Zitat
Original von Deadlock
... auf öffentliche Veranstaltungen nehme ich nur Pfefferspray mit. Das ist legal, da es nicht unters Waffengesetz fällt ...
Das ist ein ganz böser Denkfehler!
Deine Aussage mag vor dem 01.04. richtig gewesen sein, aber seit dem haben wir ein neues Waffengesetz - das ist Dir schon klar, oder? Ich frage mich immer wieder, wieso das keiner liest. Dann würden sich viele Fragen hier erübrigen.
Zum Pfefferspray: siehe Waffengesetz Anlage 1 Unterabschnitt 2. Da geht es um den die Definition des Begriffes "Waffe":
1.2.2 Gegenstände aus denen Reizstoffe versprüht oder ausgestoßen werden ...
Welche Art Reizstoff ist Wurst. Pefferspray IST eine Waffe und darf somit auf öffentlichen Veranstaltungen NICHT getragen werden.
Bei Messern ist die Definition ein bißchen Wissie-Waschie:
1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen
Ob ein Messer in seinem Wesen nun ein Werkzeug oder eine Hieb-/Stoßwaffe ist, wird wohl im Zweifelsfall der Richter entscheiden.
Zum CRKT würde ich sagen:
In der Öffentlichkeit tragen ja, auf Veranstaltungen würde ICH es zu Hause lassen.