Beiträge von scoop

    Zum Thema Führen Schwert in der Öffentlichkeit:

    Grundsatzlich ist das Führen eines Schwertes in der Öffentlichkeit erlaubt. ( Ausnahme öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen)
    Man macht sich nicht strafbar wenn man lässig mit dem Katana auf der Schulter durch die Fußgängerzone spaziert.

    Allerdings muß man hiervon unterscheiden, daß die Polizei dieses aus Gründen der Gefahrenabwehr unterbinden darf.
    In allen Länderpolizeigesetzen gibt es sog. Generalklauseln wonach die Polizei geeignete Maßnahmen ergreifen darf wenn sie eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit sieht.

    Ich denke man kann einem Polizeibeamten nicht verdenken, wenn er im obigen Beispiel eine zunächst solche Gefahr vermutet.

    Ob und welche Maßnahmen er ergreifen wird dann vom Einzelfall abhängen, zb ob unser Schwertträger vernüftig erklärt, daß er gerade als Elb gewandet sei und auf dem Weg zur Premiere vom Herrn der Ringe sei, oder ob er schwer schnaubend mit blutunterlaufenden Augen erklärt, der Herrgott habe ihn angewiesen die Stadt von der Sünde zu befreien.

    Mögliche Maßnahmen wären die Sicherstellung des Schwertes oder auch die Ingewahrsamnahme des Träges .

    Dies sind aber alles nur Maßnahmen der Gefahrenabwehr, die nichts mit Strafbarkeit zu tun haben müssen.

    Mal was Konstruktives:

    Gründsätzlich ist das Führen eines Messers in der Öffenentlichkeit erlaubt.
    Ausnahmen gelten dann, wenn eine größere Zahl von Menschen zusammenkommt.

    Hier bei muß aber zwischen öffentlicher Veranstaltung bzw Ansammlung und öffentlicher Versammlung unterschieden werden.

    Bei einer öffentlichen Versammlung kommen Menschen zusammen um einen gemeinsamen öffentlichen Zweck zu verfolgen ( zB Demo )
    Hier gilt das Versammlungsgesetz, welches nicht nur das Führen von Waffen sondern auch gefährlicher Gegenstände verbietet, ja sogar das Führen von sog. Schutzwaffen wie Motoradhelme, Fußballschienenbeinschonern usw)
    Hier würde jedes mitgeführte Messer ein Strafbarkeit begründen ( auch ein Küchenmesser ist zumindest ein gefährlicher Gegenstand , Pfefferspray übrigens auch )

    Öffentliche Veranstaltungen, die keine Versammlungen sind, fallen als Ansammlung nicht unter das Versammlungsgesetz ( zB. Jahrmarkt)
    Hier gilt das Waffengesetz wonach das Führen von Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen verboten ist, nicht aber das gefährlicher Gegenstände( Küchenmesser)
    Damit kommt es für eine Strafbarkeit darauf an, ob das Taschenmesser eine Waffe ist.
    Das richtet sich hauptsächlich danach, für welchen Gebrauch das Messer bestimmt ist.
    So ist zB ein Appelgate-Fairbain Combat Folder eine Waffe, während ein Opinel wohl eher als Werkzeug anzusehen ist.

    Leider gibt es keine keine definitive Grenze, der Übergang ist fließend, so daß man sich hier auf strafrechtlich unsicheren Boden begibt.
    Entscheiden wird eine solche Frage letztendlich ein Richter, und wenn ein Messer für diesen gefährlich aussieht, es eventuell ein ensrechenden Namen trägt ( tacticalspecialopscomandoclosequartersoundso, wie zur Zeit so beliebt ), wir er es als Waffe ansehen und verurteilen.

    Am besten zeigt man sein Taschenmesser seiner Oma, wenn diese nicht erschrickt und es als "normales" Taschenmesser ansieht, müsste man auf der sicheren Seite sein.

    müsste...