Hallo Allerseits, selbst auf die Gefahr hin, dass ich hier etwas Poste, dass schon in einem anderen Beitrag behandelt wurde muss ich meiner verwirrung trtzdem Ausdruck verschaffen.
Im Visier 4/08 steht im Beitrag Änderungen im Waffengesetz - ein kurzer Überblick folgendes :
FÜHREN: Da hilft auch kein kleiner Waffenschein - Ein neuer para 42a verbietet das führen von........
Genannt werden Auch Anscheinwaffen.
Weiter unten werden Anscheinwaffen wie folgt definiert:
(Sinngemäß) Der Begriff orientiert sich am Gesamterscheinungsbild und erfasst auch das Erscheinungsbild von Pistolen, Revolvern und klassischen Jagdwaffen.
Ausgenommen werden Gegenstände, die nach Ihrem Erscheinungsbild erkennbar zum Spiel oder Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind.
Und nun kommt der Teil, der mich verwirrt hat,
Da heist es: Immerhin alle Waffen, die mit heißen Gasen Arbeiten sind von der Definition der Anscheinwaffen ausgenommen.
Damit bleibt es möglich Gas und Schreckschusswaffen zu führen, die scharfen Schusswaffen ähnlich sehen.
Was nun
Klaus