Erstmal: ich weiß nicht, ob das hier richtig ist, aber mir kam es am passendsten vor...
So, ich habe außer Waffen ja auch noch andere Hobbys, zB. Feuerartistik.
Dort hab ich nun schon mehrfach gesehen wie (vorzugsweise im Ausland) Handschuhe gebaut wurden, in die eine Art Lötlampe integriert war. Jedenfalls war das ungefähr die Funktion: Hand auf, Flamme kommt raus. Hand zu, Flamme weg.
Sowas würde ganz neue Möglichkeiten bei unseren Shows eröffnen, von der bastlerischen Herausforderung einmal abgesehen.
Naja, nun dachte ich allerdings immer, Flammenwerfer wären verboten, und das wär irgendwas mit gerichteter Flamme über 20cm Länge.
Nun wurde ich stutzig, weil diese Dinger zum Unkraut abfackeln deutlich über 20cm Flammenlänge haben, die Flamme auch gezielt ist, und tragbar sind sie auch.
Das fand ich irgendwie komisch, also hab ich mal recherchiert ob ich mir den Spaß machen könnte sämtliche große Baumärkte wegen illegalen Waffenhandels anzuzeigen, oder ob ich mir doch sonen Handschuh (oder ähnliches) bauen darf.
Im Kriegswaffenkontrollgesetz ist ein Flammenwerfer nur einfach als Flammenwerfer definiert... Woanders werden Kriegswaffen allgemein jedoch definiert als:
ZitatGegenstände, Stoffe und Organismen {genannt sind}, die geeignet sind, allein, in Verbindung miteinander oder mit anderen Gegenständen, Stoffen oder Organismen Zerstörungen oder Schäden an Personen oder Sachen zu verursachen und als Mittel der Gewaltanwendung bei bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Staaten zu dienen.
Schaden anrichten ja... aber mit so einem kleinen Handschuh, der maximal 1m Flamme schafft heutzutage in den Krieg?
Spontan würde ich sagen, das trifft nicht zu. Besonders da militärische Flammenwerfer normalerweise eher brennende Flüssigkeit ausstoßen, und ich mit Gas arbeiten möchte.
Im Waffg. Anlage 1 Unterabschnitt 2
1.2.4
Ist eindeutig etwas beschrieben, was auf meinen Handschuh, allerdings auch auf Lötlampen, Unkrautvernichter etc. mit mehr als 20cm Flammenlänge zutrifft beschrieben.
Jedoch wird das nur noch einmal erwähnt ganz am Anfang, das das eine Waffe ist. ansonsten wird nur darauf eingegangen, das das führen bei öffentlichen Veranstaltungen etc. verboten ist. Wobei es hier wieder sonderregelungen für Theater, beruf und ähnliches gibt, unter die eine Feuershow wohl fallen würde.
Dann gibt es aber noch das hier:
ZitatAnlage 2 1.3.4 Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann; oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann
Verbotener Gegenstand... gemeint sind wohl hauptsächlich Molotow Cocktails etc, aber... ab wo entsteht ein brand Schlagartig? jede Lötlampe, jeder Gasherd machen "puff" beim entzünden, das ist durchaus schlagartig.
Und wenn der Raum klein genug ist, und man das Gas lange genug ausströmen lässt, ist es auch ein durchaus ernstzunehmender, schlagartig entstehender Brand.
Wobei dies wohl auch auf diese Lycofackeln zutreffen könnte: http://www.youtube.com/watch?v=0GnqbsqGtz8
Allerdings ist lycopodium an sich nicht leicht entflammbar, erst wenn es zerstäubt wird.
Ach, alles kompliziert.
Seht ihr eine Möglichkeit, eine größere Flamme als bei einer Fackel etc. zu produzieren, wenn das Ding tragbar und legal sein soll?
Ich bin da doch sehr verunsichert, denn diese Unkrautvernichter etc. sind staatlich geprüft... ob die nur übersehen haben, das sie eigentlich verboten sein sollten? oder sind flammenwerfer doch genauso freie waffen wie messer etc?