Als ich gestern beim BÜMA war, um meine RWS abzuholen, kamen wir auf das Thema Messer.
Ich fragte ihn an einem konkretem Beispiel des Einhandklappmesser der Fa. CRKT Modell M16 (die große Version): Ob man es denn in der Öffentlichkeit mit sich führen könnte. Er sagt: Ja, den es ist ein Taschenmesser. Daraufhin fragte ich, ob ich es auch auf öffentlichen Veranstaltungen (Märkte u.a.) mit mir führen kann. Er sagte wieder Ja.
Er sagte weiterhin, dass sich die Veränderung den Waffengesetzes auf Springmesser und solche beziehe.
Ich fragte, ob dass Messer (von CRKT) nicht ein Hieb- oder Stichgegenstand ist. Er sagte wiederum Nein, so was beziehe sich auf Schwerter Lantzen usw. Taschenmesser sind Gebrauchsgegenstände und somit kann man sie mit sich führen.
Ich kann ihm nicht richtig glauben schenken, deshalb frage ich euch, denn ich will nicht mit meinem CRKT hinten runterfallen.
(kleine Anmerkung: das war auch der Büma der sagte HPP zerstören den Lauf )