Übergangsregelungen zum Waffengesetz

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 2.529 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. April 2003 um 22:00) ist von Pellet.

  • ... und zum kleinen Waffenschein, der danach vorläufig 50¤ kosten soll, unbefristet gültig sein soll und vorerst im Formular des normalen Waffenscheins ausgestellt werden soll.

    Auch zur Protokollierungspflicht der Händler beim Verkauf von Schreckschußwaffen steht einiges drin. (Punkt 8)

    Es handelt sich um das gleiche, was ME-Meister vorhin schon gepostet hat (hier).

    Marcus

  • wer denkt sich eigentlich so einen murks aus?
    kleiner waffenschein .... so ein blödsinn!!!

    Klaus

    Ich finde, dass Waffenbesitz nur etwas für staatliche Institutionen ist.
    So wie die Gestapo, die Stasi oder der KGB, denn denen können wir
    vertrauen........

  • Noch dürfen wir in de. ja wählen gehen.... und die nächsten Wahlen werden kommen. :new16::))

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Also ich verstehe das nicht so ganz. Ich besitze mehrere scharfe Waffen, muß ich den jetzt ein Med. Gutachten beibringen, oder ist das nur für Personen gedacht bei denen die Zuverlässigkeit in Frage steht ?

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Rolf: nur wenn Du unter 25 bist, oder wenn die Behörde glaubt, daß bei Dir geistig was nicht in Ordnung ist. :crazy3:

    ... und wie sieht das aus, wenn ich (und viele andere auch) glaube/n das die Behörde nen Dachschaden hat, kann ich die dann auch zum Gutachter schicken :crazy3: ist, glaub ich doch, der häufigste und wahrscheinlichste Fall :new16:

    Diese Männer, sanfter als Lämmer,
    sind wilder als Löwen.
    Bernhard von Clairvaux - De Laude Novae Militiae ad milites templi

  • Zitat

    Original von ViperM
    Noch dürfen wir in de. ja wählen gehen.... und die nächsten Wahlen werden kommen. :new16::))

    wenn du in einen scheißhaufen greifst hast du immer s c h e i s s e an der hand !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von Maut2003fan (25. März 2003 um 18:07)

  • Zitat

    Original von ME-Meister

    wenn du in einen scheißhaufen greifst hast du immer s c h e i s s e an der hand !!!

    ...eben, Du kannst aber hier immerhin zwischen Katzen- , Hunde- oder Vogelsche!ße wählen... :new16: ...stinken tut's auf alle Fälle :kotz:

  • Zitat

    Original von gunimo

    ...eben, Du kannst aber hier immerhin zwischen Katzen- , Hunde- oder Vogelsche!ße wählen... :new16: ...stinken tut's auf alle Fälle :kotz:

    Hi !

    Nur der Vollständigkeit halber: man kann sich durchaus gegen die "s c h e i s s e" ausprechen .. aber schlichtweg nicht hingehen ist das dämlichste was man machen kann.

    Gruss, Jörg
    ..aber das führt schon wieder arg ins OT ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Lobo (25. März 2003 um 20:59)

  • Wie sieht das eigentlich in Zukunft mit der gelben WBK aus?
    Muß man da wie bisher nur einmal ein Bedürfniss begründen und für alle weiteren Waffen nicht mehr, oder hat sich da was geändert?

  • @ VIPER:
    Na wenn ich sehe, was bei den letzten Wahlen vorher aus Reihen der Sportschützen, Sammler und dergleichen kam von wegen, "WIR SiND VIELE UND GEHEN WÄHLEN" , dann vergiss es.
    Waren nur leere Worte, kaum Resonanz. Gewählt wurde dann doch kein Protest.

    Und wenn ich sehe, das von über 5 Millionen Schützen in Deutschland nur die wenigsten im Forum Waffenrecht sind, dann lässt das ja darauf schliessen, das den meisten ihr Hobby oder ihre Sammlung nicht viel bedeutet.Es ist traurig, das wir nicht alle an einem Strang ziehen.

  • @ Rolf,

    Eigentlich gehoert das Thema mit der gelben WBK nicht hier hinein :new16:

    Aber mich interessiert es auch.Das neueste was ich gehoert habe ist, dass es eine voellig neue gelbe WBK geben wird, die mit der alten nichts mehr zu tun hat.Auf die alte WBK koennte man nur noch eine Bockdoppel uder Querflinte bekommen(natuerlich auch eine einlauefige) :new16: . Die neue WBK auf die man auch zwei mehrschuessige Langwaffen ohne voreintrag kaufen koennte muss neu beantragt werden und kostet Ca.. Keine Ahnung ! :))

    Soweit so schlecht ! :crazy2:

    Gruss
    Sig

    :n17:

    Moin !
    Moin ! :huldige:

  • was ist denn mit der altersgrenze für die sportschützen wbk?
    für kk kan man doch weiterhin ab 18 machen oder. da gk ja ab 21 sein soll.

    :n1: :direx: "zwischen Leber und Milz passt immer ein Pils" :huldige: :n1:

  • Soweit ich informiert bin ist bezieht sich das mit der Altersgrenze nur auf Grosskalibrige Waffen ! :))
    Und KK gehoert da nicht dazu.

    Gruss
    Sig

    :n17:

    Moin !
    Moin ! :huldige:

  • ich glaubes auch aber ich weiss das nicht genau deswegen habe ich gefragt.
    aber wenn du das auch glaubst dann stimmts schgon. :))

    hatte kurzzeitig panik dass ich nochlänger warten muss.

    :n1: :direx: "zwischen Leber und Milz passt immer ein Pils" :huldige: :n1:

  • @ rolf soweit ich weiss musst du das bedürfnis ja nur für die karte kriegen und nicht für eine waffe auf der karte.

    :n1: :direx: "zwischen Leber und Milz passt immer ein Pils" :huldige: :n1:

  • Zitat

    Original von TanteMarta
    was ist denn mit der altersgrenze für die sportschützen wbk?
    für kk kan man doch weiterhin ab 18 machen oder. da gk ja ab 21 sein soll.

    Für KK-Sportwaffen & Bockdoppelflinten verbleibt es bei dem 18..

    Zitat

    Original von Sig 226s
    Auf die alte WBK koennte man nur noch eine Bockdoppel uder Querflinte bekommen(natuerlich auch eine einlauefige) :new16: .
    Die neue WBK auf die man auch zwei mehrschuessige Langwaffen ohne voreintrag kaufen koennte muss neu beantragt werden und kostet Ca.. Keine Ahnung ! :))


    Auf die alte Gelbe WBK kann man noch (wenn man sie hat!) jede Einzelladerlangwaffe erwerben. Somit angefangen von einer Büchse, BDF, DF ....
    Ausserdem gibt es keine anzahlmässige Beschränkung bei mehrschüssigen Mehrladern bei der neuen Gelben WBK!