Beiträge von phil2212

    Da es grade so gut passt nehmen wir mal an man hat in seiner Kindheit einfach mal frei erfunden sagen wir 10 Jahren
    scharfe Munition gefunden und diese befindet sich noch im Besitz der Person.
    Wenn man dann die Polizei anruft um die Munition abholen zu lassen, könnte man da noch mit Konsequenzen rechnen
    da man die Munition ja vor Jahrzehnten mit nach Hause genommen hätte ?

    Die fiktive Person ohne Berechtigung könnte sich wegen Besitzes und vermutlich auch falscher Aufbewahrung der Munition strafbar machen.
    Sollte die Person die Munition soeben beim Umgraben im Garten gefunden haben, entfiele der Besitz sowie die vorschriftswidrige Aufbewahrung...

    Wer noch etwas zum Thema lesen möchte:

    http://www.welt.de/politik/deutsc…ern-Aerger.html


    MFG
    Phil2212

    Zusammenfassend ist doch festzustellen:

    - otthe2 hat menschlich vertretbar und nachvollziehbar alles richtig gemacht! Das sein Gefallen mit dem Waffengesetzt nicht vereinbar ist, war im zu dem Zeitpunkt nicht bewusst.

    - Der Polizist hat rechtlich alles richtig gemacht. Er hatte den Anfangsverdacht einer Straftat und hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
    Dies schließt im Übrigen nicht aus, dass er auch Verständnis für für den Waffentransport hat und dies menschlich nachvollziehen kann.

    - Der Staatsanwalt wird alles richtig machen. Sollte er den Tatbestand erfüllt sehen, wird er das Verfahren aufgrund fehlender Schuld oder Rechtswidrigkeit einstellen, welches zwingende Elemente der Straftat sind. Ohne diese Elemente hätte also auch niemals eine Straftat stattgefunden.

    - Werden am Ende alle in der Kette das Richtige getan haben.

    Für einige scheint dieser "Aufwand" unnötig und unverständlich.
    Es sei jedoch gesagt, dass wir nicht in einer Bananenrepublik leben und "Kleinigkeiten" mit einem Augenzwinkern abgetan werden.
    Dies ist dem Rechtsstaatsprinzip geschuldet. Persönlich finde ich diese Verfahrensweise auch gut und wichtig.

    Ich glaube auch nicht, dass otthe2 wie ein "Schwerverbrecher" behandelt wird/wurde.
    Sicher ist der Umstand eines Ermittlungsverfahrens unangenehm. Leider ist dies jedoch zugunsten des Rechtsstaatsprinzipes und der Gleichbehandlung Aller unumgänglich.
    Somit lieber der längere, aber korrekte Weg als die Abkürzung durch "Augenzwinkerrei". ;)

    Gruß
    Phil2212

    tja da biste genau an den Falschen geraden, der kleine wichtel will natürlich in seiner noch jungen Karriere die leiter nach oben erklimmen
    und da wird es Ihm gelegen gekommen sein, das da jemand mit einer scharfen Waffe zu Ihm kommt die er ja garnicht haben darf.

    Wen Du viel Glück hast und sein vorgestzter kein § fetisch ist, könntest Du nochmal mit einem blauen Auge davonkommen,
    geht aber alles den normalen Dienstweg

    ?( Der Polizist ist gem. Legalitätsprinzip (§163 StPO) zur Verfolgung von Straftaten(Verdacht einer Straftat reicht) verpflichtet.

    Ansonsten macht er sich selber strafbar, in der Probezeit (ersten 3 Dienstjahre) = Entlassung!
    Die Waffe wurde offensichtlich sichergestellt, was natürlich eine Vorgangsfertigung voraussetzt. D.h., er muss schriftlich festhalten, wie, wann, wer etc. ihm die Waffe übergeben hat. Und da hier nunmal der Verdacht einer Straftat besteht, musste der Polizist ein Ermittlungsverfahren einleiten.
    Zudem wird der StA hier wohl von einem Verbotsirrtum ausgehen, wonach du schuldfrei gehandelt hättest.

    Und was hat eine Beförderung oder der Dienstvorgesetzte damit zutun ?(

    MFG

    Hallo, habe genau das gleiche Problem. Habe die Waffe dummerweise mit einer fast vollen Kapsel ca. 3 Tage liegen lassen.
    Danach war die Kapsel leer.
    Nachdem ich eine neue reingeschraubt habe, entwich das Gas vollständig aus dem Unterteil des Schaftes.
    Nun ist die Waffe undicht.

    Habe sie schon zurückgeschickt (Garantie)

    Mfg