Messer führen

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 4.722 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. November 2004 um 12:25) ist von Astanase.

  • Als ich gestern beim BÜMA war, um meine RWS abzuholen, kamen wir auf das Thema Messer.
    Ich fragte ihn an einem konkretem Beispiel des Einhandklappmesser der Fa. CRKT Modell M16 (die große Version): Ob man es denn in der Öffentlichkeit mit sich führen könnte. Er sagt: Ja, den es ist ein Taschenmesser. Daraufhin fragte ich, ob ich es auch auf öffentlichen Veranstaltungen (Märkte u.a.) mit mir führen kann. Er sagte wieder Ja.
    Er sagte weiterhin, dass sich die Veränderung den Waffengesetzes auf Springmesser und solche beziehe.
    Ich fragte, ob dass Messer (von CRKT) nicht ein Hieb- oder Stichgegenstand ist. Er sagte wiederum Nein, so was beziehe sich auf Schwerter Lantzen usw. Taschenmesser sind Gebrauchsgegenstände und somit kann man sie mit sich führen.

    Ich kann ihm nicht richtig glauben schenken, deshalb frage ich euch, denn ich will nicht mit meinem CRKT hinten runterfallen.

    (kleine Anmerkung: das war auch der Büma der sagte HPP zerstören den Lauf :wogaga: )

    Every man must die one day and now it´s your Day!:n13:

    Mein RWS 225 MOD :D

    2 Mal editiert, zuletzt von Reeper (6. Dezember 2003 um 14:23)

  • Soweit ich das noch aus meiner Studienzeit weiss, ist die Aussage des Händlers falsch. Natürlich ist ein Messer eine Stichwaffe. Man muss sich nur Fragen, ob es sich bei diesem Messer um eine Waffe im technischen Sinn handelt. Dies wird bei Taschenmessern grundsätzlich verneint. Man muss sich nun fragen,o b man Dein Messer dann noch als Taschenmesser betrachten kann. Hierfür gibt es Urteile woraus man erkennen kann bis wieviel cm Klikenlänge noch ein Taschenmesser vorliegt. Kann mich dunkel an irgendetwas mit 12 cm erinnern. Hat sich aber vielleicht jetzt geändert.

    Gruß
    Mr. Lomax

  • Guck auch mal hier, öffentliche Verantstaltung ist nicht gleich öfftl. V., auf einer Demo z.B. mußt Du alle Messer zuhause lassen.

  • ... auf öffentliche Veranstaltungen nehme ich nur Pfefferspray mit. Das ist legal, da es nicht unters Waffengesetz fällt und es erlaubt die Notwehr, wenn es das einzige Mittel ist was einem in unmittelbarer Nähe schnellen Abwehr-Erfolg gegen den Angreifer verspricht ;)

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
    >>Umarex P22,Weihrauch HW40+Walther Comp.,KSG MicroUzi,HFC Glock17,HFC P229, TM MP5 Boys,TM G3A3<<

  • Zitat

    Original von Deadlock
    ... auf öffentliche Veranstaltungen nehme ich nur Pfefferspray mit.

    Deadlock

    Erklär mir mal bitte wozu du auf öffentlichen Veranstaltungen zu deiner Sicherheit Pfefferspray benötigst?
    Ich habe schon an einigen öffentlichen Veranstaltungen wie Messen,Weihnachtsmärkte,Theatervorstellungen,Autorennen usw. ohne Pfefferspray in der Tasche teilgenommen.

    Gruß Andreas

  • @ Andreas (du meinst zwar Deadlock, aber)


    Ich führe das Messer nicht zur Selbstverteidung mit mir herum, sondern als Gebrauchsgegenstand. Deshalb ist mir die Frage der Führung wichtig.

    Every man must die one day and now it´s your Day!:n13:

    Mein RWS 225 MOD :D

  • @ Andreas

    ...weniger für die öffentl. Veranstaltung, eher für den Nachhauseweg mit öffentl. Verkehrsmitteln.

    MFG

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
    >>Umarex P22,Weihrauch HW40+Walther Comp.,KSG MicroUzi,HFC Glock17,HFC P229, TM MP5 Boys,TM G3A3<<

  • Zitat

    Original von Deadlock
    @ Andreas

    ...weniger für die öffentl. Veranstaltung, eher für den Nachhauseweg mit öffentl. Verkehrsmitteln.

    MFG

    Deadlock

    Was denn nun?
    Hin/Rückweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln?
    Bei öffentlichen Veranstaltungen nicht?
    Wozu dann überhaupt?

    Ich benutze für die öffentlichen Verkehrsmittel immer das Ticket 2000 von meiner Tochter.

    Gruß Andreas

  • Zitat

    Original von Deadlock
    ... auf öffentliche Veranstaltungen nehme ich nur Pfefferspray mit. Das ist legal, da es nicht unters Waffengesetz fällt ...


    Das ist ein ganz böser Denkfehler!
    Deine Aussage mag vor dem 01.04. richtig gewesen sein, aber seit dem haben wir ein neues Waffengesetz - das ist Dir schon klar, oder? Ich frage mich immer wieder, wieso das keiner liest. Dann würden sich viele Fragen hier erübrigen.

    Zum Pfefferspray: siehe Waffengesetz Anlage 1 Unterabschnitt 2. Da geht es um den die Definition des Begriffes "Waffe":

    1.2.2 Gegenstände aus denen Reizstoffe versprüht oder ausgestoßen werden ...

    Welche Art Reizstoff ist Wurst. Pefferspray IST eine Waffe und darf somit auf öffentlichen Veranstaltungen NICHT getragen werden.

    Bei Messern ist die Definition ein bißchen Wissie-Waschie:
    1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen

    Ob ein Messer in seinem Wesen nun ein Werkzeug oder eine Hieb-/Stoßwaffe ist, wird wohl im Zweifelsfall der Richter entscheiden.

    Zum CRKT würde ich sagen:
    In der Öffentlichkeit tragen ja, auf Veranstaltungen würde ICH es zu Hause lassen.

  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass Pfefferspray nicht dem Waffengesetz unterliegt:

    Zitat

    Pfeffersprays dürfen in Deutschland nur zur Tierabwehr eingesetzt werden. Bei diesem Verwendungszweck unterliegt es nicht dem Deutschen Waffengesetz und dessen Prüfvorschriften

    ... was sagen die anderen?

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
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  • Pfefferspray ist nach dem Gesetz keine Waffe.
    Entgegen anderslautenden Aussagen und Aufdrucken auf den Dosen darf man sie nicht mal gegen Tiere einsetzen (Tierschutzgesetz).
    Ausser man befindet sich in einer Notwehrsituation.
    Dann darf und muß man die nächstbeste (angemessene) Möglichkeit nutzen um die Gefahr abzuwenden.

    Du solltest nur bei einer unwahrscheinlichen Kontrolle nicht angeben, daß Du das Pfeffer zur Selbstverteidigung gegen böse Menschen trägst.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von edbru
    Pfefferspray ist nach dem Gesetz keine Waffe.


    Diese Aussage halte ich für falsch. Eure Aussagen galten VOR dem 01.04.2003. Ich verweise nochmal auf den von mir zitierten Abschnitt des WaffG.

    Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen - nur nicht mit solch pauschalen Antworten. Nenn mir den Gesetzestext / Durchführungsverordnung, in dem Pfefferspray davon ausgeschlossen wird.

    Damit wir uns richtig verstehen - ich spreche nicht von verbotenen Waffen. Dieser kleine Unterschied wird ja gerne übersehen.
    In diesem Zusammenhang spricht das WaffG sogar davon, daß Reizstoffsprühgeräte eine amtl. Unbedenklichkeitsbescheinigung haben müssen, damit sie nicht sogar zur verbotenen Waffe werden.
    Siehe:
    Anlage2; Abschnitt 1 (verbotene Waffen);
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    1.3.5
    Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände
    – in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
    – zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit,
    der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen

    Es ist also davon auszugehen, das CS, CN, OC-Sprays demnächst auch einen :F: -Stempel oder etwas ähnliches haben werden.

    Reizstoffspray (und der Gesetzgeber macht bewusst keine Unterscheidung welcher Art Reizstoff) ist eine Waffe!

  • Mit dem anderen beschäftige ich mich noch, aber eins Vorweg:

    :F: für CS-Sprays ist quatsch. schließlich können Personen ab 14 Jahren die schon erwerben.

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
    >>Umarex P22,Weihrauch HW40+Walther Comp.,KSG MicroUzi,HFC Glock17,HFC P229, TM MP5 Boys,TM G3A3<<

  • OK, war ein Irrtum von mir.
    Reizstoffe sind doch Waffen.
    Aber Pfefferspray ist eben direkt vom Waffengesetz ausgenommen nach dem von Dir zitierten Passus.
    Da steht nicht, daß diese "Gegenstände mit Reizstoffen" irgendeine Erlaubnis benötigen.
    Genaugenommen dürfen Jugendliche ab 14 nur die zugelassenen Geräte führen.
    Pfefferspray - da nicht zugelassen - dürfte auch ein 12jähriger mitnehmen.
    Es gilt wohl immer noch, daß alles erlaubt ist, was nicht verboten ist.
    Nicht umgekehrt.
    Du darfst es nicht als Waffe zur Selbstverteidigung führen.
    Aber Du darfst es zu jedem anderen Zweck mit dir rumschleppen.
    Wenn es dann als einzig parates Mittel greifbar ist - Pech für den Angreifenden was auch immer.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • "OC Pepperspray darf in Deutschland nur als
    Tierabwehrspray verkauft werden. Es wird auf jedem Spray darauf hingewiesen.
    Bei einem rechtswiederigem Angriff von Menschen darf OC Pepperspray, wenn es das Verteidigungs
    Mittel ist, dem SIE am nächsten sind und von dem SIE sich den sofortigen Erfolg ihrer Verteidigung
    versprechen angewendet werden. ( BGH AZ. VIZR 232/73 )"
    Zitat: http://www.police-shop.com/Sprays/sprays.html

    Vielleicht findet jemand näheres zu dem Urteil des BGH raus.

    Recon

  • Eigendlich ist das Ganze ein Kniff, um OC doch noch zugelassen zu bekommen.
    Da Reizstoffe in .de als Waffe gegen Menschen nicht mehr zugelassen werden können, wurden sie über das Tierschutzgesetz als Tierabwehr freigegeben.

    Somit ist meine obige Aussage richtig doll falsch.
    Ein OC-Spray muß eine Freigabe zur Tierabwehr haben, sonst ist es verboten.
    Da habe ich nun ein Problem: wie sieht diese Zulassung aus?
    Auf meinem Spray steht nur allgemein, daß es für Tiere und nicht gegen Menschen eingesetzt werden darf.

    Reeper
    sorry :confused2:

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von Reeper
    Das wird hier ein wenig Offtropic

    Es geht hier um das Thema Einhandklappmesser - Taschenmesser - Öffentlichkeit

    dem schließe ich mich an ...

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • @ Andreas

    ich finde deine Beiträge in diesem Thread weniger konstruktiv. Wen juckt es, was für ein Ticket du benutzt und was soll deine Haarspalterei hier?

    In eine Situation, in der man sich selbst verteidigen muss, kann man immer kommen, also was soll das.

  • Mal was Konstruktives:

    Gründsätzlich ist das Führen eines Messers in der Öffenentlichkeit erlaubt.
    Ausnahmen gelten dann, wenn eine größere Zahl von Menschen zusammenkommt.

    Hier bei muß aber zwischen öffentlicher Veranstaltung bzw Ansammlung und öffentlicher Versammlung unterschieden werden.

    Bei einer öffentlichen Versammlung kommen Menschen zusammen um einen gemeinsamen öffentlichen Zweck zu verfolgen ( zB Demo )
    Hier gilt das Versammlungsgesetz, welches nicht nur das Führen von Waffen sondern auch gefährlicher Gegenstände verbietet, ja sogar das Führen von sog. Schutzwaffen wie Motoradhelme, Fußballschienenbeinschonern usw)
    Hier würde jedes mitgeführte Messer ein Strafbarkeit begründen ( auch ein Küchenmesser ist zumindest ein gefährlicher Gegenstand , Pfefferspray übrigens auch )

    Öffentliche Veranstaltungen, die keine Versammlungen sind, fallen als Ansammlung nicht unter das Versammlungsgesetz ( zB. Jahrmarkt)
    Hier gilt das Waffengesetz wonach das Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen verboten ist, nicht aber das gefährlicher Gegenstände( Küchenmesser)
    Damit kommt es für eine Strafbarkeit darauf an, ob das Taschenmesser eine Waffe ist.
    Das richtet sich hauptsächlich danach, für welchen Gebrauch das Messer bestimmt ist.
    So ist zB ein Appelgate-Fairbain Combat Folder eine Waffe, während ein Opinel wohl eher als Werkzeug anzusehen ist.

    Leider gibt es keine keine definitive Grenze, der Übergang ist fließend, so daß man sich hier auf strafrechtlich unsicheren Boden begibt.
    Entscheiden wird eine solche Frage letztendlich ein Richter, und wenn ein Messer für diesen gefährlich aussieht, es eventuell ein ensrechenden Namen trägt ( tacticalspecialopscomandoclosequartersoundso, wie zur Zeit so beliebt ), wir er es als Waffe ansehen und verurteilen.

    Am besten zeigt man sein Taschenmesser seiner Oma, wenn diese nicht erschrickt und es als "normales" Taschenmesser ansieht, müsste man auf der sicheren Seite sein.

    müsste...