"kleine" bzw. gewisse Arten Flammenwerfer doch legal?

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 8.079 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. August 2010 um 17:27) ist von T-gnom.

  • Erstmal: ich weiß nicht, ob das hier richtig ist, aber mir kam es am passendsten vor...

    So, ich habe außer Waffen ja auch noch andere Hobbys, zB. Feuerartistik.
    Dort hab ich nun schon mehrfach gesehen wie (vorzugsweise im Ausland) Handschuhe gebaut wurden, in die eine Art Lötlampe integriert war. Jedenfalls war das ungefähr die Funktion: Hand auf, Flamme kommt raus. Hand zu, Flamme weg.

    Sowas würde ganz neue Möglichkeiten bei unseren Shows eröffnen, von der bastlerischen Herausforderung einmal abgesehen.
    Naja, nun dachte ich allerdings immer, Flammenwerfer wären verboten, und das wär irgendwas mit gerichteter Flamme über 20cm Länge.

    Nun wurde ich stutzig, weil diese Dinger zum Unkraut abfackeln deutlich über 20cm Flammenlänge haben, die Flamme auch gezielt ist, und tragbar sind sie auch.
    Das fand ich irgendwie komisch, also hab ich mal recherchiert ob ich mir den Spaß machen könnte sämtliche große Baumärkte wegen illegalen Waffenhandels anzuzeigen, oder ob ich mir doch sonen Handschuh (oder ähnliches) bauen darf.

    Im Kriegswaffenkontrollgesetz ist ein Flammenwerfer nur einfach als Flammenwerfer definiert... Woanders werden Kriegswaffen allgemein jedoch definiert als:

    Zitat

    Gegenstände, Stoffe und Organismen {genannt sind}, die geeignet sind, allein, in Verbindung miteinander oder mit anderen Gegenständen, Stoffen oder Organismen Zerstörungen oder Schäden an Personen oder Sachen zu verursachen und als Mittel der Gewaltanwendung bei bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Staaten zu dienen.

    Schaden anrichten ja... aber mit so einem kleinen Handschuh, der maximal 1m Flamme schafft heutzutage in den Krieg?
    Spontan würde ich sagen, das trifft nicht zu. Besonders da militärische Flammenwerfer normalerweise eher brennende Flüssigkeit ausstoßen, und ich mit Gas arbeiten möchte.

    Im Waffg. Anlage 1 Unterabschnitt 2
    1.2.4
    Ist eindeutig etwas beschrieben, was auf meinen Handschuh, allerdings auch auf Lötlampen, Unkrautvernichter etc. mit mehr als 20cm Flammenlänge zutrifft beschrieben.
    Jedoch wird das nur noch einmal erwähnt ganz am Anfang, das das eine Waffe ist. ansonsten wird nur darauf eingegangen, das das führen bei öffentlichen Veranstaltungen etc. verboten ist. Wobei es hier wieder sonderregelungen für Theater, beruf und ähnliches gibt, unter die eine Feuershow wohl fallen würde.

    Dann gibt es aber noch das hier:

    Zitat

    Anlage 2 1.3.4 Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann; oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann


    Verbotener Gegenstand... gemeint sind wohl hauptsächlich Molotow Cocktails etc, aber... ab wo entsteht ein brand Schlagartig? jede Lötlampe, jeder Gasherd machen "puff" beim entzünden, das ist durchaus schlagartig.
    Und wenn der Raum klein genug ist, und man das Gas lange genug ausströmen lässt, ist es auch ein durchaus ernstzunehmender, schlagartig entstehender Brand.

    Wobei dies wohl auch auf diese Lycofackeln zutreffen könnte: http://www.youtube.com/watch?v=0GnqbsqGtz8
    Allerdings ist lycopodium an sich nicht leicht entflammbar, erst wenn es zerstäubt wird.

    Ach, alles kompliziert.
    Seht ihr eine Möglichkeit, eine größere Flamme als bei einer Fackel etc. zu produzieren, wenn das Ding tragbar und legal sein soll?
    Ich bin da doch sehr verunsichert, denn diese Unkrautvernichter etc. sind staatlich geprüft... ob die nur übersehen haben, das sie eigentlich verboten sein sollten? oder sind flammenwerfer doch genauso freie waffen wie messer etc?

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Bei Rammstein stellt sich halt die Frage ob es geduldet wird, ob einfach keiner auf die idee kommt da was gegen zu sagen, weil alle denken die werden schon eine sondergenehmigung haben, ob sie die wirklich haben, oder ob es einfach so legal ist.

    Gleiches gilt halt auch für diese Unkrautverbrenner... vllt. dürfen die nur deswegen verkauft werden, weil sich bisher keiner die mühe gemacht hat das genauer zu hintefragen.

    Ich glaub, ich werd morgen (wenn de muskelkater weg ist) mal zur örtlichen polizeiwache laufen... mit waffg. etc. unterm arm und mal fragen.

    sollte ich mir wohl lieber den ganzen vormittag für zeit nehmen -.-

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Zitat

    Also bei bei denen gehts ja auch, und das sind paar mehr als 20cm, Oder gelten da Sonderrechte?

    Till Lindemann, Frontmann von Rammstein, ist ja im Besitz eines Pyroscheins um selbst T2 Feuerwerk auf der Bühne abbrennen zu dürfen. Soviel ich weiß muss man aber trotzdem eine behördliche Genehmigung für jeden einzelnen Auftritt beantragen.

    Wie das mit dem (selbstgebauten?) Flammenwerfer aussieht weiß ich nicht. Der muss dann wahrscheinlich irgendwie vom Tüv abgenommen werden? Keine Ahnung. Einfach so wird das sicher nicht erlaubt sein so etwas zu bauen.

    Gruß Matthias

  • Di YT-Videos sind von Konzerten in London und Japan. Daher nehmen wir mal wohlwollend an, dass das die Dinger hierzulande nicht auftauchen. Denkbar ist auch eine Ausnahmegenehmigung im Sinne von Bühneneffekten.

    Bei Unkraut- und Dachpappenbrenner kann ich die Ausnahme im Moment nicht erklären. Ich habe keinen Feststellungsbescheid im öffentlich einsehbaren Teil des BKA gefunden. Da aber allen denkbaren Mist geprüft wird, gehe ich davon aus, dass es einen solchen Feststellungsbescheid geben wird.

  • Di YT-Videos sind von Konzerten in London und Japan. Daher nehmen wir mal wohlwollend an, dass das die Dinger hierzulande nicht auftauchen. Denkbar ist auch eine Ausnahmegenehmigung im Sinne von Bühneneffekten.

    Ich war selbst bei einem Rammstein-Konzert in der Alsterdorfer Sporthalle in Hamburg dabei. Der Flammenwerfer wird auch hier in Deutschland benutzt.

    Gruß Matthias

  • Richtig, denn die Flammenwerfer sind nicht der einzige "Feuereffekt" während der Show. Bei dem Konzert vor einigen Jahren, das ich besucht hatte, gab es auch noch diverse andere Effekte.
    Die machen das schon alles legal. Kann man ja selbst auch alles machen, kostet aber vmtl Geld, die entsprechenden Auflagen zu erfüllen.

  • Ein sog. Pyroschein erlaubt ja nicht den Umgang mit verbotenen Gegenständen, sondern regelt den Erwerb und die Verwendung von pyrotechnischen Mitteln, die unter dem SprengG fallen.

  • genau das, und zumindest diese art flammenwerfer und der pyroschein kennen sich kein bisschen ;)

    Ausnahmegenehmigung im sinne von Bühneneffekten, könnte sein. selbst wenn könnten die dinger an sich, nicht besonders die benutzung bereits illegal sein, und dafür eine sondergenehmigung? kann ich dann auch eine sondergenehmigung für wurfsterne bekommen, weil ich eine ninja-show machen möchte?

    Wenn sie die gasbuddeln nicht an den gürtel binden, sondern irgendwo fest montieren würden (als teil des bühnenbildes) wäre das auch wieder was anderes, dann würde es nichtmehr unter tragbarer gegenstand mit mehr als 20cm flamme zählen, und auch nicht als "Mittel der Gewaltanwendung bei bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Staaten zu dienen."

    so wäre es durchaus legal, nur sie sind eben tragbar...

    und die unkrautvernichter sowieso. TÜV-geprüft sind die auch (zumindest die exemplare im baumarkt meines vertrauens). Aber heißt vom tüv abgenommen gleich aus dem waffengesetz genommen? eigentlich doch kaum o.0


    vllt. ist bisher nur noch keiner auf die idee gekommen, da mal nachzufragen.
    die dinger sehen nunmal harmlos aus, da denkt doch keiner "uh, gefährlich, verbieten, er könnte amok laufen!" also gukt auch keiner ins waffg. und sucht danach.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • Nein, ein TÜV Zeichen bedeutet nur, dass der Hersteller oder Importeur dieses Teil zu einer technischen Prüfung zum TÜV gegeben hat, damit er werbewirksam dieses Produkt vermarkten kann. Die TÜV-Prüfung ist freiwillig und ist eine technische Prüfung auf Handhabung und Sicherheit. Ob der TÜV Kenntnis vom WaffG hat und einen verbotenen Gegenstand zurückweist, kann ich nicht einschätzen.

  • Also, dass die Teile illegal sind kann ich mir nun nicht vorstellen. Bei solchen Konzerten sind selbstverständlich auch Prüfer (Bühnenmeister) zugegen, die den Kram absegnen und damit auch die Verantwortung übernehmen. Ich weiß das selber von großen Konzerten, dass es teilweise nicht mal erlaubt ist auf der Bühne zu rauchen, wenns nicht Teil der Bühnenshow ist und vorher vertraglich festgehalten wurde. Die großen Veranstalter können es sich finanziell gar nicht erlauben, auf ihren Bühnen etwas illegales ablaufen zu lassen, was dann vielleicht sogar im Fernsehen übertragen wird.

    Ich bin mir sicher dass es für solche Geräte eine Genehmigung gibt, die sicher nicht leicht zu bekommen ist. Eventuell sind das irgendwelche Film/Special-Effekt Requisiten die dort verwendet werden.

    Gruß Matthias

  • Ich denke mal, entweder gibt es einen Feststelleungsbescheid der dessen legalität bescheinigt oder iorgendwo findet sich eine Definition, die noch nicht genannt wurde. Flammenwerfer ist nicht so mein Thema, wenngleich ich gerade wegen einem Unkrautvernichter bzw. Dachpannenbrenner das gerne gewusst hätte.

  • Hallo Leute

    Nun, ich kenn z.B. eine Gruppe von "Feuerspuckern" welche einen Flammenwerfer welcher mit Gas betrieben wird in ihrem Schowwagen integriert haben, hier mal ein Video

    http://www.myvideo.de/watch/2331121/Pila_Metzingen_FEUERSHOW

    Ich denke mal daß es für sowas ausnahmegenehmigungen geben wird, sonnst könnte man sowas nicht bei Feuershows in der öffentlichkeit machen. Letztes Jahr war der "Flammenwerfer" leider defekt so daß er nicht eingesetzt werden konnte, sonst hätt ich davon ein Foto.

    Gruß
    Thomas

  • Ich denke mal, entweder gibt es einen Feststelleungsbescheid der dessen legalität bescheinigt oder iorgendwo findet sich eine Definition, die noch nicht genannt wurde. Flammenwerfer ist nicht so mein Thema, wenngleich ich gerade wegen einem Unkrautvernichter bzw. Dachpannenbrenner das gerne gewusst hätte.


    Ich denke mal das es ein Werkzeug ist,wie eine Axt auch.Da es nicht als Waffe konstituiert wurde und keine Waffenrechtliche Eingenschaften besitzt!Sonst könnte man die Dinger nicht überall kaufen.Oder ist eine Axt eine Waffe?Man kann sie zwar als Waffe missbrauchen aber es ist ein Werkzeug.Ich finde es Lustig wie hier bei allen möglichen Gegenständen im Waffengesetz geschaut wird ob sie nicht doch Verboten sein könnten :)

    Zum Thema Feuerhandschuh würde ich sagen das so etwas in den Bereich Pyrotechnik und Bühnenshow gehört.

  • Für Bühne und Film gibt's individuelle Ausnahmen - sowohl vom WaffG als auch vom KWKG. Rammstein haben das mit Sicherheit in trockenen Tüchern und für die Nutzung gibt's mit Sicherheit diverse Auflagen.

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
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    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Klar gibt es Ausnahmen für Film und Theater. Aber diese betreffen Erlaubnisumstände wie Erwerb, Führen und Schießen - siehe § 12, §42 und § 42a WaffG. Diese Ausnahmen sind aber nicht auf verbotene Gegenstände anwendbar. Mir fallen nur drei generelle Ausnahmen von verbotenen Gegenständen ein:
    1. Faustmesser für Jäger oder Kürschner
    2. (Vom Budnesversorgungsamt früher gelieferte) Fallmesser für Schwerbehinderte
    3. Alle Elektroschocker

    Alles andere wird nur per BKA-Ausnahmegenehmigung erteilt. Diese ist m.W. immer an eine Person für einen bestimmten Gegenstand gebunden.

  • Na ja, ein richtiger Flammenwerfer sind die Dinger ja nicht - bei einem Flammenwerfer ist der sichtbare Flammenstrahl ja eher ein unerwünschter Nebeneffekt - der transportiert nämlich literweise Brennbare Flüssigkeit in ein Ziel, die dort abbrennt und Schaden anrichtet. Das sie schon an der Mündung angezündet wird, ist der Einfachheit halber - aber alles , was in der Luft verbrennt, ist eigentlich vergeudet. Die hier genannten Geräte produzieren lediglich einen langen Feuerstrahl, der Brennstoff verbrennt aber komplett in der Luft.

  • Das die militärischen flammenwerfer anders funktionieren ist klar... nur find ich nirgendwo eine rechtlich elevante definition dafür.

    im KrWaffKontrG. steht nur "Fallenwerfer", und das normale waffg. hilft da auch nicht weiter.


    Ich war übrigens grade bei der örtlchen polizeiwache, der polizist meinte snngemäß: da wird sich schon keiner beschweren, vor allem weil die meisten garnicht wissen das es ein Kriegswaffenkontrollgesetz gibt. und die Unkrautvernichter werden auch irgendwie legal sein, ich weiß nur grade nicht wie... hab mich damit allerdings uch nie genauer beschäftigt, und einen experten dazu haben wir hier auch nicht. ruf doch sicherheitshalber mal in der kreisbehörde an, die können da im gegensatz zu mir auch verbindliche antworten geben.


    der zuständige dort ist nur leider grade nicht erreichbar.

    R.I.P. Sir Terry Pratchett

  • bei einem Flammenwerfer ist der sichtbare Flammenstrahl ja eher ein unerwünschter Nebeneffekt - der transportiert nämlich literweise Brennbare Flüssigkeit in ein Ziel

    Das kann aber nicht das alleinige Kriterium eines FW sein. Denn das WaffG erwähnt ausdrücklich :
    bei denen gasförmige, flüssige oder feste Stoffe den Gegenstand gezielt und brennend mit einer Flamme