Ohne Worte: Fragen zum Führverbot und wenig (klare) Antworten

Es gibt 87 Antworten in diesem Thema, welches 8.607 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. August 2010 um 00:42) ist von _nuss.

  • Zitat

    Original von räbchen
    moin.
    es gibt Länder, wie Dänemark, da darfste nicht mal ein Messer mit 12 cm Klingenlänge mit rumschleppen.
    Also da kamnn man hier noch froh sein, das das geht.

    Ich seh da kein Grund zum meckern, Zum Fleischschneiden, Schnitzen , Survival und was weiß ich was für Gründe ist ne Klingenlänge von 12 cm allemal mehr als genug
    Die Gebrauchsmesser der Germanen und Wikinger, jeder hatte nur eines , um damit alles zu Machen, war so bei 7-8 cm. Und die waren nun weißgott drauf angewiesen in Ihrem Leben. Aber ist nur ein Beispiel.

    gruß rabe

    Also diese Einstellung kann ich absolut nicht nachvollziehen...
    Nur weil es Länder gibt in denen die Gesetzte noch schärfer ist, sollen wir jede Freiheitseinschränkung akzeptieren?

    Um es mit Reinhard Mey´s Worten zu sagen:
    "Fall nicht auf sie rein! Paß auf, daß du deine Freiheit nutzt,
    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt!"

    Und abgesehen davon, versuch mal mit einem <12cm Messer zu Holz zu hacken...

    :wickie:Fortes fortuna adiuvat :wickie:

  • Paddy kann dir voll und ganz zustimmen.

    Fürs Fleisch schneiden und Schnitzen brauchts bestimmt keine >12cm aber für gewissen Arbeiten brauchts eben eine lange und schwere Klinge.

    Man soll sich nicht mit den schlechteren vergleichen sondern mit den besseren. Du wirst immer ein Land finden in denen es den Leuten schlechter geht oder in denen die Gesetze noch bescheidener sind.

  • Es geht ja nicht in erster Linie um die langen, feststehenden Messer, sondern die Taschenmesser mit Öffnungshilfe. Fakt ist halt nun mal, daß die meisten modernen Taschenmesser so einen Knubbel dranhaben. Und jetzt soll ich diese praktischen Helferlein nicht mehr nutzen dürfen, weil ein paar paranoide A-Löcher in Berlin ihre Großstadtkriminalität nicht in den Griff kriegen?

    Das Gesetz wurde laut Verkündung aus Gründen der Kriminalitätssenkung im Jugendbereich erlassen.
    Eine einfache Altersbeschränkung fürs Führen oder von mir aus auch auf Großstädte begrenzt, wäre zu diesem Zweck zumindest nachvollziehbar gewesen.
    Ob sowas überhaupt sinn macht, bezweifle ich aber generell.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Aktuell:

    Na das ist doch mal eine klare und eindeutige Antwort! Es sind eben nicht alle Behörden gleich :new11: :new11: :new11:

    :wickie:Fortes fortuna adiuvat :wickie:

  • Na ja, dieses Schreiben heißt ja nichts weiter. Ganz im Gegenteil, es bewahrheitet meine Befürchtungen.
    So darf der Bergwanderer betreffende Messer eben nicht schon ab zu Hause führen und z.B. mit Auto, Bahn ect. griffbereit haben. Erst ab dem Fuße des Berges darf er dann das Messer aus dem verschlossenen Behältnis nehmen und es (zugriffsbereit) in die Hosentasche stecken.
    So auch der Pilzsammler, der unbestritten ein Messer im Wald führen muss (sie Art des Messers bleibt hier mal ungeachtet). Aber auf dem Weg zum Wald darf er eben nicht. Denn im Auto oder der S-Bahn wird er (hoffentlich) keine Pilze zum schneiden finden.

    Paradox wird die Sache besonders bei den Jägern.
    So billigt man dem Jäger das Recht zu, jede beliebige Schusswaffe geladen und natürlich auch jedes Messer, was er für nötig hält, im Revier zu führen. Das ist zur Jagd auch notwendig. Aber auf dem Weg zum und von dem Revier darf er die Schusswaffen auch führen, wenn auch ungeladen. Aber das Messer muss er dann in einem verschlossenen Behältnis stecken.

    Daher fehlt eine eindeutige Rechtssprechung. Urteile sind mir diesbezüglich noch nicht bekannt. Ich brenne aber darauf, diese mal lesen zu können.

  • Also ich führe mein Messer auf dem Weg zur Pacht schon...

    Zitat:Führen nicht schon auf dem Weg nach Bayern erfolgen darf, sondern erst im zeitlichen Zusammenhang mit der Wanderung, dem Bergsteigen.


    Also diese Aussage finde ich eigentlich eindeutig... "erst in zeitlichen Zusammenhang", was auf dem DIREKTEN Weg zur Jagd, zur Wanderung gegeben ist. Auf dem Weg zum Wanderurlaub nach Bayern selbstverständlich nicht.

    :wickie:Fortes fortuna adiuvat :wickie:

  • Wanderurlaub? Grossstadtkriminalität? Jagdrevier?
    Wenn ihr doch eh daherkommt wo euch keiner sieht( so wie ich).... ;)
    und ausserdem gibt es GENUG Messer die man führen darf, was aber nicht heist, sdass die hamlos sind oder aussehen. Und für jäger, pilssucher und wanderersleut, hat man sowieso nen grund, und ob der anerkann tist, oder nicht, für die b***** ist Grund gleich Grund, ob der anerkannt is wissen die eh nicht, die erfahrung hab ich auf jeden fall gemacht.(was nicht heisst, da die alle gleich dumm sind!)
    was nicht heisst, dass ich gegen dieses führungsverbot bin, denn wenn es auch nicht viele sind, einiges an gewaltbereitschaft im sinne von spontaner reaktion ist mMn daduch auch verhindert worden! auch wenn ich zu denen gehöre die es bedauern, weil wir nicht gewaltberiet sind!
    lg frank

  • Diejenigen die damit getroffen werden sollen halten sich eh nicht dran, es ist in meinen Augen nur eine Schikane für Leute die sich ans Gesetz halten. Und der allgemein anerkannte Zweck ist die Schwachstelle dieses Paragraphen an dem man juristisch ansetzen sollte, denn wenn sowas in einem Gesetz festgelegt ist, dann muss auch irgendwo stehen was das eben für Zwecke sein sollen die allgemein anerkannt sind....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von Floppyk
    So darf der Bergwanderer betreffende Messer eben nicht schon ab zu Hause führen und z.B. mit Auto, Bahn ect. griffbereit haben. Erst ab dem Fuße des Berges darf er dann das Messer aus dem verschlossenen Behältnis nehmen und es (zugriffsbereit) in die Hosentasche stecken.
    So auch der Pilzsammler, der unbestritten ein Messer im Wald führen muss (sie Art des Messers bleibt hier mal ungeachtet). Aber auf dem Weg zum Wald darf er eben nicht. Denn im Auto oder der S-Bahn wird er (hoffentlich) keine Pilze zum schneiden finden.

    Eben und darum kann es wirklich jeden braven Bürger treffen - selbst MIT sozialadäquatem Grund. Und die hätten noch gute Gründe gegen Beschlagnahmung und OWi vorzugehen. Aber wie soll das derjenige begründen, der beim Aldi das Super-Multifunktionstaschenmesser für 7,99 entdeckt und (nach dem Kauf) einfach einsteckt/ für alle Fälle ins Auto legt?
    Der weiß nix von dem Gesetz und hat auch keine solide Begründung für das Mitführen/ Bereithalten.

    Selbst bei meinem mitgeführten Bordwerkzeug (u. a. Klappspaten, Bügelsäge) habe ich nur ein 10cm langes Messer (Fiskars) dabei, um mir DIskussionen und Ärger zu sparen, obwohl mir da ein Taschenmesser mit mehr Funktionen mehr helfen würde. Und ich will den Polizisten auch nicht erklären müssen, was "Klappspaten frei!" bedeutet und dass so ein Teil viel gefährlicher wäre...

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von steyruserlp10
    Wanderurlaub? Grossstadtkriminalität? Jagdrevier?
    Wenn ihr doch eh daherkommt wo euch keiner sieht( so wie ich).... ;)
    und ausserdem gibt es GENUG Messer die man führen darf, was aber nicht heist, sdass die hamlos sind oder aussehen. Und für jäger, pilssucher und wanderersleut, hat man sowieso nen grund, und ob der anerkann tist, oder nicht, für die b***** ist Grund gleich Grund, ob der anerkannt is wissen die eh nicht, die erfahrung hab ich auf jeden fall gemacht.(was nicht heisst, da die alle gleich dumm sind!)
    was nicht heisst, dass ich gegen dieses führungsverbot bin, denn wenn es auch nicht viele sind, einiges an gewaltbereitschaft im sinne von spontaner reaktion ist mMn daduch auch verhindert worden! auch wenn ich zu denen gehöre die es bedauern, weil wir nicht gewaltberiet sind!
    lg frank

    Da fehlt ein Wort. "Und ausserdem gibt es NOCH genug Messer, die man führen darf".

    Glaubst du die hören jetzt auf, wo doch alles so schön läuft und sich niemand mehr drüber aufregt?

    Es gab damals Vorschläge (von grüner Seite zum Beispiel) die darauf abzielten JEDEN Gegenstand, der zum Verletzen GEEIGNET ist, unter ein Führverbot zu stellen. Von der Axt bis zum Schraubendreher ist da alles dabei.
    Dieser Ansatz wurde DIESMAL verworfen, aber jetzt wart ab bis wieder irgendein Ereignis aktuell wird, das diese Diskussion erneut aufflammen lässt.
    Dann werden die Schreihälse wieder laut. und dann ist vielleicht niemand mit gesundem Menschenverstand zur Stelle um sie zu bremsen.

    Die Aussage "ja aber wir dürfen ja noch..........." ist an sich schon absolut kontraproduktiv, weil man sich damit mit immer mehr Einschränkungen klaglos abfindet.
    Ich kenne noch die Zeit ohne KWS und ohne Führverbot, da fühlte man sich auch nicht bedrohter oder unsicherer. Nur eben etwas freier.........

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (27. Februar 2010 um 02:28)

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Eben und darum kann es wirklich jeden braven Bürger treffen - selbst MIT sozialadäquatem Grund.


    Genau. Das liegt an dem schwammig formuliertem Gesetz und an dem kleinen und wichtigem Unterschied für das Führen an der Örtlichkeit selbst oder auf dem Weg dorthin. Das sind zwei verschiedene Gegenbenheiten, die oft durcheinandergewürfelt werden.

    Für Jäger habe ich vielleicht noch etwas gefunden:
    § 13 WaffG
    ...
    6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.

    Dort ist von Jagdwaffen die Rede und nicht explizit Schusswaffen. Ein vom Jäger geführtes großes Messer ist für mich Werkzeug wie auch Jagdwaffe.

  • Morgen die Leutz!
    Ist es nicht eine Affenschande,wohin die ganze Choose treibt?
    Wenn denn wirklich eine gefährliche Stichwaffe bei den so bedauerlichen Familiendramen letzter Zeit im Spiel gewesen wäre, wär doch die Schmutzpresse verschiedener Couleur nicht so drüber weggegangen. Die Schlagzeilen hatten nicht aufs Titelbtt gepasst wenn den einne echte Stichwaffe im Einsatz war.
    Aber dann stellt es sich letztendlich heraus (oder wird geflissendlich übergangen), das es wohl "nur" ein Küchenmesser war, das denTod brachte.
    Keine Sensation, keine Handhabe gegen Führer von Taschenmessern, also unintressant.
    Wir sollten uns täglich ins Bewußtsein rufen, WER denn am losen Ende der Schlinge zieht......
    Gruß
    iwan

  • Zitat

    Original von Isoroku

    Moin!

    Dazu möchte ich eines ergänzen:
    Wenn Du Deinen neuen Perso zu einem Zeitpkt. beantragst, an dem der alte bereits abgelaufen ist, stellt Dir das Amt einen "vorläufigen" Personalausweis aus... der kostet möglicher Weise je nach Amt unterschiedlich viel. Ich musste Jedenfalls 10 EUR berappen, um ganze 3 Wochen mit einem "vorläufigen" rumzurennen. Ergo: Beantrage den "neuen" mindestens 'n Monat bevor der alte abläuft
    = 10 EUR gespart!

    MfG!

    Ein noch gültiger Reisepaß tuts auch.

  • Sofern jemand in Baden Württemberg wohnt - dass ist die Meinung des Innenministeriums zum Führen von Einhandmessern:

    Mail Anfang:

    Sehr geehrter Herr Barret,

    wiir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 02.03.2008 zum künftigen Führen von Einhandmessern.

    Voraussichtlich ab 01.04.2008 ist das Führen von Einhandmessern (z. B.in der Hosentasche)
    nur noch erlaubt, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Bei Einhandmessern ist die
    Klingenlänge unerheblich.

    Als berechtigtes Interesse kommt ein allgemein anerkannter Zweck in Betracht. In
    der Gesetzesbegründung werden als Beispiele hierfür Picknick, Bergsteigen und Gartenpflege
    genannt. [Soweit Sie das Einhandmesser generell mit sich führen wollen, wäre dies künftig nicht mehr erlaubt. Sie müssen beim Führen des Einhandmessers immer ein berechtigtes
    Interesse geltend machen können.

    Mit freundlichen Grüßen
    Innenministerium Baden-Württemberg
    Referat 53 - Verfassungsschutz, Besonderes Polizeirecht
    Telefon: 0711/231-
    Fax: 0711/231-5000


    Heist übersetzt : Du darfst das Messer nur dann außerhalb eines verschlossenen Behälters haben, wenn aktuell eine allgemein anerkannter Zweck vorliegt.

    Nebenbei: Lidl Süd werden aktuell wieder 'Einhandmesser für EUR 3,95 angeboten,

    http://angebote.t-online.de/prospekte/Stuttgart/Lidl/p-r74

    Seite 27


    Wieviel arglose Käufer sich wohl da ein Taschenmesser zulegen, das Sie 60 Tagessätze Bußgeld kosten kann?

    :anon: an die Vertreter diverser Behörden, die hier mitlesen: Ich besitze weder Waffen noch waffenähnliche Gegenstände. Ich bin nur wegen der netten und kultivierten Mitglieder dieses Forums hier.

  • Zitat

    Original von steyruserlp10
    gegen die die verletzen wollen hilft es eh nicht, und gegen die die das nicht wollen? es bringt doch eh nix! :evil:

    Stimmt - aber mach das mal den 600 Pfosten im Berliner Regierungsviertel klar.

    Tatsache ist:
    80 % aller "Betroffenen" scheren sich nicht um dieses Verbot, 19 % weichen gleich auf feststehende Messer bis 12 cm aus (sind außerdem gefährliches als Taschenmesser, weil SOFORT einsatzbereit - aber man darf sie ja führen... :laugh: ). Und das letzte Prozent schmeißt sein Messer in den Müllcontainer, geht zum freundlichen Schwarzmarkthändler hinter dem Güterbahnhof - und kauft sich eine 9 mm Makarov.

    Dauert eh nicht mehr allzu lange, dann ist die innere Sicherheit wiederhergestellt, weil dann nämlich alles verboten ist, womit man sich gegen einen Angriff noch wehren kann, ohne sein Leben zu riskieren... *lol*

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (28. Februar 2010 um 14:28)

  • sind denn schon fälle bekannt wo ein "allgemein anerkannter Zweck" aberkannt wurde, außer selbstverteidigung, oder anders, sind konkrete strafen bekannt die verhängt wurden?

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Original von mallermaus

    Ein noch gültiger Reisepaß tuts auch.

    Mir wurde eine Quittung gegeben von der Stadt, bei der Kontrolle durch die Polizei sollte ich das Teil auch vorweisen zusammen mit dem alten Pass damit die wissen dass ich einen frischen Perso beantragt habe.

    Der nächste wird bei mir 2011 fällig, wird dann der erste sein der zehn Jahre gültig sein wird...bis 25 bekommt man ja immer nur Ausweise mit 5 Jahren Gültigkeit.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von baumstamm
    sind denn schon fälle bekannt wo ein "allgemein anerkannter Zweck" aberkannt wurde, außer selbstverteidigung, oder anders, sind konkrete strafen bekannt die verhängt wurden?


    Das mit der Selbstverteidigung müsste man mal anfechten.

    DieseAussage würde nämlich auch auf andere Gegenstände wie Abwehrstöcke, etc. zutreffen.
    Und da das Recht auf Notwehr ja immer noch besteht, könnte mans auch so auslegen, daß ein Führen zur SV doch zulässig ist. Muss man aber erst mal nen Richter finden, der das auch so sieht und das wird schwierig.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: