessen, so sie denn keine WBK dafür hat. Das Gewehr hätte sie im Rahmen der im letzten Jahr angelaufenen Amnestiefrist abgeben können. Genau für solche Altfälle ist dieses ja eingerichtet worden - jedoch leider befristet.

    Wahrscheinlich bekommst Du noch weiteren Ärger, denn möglicherweise kommt zu Deinem illegalen Erwerb noch das illegale Führen einer erlaubnispflichtigen Waffe dazu. Somit Straftat und schon ist die Sache beim Staatsanwalt. Daher wird es in seiner Hand liegen, was davon wird. Das dürfte wohl auf ein Bußgeld oder Strafbefehl hinauslaufen.

  • Eine Waffe ist so lange eine Waffe, bis der Staat amtlich feststellt, dass sie ihre Waffeneigenschaft verloren hat.
    Der Bürger darf diese Entscheidung selbst nicht treffen.

    Nur mal als Beispiel: ein Bekannter von mir hat einen alten Nagant-Revolver, der ist dermaßen verrostet, dass einige Stellen der Trommel und des Systemgehäuses löcherig sind. Schießen sollte man damit auf keinen Fall, aber WBK-pflichtig (und eingetragen) ist und bleibt das Ding trotzdem!

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.

  • Herzlich willkommen auf dem Planeten Deutschland. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. :thumbdown:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Da sind die Polizisten bei uns deutlich gutmütiger,
    vor ein paar Jahren starb mein Opa, der hatte daheim (legal) eine P38, da er früher bei der Justiz war und eine ganze Zeit lang bei der Marine.
    Sprich er hatte den nötigen Waffenschein und eine WBK, ich fand diese Waffe damals, nachdem er starb, in seinem Schrank.
    Ich hab die meinen Vater gezeigt und er ist mit mir und dieser Waffe (inklusive Verpackung) zum Polizeirevier und hat diese abgegeben.
    Die wollten nur den Ausweis meines Opa's sowie den Wohnsitz bis zum Tod.
    Mein Vater erhielt dafür aber keine Strafe?
    (Ich weiß nicht obs ne echte oder ne Schreckschuss war, ich wusste damals noch nicht wie mans unterscheidet.)

    Aber ist echt schon dreißt das man eine Strafe dafür bekommt man diese Waffe zur Polizei zur Vernichtung bringt, eben damit man damit kein Unfug mehr anstellen kann und dann noch einen aufn Deckel bekommt..

  • ............der junge polizei beamte...........


    tja da biste genau an den Falschen geraden, der kleine wichtel "Der Herr Beamte" will natürlich in seiner noch jungen Karriere die leiter nach oben erklimmen
    und da wird es Ihm gelegen gekommen sein, das da jemand mit einer scharfen Waffe zu Ihm kommt die er ja garnicht haben darf.

    Wen Du viel Glück hast und sein vorgestzter kein § fetisch ist, könntest Du nochmal mit einem blauen Auge davonkommen,
    geht aber alles den normalen Dienstweg, dann würde ich Dir dringend empfehlen einen Anwalt aufzusuchen und nichts ohne Ihn zu unternehmen.

    Auch würde ich jetzt mit den LG aufpassen, wen es ganz dumm läuft stehen die Herren irgendwann demnächst bei Dir vor der Tür und halten Dir einem
    dursuchungswisch unter die Nase, das könnte aufgrund dessen passieren, weil ja gegen dich wegen verstoßes gegen das WaffG ermittelt wird.

    Bei solchen "gefallen" immer aufpassen vorallem mit Waffen. Währe schön wen Du uns auf den laufenden hälst.

    gruß hw50

    Einmal editiert, zuletzt von HW50 (13. November 2010 um 02:13)

  • Naja,andererseits muss man sich heutzutage als Waffenbesitzer einfach mit dem Waffenrecht auseinandersetzen.Ich waere nie auf die Idee gekommen,mit einer im Prinzip scharfen Schusswaffe zur Polizei zu fahren,egal,wie Schrott das Teil ist.Man sieht bzw liest ja immer wieder,was dabei herauskommt.Ich schaetze,so 1000E Geldstrafe(min 60Tagessaetze,damit es im Fuehrungszeugnis erscheint und man vorbestraft ist)Wie die Vortexter schon schrieben,wir leben halt in Deutschland- mit den ganzen Antiwaffen-Narren....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

    Einmal editiert, zuletzt von Medjay (12. November 2010 um 18:39)

  • hallo :thumbsup:

    der mann von dieser alten dame ist 1992 gestorben

    und beim entrümpeln im keller wurde der schrott eingewickelt in einen inzwischen verrotten kartoffelsack gefunden

    das frauchen hatte keine ahnung das sowas überhaupt im keller in der hintersten ecke war

    also konnte sie die "gefährliche waffe"so oder so nicht termingerecht abgeben

    ich versteh die welt nicht mehr :?: :?:

    aber trotzdem danke euch allen für die zuschriften

    mach mich auf alles gefaßt

    franz ;) ;) aus dem "knast"????


    DER niederbayer :)

  • Mal die Daumen druecke,evtl hast du ja Glueck,einen relativ normal denkenden Staatsanwalt zu erwischen-sowas solls ja geben;-)

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Franz,

    schon 3 Jahre hier im Forum.
    Und immer noch nicht gelernt das man mit solchen Sachen und der Polizei sehr vorsichtig umgehen muß?
    [Schlechter Rat an]So etwas verpackt man zusammen mit einem altmodischen Tik-Tak Wecker und deponiert das Paket vor der Polizeiwache.[Schlechter Rat aus]
    Hat man am nächsten Tag auch was zu lachen.

    Obba Gerrit

  • tja da biste genau an den Falschen geraden, der kleine wichtel will natürlich in seiner noch jungen Karriere die leiter nach oben erklimmen
    und da wird es Ihm gelegen gekommen sein, das da jemand mit einer scharfen Waffe zu Ihm kommt die er ja garnicht haben darf.

    Wen Du viel Glück hast und sein vorgestzter kein § fetisch ist, könntest Du nochmal mit einem blauen Auge davonkommen,
    geht aber alles den normalen Dienstweg

    ?( Der Polizist ist gem. Legalitätsprinzip (§163 StPO) zur Verfolgung von Straftaten(Verdacht einer Straftat reicht) verpflichtet.

    Ansonsten macht er sich selber strafbar, in der Probezeit (ersten 3 Dienstjahre) = Entlassung!
    Die Waffe wurde offensichtlich sichergestellt, was natürlich eine Vorgangsfertigung voraussetzt. D.h., er muss schriftlich festhalten, wie, wann, wer etc. ihm die Waffe übergeben hat. Und da hier nunmal der Verdacht einer Straftat besteht, musste der Polizist ein Ermittlungsverfahren einleiten.
    Zudem wird der StA hier wohl von einem Verbotsirrtum ausgehen, wonach du schuldfrei gehandelt hättest.

    Und was hat eine Beförderung oder der Dienstvorgesetzte damit zutun ?(

    MFG

  • obba gerit-- :thumbsup: :thumbsup:

    hast ja recht mit den drei jahren

    als treuer staatsbürger wollte ich dem "alten frauchen" nur was gutes tun-

    das alte mutterle hat mir richtig leid getan

    verdammt nochmal das kann man mir doch nicht ankreiden

    wie ich schon erwähnte nur bei genauem hinsehen konnte man das noch als KK/FLOBERT erkennen

    ich hab mir nix vorzuwerfen

    und lasse es auf mich mal zukommen


    franz ;)


    DER niederbayer :)

  • Das ist dumm gelaufen!
    Besser wär es gewesen das Ding in Oma's Kleller mit der Flex zu vergewaltigen und die Brocken in den Schrott Kontainer zu werfen!
    Ich versteh die Bullen aber auch nicht!Wenn jemand mit nem alten rostigem KK kommt und sagt hab ich bei Oma im Keller gefunden,will ich abgeben.Da kann der Polizist mal ein Auge zukneifen und sagen alles klar danke!Ist ja nicht so als hätte er ein G3 auf den Tresen gelegt!
    Da kann man mal alle 5 grade sein lassen,da schreibt der Officer halt in seinen Bericht bei Oma Lieschen im Keller abgeholt rein und fertig!Da wo sie sich mal drum kümmern könnten da machen sie nix und wenn einer ein altes KK abgibt der wird ran genommen wie ein Schwerverbrecher.

    Franz versteck deine LG's gut nicht das sie dir die jetzt auch noch wegnehmen!