Transport von Luftgewehr

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 2.875 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Oktober 2010 um 22:34) ist von Christian 1984.

  • Hallo,
    ich wollte euch mal Fragen wie man ein luftgewehr relativ unauffällig transportieren kann. Damit meine ich dass man nicht von außen erkennt, dass man ein Gewehr mit sich führt. Ihr sollt jetzt nicht denken ich hätte irgendwelche kranken Dinge damit vor, sondern ich möchte einfach in ein nahegelegendes Waldstück gehen und etwas auf Dosen etc. schießen. Die meisten meiner Nachbarn sind ältere Leute nd machen sich natürlich etwas viel Gedanken wenn sie jemanden mit einem Gewehr durch dir Nachbarschaft marschieren sehen.

    Mit schönem Gruß Miston :thumbsup:

  • einfach in ein nahegelegendes Waldstück gehen und etwas auf Dosen etc. schießen.

    Sorry, aber illegal.
    Da ist der Transport dann auch überflüssig.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • mach lieber eins.

    erkundige dich mit Hilfe des Internet über Schützenvereine, es sagt keiner das du gleich Mitglied werden musst.

    Aber es gibt Bürger und Tageskarten mit denen du dort der Schießfreude freuen lauf lassen kannst :)

    wenn es dir dort Freude macht, gibt es sicher von Verein zu Verein verschiede auch preiswerte Möglichkeiten wo du auch häufiger rumballern kannst :D hihihi (ist doch bei mir nicht anders) :)

    aber sollte dich ein Jäger oder Förster oder ein anderer erwischen und anzählen dann hast du soviel stress am hals.... lass es lieber... einmal stress in dieser Richtung macht dir das leben richtig schwer...
    auf der einen Seite ist die BRD eine Spaßbremse, aber das nicht jeder irgendwo ihre Diabolos durch die kannte feuern kann finde ich schon gerechtfertig.

    hast du einen privaten geschlossenen raum, dann schieß lieber dort in aller ruhe....


    liebe grüße vom
    kleistermeister :)

    gut schuss

  • ich möchte einfach in ein nahegelegendes Waldstück gehen und etwas auf Dosen etc. schießen.

    Um es etwas ausführlicher als Fisher's Sam zu schreiben:
    Du darfst mit einem Luftgewehr (bis 7,5 Joule) nur schießen auf

    - genehmigten Schießständen
    - im eigenen Haus, Keller, Dachboden
    - im Haus, Keller, Dachboden usw. eines anderen mit dessen Genehmigung
    - und draußen nur auf eigenen Grundstücken, die umfriedet sind und bei denen das Geschoß das Gelände nicht verlassen kann
    (oder fremden Grundstücken mit Genehmigung des Besitzers)

    also nicht in einem Waldstück, das nicht dir gehört, nicht eingezäunt ist und bei dem ein Geschoss das Grundstück noch verlassen könnte (in jede Himmelsrichtung, also auch bei unbeabsichtigten Schüssen!)

    Zu den Details findest du im Forum etwa 1757 Beiträge, hier sind die besten zusammengefasst:

    https://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=LexiconItem&id=775


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Vergiss das mit dem Wald...

    Ich hab hier schon viel gelesen dass die Polizei da war un das trotz eigenes Grundstückes...

    Aber Transport tuts in nem Abgeschlossen Koffer oder Futteral .

    Tu die dias aber bitte nicht zum gewehr hinzu und "versteck" das LG im Kofferaum.
    Ohne WBK und KWS darfst du ein nicht :F: LG eh nicht transportieren :)


    Oli


    Alles richtig so leute?

    Wenn ich was falsches gesagt hab, behaupte ich das Gegenteil!
    Rechtschreibfehler dienen der Belustigung der Menscheit

  • Ohne WBK und KWS darfst du ein nicht :F: LG eh nicht transportieren :)


    Oli


    Alles richtig so leute?

    Nö. ;)

    Der KWS hat mit Luftdruckwaffen nichts zu tun. und Luftdruckwaffen die a) vor 1970 in den Handel gekommen oder b) bis 1990 aus dem Gebiet der ehem. DDR stammen haben garkein :F: . :wow:

    Steht das Luftgewehr jedoch in einer WBK... :whistling:

    mfg

    Sascha


    ...der alles mit Ballistol beschmiert :whistling:

  • Nö. ;)

    Der KWS hat mit Luftdruckwaffen nichts zu tun. und Luftdruckwaffen die a) vor 1970 in den Handel gekommen oder b) bis 1990 aus dem Gebiet der ehem. DDR stammen haben garkein :F: . :wow:

    Steht das Luftgewehr jedoch in einer WBK... :whistling:


    Was meinst du damit???
    Auch für diese Lg's braucht man keine WBK,besitz ist ab 18 frei!Bloß wenn sie mehr als 7,5J haben darf man damit Zuhause nicht mehr schiessen!

  • Hin und wieder wurden von übereifrigen Besitzern eigentlich freie <1970 Luftgewehre in WBKs eingetragen. Steht im Moment zumindest ein Burgo bei Egon drin :huh: ...

    mfg

    Sascha


    ...der alles mit Ballistol beschmiert :whistling:

  • Nö. ;)

    Der KWS hat mit Luftdruckwaffen nichts zu tun. und Luftdruckwaffen die a) vor 1970 in den Handel gekommen oder b) bis 1990 aus dem Gebiet der ehem. DDR stammen haben garkein :F: . :wow:

    Steht das Luftgewehr jedoch in einer WBK... :whistling:

    Und weil Diabolos nicht als "Munition" deklariert sind ist es doch auch kein Problem die zum Gewehr zu packen oder bei diesem zu lagern. Nur der möglicherweise Kontrollierende müßte das jetzt noch wissen... ;)

    Die GröKoaZ will, zu unserer Sicherheit, rückwirkend bis 1889 die Nahrungmittelzubereitung über 40° verbieten... O-Ton Hosenanzug: "Viel Leid und Elend können verhindert werden!"

    Rotzlöffel erkennt man Online am gefährlichem Halbwissen, vielen (Augenroll-) Smilies, und einer Unzahl von Beiträgen innerhalb kürzester Zeit...

  • Was denn jetzt? ?(
    Ich habe ein KWS.
    Auch wenn es jetzt keinen Sinn für mich ergiebt, dennich schieße auf meinem Gründstück.

    Trotz dem frage ich mich jetzt, darf ich das Gewehr spazieren fahren?
    1. auf dem direcktem Weg zum ziel?
    2. kreuz und quer durch die Landschaft?
    und wie sieht das mit Abzugsschlössen aus?

    Bitte um Antwort.

    VENDETTA!!!

    Die Angst vor langen Wörtern nennt man: Hippopotomonstrosesquippedaliophobia :crazy3:

  • Der KWS berechtigt nur zum führen von SSW - mit Luftgewehren hat der rein garnix zu tun

    Ein freies Luftgewehr darfst du in einem abgeschlossenen Behältnis rumfahren wie du lustig bist (Ein Abzugsschloss reicht nicht)

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • Der KWS hat mit Sportwaffen nichts zu tun.
    Vom Sportschützen transportierte Waffen müssen in ein abgeschlossenes Futteral oder Koffer - auch mit KWS.
    Abzugsschlösser sind nicht vorgeschrieben und heben auch nicht die Pflicht des verschlossenen Behältnisses auf.
    Zwar gibt es bei freien Waffen nicht den "bedürfnisumfassten Zweck", dennoch würde ich unnötige Transporte unbedingt vermeiden. Denn ein nicht sachgemäßer Umgang oder der Verdacht einer unsachgemäßen Lagerung im Auto ist schnell auf dem Tisch. Wenn da eine Waffe im Auto ist, ist es auch dann oft unvermeidlich, dass das diese dann im (verschlossenen) Auto unbeaufsichtigt bleibt. Das kann bzw. wird sogar Ärger geben.

  • Das bedeutet rein rechtlich darf ich wenn (ich wollte) mein Luftgewehr im abgeschlossenen Futteral transportieren. (beim Umzug z.B. ist das der Fall)
    Aber muss das auch auf direktem Wege passieren?
    Also eine SSW darf jeder verschlossen auf direktem Wege transportieren. (nur so zum vergleich)

    VENDETTA!!!

    Die Angst vor langen Wörtern nennt man: Hippopotomonstrosesquippedaliophobia :crazy3:

  • Ein Umzug ist da sicher ein Sonderfall und letztendlich muss ja jede vorhandene Waffe transportiert werden. Allerdings gilt dann besondere Sorgfalt wegen der zu erwartender Unordnung und des möglichen Verlustes der Waffe. Besser ist es, die Waffe(n) bei einer vertrauenswürdigen Person zwischen zu lagern, bis der eigentliche Umzug im Groben erledigt ist.
    Was heißt direkter Weg? Fährst Du mit dem Umzugslaster noch alle Freundinnen ab, um Dich persönlich zu verabschieden?

  • Ich denke er meint dass man ja "scharfe" Waffen ja auch nur auf direktem Weg zum Schießstand und zurück transportieren darf (also nicht ewigkeiten damit rumfahren)

    Das Luftgewehr (Sofern es eins ist das frei ab 18 ist) kannst du wenn du willst und es in einem Verschlossenen Behältnis ist theoretisch das ganze Jahr im Auto lassen und damit rumfahren.

    | Luftdruck: Diana 75, Diana 16, Beretta Px4 | SSW: Röhm RG59N, Umarex Wahlther P99 | Paintball: Invert Mini, WGP Autococker Trilogy |

  • Ich denke er meint dass man ja "scharfe" Waffen ja auch nur auf direktem Weg zum Schießstand und zurück transportieren darf (also nicht ewigkeiten damit rumfahren)

    Das Luftgewehr (Sofern es eins ist das frei ab 18 ist) kannst du wenn du willst und es in einem Verschlossenen Behältnis ist theoretisch das ganze Jahr im Auto lassen und damit rumfahren.


    Ja genau das meine ich.
    Darf ich das auch zu Fuß? teroretisch schon, oder?

    Und jetzt stellt sich mir die frage ob das ganze auch mit nicht ge :F: ten Luftgewehr geht? also verschlossen im Futteral.

    Und bevor es jetzt Kritik hagelt, nein ich habe weder ein nicht ge :F: tes Luftgewer, noch habe ich vor in der Innenstadt zu schiesen oder so was...
    Es interessiert mich einfach nur so...

    VENDETTA!!!

    Die Angst vor langen Wörtern nennt man: Hippopotomonstrosesquippedaliophobia :crazy3:

  • Edit:
    Ein LG nach 1970/90 (auf WBK) wäre beim Transport (afaik) wie eine "scharfe" zu behandeln.
    Ist ja keine freie Waffe mehr

    2 Mal editiert, zuletzt von TheDuke (20. Oktober 2010 um 22:39)