Standaufsichtsschulung und falsche Gesetze.......

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 3.583 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Januar 2010 um 14:13) ist von Windbeutel.

  • Hallo Piet,

    Zitat

    Jeder der "was zu sagen" hat muss sich aufspielen. Menschen sind alle Machtgierig und nutzen das sofort aus wenn sie die Chance dazu haben.


    Evtl. solltest du nicht "alle" in einen Topf werfen es gibt auch Sachbearbeiter im Amt die ihren Job einwandfrei machen
    und sich nur an das Gesetz halten und nix dazu erfinden. ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von pak9
    Die Bleiplatten sind nicht Bestandteil des Behaeltnisses, also nicht zu beruecksichtigen.


    Davon gehe ich auch aus, denn sonst müsste man bei größeren Schränken den nicht gerade unerheblichen Inhalt (Munition!!) mit einrechnen.

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Evtl. solltest du nicht "alle" in einen Topf werfen es gibt auch Sachbearbeiter im Amt die ihren Job einwandfrei machen
    und sich nur an das Gesetz halten und nix dazu erfinden. ;)

    Hehe, ich hab mich vielleicht zu zynisch ausgedrückt ;^^
    Nix gegen Beamte im allgemeinen, ich nin sehr glücklich mit meiner SBiene, die ist immer freundlich und hält sich genauso wie ich an die gesetze. Sogar bei der Preisgestaltung kommt sie uns entgegen.

    Ich hoff sie bleibt uns noch lange erhalten! ;^^

    Grüße,
    Peter


  • Dann dürften die Beispiele im aktuellen Frankonia-Katalog aber nicht zutreffend sein! Dort wird nur auf die Anzahl der Kurzwaffen hingewiesen. Man würde dann dort "Falschmeldungen" verbreiten. Und das kann ich mir einfach nicht vorstellen.

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.