Erneute Überprüfung der Zuverlässigkeit bei KWS für 25 Euro nach 3 Jahren

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 4.272 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. März 2011 um 14:39) ist von Windbeutel.

  • Hallo.

    Ein Bekannter hat von der zuständigen Behörde ein Schreiben bekommen: regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung, Aufbewahrung von Waffen und Munition. Weiter heißt es: Sie sind im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Deshalb habe ich Sie (....) erneut auf Ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zu überprüfen.

    Dazu wurde ein Auszug aus dem Bundeszentralregister und eine Auskunft bei der Polizei eingeholt. Auch heißt es, dass der Überprüfte durch seine waffenrechtliche Erlaubnis diese Überprüfung veranlasst hat und auch bezahlen muss.

    Mein Bekannter hat nur einige wenige SSW. Keine WBK und demnach auch keine anderen Waffen. Lediglich einen kleinen Waffenschein.

    Das Ganze hat sich in Niedersachsen abgespielt. Ich habe das Schreiben in Kopie vorliegen! Gibt es hier ähnlich Fälle?

    Gruß.

    sundog

  • bei meiner durchsuchung meinte einer der polizisten es sei ganz normal auch bei bekannten freien waffen mal "vorbeizuschauen"

    ebenfalls in niedersachsen

  • Und die können sicherlich auch sagen wo die Notwendigkeit dieser erneuten kostenpflichtigen Überprüfung festgeschrieben ist?


    Ansonsten würde ich mal freundlich bei denen nachhaken.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Mein Bekannter hat nur einige wenige SSW. Keine WBK und demnach auch keine anderen Waffen. Lediglich einen kleinen Waffenschein.


    Und woher will die Behörde wissen, dass er überhaupt eine SSW hat?

    Nur weil man den KWS hat, heißt das noch lange nicht, dass man auch eine SSW hat.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Da der KWS kein Erwerbsschein für SSW ist, sondern nur ein Führerschein, kann die Behörde da auch nur das Führen einer SSW überprüfen, nicht aber die Lagerung von Waffen und Munition, die beim KWS ja überhaupt nicht vorhanden sein müssen.
    Genauso wenig ist beim KWS eine spätere Überprüfung auf Eignung nach Erteilung vorgesehen. Die betreffende Behörde verwechselt da den KWS mit einer WBK.
    Daher halte ich es in diesem Fall für angebracht, wenn der Betroffene Einsspruch gegen den Bescheid einlegt und die Behörde auffordert, ihm die kostenpflichtige Überprüfung von KWS-Inhabern nach 3 Jahren in den den KWS betreffenden Bundesgesetzen /-verordnungen vorzulegen, da der KWS mit seinen rechtlichen Bestimmungen Bundesrecht ist.

    Ich lebe ebenfalls in Niedersachsen und meinen KWS habe ich deutlich länger als 3 Jahre, aber eine kostenpflichtige Überprüfung ist mir unbekannt. Eine solche Überprüfung ist meines Wissens für WBK-Inhaber einmalig nach Ersterteilung einer WBK seit einiger Zeit vorgeschrieben - daß wissen unsere WBK-Inhaber aber genauer als ich.

  • Da der KWS kein Erwerbsschein für SSW ist, sondern nur ein Führerschein, kann die Behörde da auch nur das Führen einer SSW überprüfen, nicht aber die Lagerung von Waffen und Munition, die beim KWS ja überhaupt nicht vorhanden sein müssen.
    Genauso wenig ist beim KWS eine spätere Überprüfung auf Eignung nach Erteilung vorgesehen. Die betreffende Behörde verwechselt da den KWS mit einer WBK.
    ...
    Ich lebe ebenfalls in Niedersachsen und meinen KWS habe ich deutlich länger als 3 Jahre, aber eine kostenpflichtige Überprüfung ist mir unbekannt. Eine solche Überprüfung ist meines Wissens für WBK-Inhaber einmalig nach Ersterteilung einer WBK seit einiger Zeit vorgeschrieben - daß wissen unsere WBK-Inhaber aber genauer als ich.


    Hallo Vogelspinne,

    Deine Aussagen zum KWS decken auch die VVs in Bayern ab !

    Das Bedürfnis der WBK wird alle 3 Jahre überprüft, kann jedoch für Mitglieder eines Schützenvereins, der einem Bundesverband angeschlossen ist, durch schriftliche Bestätigung des Vereines und des jeweiligen Landesverbandes in einem formlosen Schreiben nachgewiesen werden.

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Meinem Vereinskollegen ist es hier in Niedersachsen auch so ergangen. Regelüberprüfung für den KWS, Kosten 25 Euro.Der Gute war ganz schön aufgebracht, so eine Rechnung kommt unvermittelt, natürlich war er über diese Prüfung vorher nicht informiert worden.

    Als KWS und WBK Inhaber habe ich mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert,ich war drauf und dran, meinen KWS abzugeben, dann entfällt die Überprüfung, aber grundsätzlich wird nur eine Überprüfung durchgeführt, d.h.WBK Inhaber die gleichzeitig einen KWS besitzen werden nur einmal zur Kasse gebeten.

  • [...] meinen KWS habe ich deutlich länger als 3 Jahre, aber eine kostenpflichtige Überprüfung ist mir unbekannt. Eine solche Überprüfung ist meines Wissens für WBK-Inhaber einmalig nach Ersterteilung einer WBK seit einiger Zeit vorgeschrieben - daß wissen unsere WBK-Inhaber aber genauer als ich.

    Das ist auch mein Kenntnisstand.
    Soweit ich weiß, werden WBK-Inhaber immer wieder auf Zuverlässigkeit überprüft - das war wohl auch schon vor den letzten Verschärfungen so. Nur geschah das dann eher "diskret" und ohne dass der Waffenbesitzer davon etwas mitbekam. Heutzutage kommt eben die 3-Jahres-Regel hinzu, die weniger etwas mit behördlichen Überprüfung der Zuverlässigkeit zu tun hat, sondern nur beweisen soll, dass der WBK´ler noch aktiver Sportschütze ist. Und auch das geschieht gratis und durch Mitteilung/ Bestätigung vom Verband.

    Es wäre da also auch die Frage angebracht, warum WBK-Inhaber kostenlos überprüft werden (zahlt der Verband da eine mir unbekannte Verwaltungs-Pauschale an die Behörden?) und warum KWS-Besitzer nicht.

    Also entweder hat da der Azubi/ Praktikant, der seit drei Wochen im Einsatz ist, da was nicht mitbekommen / das WaffG und die bisher bekannten Verw.Vorschriften fehlinterpretiert oder aber Niedersachsen hat sein eigenes Programm zur Reduzierung von Legalwaffen in Privathand gestartet.

    Fördermitglied des VDB.

  • Hallo.

    Mein Bekannter hat sich natürlich bei dem Sachbearbeiter erkundigt. Dieser verwies auf das WaffG §4 Abs. 3:

    Zitat

    Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach
    Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des
    Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3
    erfolgen. Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in
    Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses
    prüfen.

    Bislang wurde diese Überprüfung wohl nur bei Inhabern von WBK oder "großen" Waffenscheinen durchgeführt. In einigen Verwaltungen hat man aber wohl erkannt, dass man mit wenig Aufwand 25 Euro berechnen kann.

    Ob diese Überprüfung gem. WaffG §4 Abs. 3 auch für Inhaber von "kleinen Waffenscheinen" gilt, ist wohl Auslegungssache.

    Gruß.

    sundog

    Nachtrag: Der zuständige Sachbearbeiter ist da schon jahrelang beschäftigt. Es wird wohl, wie 5-atü schon anmerkte, wieder mal versucht, legale Waffen zu reduzieren. Mein Bekannter will seinen KWS zurückgeben. Das wurde vom Sachbearbeiter begrüßt und für den "richtigen Weg" gehalten!!

    Einmal editiert, zuletzt von sundog (4. Juni 2010 um 10:28)

  • Kann eigentlich keine Auslegungssache sein weil in Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3']Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 steht :

    Zitat

    2. Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis (§ 4']§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5) - Kleiner Waffenschein

    Also ist § 4 Abs 3 damit für den kleinen Waffenschein ausgehebelt.


    Joachim

    Edit : Obwohl, eher doch nicht. Könnte also doch so ausgelegt werden.

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Zitat

    § 4 Abs. 3 WaffG

    (3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen .....

    Bei den Kostenregelungen scheint noch jeder Amtsschimmel seinen speziellen Hafer zu bevorzugen.

    Andreas

  • Mal wieder Niedersachsen, die scheinen die Gesetze Permanent neu zu intepretieren.

    Beim Antrag kommt die Polizei vorbei.

    Nun alle drei Jahre zahlen.

    Was ist das nächste?

  • Da das Waffengesetz ein Bundesgesetz ist, kann sich eine Landesbehörde nicht darüber hinweg setzen! Bundesrecht bricht Landesrecht!

    Dieser Passus entlarvt die in einigen niedersächsischen Landkreisen anscheinend herrschende Praxis als illegale Abzocke:

    "Sämtliche
    Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2.


    Unterabschnitt 3:
    Entbehrlichkeit einzelner
    Erlaubnisvoraussetzungen


    1. Erwerb und Besitz ohne
    Bedürfnisnachweis (§
    4
    Abs. 1 Nr. 4)

    1.1 Feuerwaffen, deren
    Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt
    wird
    und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der
    Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in
    der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung
    oder ein durch Rechtsverordnung nach §
    25
    Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
    1.2
    für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition.


    2. Führen ohne Sachkunde-, Bedürfnis- und
    Haftpflichtversicherungsnachweis (§
    4
    Abs. 1 Nr. 3 bis 5) - Kleiner Waffenschein

    2.1
    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach
    Unterabschnitt 2 Nr. 1.3."


    Ich kann nur jedem anraten, Betroffene darauf aufmerksam zu machen und ihnen anzuraten, gegen die kostenpflichtige Überprüfung Einspruch einzulegen, da der Passus, auf den sich dieSachbearbeiter berufen, der Gesetzespassus der Bedürfnisüberprüfung für WBK- und Waffenscheininhaber ist und eben nicht den kleinen Waffenschein betrifft!

    Wird da nichts umgehend von den Betroffenen unternommen, entartet diese illegale Maßnahme seitens der Behörden schnell zu einer allgemein gängigen Praxis, der man sich später nur in langwierigen Prozesses enledigen kann.

  • Wie ich schon schrieb in Niedersachsen scheinen besondere Sachbearbeiter zu arbeiten besonders im bereich Waffenrecht kam von dort schon eine menge Unfug.

    Die scheinen zuviel Zeit zuhaben.

    Das die noch kein Gesundheitliches Atest verlangen wundert mich.

  • Oh mann! Wo soll das noch hinführen? In Rheinland Pfalz jezt auch schon. :cursing:

    Ich hab gerade eben den Brief aufgemacht, Rechnung von 25 Euro. Dabei hab ich meinen KWS erst 6 Monate.

    Edit: Im WaffG steht: Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind in regelmäßigen Abständen zu prüfen.
    Heisst das die könnten mir alle 3 Monate eine Überprüfung mit 25 € aufdrücken oder wird das irgendwo beschrieben wie "regelmäßig" auszulegen ist?

    Einmal editiert, zuletzt von razz_89 (3. März 2011 um 13:32)

  • Oh mann! Wo soll das noch hinführen? In Rheinland Pfalz jezt auch schon. :cursing:

    Ich hab gerade eben den Brief aufgemacht, Rechnung von 25 Euro. Dabei hab ich meinen KWS erst 6 Monate.

    Edit: Im WaffG steht: Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse sind in regelmäßigen Abständen zu prüfen.
    Heisst das die könnten mir alle 3 Monate eine Überprüfung mit 25 € aufdrücken oder wird das irgendwo beschrieben wie "regelmäßig" auszulegen ist?

    Das ist echt eigenartig. Ich würde die Fragen, wofür das sein sollte. Schließlich kann es ja keine erneute Überprüfung sein, da du den Schein ja noch nicht so lange hast.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Hi, :)

    langsam spinnen sie wirklich. Mir ging hier in Baden-Württemberg vor ein paar Wochen, anlässlich der Überprüfung der sicheren Aufbewahrung, eine Selbstauskunft zu. Na ja, könnte man denken, eine Pflicht diesen Wisch auszufüllen gibt es ja nicht.

    Was aber eher zu erwarten ist, ist dass wieder eine ganze Menge das Ding ausfüllen, weil sie gar nicht wissen, dass dieses nicht nötig ist.

    Aber der eigentlich Hit ist die Rubrik: Ich besitze folgende Waffen...

    Und es erscheint explizit: Waffen allgemein, (erlaubnisfreie Luftdruck- oder Vorderladerwaffen) Anzahl: und ein Kästchen zum ankreuzen: einschl. Munition


    das ist schon echt ne Frechheit. Jetzt sollen wir ihnen sagen, was und wie viel scharfe Waffen wir haben. Das sollten sie eigentlich wissen. Aber auch noch die Frechheit, wissen zu wollen, wie viel Freie Waffen, plus dazugehöriger Munition. (X Luftgewehre, mit 30 000 Schuss, X Softairwaffen mit 5000 Schuss, und so weiter. Jedenfalls rein formal.

    Das Schlimme ist ja, das Ding hätte wahrscheinlich auch noch Urkundencharakter, weil ganz unten die Versicherung unterschrieben werden solle, das man alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen habe...

    Gliedert sich in folgende Punkte, mit weiten Möglichkeiten anzukreuzen.

    Ich besitze folgende waffenrechtliche Erlaubnisse:

    Ich besitze folgende Waffen:

    Ich bewahre die Waffen folgendermaßen auf:

    Ich bewahre die Munition folgendermaßen auf:

    Bitte vergessen Sie nicht, die entsprechenden Nachweise beizufügen!

    Von mir kriegen sie Bilder des Tresors mit Typenschild und vielleicht die Rechnung, falls ich die noch finde.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Nicht auszudenken,wenn diese Daten in falsche Hände geraten. 8|


    Wenn jemand von der zuständigen Behörde etwas über mein Eigentum wissen möchte,dann kann er gerne vorbeikomen.Alles andere ist mir zu unsicher!
    So kann ich wenigstens einen Ausweis sehen und ggf.anschliessend überprüfen(lassen). :thumbup:

    Ich setz ja auch keine Bilder von meinem Tresor oder meinem Hausschlüssel ins Net.....

    Das Gefährliche Ende einer Schusswaffe ist HINTEN! 8)

  • Das ist die eine Seite, aber die andere ist doch, dass die Sachen wissen wollen, die sie überhaupt nichts angehen. Bei der derzeitigen Lage muss man ja schon damit rechnen, falls man den Wisch nicht ausfüllt, das eine kostenpflichtige Überprüfung vor Ort stattfindet. Dieses Gespenst schwebt ja immer über jedem WBK-Inhaber.

    Ich füllle das Ding jedenfalls nicht aus.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.