Beiträge von One Shot Ronnie

    Mal so als weiterer Gedankenanstoß, ohne jegliche Wertung zur Tat:

    Wurde hier nicht schon mal der Werteverfall angesprochen? Wieviele Eltern setzen sich denn heutzutage noch wirklich mit ihren Kindern auseinander? Die deutsche Wegschau-Mentalität hat sich doch schon längst auf die Familien ausgeweitet. Ja, natürlich gibt es davon auch sehr viele positive Ausnahmen, aber in vielen Familien wird das so praktiziert. Was ich nicht weiß macht mich nicht heiß. Und ich glaub ich kann das etwas beurteilen. Als Jugendleiter hatte ich jahrelang mit solchen Problemfällen zu tun.

    Der Vater kann sich aus der Schuld nicht dadurch herausreden, dass er von dem psychischen Zustand seines Sohnes nichts gewusst hat. Allein DASS er es nicht gewusst hat ist schlimm genug! Und dabei ist es unerheblich ob der Sohn offene Anzeichen hatte oder er sich versteckt hat. Als Elternteil sollte man merken wenn sich ein Kind verändert. Und das hat der Sohn wohl, wenn er sich so stark zurückgezogen hat.

    Vielleicht würde es der Gesellschaft ja auch mal nicht schaden wenn die Verantwortung der Eltern für Ihre Kinder etwas angehoben wird.

    Verwechsel bitte nicht Mitgefühl, etwas sehr menschliches, mit Schuldgefühl. Um was Kraufux hier wirbt, soweit ich ihn richtig verstanden habe, ist einfach nur Mitgefühl mit den Opfern bzw. den Hinterbliebenen. Jeder pocht hier auf Gesetze aber Mitgefühl hat hier noch keiner wirklich ausgedrückt.

    Zitat


    War ein Späßchen am Rande - also nicht daß Du Dir hier jetzt einen Wolf suchst ;) , damit wollte ich nur darauf hinweisen, daß man hier auch Umlaute schreiben kann. Der Zeichensatz der Forensoftware macht es möglich. Da ich aber gerade lese daß Du noch unterwegs bist... Dein mobiles Gerät kann dann offenbar keine Umlaute verarbeiten? Macht nichts ;) Vergiss das in dem Fall einfach.


    Bestechende Logik! ;)

    Hervorragender Post. Das ist doch mal eine Argumentation mit der man was anfangen kann.

    Natuerlich bin ich von meiner Meinung ueberzeugt. Eine genauere Begruendung werde ich gerne nachreichen, wenn ich Zuhause bin. ;)

    Wo finde ich denn dieses nuetzliche Add-On? Ich glaub das hat sich vor mir versteckt. :D

    Hallo allerseits,

    am Mittwoch habe ich mir recht spontan einen Kindheitstraum erfüllt. Ich habe mir ein Luftgewehr bestellt. Wieso recht spontan? Nun, auf das Thema Luftgewehr kamen wir durch Zufall, jedoch wurde hierdurch ein "wildes Verlangen" bei mir geweckt, dass ich lange Zeit verdraengt hatte. ^^

    Ich konnte mit dem Kauf gerade noch so lange an mich halten um mir einen einigermassen guten Ueberblick zu erarbeiten. Auch dank dieses Forums. Das war ein regelrechtes emotionales Auf und Ab. Von "oh geil und dann stell ich mir das Walther Entenschiessdingens in den Garten und schiess gemuetlich von der Terrasse aus" zu "achne, dann muss ich ja nen Schiessstand bauen... und der Keller ist nur 8m lang..."
    Ja, es war ein Ringen mit mir selbst. Und den oertlichen Gegebenheiten. Auch die Sache mit dem Preis war so ne Sache... ich hatte mir ja als Grenze die 200 Euro-Marke gesetzt.

    Um es kurz zu machen: aus 200 Euro sind, inklusive Zubehoer, 370 Euro geworden. Aber an der HW35K mit SD und Walther 4x32 ZF bin ich einfach nicht vorbei gekommen. Nicht nur dank der zahlreichen positiven Beurteilungen... ich hatte Sie in der Hand und mich sofort verliebt. ;)

    Ich hoffe eine gute Wahl! :)


    Achja, meine Frage:
    Da die oertlichen Gegebenheiten doch etwas ungenuegend sind... gibt es irgendwo im Raum Reutlingen einen Field Target Platz? Ich konnte bisher nichts finden. Die sind wohl ziemlich rar gesaet!?


    MfG

    OSR

    Zitat

    Das sehe ich anders. Wenn der Sohn auch Zugriff auf den Schrank hatte, wo bitte liegt dann der Unterschied bei der Aufbewahrung an einem anderen, nicht gesicherten Ort? Was begünstigte dabei die Tat? Nichts. Dem Jungen ist der Draht aus der Mütze gesprungen. So oder so hätte er sich diese Waffe nehmen können, wenn er denn auch Zugriff auf den Waffenschrank hatte. Und ob es eine "Kurzschluss"handlung war, ist wohl auch eher Kaffeesatzlesen deinerseits... :pinch:


    Das ist ein ganz gewaltiger Unterschied. Der andere Ort, der Waffenschrank, IST gesichert. Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber wenn ich mich recht erinnere hatte sich der Sohn ohne das Wissen des Vaters die Kombination des Waffenschrankes besorgt. Der Vater hatte ihm die Kombination nicht gegeben. Dadurch haette sich der Vater der (einfachen) Fahrlaessigkeit schuldig gemacht. Eine geladene Waffe unverschlossen und frei zugaenglich aufzubewahren, das ist grobe Fahrlaessigkeit. Und im Uebrigen habe ich nicht gesagt, dass es eine Kurzschlussreaktion war. Aber die Aufbewahrung des Vaters haette solch eine ermoeglicht.

    Kleines Beispiel:
    Du hast einen Streit mit deiner Freundin... es kommt zu einem Handgemenge und in dem Verlauf greifst Du zu einem Messer und stichst zu. Die Chancen, dass Du "nur" wegen Totschlags verurteilt wirst stehen gut. Haettest Du das Messer jedoch mitgebracht waere der Schuldspruch ziemlich sicher auf Mord. Ganz anderer Fall, ich weiss, ich wollte damit nur zeigen, dass es manchmal auf Feinheiten ankommt.

    Und nun hoert doch mal mit der Polemik auf. Natuerlich fuehlt sich hier der eine oder andere in seinem Rechtsverstaendnis verletzt. Aber das aendert auch nichts an der Situation und die Rechtslage ist hier recht eindeutig.

    Zitat

    JA der Vater gehört bestraft

    Er hat gegen das WaffG verstoßen und danach und NUR danach sollte er auch bestraft werden IMO.

    Alles andere ist in meinen Augen ein Showprozess des Staates für die Medien, härte zeigen exemple statuieren.

    Tut mir leid, deine Meinung in allen Ehren, aber damit liegst Du falsch. ;)

    Wird er NUR wegen Verstoßes gegen das WaffG bestraft... dann kannst auch Du dir die Folgen an einer Hand abzählen. Es werden wieder Schreie nach einem strengeren Waffengesetz laut und über kurz oder lang wird es auch geändert. Und das ist wohl kaum in deinem Sinne.

    Zitat

    Denn genau darum wird es in diesem Anklagepunkt gehen. Wurde der Amoklauf erst durch das fahrlässige Verhalten des Vaters überhaupt erst ermöglicht, oder lediglich erleichtert und der Sohn hätte sich ansonsten anderweitig irgendetwas besorgt. Bei Ersterem wäre eine Verurteilung durchaus denkbar, wenn auch eine sehr harte Beurteilung; bei Zweiterem nicht.

    Jetzt muss ich mich doch tatsächlich für diese Diskussion anmelden. ^^

    Erleichtert worden wäre es, hätte sich der Sohn die Waffe aus dem Waffenschrank besorgt (auf den er wohl Zugriff hatte). Das wäre fahrlässig.
    Eine scharfe Waffe unverschlossen und zugänglich aufzubewaren ist mehr als nur eine Erleichterung der Tat, es ist grob fahrlässig! Das animiert zu Kurzschlusshandlungen.
    Der Sohn hätte die Tat mit Sicherheit auch irgendwann anderst durchgeführt. Aber das Verhalten des Vaters hat direkt zu der Tat beigetragen. Er hat die Tat erst ermöglicht und das, und dieser Punkt ist imho sehr wichtig, ohne großen Aufwand für den Sohn.

    Sollte ich zu diesem Zeitpunkt eine Tipp für den Ausgang der Verhandlung abgeben müssen... der Vater wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe zwischen 2 und 3 Jahren verurteilt. Und das zu Recht.