Kleiner Waffenschein

Es gibt 137 Antworten in diesem Thema, welches 14.887 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. März 2003 um 09:06) ist von Chris.

  • gunimo

    Zitat

    ...so lange nichts passiert dabei, vielleicht...

    Davon bin ich eigentlich ausgegangen. Ebenso bei dem konstruierten Beispiel. Alles geht glatt, keiner benimmt sich daneben, keine Verletzten oder schlimmeres.
    Es ging mir rein um die Möglichkeit.

    Man kann ja mal beide Augen zudrücken. Es müssen ja nicht die eigenen sein. ;)
    Exkommunizierte Member und Veteranen sind was besonderes :D

  • @ Gunimo :))

    Manchmal frag ich mich wie man solch ellenlange Texte in so kurzer Zeit schreiben kann ! :nuts:

    Laaaange Rede kurzer Sinn ! :lol:

    Selbst unter berücksichtigung aller aufgeführten Paragraphen seh ich keinen Grund warum man seine Gasersammlung nicht von einen Befriedeten Besitztum zum anderen "Transportieren" dürfte:D

    Sind Wir uns da einig !?

    gruß
    Sig

    :n17:

    Moin !
    Moin ! :huldige:

  • Zitat

    Original von Sig 226s
    @ Gunimo :))

    Manchmal frag ich mich wie man solch ellenlange Texte in so kurzer Zeit schreiben kann ! :nuts:

    ...hä-hä-hä, na geschrieben habe ich das schon vor langer Zeit. Jetzt habe ich es nur von meiner Website (Thema: "Recht") herüberkopiert. Wie ich in solchen Fällen immer zu sagen pflege: Wer muzzle.de kennt, ist ist klar im Vorteil... :))

    Zitat


    Laaaange Rede kurzer Sinn ! :lol:

    Selbst unter berücksichtigung aller aufgeführten Paragraphen seh ich keinen Grund warum man seine Gasersammlung nicht von einen Befriedeten Besitztum zum anderen "Transportieren" dürfte:D

    Sind Wir uns da einig !?

    gruß
    Sig

    :nuts:.... so lange Du Transportieren in An- und Abführungszeichen setzt... :new16:

    gunimo

  • @ Gunimo

    Alla Guud ! :nuts:

    Übrigens iss mir gerade aufgefallen, dass Mitglieder auch bewertet werden können !:D

    Und dann ist mir gleich als nächstes aufgefallen, dass ich überhaupt keine Bewertung habe ! :(

    Bin ich zu unbekannt oder zu unbeliebt !? :))

    Gruß Sig

    :n17:

    Moin !
    Moin ! :huldige:

  • ...frage lieber nicht... :)):nuts:
    Wahrscheinlich liegt es daran, dass die Bewertungsmöglichkeit wenig bekannt und nach meiner Meinung auch völlig unwichtig ist. :new16:

  • ...frage lieber nicht... :)):nuts:
    Wahrscheinlich liegt es daran, dass die Bewertungsmöglichkeit wenig bekannt und nach meiner Meinung auch völlig unwichtig ist. :new16:[/quote]

    Naja , zumindest der thread hier scheint relativ beliebt zu sein, gemeseen an den klicks und der resonanz ! :nuts:

    das beruhigt mich dann auch schon wieder ! :new16:


    Gruß
    und genaachd !

    Sig

    :n17:

    Moin !
    Moin ! :huldige:

  • Hallo,

    wollte meinen vorausgegangenen Beitrag nicht zu lang machen.

    @ KD: zu deinem konstruierten Fall:
    Gunimo hat eindeutig recht.
    Der nicht zugriffs- und schussbereite Tansport vom und zum Haendler oder einer zugelassenen Schiess-staette ist kein "Fuehren" und bedarf keiner Erlaubnis.
    Eine Bedingung ist, dass weder an dem Ort von dem
    aus die Waffe verbracht werden soll, noch am Bestimmungsort eine waffenrechtliche Erlaubnis er-
    forderlich ist.
    Insoweit ist dein Transport zu einem Freund -gleich-
    gueltig, in welchem Zustand die Waffe transportiert
    wird- vom Gesetz nicht gedeckt.
    Das Schiessen bei deinem Freund ist eine miss-
    braeuchliche und unerlaubte Benutzung einer Schuss-
    waffe. Das Schiessen an Sylvester wird i. d. R. als
    Brauchtum stillschweigend geduldet, ist aber vom
    Grundsatz her verboten. Wenn dir also jemand boese
    will, ist deine waffenrechtliche Zuberlaessigkeit zu-
    mindest gefaehrdet.

    Aber es kommt noch besser:
    habe gestern mit einem Sammlerkollegen aus einem
    anderen Bundesland gesprochen.
    Der wurde mit seiner gleichartigen Anfrage bis zum Innenministerium Schleswig-Holstein durchgereicht.
    Klare Aussage aller befragten Behoerden:
    der kleine Waffenschein wird nur fuer eine Waffe aus-
    gestellt. Erstens sei eine Waffe zum Selbstschutz
    ausreichend und zum Zweiten gehe der erklaerte Wil-
    le des Gesetzgebers, so wenig wie moeglich Waffen
    "ins Volk" zu lassen, den Eigeninteressen eines Waf-
    fenbesitzers vor. Die Einzelinteressen haetten hinter
    der vom Gesetzgeber gewollten Generalpraevention
    zurueckzustehen.

    Unabhaengig davon, dass das neue WaffG meiner
    Meinung nach die Rechtsauffassung der Behoerden nicht stuetzt: ich nehme an, dass die noch zu erlas-senden Rechtsverordnungen des Bundes und der Laender bezueglich dieser restriktiven Haltung abgestimmt sind und die Gefahr besteht, dass es bei einer Waffe im k-WS bleibt.

    Bleibe mit dem Kollegen in Kontakt und bei meinem
    Amt dran, werde wieder berichten.

    Vielleicht machen sich einige Forumsmitglieder aus
    verschiedenen Bundeslaendern die Muehe, bei ihren
    zustaendigen Behoerden entsprechend anzufragen.
    Wenn die Antworten hier veroeffentlicht werden, sind
    wir vielleicht schlauer.
    Ausserdem koennte man hier Gedanken ueber eine
    geeignete gemeinsame Vorgehensweise austau-
    schen. Wir sollten nicht warten, bis die letzte Rechts-
    verordnung Rechtskraft erlangt hat, sondern versuch-
    en, im Vorfeld zu retten, was zu retten ist.

    Gruss pak9

    Muehe
    Gruss pak9

  • gesetze werden ja eigentlich im sinne des volkes verfasst. man kann ja noch vberstehen das scharfe waffen und so verboten oder niocht ohne wbk zu kriegen sind, aber das freie waffen so abgelehnt werden ist bestimmt nicht im sinne des volkes.

    :n1: :direx: "zwischen Leber und Milz passt immer ein Pils" :huldige: :n1:

  • Zitat

    Original von TanteMarta
    gesetze werden ja eigentlich im sinne des volkes verfasst. man kann ja noch vberstehen das scharfe waffen und so verboten oder niocht ohne wbk zu kriegen sind, aber das freie waffen so abgelehnt werden ist bestimmt nicht im sinne des volkes.


    ...da wäre ich mir nicht so sicher, denn leider wird die Meinung des Volkes nur all zu oft von der Boulevardpresse und deren nur an reißerischen Aufmachern interessierten (sogenannten) Journalisten geprägt. Wenn dann die Meinugsbildung in die falsche Richtung läuft, ist vieles plötzlich doch "im Sinne des Volkes" und der "Volksvertreter". Der jeweilige Wahrheitsgehalt spielt da eine nur sehr untergeordnete Rolle!

    gunimo

  • sorry das ich mich wiedereinmal undeutlich ausgedrückt habe:gesetze sollten der meinung der merheit des volkes entsprechen und nicht von irgendwelchen nebenberuflichen politikern falsch interpretiert werden.damit meinte ich das zb die von dir angesprochene bulervard presse nicht die meinung des volkes wiedergibt.

    ich bin eh der meinung das man in D auch voklsabstimmungen durchführen sollte.
    mir ist nämlich noch nichts negatives dadran aufgefallen.

    :n1: :direx: "zwischen Leber und Milz passt immer ein Pils" :huldige: :n1:

  • Zitat

    ich bin eh der meinung das man in D auch voklsabstimmungen durchführen sollte.
    mir ist nämlich noch nichts negatives dadran aufgefallen.

    Leider ist das Thema Angesichts der Deutschen,Europaeischen und Weltsituation nicht wichtig genug ,das es darueber eine Volksabstimmung geben wuerde ! :(

    Aber selbst bei richtig wichtigen ( Weil Jedermann betreffenden)Themen wie dem Euro gab es keine Volksabstimmung! :evil:

    Das ist Deutschland! :new16:
    Grs
    Sig

    :n17:

    Moin !
    Moin ! :huldige:

    Einmal editiert, zuletzt von Sig 226s (7. Februar 2003 um 14:38)

  • Zitat

    Original von TanteMarta
    ich bin eh der meinung das man in D auch voklsabstimmungen durchführen sollte.


    Volksabstimmung?? In Deutschland?? Wo sich die meisten der sheeple hier ihre Meinungsbildung von der Bildzeitung und von RTL vorkauen lassen??
    Dann wären hier alle Waffen, alle Messer und alle Hunde grösser 20cm komplett verboten.
    Nee, nee, das lass mal lieber ...

  • Also ich bin auch ein starker Befürworter der direkten Demokratie nach dem Vorbild der Schweiz (Wie man an meinem Wohnort sehen kann, bin ich recht oft in der Schweiz :)) )
    Das politische Interesse würde steigen und ich finde es ein bisschen arrogant zu behaupten der Pöbel könnte sich nicht richtig informieren, man könnte aber auch eine Infomationspflicht des Staates gesetzlich regeln.
    Um die Disskusion nicht zu weit zu vertiefen können alle mal heir schauen, auch die wichtigesten Gegen-Argumente sind aufgelistet http://www.mehr-demokratie.de/bu/dd/positionen.htm

    +Discipline and profession, power is nothing without control+

  • Genau, zurück zum Thema:

    Das stimmt so nicht. Das Transportieren zu Deinem Freund ist sehr wohl erlaubt.
    Es hängt nämlich nicht davon ab, ob das Schießen bei Deinem Freund erlaubt ist, sondern nur, ob das Führen dort erlaubt ist. Und das ist es. Siehe Gunimos Text.

    Beim neuen Waffengesetz ist der Fall leider nochmal komplizierter, kommt aber letztendlich aufs gleiche raus. Dort heißt es:

    §12 (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

    1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

    2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
    ...

    Da kommt also noch die Forderung nach dem "vom Bedürfnis umfaßten Zweck oder im Zusammenhang damit" dazu. Da bei Schreckschußwaffen weder zum Erwerb noch zum Führen ein Bedürfnis erforderlich ist, kann dies allerdings meiner Meinung nach für Schreckschußwaffen keine Rolle spielen.

    Gruß,
    Marcus

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Da bei Schreckschußwaffen weder zum Erwerb noch zum Führen ein Bedürfnis erforderlich ist, kann dies allerdings meiner Meinung nach für Schreckschußwaffen keine Rolle spielen.

    Gruß,
    Marcus

    Sorry Markus aber das mit dem Führen ändert sich ja wohl ab dem 1.April :))

    Ich denke Du wolltest sagen dass weder der erwerb noch der besitz ein Bedürfnis bzw einen Waffenschein erfordern :))

    Grs :nuts:
    Sig

    :n17:

    Moin !
    Moin ! :huldige:

    Einmal editiert, zuletzt von Sig 226s (7. Februar 2003 um 20:47)

  • Hallo Leute,

    trotz reger Teilnahme nochmals zurueck zum Thema.
    Fuer die Allgemeinheit ware sicher interessant, zu
    wissen, wer in welchem Bundesland bereits ein-
    schlaegige Auskuenfte -positive wie negative- erhal-
    ten hat.
    Weiter abwarten was kommt, ist wohl nicht die geeig-
    nete Loesung.

    mfG pak9

    Nachtrag:
    Der Beamte rief an und meinte, bisher sei noch nicht
    einmal die Formularfrage geklaert.
    Schlaegt vor: formblose schriftlicher Antrag zum 01.04.
    dann sei das Fuehren uebergangsweise bis zur WS-
    Erteilung erlaubt.
    Habe ihn darauf hingewiesen, dass dies m. E. durch
    das Gesetz nicht gedeckt ist. Ein Antrag -u. U. wegen
    fehlender Durchfuehrungsverordnung/Ausfuehrungs-
    bstimmung unvollstaendig bzw. fehlerhaft, kann die
    waffenrechtliche Erlaubnis nicht ersetzen. Zumal die
    Ueberpruefung der Zuverlaessigkeit usw. noch nicht
    erfolgt sind.

    Es scheint wohl so zu sein, dass alle "schwimmen"
    und nicht wissen was zu tun ist.

    Einmal editiert, zuletzt von pak9 (10. Februar 2003 um 16:58)