Sorry, nochmal SSW + Auto...

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 3.135 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Februar 2010 um 19:00) ist von Kentucky.

  • Hallo :)

    Ich möchte wirklich nicht eine Frage stellen die schon tausendmal gestellt wurde, aber diesmal gehts um die Feinheiten. Bin im Besitz eines KWS und kenne mich eigentlich auch mit meinen Rechten und Pflichten diesbezüglich aus, nur ein Problem stellt sich mir.

    Und zwar habe ich oft mehrere Stationen an einem Tag, und manchmal möchte ich keine Waffe mitnehmen. Zum Beispiel zu H&M oder in die Bibliothek. Also habe ich mir heute einen kleinen Koffer mit Schloss gekauft, den ich unterm Beifahrersitz lassen kann und in den ich im Bedarfsfall meine SSW tue. Aber ich weiß ja, dass ich die Waffe nicht zusammen mit der Munition transportieren darf, auch okay. Wie muss ich das dann machen? Zweiten Koffer, ebenfalls mit Schloss, in welchen ich dann die Kartuschen tue? Die Kartuschen in die Tasche stecken und einfach mitnehmen?


    Bin etwas ratlos, kann ich dir Kartuschen selbst vielleicht lose in einen kleinen Beutel ins Handschuhfach tun? Und wenn ich diesen Beutel mit nem Schloss "sichere"?


    Für kompetenten Rat dankbar.


    Grüße

    Colti

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Wenn Du im Auto bist darfst Du die Waffe sowieso haben und wenn Du nicht im Auto bist kann es auch keiner kontrollieren.

    Ich leg sie in solchen Fällen ins Handschuhfach und sperr das Auto ab. Ist ja fast wie ein Tresor so ein Auto ;)
    Man muss es ja wirklich nicht übertreiben.

    Einmal editiert, zuletzt von mahe (4. Februar 2010 um 18:26)

  • Zitat

    Original von mahe
    Wenn Du im Auto bist darfst Du die Waffe sowieso haben und wenn Du nicht im Auto bist kann es auch keiner kontrollieren.

    Ich leg sie in solchen Fällen ins Handschuhfach und sperr das Auto ab. Ist ja fast wie ein Tresor so ein Auto ;)
    Man muss es ja wirklich nicht übertreiben.

    Mag ja sein, dass man bei euch in Österreich das mit den Gesetzen nicht so genau nimmt, aber bei uns ist eine Aufbewahrung im Auto nicht gesetzeskonform.

    Gruß

    cz75

  • cz75 hat Recht, was du vorschlägst, mahe, kann ich mir so als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis nicht leisten.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Zitat

    Original von mahe
    Wenn Du im Auto bist darfst Du die Waffe sowieso haben und wenn Du nicht im Auto bist kann es auch keiner kontrollieren.

    Ich leg sie in solchen Fällen ins Handschuhfach und sperr das Auto ab. Ist ja fast wie ein Tresor so ein Auto ;)
    Man muss es ja wirklich nicht übertreiben.

    Stell mir mal dein Auto zur Verfügung und ich zeige wie sicher dein "Tresor" ist....

    Bestell dann aber schon mal ne neue Seitenscheibe....und das ist noch die Methode für einfach gestrickte nicht-Könner. Ein Könner macht das so auf das man absolut nix sieht. Allerdings ist die Methode des Fenster zerschlagens verbreitet, ein Mal vorbei gelaufen und geschaut ob was interessantes drin ist. Dann noch mal vorbei, in der Hand die Krümel eines zerschlagenen Zündkerzenisolators. Wer das kann, der bekommt damit das Fenster sofort und ohne großen Aufhebens die Scheibe kaputt. Reingelangt und rausgeholt ist dann schnell...

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Lass die Waffe doch einfach am Mann. Solange du diese nicht sichtbar trägst ist das wohl ziemlich egal, wo man diese trägt. Dies ist meiner Meinung nach einfacher, als Munition und Waffen zu trennen oder eine andere legale Möglichkeit zu finden zum verstauen.

    [GLOW=red]Glüht der Lauf, Friede blüht auf![/GLOW]

  • und auto gillt nicht als behälltnis. rechtlich gesehen ists das gleiche deine waffe im auto liegen zu lassen wie sie auf eine parkbank zu legen, handschuhfach oder abgeschlossenen koffer hin oder her.

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Zitat

    Original von mahe
    Wenn Du im Auto bist darfst Du die Waffe sowieso haben und wenn Du nicht im Auto bist kann es auch keiner kontrollieren.
    Ich leg sie in solchen Fällen ins Handschuhfach und sperr das Auto ab. Ist ja fast wie ein Tresor so ein Auto ;)


    Das Auto ist auch in Österreich kein gesetzeskonformer Verwahrungsort für Waffen, dazu gibt es viele höchstgerichtliche Urteile.

    Gruß Georg

    €dit: vertippt..

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (4. Februar 2010 um 20:29)

  • Leute, wenn ich die Waffe ungeladen im abgeschlossenen Koffer lasse, ist das ganz einfaches Transportieren. Eurer Argumentation zufolge würde sich ja jeder strafbar machen, der seine SSW KWSlos im Koffer im Auto transportiert.

    Das wisst ihr doch besser.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. Colt (4. Februar 2010 um 20:51)

  • Promo:
    Dafür ist eine SSW keine Waffe ...

    Mr. Colt:
    Wenn Dein Auto parkt und Du weggehst ist es kein Transportieren.

    Es scheint keine gute Möglichkeit zu geben eine Waffe im PKW alleine zu lassen. Vielleicht mit Tresor im Kofferraum?

  • Hm, schwierige Frage. Sobald der KWS-Inhaber die UNGELADENE Waffe zurücklässt, ändert sich der Zustand von Führen in Lagern.
    Lagern darf man die SSW geschützt vor dem Zugriff unbefugter. Ob das Auto als solcher Schutz anerkannt wäre, ist nicht sicher.

    Geladen darf die SSW nicht zurückgelassen werde, soviel ist sicher. Aber ungeladen...........

    Wäre möglich, zumindest nach der Definition im WaffG. Hier werden ja keine konkreten Aufbewahrungsvorschriften für die ungeladene SSW genannt.

    Zumal die Waffe ja im konkreten Beispiel auch noch in einem Koffer verschlossen wäre.

    Zu klären wäre, ob das Auto als sicherer Aufbewahrungsort für eine ungeladene SSW gelten würde.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

    Einmal editiert, zuletzt von Kentucky (4. Februar 2010 um 21:14)

  • Ich muss eine Schreckschusswaffe nicht, so wie es bei scharfen Waffen wäre, direkt von A nach B transportieren. Ich habe das gute Recht, sie in meinem Koffer zu lassen und mir genüsslich bei McDonalds etwas schlechtes zu tun.

    Bei einer ungeladenen SSW in einem verschlossenen Koffer ist die Erklärung des Transports ja wohl mehr als ausreichend, wer soll denn da bitte nachfragen. Die Waffe war im Auto, und zwar in transportgerechtem Zustand. Super.
    Meine einzige Frage ist, ob ich die Kartuschen auch in einen wiederum verschlossenen Koffer packen muss.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Schreckschusswaffen fallen unter das österr. Waffengesetz, sie sind Waffen im Sinne des §1. Und unabhängig davon sollte man alle Waffen sicher aufbewahren.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Hm Rechtlich nicht wirklich geklärt. Den ein SSW muß ja nicht in einem Waffenschrank gelagert werden. also müßte eigentlich im Kofferaum im transportköfferchen langen. Nur wie das bei einem Fahrzeug ohne Kofferaum also Kombie VW-Bus usw. aussieht?
    Im Gesetz steht nichts von tranport pausen was ja passieren kann beispiel man fährt mit dem Wagen zum Waffenhändler, kauft sie damit beginnt tranport erlaubt auch ohne kws, so auf dem heimweg hält man beim Supermarkt und kauft noch was ein laut Gesetz nicht verboten. also rechliche Grauzone das ganze.

    Einmal editiert, zuletzt von Jhary (4. Februar 2010 um 21:55)

  • Es ist in vielen Gerichtsurteilen eindeutig geklärt. Wenn man seine SSW mit KWS führt, muß man immer die Kontrolle über die Waffe haben. Und die hat man nicht, wenn man die SSW, ob nun ungeladen oder geladen, im Auto lässt, wenn man dieses verlässt.

    Überlege dir lieber, wie du deine SSW dauerhaft und überall führen kannst. Ich führe auch eine SSW, wenn ich zum Arzt muß, zur Bank, oder sonstwo hin - und dies mache ich seit sehr vielen Jahren so, ohne daß auch nur irgend jemand jemals bemerkt hat, daß ich eine SSW zu dem Zeitpunkt führe.

  • Es gibt doch mit Sicherheit einen Unterschied zwischen einfach nur im Auto lassen und transportfertig im Auto haben?

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    Ich führe auch eine SSW, wenn ich zum Arzt muß

    "Bitte machen Sie den Oberkörper frei" :laugh:

    Also trägst du die SSW dann in der Innentasche der Jacke oder im Hüftbeutel? :confused2:

    Ich denke i.Ü. auch nicht, dass das Auto als zugriffssicher gilt. Die Versicherung haftet bei gestohlenen Gegenständen da auch nur bis zu einer gewissen Summe.

    Und "unter dem Sitz" geht in diesem Sinne ja gar nicht, da eine Scheibe recht schnell eingeschlagen ist.

    OT: Ich verstehe die Leute nicht, die ihre Navihalterung immer an der Windschutzscheibe lassen oder deren Abdrücke nicht wegwischen. Die meisten dürften das Navi im Handschuhfach haben :new16:

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E