Standaufsichtsschulung und falsche Gesetze.......

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 3.596 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Januar 2010 um 14:13) ist von Windbeutel.

  • So, die Überschrift lässt Spannendes erwarten ;)

    Eigentlich geht es mir aber bloß um zwei kleine Sachen.
    Folgende Geschichte:

    Ich habe letztens eine nette junge Dame kennengelernt, die im benachbarten Luftgewehrschützenverein schießt und erst kürzlich die notwendige Schulung zur Standaufsicht absolviert hat.

    Ich wurde von ihr zum Probeschießen in ihren Verein eingeladen und ich konnte mein Gewehr mitbringen.

    Sie hat mich von Zuhause abgeholt und ich habe meinen Gewehrkoffer mit kleinem Schlösschen in ihren Kofferraum verfrachtet.
    Wir fuhren zum Stand und da war auch der Vorstand ihres Vereins grad beim Trainieren.
    Nachdem ich mein Gewehrchen auspackte und auch die Diabolos aus dem Gewehrkoffer nahm, sagte sie kleinlaut: "Das ist aber nicht erlaubt, daß du die Kugeln mit im Koffer hast. Das hab ich erst kürzlich auf der Schulung gelernt".
    Nachdem mir auch der Vorstand (der diese Schulung ebenfalls mitgemacht hat) bestätigte, daß ihnen das so gesagt worden ist, hab ichs erst mal zähneknirschend auf sich beruhen lassen.

    Nach dem Schießen fuhr sie mich dann nachhause und ich bekam Hunger. Ich sagte, sie solle doch noch bei der Pizzaria vorbeifahren dann nehm ich mir ne Pizza mit.

    Daraufhin meinte sie: "Ok, aber eigentlich darf ich das nicht".
    Ich fragte warum sie denn das nicht dürfe.
    Daraufhin sagte sie:
    " Weil man das Luftgewehr nur auf direktem Weg von zuhause zum Stand und umgekehrt transportieren darf." Das hat sie auch bei der Schulung so gesagt bekommen.

    So, jetzt frage ich mich, warum wird so ein Schwachsinn auf einer offiziellen Schulung verzapft, die von den Verbänden ausgeht?

    Das gilt für scharfe Waffen und deren Munition, aber doch nicht für Luftgewehre??

    Ich hab ihr dann erklärt, daß das Gesetz nichts derartiges vorschreibt und die Diabolos auch nicht als Munition gelten, aber natürlich glaubt sie der offiziellen Seite mehr als mir, würd ich ja auch erst mal wenn da einer daherkommt und sowas in Frage stellt.

    Hat einer von euch so ne Schulung mal mitgemacht und sowas auch gesagt bekommen?
    Ich finde von unseren Verbänden kann man schon erwarten, daß man korrekt unterrichtet wird!
    Falls ich da irgendeine Gesetzesänderung verpasst haben sollte, tuts mir leid, bin normalerweise kein Luftgewehrschütze.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich habe so eine schulung noch nicht gemacht, aber ich könnte mir gut vorstellen das die gute da etwas verwechselt.
    Diabolos dürfen im selben beältniss transportiert werden weiss ich dank einer Polizei kontrolle.
    Das mit dem auf dem direkten nach hause weg glaube ich nicht du darfst ja deine Waffen Spazieren fahren wie du möchtest, soweit ich weis.
    MfG Andy

    Eine Sniper Regel lautet langsam ist präzise und präzise ist schnell
    Tippfehler sind Special Effects meiner Tastatur :schiess1:

  • War zumindest bei mir Bestandteil der Sachkunde.
    Hatten wir hier doch schon öfters.
    Diabolos sind keine Munition im Sinne des AffG, daher können sie zusammen mit der Waffe transportiert werden.

    Das man ohne Umwege zum Schießstand und zurückfährt gillt für scharfe erlaubnispflichtige Waffen.
    Freie Waffen kannst du ohne Grund und solange du willst durch die Gegend fahren.

    Pro Legal / BDS

  • Dacht ich mir doch auch. Tatsächlich scheint es aber auf offiziellen Schulungen sanders gelehrt zu werden. Und die Schulung bezog sich ausschließlich aufs Luftgewehr weil die gar keinen Stand für andere Waffen haben.

    So nen Schiet.
    mal versuchen ob ich das (zumindest in diesem Verein) richtigstellen kann.
    Die Arme traut sich ja nicht mal nach dem Schießen bei der Pizzaria vorbeizufahren ohne ein schlechtes Gewissen zu haben.
    Das geht doch nicht.........

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Das gilt für scharfe Waffen und deren Munition, aber doch nicht für Luftgewehre??

    Das wird beides gleich behandelt, genaugenommen sollte (nicht gesetzlich festgelegt) man nur vom Stand nach Haus und von zuhaus zum Stand fahren.
    Man kann es aber mit dem vorrauseilendem Gehorsam übertreiben, jeder mit gesundem Verstand sollte sich selbst da seine Gedanken zu machen.

    Heut abend gibts bei mir Döner.

    Grüße,
    Peter

  • Ich selbst finde es für blödsinn den leuten falsche infos einzutrichtern
    kann mir aber auch vor stellen das, dass so gehant habt wird damit die jungs und mädels sich nicht umstellen müssen für den fall das sie auf Erwerbschein pflichtige waffen umsteigen

    Eine Sniper Regel lautet langsam ist präzise und präzise ist schnell
    Tippfehler sind Special Effects meiner Tastatur :schiess1:

  • Zitat

    Original von Piet-kun

    Das wird beides gleich behandelt, genaugenommen sollte (nicht gesetzlich festgelegt) man nur vom Stand nach Haus und von zuhaus zum Stand fahren.
    Man kann es aber mit dem vorrauseilendem Gehorsam übertreiben, jeder mit gesundem Verstand sollte sich selbst da seine Gedanken zu machen.

    Heut abend gibts bei mir Döner.

    Grüße,
    Peter

    Wie meinst du das "wird beides gleich behandelt"?

    Für scharfe Waffen stehts im Gesetz und da ist es ja klar. ("........transport zum vom Bedürfnis umfassten Zweck.........")

    Aber ein Luftgewehr unterliegt ja keinem Bedürfnis und kann somit auch keiner solchen Vorschrift unterliegen.

    Wenn ich nach dem Schießen noch irgendwo hinwill, darf ich das mit der scharfen Waffe nicht, mit dem Luftgewehr aber sehr wohl.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von Hundefänger
    Freie Waffen kannst du ohne Grund und solange du willst durch die Gegend fahren.

    Muss dich leider korrigieren. Sinnloses Umherfahren ist verboten *lol*

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Zitat

    Original von Kentucky
    Wie meinst du das "wird beides gleich behandelt"?
    (...)
    Aber ein Luftgewehr unterliegt ja keinem Bedürfnis und kann somit auch keiner solchen Vorschrift unterliegen.

    Das war gemeint im Sinn von:
    Beides darf nur transportiert werden, transportiert werden darf es nur zu der Tätigkeit die ich gesetzteskonform mit den Waffen ausüben kann.
    Klar die sind verschieden bei freien und EWB Waffen aber das Prinzip ist das gleiche.

    Ich kann mit meinem Luftgewehr und mit meiner KK Büchse gleichfalls zum Schießstand, zu nem Bekannten, zum Büchser oder auch in den Urlaub fahren.

    Was ich auf dem (direktem) Weg zu diesen Orten mache ist relativ egal, es ist nichts ausdrücklich verboten aber auch nichts ausdrücklich erlaubt, solang es nicht fahrlässig ist.
    Ein Punkt der viel Platz für vorauseilenden Gehorsam bietet. Jeder soll für sich selber entscheiden wie er das handhabt.

    Im Zweifel wird aber jedem ein Strick daraus gedreht wenn jemand das Gesetz anders auslegt, dessen Gewalt man sich unterwerfen muss.

    Grüße,
    Peter

  • Zitat

    Original von Piet-kun

    Ich kann mit meinem Luftgewehr und mit meiner KK Büchse gleichfalls zum Schießstand, zu nem Bekannten, zum Büchser oder auch in den Urlaub fahren.

    Für ein freies Luftgewehr ist das zutreffend, das KK fällt allerdings unter das WaffG, somit Transport nur zweckgebunden (Training, Wettkampf, BüMa) und auf direktem Wege. So habe ich es auf meiner Sachkunde-Schulung Ende letzten Jahres gelernt. Insofern verbietet sich ein Kurztrip zum Bekannten und auch der Urlaub sollte lieber ohne KK bewältigt werden.

    just my 2 cent,

    dagger

    malum pro malo

  • Zitat

    Hat einer von euch so ne Schulung mal mitgemacht und sowas auch gesagt bekommen?


    Ja ich habe auch die Standaufsicht (Feuerwaffen aller Art) nach § 10 gemacht allerdings ist das Jahre her.
    Soweit ich mich erinnere wurde uns auch gesagt das man Waffen nur auf direktem Weg zum Stand und zurück transportieren darf
    (was ja eigentlich bei Feuerwaffen auch stimmt), nur war da nicht die Rede von LG´s .
    Nur das die Diabolos nicht mit in den Koffer dürfen ist quatsch, und sowas wurde uns auch nicht erzählt.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (22. Januar 2010 um 17:21)

  • Das ist halt leider so. Wenn ich Euch erzählen würde , was ich erst kürzlich bei der WSK
    (auch vom DSB inkl. der Standaufsichtschulung) alles gehört habe, wüsstet Ihr nicht ob Ihr lachen oder weinen sollt.
    Z.B. wurde gesagt, das man ruhig die Munition bei den scharfen Waffen mit ins Köfferchen legen soll, ist ja auch getrennt von der Waffe wenn extra verpackt.
    Die Definition von "Munition" die uns vermittelt wurde, war auch komplett falsch.
    Zum Silvesterschiessen braucht man einen KWS, Einhandmesser sind verbotene Gegenstände usw...
    Echt eine Schande sowas, aber leider die Realität!

  • Ja und eine Standaufsicht bei uns (selber Sportschütze) hat mir auch erzählt das er zu HJause noch ein Butterfly in der Vitrine hat und mir mir "bis aufs Messer" diskutiert die seien legal. Montag bringe ich ihm mal ein Teil der Anlage des WaffG mit mal schauen ob er dann immer noch so überzeugt ist von seiner Meinung.
    Naja seine Zuverlässigkeit nicht meine.
    Aber ja es ist teils abstrus was man so zu hören bekommt. Da hilft nur erklären und aufklären und bei den ganz extremen Fällen (die es selbst nicht glauben wenn sie es im WaffG sehen): Machen lassen!
    Beratungsressistente Leute lernen es eben erst wenn es knallt und was passiert.

    When seconds count, the police are only minutes away.

  • Na ja, in dem von mir genannten Beispiel gehts ja genau um das Gegenteil. Da wird ein Gesetz erfunden, das es so gar nicht gibt und damit werden dann Neulinge bzw. Luftgewehrschützen verunsichert.
    Ich finde es ehrlich eine Sauerei.

    Von staatlichen Behörden (und da ist es schlimm genug!) hätte ich so eine Schlamperei erwartet, aber doch nicht von den Schützen / Verbänden selber!

    Wenns dann in die andere Richtung geht, so wie in dem Beispiel mit dem Butterfly, ists natürlich noch blöder für die, dies glauben. Ich kenne auch einige, die sich nicht davon überzeugen lassen, ihr 15cm Messer ausm Auto zu tun.

    Gerüchte um Gesetze hats schon immer gegeben, aber wenn sowas auf einer offiziellen Schulung verbreitet wird, brauchen wir uns nicht wundern wenn die Polizei auch so manchen Unsinn für Gesetz hält.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich gehe mal davon aus, dass der Standaufsichtslehrgang vom DSB durchgeführt wurde. Beim DSB ist es so, dass die Versicherung die jeder beim DSB hat, nicht greift, wenn man nicht den direkten Weg von zu hause zum Schießstand nimmt. Ich denke mal dieser Punkt wurde den Leuten erzählt. Viele machen daraus dann: Auf Grund den Waffengesetzes...

  • Zitat

    Original von Hundefänger
    Was haste denn zum schießen in den Verein mitgebracht?
    Doch etwa kein pööses Freizeitluftgewehr? :)) :dafuer:

    Doch, genau so eins. Hab zwar nicht so gut getroffen wie die anderen, aber dafür hat mein Gewehr wenigstens ausgesehen wie ein Gewehr :n17: ;)

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: