ZitatOriginal von dagger
Für ein freies Luftgewehr ist das zutreffend, das KK fällt allerdings unter das WaffG, somit Transport nur zweckgebunden (Training, Wettkampf, BüMa) und auf direktem Wege. So habe ich es auf meiner Sachkunde-Schulung Ende letzten Jahres gelernt. Insofern verbietet sich ein Kurztrip zum Bekannten und auch der Urlaub sollte lieber ohne KK bewältigt werden.
Was ist der "Vom Bedürfniss umfassten Zweck" den immer gerne alle Zitieren?
Ich packe meine Waffe ein und fahre zu Dieter, Dieter soll mir ein paar Fotos machen von der Waffe. Die Fotos möchte ich zum verkaufen, für die Versicherung oder Anschauungsmaterial für Neulinge.
Ich denk mir, ich mach Urlaub und fahr zu nem tollen Schießstand oder Wettkampf der weiter entfernt ist und übernachte dort noch.
Was ist der "direkte" Weg? Die vom Staatlich anerkanntem Routenplaner ausgegebene Strecke oder der Weg den der Gesunde Menschenverstand selber finden kann?
Ok, gesunder Menschenverstand stirbt aus, das is aber nix neues.
Nun entschließe ich mich das ich Günter besuchen fahre, Günter hat richtig Ahnung von der Materie und soll mit bei der richtigen Technik etwas helfen. Das geht auch mit Trockentraining.
Und noch so viele Sachen die alle vom "Vom Bedürfniss umfassten Zweck" gedeckt sind.
Egal ob es sich um ein altes Luftgewehr oder das .50 BMG Selbstladegewehr handelt.
Und das mit dem, was ist "Munition" und was ist "getrennt" da müssen wir jetzt nicht wieder mit anfangen.
Jeder legt sich die heilige Schrift so aus wie er möchte aber missioniert doch bitte nicht andersgläubige.
Und jetzt alle Mitsprechen:
Nur was ausdrücklich verboten ist ist verboten.
Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt!
Grüße,
Peter