Beitrag im Visier Waff.Recht SSW

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 1.757 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. März 2008 um 15:11) ist von Knallebum.

  • Hallo Allerseits, selbst auf die Gefahr hin, dass ich hier etwas Poste, dass schon in einem anderen Beitrag behandelt wurde muss ich meiner verwirrung trtzdem Ausdruck verschaffen. :confused2:

    Im Visier 4/08 steht im Beitrag Änderungen im Waffengesetz - ein kurzer Überblick folgendes :

    FÜHREN: Da hilft auch kein kleiner Waffenschein - Ein neuer para 42a verbietet das führen von........
    Genannt werden Auch Anscheinwaffen.

    Weiter unten werden Anscheinwaffen wie folgt definiert:

    (Sinngemäß) Der Begriff orientiert sich am Gesamterscheinungsbild und erfasst auch das Erscheinungsbild von Pistolen, Revolvern und klassischen Jagdwaffen.

    Ausgenommen werden Gegenstände, die nach Ihrem Erscheinungsbild erkennbar zum Spiel oder Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind.


    Und nun kommt der Teil, der mich verwirrt hat,
    Da heist es: Immerhin alle Waffen, die mit heißen Gasen Arbeiten sind von der Definition der Anscheinwaffen ausgenommen.
    Damit bleibt es möglich Gas und Schreckschusswaffen zu führen, die scharfen Schusswaffen ähnlich sehen.

    Was nun ???

    Klaus

    :n17:

    Moin !
    Moin ! :huldige:

  • Ganz kurz^^:

    Gas- und Schreckschusswaffen sind keine Anscheinswaffen, weil sie echte Waffen sind!!!

    Sie schießen, wenn auch kein Projektil.

    Sie sind echte Waffen, wenn auch keine scharfen!


    Eine Anscheinswaffe ist ein waffenähnlicher Gegenstand, der keine Waffe ist^^ :laugh:

  • Hallo,

    was meinst du mit was nun?

    Die neue Gesetzesänderung will bewirken das die sogenannten Anscheinwaffen (Softair) von der Straße verschwinden. Der sogenante Anscheinparagrapf bezieht sich auf Waffen die aussehn wie scharfe aber nur Spielzeuge sind. Schreckschusswaffen hingegen werden geladen als "echte Waffen" im sinne des Waffengesetzes betrachtet. Sogesen ändert sich also für SSW nichts und nür für Softair und LEP. Für Schreckschusswaffen gilt weiterhin kaufen frei, führen nur mit Kleinen Waffenschein.

    Gruß Volker!

    In Memory Of The Lost From 09-11-2001
    NYPD & FDNY
    God Bless Our Brothers

  • OK um die Verwirrung nicht zu vergrößern,

    Ich beziehe mich auf den ersten Satz des Artikels der sagt:
    FÜHREN: Da hilft auch kein kleiner Waffenschein - Ein neuer para 42a verbietet das führen von........

    Der kleine Waffenschein ist nur zum führen von SSW,s gedacht, wenn dann die Aussage getroffen wird dass der KWS nichts hilft, dann heist das für mich soviel wie, dass man keine SSW mehr führen darf.

    Im Gegensatz dazu wird dann aber wiederum geschrieben: Immerhin alle Waffen, die mit heißen Gasen Arbeiten sind von der Definition der Anscheinwaffen ausgenommen.
    Damit bleibt es möglich Gas und Schreckschusswaffen zu führen, die scharfen Schusswaffen ähnlich sehen.

    Für mich ergibt das einen Wiederspruch und dann frage ich mich was ist denn nun richtig ?

    Klaus

    :n17:

    Moin !
    Moin ! :huldige:

  • richtig ist das man SSW´s mit Kleinen Waffenschein weiterhin ,trotz der Gesetzesändereung ausnahmslos weiterhin führen darf.

    In Memory Of The Lost From 09-11-2001
    NYPD & FDNY
    God Bless Our Brothers

  • Ich habe mir mal aus der letzten Gesetzesentwurfsausführung den sogenaten paragrafen 42a auskopiert der besagt folgendes:

    § 42a
    Verbot des Führens von Anscheinwaffen

    Es ist verboten,Anscheinwaffen schuss- oder zugriffsbereit zuführen. Dies gilt nicht für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oderTheateraufführungen. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

    den ganzen Gesetzesentwurf kannst du dir unter folgenden Link durchlesen : http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf

    Gruß Volker

    In Memory Of The Lost From 09-11-2001
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    God Bless Our Brothers

  • Das soll heißen, dass du auch mit kleinem Waffenschein keine Softairs führen darfst.

    Ich meine mich zu erinnern das es wie folgt heißt (sinngemäß): Waffen die mit behördlicher Berechtigung geführt werden dürfen (= SSW mit KWS) sind AUSGENOMMEN.

    So stand es hier im Forum...

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

    Einmal editiert, zuletzt von Knallebum (13. März 2008 um 16:54)

  • Zitat

    Original von Knallebum
    Das soll heißen, dass du auch mit kleinem Waffenschein keine Softairs führen darfst.

    Ich meine mich zu erinnern das es wie folgt heißt (sinngemäß): Waffen die mit behördlicher Berechtigung geführt werden dürfen (= SSW mit KWS) sind AUSGENOMMEN.

    So stand es hier im Forum...

    Exakt. Mit behördlicher Genehmigung darf man die entsprechenden Schusswaffen führen - mit dem KWS die SSW, mit dem "großen" Waffenschein dürfte man auch Luftgewehre, Softairs etc. führen.

    Allerdings würde der Versuch einen Waffenschein für eine Softair zu kriegen automatisch dazu führen das man den Waffenschein wieder abgeben müßte, da ernsthafte Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit bestehen würden :laugh:


    [SIZE=7]Ein bisschen Grammatik hilft ;-)[/SIZE]

    Rheinländischer Europäer.

    "Wenn ich bei Magdeburg in die norddeutsche Tiefebene komme, beginnt für mich Asien." - Konrad Adenauer

    Einmal editiert, zuletzt von jnievele (13. März 2008 um 21:10)

  • Zitat

    Allerdings würde der Versuch einen Waffenschein für eine Softair automatisch dazu führen das man den Waffenschein wieder abgeben müßte, da ernsthafte Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit bestehen würden

    Jürgen ... *brüll* ... wie recht du hast aber ich mach gleich unter mich :laugh:

    Markus

    Ich hab da mal einen getroffen ... FWR / BDMP / BDS / DSB

  • Zitat

    Original von jnievele

    Exakt. Mit behördlicher Genehmigung darf man die entsprechenden Schusswaffen führen - mit dem KWS die SSW, mit dem "großen" Waffenschein dürfte man auch Luftgewehre, Softairs etc. führen.

    Allerdings würde der Versuch einen Waffenschein für eine Softair zu kriegen automatisch dazu führen das man den Waffenschein wieder abgeben müßte, da ernsthafte Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit bestehen würden :laugh:


    [SIZE=7]Ein bisschen Grammatik hilft ;-)[/SIZE]

    Das ist so klein geschrieben das kann (will :ngrins:) ich nicht lesen... :nuts:

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.