Beiträge von coolcat

    Zitat

    Original von Sgt_Elias
    Nein.....erst wenn du 18 jahre alt bist. Du darfst es nicht mal mit 16 besitzen :new2:


    Wie kommst Du darauf? Wir sprechen doch von diesen hier, oder:


    (Edit durch Mod: direkte Verlinkung wegen Copyright entfernt) / NACHSATZ: Alles retoure, da geklärt..

    IANAL, aber ich denke nicht, daß man dieses Messer als Waffe einstufen kann, also darf er es besitzen. IMHO.
    Ob es sinnvoll ist, solch ein Messer mit sich zu tragen ... naja, kommt darauf an wo. In der Schule sicher nicht ... auf einer Bergwandertour schon eher ...

    Da muß ich Dir recht geben. Das ist auch wieder so eine Formulierung, die keine Rechtssicherheit schafft. Nimmt man die Worte so wie sie da stehen, kann dies praktisch für jeden Gegenstand gelten. Allerdings gibt es da noch den Zusatz "und die in diesem Gesetz genannt sind".
    Mir als Leihen stellt sich da die Frage, wie hat der Gesetzgeber das jetzt gemeint?

    Gut, das OLG Bayern hat etwas Klarheit geschaffen. Dies bedeutet aber leider nicht, das ein anderes Gericht nicht anders entscheidet. Schlimm, daß ein solches Gesetz wirklich mehr Verwirrung als Klarheit stiftet (und das sowohl bei den Ordunungshütern, als auch beim Bürger). Wie Du ja gesagt hast: "aber mich wundert am Waffengesetz nichts mehr".

    Zitat

    Original von Jubei
    Wann ist ein Messer eine Waffe?
    Sinngemäß sind alle Messer, Schwerer, Degen, Dolche und so weiter als Waffen einzustufen, nachzulesen hier: https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P1.


    Das stimmt ja so nicht. Das Waffenrecht und das bayrische OLG widersprechen sich IMHO keineswegs.
    Im WaffG heißt es ja " tragbare Gegenstände, ... die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen". Genau das sagt auch das OLG Bayern.

    Allerdings liegt genau in dieser Forumlierung des WaffG die Krux. Was ist das "Wesen" eines Messers? Wie will man das beurteilen? Hier ergibt sich ein rechtliche Grauzone.
    Ein Dolch ist eine Waffe, keine Frage (weil er ausschliesslich dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.) Ein Schweizer Taschenmesser wird wohl niemand als Waffe ansehen, weil es nicht für den o.g. Zweck bestimmt ist. Soweit zur "technischen" Beurteilung.
    Nun zur Grauzone:
    Die recht aggressive Werbung einiger Hersteller für Ihre Messer wir d hier zum Problem. Oft fallen da Begriffe wie "Combat", "Military", "Special Forces" usw. Ähnliches ist auch oft auf den Klingen aufgedruckt.
    Genau diese Formulierungen lassen aus einem kleinen, ansich harmlosen Taschenmesser eine Waffe werden - weil hierdurch das Messer das o.g." Wesen" hat. So kann es sein, daß ein Messer als Waffe gilt, bloß weil "Fighter" aufgedruckt ist. oder es Fighter heißt ... das gleiche Messer ohne Auftdruck, mit anderem Namen kann als Werkzeug betrachtet werden.

    Eigentlich ist das Ganze eine ziemlich unhaltbare Situation, weil es null Klarheit und null Rechtssicherheit gibt.
    Eine Anfrage des Messermagazins beim BKA (im allgemeinen ist das BKA die Instanz, welche über die Waffeneigenschaft eines Gegenstandes befindet) gab es eine klare unklare Antwort:
    " Der Name (oder die Bezeichnung) eines Messers kann ein Indiz für die vorgesehene Verwendung sein. Ob damit auch auch ein Prüfergebnis vorgezeichnet ist, kann pauschal nicht gesagt werden und Bedarf einer Einzelprüfung"
    Somit ist also klar, daß eigentlich nichts klar ist ...

    Zitat

    Original von Jubei
    ....die Gefahr, dass die Klinge bei harten Beanspruchungen einklappt bzw der Frame wegrutscht und die Arretierung lößt ist mir zu groß.


    Quitschqautsch. ;)
    Wenn das Messer vernünftig gemacht ist - und davon kannst Du bei Benchmade ausgehen - gibt es wohl keinen zuverlässigern Lock als den Framlock. Simpel, einfach, kann nicht kaputtgehen (ist ja nix dran) und wesentlich stabiler als die meist pipidünnen Liner von z.B. CRKT.
    Dreck kann auch keiner reingelangen, welcher aber einen Linerlock zum blockieren bringt.

    Die Wahrscheinlichkeit, daß man den Lock beim Hantieren mit dem Messer wieder löst, halte ich für nahezu ausgeschlossen (wie denn eigentlich auch?. Ist mir jedenfalls noch nicht passiert.

    Wenn Dir das Monochrome gefällt, kaufe es. Für das Geld gibt es kaum mehr Messer.
    Ich persönlich finde es relativ hässlich, aber das liegt ja im Auge des Betrachters. :)

    Zitat

    Original von Gabba
    Woow, ja an sowas hatte ich gedacht, aber ist es auch mit einer Hand zu öffnen?
    .


    Das Spyderco ja, das Fällkniven eher nicht. :)

    Wenn es Dir allerdings wirklich wichtig ist, die Kunden nicht zu erschrecken, muß ich ineluki recht geben und würde Dir zu einem Messer von diesem Hersteller raten.
    Das ist wohl das Einzige, bei dem wirklich keiner blöde guckt.

    Zitat

    Original von Xenator
    Nur sieht es mehr nach Meuchelmörder als nach Paketöffner aus :))


    ;)
    Das täuscht. Das Dingen ist recht winzig ... das Bild ist größer als das Original ...

    Wenn es etwas politisch korrekter sein soll :D, dann vielleicht ein Fällkniven U2:

    Klein, unauffällig, super Klingenstahl (3Lagen!!). Eins der schärfsten Messer, das ich bisher in der Hand hatte. Nur mit den 50 Euronen kommt es nicht ganz hin. Liegt etwas drüber.

    Für diejenigen, die die Firma Fällkniven nicht kennen: Es ist eine schwedische Firma, einer DER Hersteller von robusten Outdoormessern. Die Messer haben einen ausgezeichneten Ruf.

    Diesen Link habe ich aus dem Messerforum.
    Der Moderator einer Verkaufssendung ala QVC demonstriert unfreiwillig, warum billige Schwerter aus 440er Stahl nix taugen und sogar gefährlich sein können ...
    Für ein Schert sollte man doch wohl besser etwas mehr investieren.

    --> Link <--
    Achtung: 5,5 Mbyte

    Aus meiner Erfahrung berechnet sich der Preis für ein Messer aus den USA so:

    Kaufpreis + Versand + 8,5% Zoll + 16% Einfuhrumsatzsteuer + evtl. Gebühr an Paketdienst für die Verzollung.

    Mit Tricks, wie einen zu niedrigen Warenwert anzugeben oder das Ganze als Geschenk zu deklarieren, kann man einiges sparen. Allerdings ist das rechtswidrig und das Paket ist dann auch nur für den niedrigen Wert - bzw. gar nicht - versichert. Ich würde das nicht machen.

    Zitat

    Original von edbru
    Pfefferspray ist nach dem Gesetz keine Waffe.


    Diese Aussage halte ich für falsch. Eure Aussagen galten VOR dem 01.04.2003. Ich verweise nochmal auf den von mir zitierten Abschnitt des WaffG.

    Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen - nur nicht mit solch pauschalen Antworten. Nenn mir den Gesetzestext / Durchführungsverordnung, in dem Pfefferspray davon ausgeschlossen wird.

    Damit wir uns richtig verstehen - ich spreche nicht von verbotenen Waffen. Dieser kleine Unterschied wird ja gerne übersehen.
    In diesem Zusammenhang spricht das WaffG sogar davon, daß Reizstoffsprühgeräte eine amtl. Unbedenklichkeitsbescheinigung haben müssen, damit sie nicht sogar zur verbotenen Waffe werden.
    Siehe:
    Anlage2; Abschnitt 1 (verbotene Waffen);
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    1.3.5
    Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände
    – in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
    – zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit,
    der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen

    Es ist also davon auszugehen, das CS, CN, OC-Sprays demnächst auch einen :F: -Stempel oder etwas ähnliches haben werden.

    Reizstoffspray (und der Gesetzgeber macht bewusst keine Unterscheidung welcher Art Reizstoff) ist eine Waffe!

    Zitat

    Original von Deadlock
    ... auf öffentliche Veranstaltungen nehme ich nur Pfefferspray mit. Das ist legal, da es nicht unters Waffengesetz fällt ...


    Das ist ein ganz böser Denkfehler!
    Deine Aussage mag vor dem 01.04. richtig gewesen sein, aber seit dem haben wir ein neues Waffengesetz - das ist Dir schon klar, oder? Ich frage mich immer wieder, wieso das keiner liest. Dann würden sich viele Fragen hier erübrigen.

    Zum Pfefferspray: siehe Waffengesetz Anlage 1 Unterabschnitt 2. Da geht es um den die Definition des Begriffes "Waffe":

    1.2.2 Gegenstände aus denen Reizstoffe versprüht oder ausgestoßen werden ...

    Welche Art Reizstoff ist Wurst. Pefferspray IST eine Waffe und darf somit auf öffentlichen Veranstaltungen NICHT getragen werden.

    Bei Messern ist die Definition ein bißchen Wissie-Waschie:
    1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen

    Ob ein Messer in seinem Wesen nun ein Werkzeug oder eine Hieb-/Stoßwaffe ist, wird wohl im Zweifelsfall der Richter entscheiden.

    Zum CRKT würde ich sagen:
    In der Öffentlichkeit tragen ja, auf Veranstaltungen würde ICH es zu Hause lassen.

    LAWKS heist Lake and Walker Knife Safety.
    Das ist eine Art Ring, den man bei geöffneter Klinge hinter den Liner drehen kann. Dadurch wird der Liner blockiert und kann bei Belastung auch nicht zurückspringen. Das Sytem ist eigentlich recht simpel, aber effektiv.

    Hier mal ein paar Bildchen vom LAWKS:

    Betätigt wird das Ganze am Messerrücken mit diesem Pinöckel:


    Von unten sieht das dann so aus:

    LAWKS "eingefahren":

    LAWKS "ausgefahren", Liner gesichert:

    Wie gesagt, simpel und effektiv.

    Zitat

    Original von Radex
    Ich suche wie o.g. eine Klingenlänge von ca. 8-15cm. Das O-Tanto hat das doppelte.


    Hups, das habe ich wohl übersehen. :))
    Also ein Minitanto ;-). Hmm, da bin ich im Moment auch überfragt. Traditionelle Bauart und dann sooo klein - das wird schwer. :new16: Vielleicht fällt mir ja noch was ein ...

    Ansonsten, sehr preiswert - allerdings sehr amerikanisch und hat nix mehr mit Japan zu tun:
    CRKT Corkum First Strike.
    Immerhin hat es echte Rochenhaut und Baumwollwicklung. Das ist für den Preis schon fast sensationell - es kostet nämlich nur ca. 70,- Oiro

    Ich fürchte, mit Deinem Preislimit gibt es da ein kleines Problem. Gute Tantos sind sehr teuer. Als eins der preiswerten fällt mir da das Cold Steel O-Tanto ein. Da ist aber noch nix mit Papierstahlkern und gefaltet und so.

    Dafür hat es eine geschmiedete Klinge mit Hamon (Härtelinie) und ist auch sonst wunderschön gemacht. Für die Fittings werden traditionelle (echt!) Materialien verwendet. Die Tsuba wird aus schwarzem Eisen hergestellt. Das Habaki wird aus poliertem Messing gearbeitet und der Griff ist mit echter Same (Rochenhaut) umwickelt. Dazu kommt noch die typische Wicklung des Griffes mit schwarzer Baumwolle.
    Allerdings kostet das gute Stück z.B. bei der Ninjutsu-Akademie Heilbronn 450,- Euronen :(