ZitatDas sehe ich anders. Wenn der Sohn auch Zugriff auf den Schrank hatte, wo bitte liegt dann der Unterschied bei der Aufbewahrung an einem anderen, nicht gesicherten Ort? Was begünstigte dabei die Tat? Nichts. Dem Jungen ist der Draht aus der Mütze gesprungen. So oder so hätte er sich diese Waffe nehmen können, wenn er denn auch Zugriff auf den Waffenschrank hatte. Und ob es eine "Kurzschluss"handlung war, ist wohl auch eher Kaffeesatzlesen deinerseits...
Das ist ein ganz gewaltiger Unterschied. Der andere Ort, der Waffenschrank, IST gesichert. Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber wenn ich mich recht erinnere hatte sich der Sohn ohne das Wissen des Vaters die Kombination des Waffenschrankes besorgt. Der Vater hatte ihm die Kombination nicht gegeben. Dadurch haette sich der Vater der (einfachen) Fahrlaessigkeit schuldig gemacht. Eine geladene Waffe unverschlossen und frei zugaenglich aufzubewahren, das ist grobe Fahrlaessigkeit. Und im Uebrigen habe ich nicht gesagt, dass es eine Kurzschlussreaktion war. Aber die Aufbewahrung des Vaters haette solch eine ermoeglicht.
Kleines Beispiel:
Du hast einen Streit mit deiner Freundin... es kommt zu einem Handgemenge und in dem Verlauf greifst Du zu einem Messer und stichst zu. Die Chancen, dass Du "nur" wegen Totschlags verurteilt wirst stehen gut. Haettest Du das Messer jedoch mitgebracht waere der Schuldspruch ziemlich sicher auf Mord. Ganz anderer Fall, ich weiss, ich wollte damit nur zeigen, dass es manchmal auf Feinheiten ankommt.
Und nun hoert doch mal mit der Polemik auf. Natuerlich fuehlt sich hier der eine oder andere in seinem Rechtsverstaendnis verletzt. Aber das aendert auch nichts an der Situation und die Rechtslage ist hier recht eindeutig.