OK um die Verwirrung nicht zu vergrößern,
Ich beziehe mich auf den ersten Satz des Artikels der sagt:
FÜHREN: Da hilft auch kein kleiner Waffenschein - Ein neuer para 42a verbietet das führen von........
Der kleine Waffenschein ist nur zum führen von SSW,s gedacht, wenn dann die Aussage getroffen wird dass der KWS nichts hilft, dann heist das für mich soviel wie, dass man keine SSW mehr führen darf.
Im Gegensatz dazu wird dann aber wiederum geschrieben: Immerhin alle Waffen, die mit heißen Gasen Arbeiten sind von der Definition der Anscheinwaffen ausgenommen.
Damit bleibt es möglich Gas und Schreckschusswaffen zu führen, die scharfen Schusswaffen ähnlich sehen.
Für mich ergibt das einen Wiederspruch und dann frage ich mich was ist denn nun richtig ?
Klaus