Beiträge von tko1911

    Hallo Natopatrone,
    Hab mir 1996 eine Peters-Stahl gekauft, die ich bis heute schieße im DSB und im BDMP und ich bin mehr als zufrieden.
    Hab bis jetzt ca. 7000 Schuß durch und bis jetzt keine Reparatur oder so. Bin damit auch nicht letzter wenn ich daneben schieß dann war ich das und nicht die Waffe.

    Gruß Thomas

    Ich bin der Meinung die gopro ist jeden Cent wert. Ich hab auch noch ne Canon 70d die kann ich aber nicht mit ins Wasser nehmen oder ein Video mit 4k oder 720p 240fps für schöne Mündungsfeuer Videos nehmen. Und unschlagbar das Gewicht von 74gr.


    Gruß Thomas

    Hi

    Das manche ZF,s für Preller nicht taugen ist mir bekannt. Ich bleibe denoch bei meiner Meinung das es sich eigentich nur um ein defekt am ZF handeln kann. Da unser Stand auch sehr viel von Jägern genutzt wird hab ich schon so manches gehimeltes ZF gesehen. Ich möcht hier niemandem seine Erfahrung absprechen aber das ist ein einfacher Test um die wiederholgenauigkeit zu Prüfen. Und wen es daran nicht liegt hat man ja schon mal eine Fehlerquelle ausgeschaltet.

    Gruss Thomas

    Hallo

    Eigentlich bin ich hier nur Leser. Ich will aber doch meine erfahrungen mit Zielfernrohren ausdrücken. In dieser Preisklasse sagen wir mal unter 1000 Euro hast du glück wenn du ein wiederholgenaues ZF erwischst. Jeder kann das selber ausprobieren Schießt euer LG auf 20m ein und dreht dann jeweils 30 rasten hoch oder runter dann 30 Rasten rechts oder links und dann wieder zurück. Wen es dann immer noch das selbe Loch trift wie vorher dann ist alles gut. Leute die Longrange oder Benchrest schießen geben nicht ohne grund merhr als 2000 euro fürs Glas aus. Und wer für 100 Euro denkt er kauft ein Schweizer Uhrwerk der kauf meist zweimal solange mann die sache wettkampfmäsig betreibt.

    Gruss Thomas

    @carlwalther Ich sage es noch mal der Kalieberwechsel bei den Militärs hat sehr wohl mit dem Gewicht zu tun. Zum anderen gab es was die M9 betrifft eine öffentliche Ausschreibung. Und zum “Kriegsrecht“ es heißt aber Haager Landkriegsverordnug Artikel 23 steht nichts davon das andere Geschossvormen verboten wären. Des Weiteren gilt dieser Artikel nur für Länder mit denen man sich im Krieg befindet. Schau doch mal beim KSK oder anderen Spezialeinheiten die dem Militär angehören in die Magazine für Kurzwaffen da wirst du kein Vollmantellgeschoss mehr finden. Auch weil z. B. Deutschland sich mit niemandem im Krieg befindet sondern Terroristen jagt die von dieser Haager Landkriegsverordnung nicht erfasst werden. Bei dem Link ein bisschen runterscrollen bis zum Artikel 23 von 1907.
    http://books.google.de/books?id=QAbRG…el%2023&f=false
    Edit: Soltest du Rechtschreibfehler finden darfst du sie behalten.

    Zitat

    Original von carlwalther
    ich persönlich würde meine Streitmacht mit Joghurtbechern in 5,7 oder 4,6 ausstatten, aber niemals eine 1911 gegen ne M9 tauschen. Das hat weder ne merkliche Gewichtsreduktion zum Ergebnis, noch eine kapazitätsbedingt höhere Feuerkraft. Ein adrenalingeladener Tango lässt sich zwar meist durch nur einen Treffer .45 FMJ zuverlässig stoppen, jedoch brauch man oft für den gleichen Effekt 2-3 Treffer 9mm Luger FMJ.
    Also eigentlich eine völlig schwachsinnige Umstellung-meine Meinung

    EDIT:vielleicht hat die M9 eine höhere Zuverlässigkeit in verschmutztem Zustand(was ich mir jedoch aufgrund des offenen Verschlusses nicht vorstellen kann). Hab bis jetzt jedoch weder mit dem 1911er, noch mit der M9 Kampferfahrungen in Sand-oder Sumpfterrain. Einziger Vorteil der 9mm ist die schnellere Zielerfassung nach einem verpatzten Schuss(durch geringeres verreissen der Waffe).


    Also dei der Polizei und auch bei vielen Militärs wird kein FMJ Geschoss verwendet sondern andere Geschossformen. Und wenn das alles nichts mit dem Gewicht zu tun hat warum haben die keine http://44.mag/50AE. um jemandem zu "stoppen"? und zum rest deiner ausführungen einfach mal Wikipedia in anspruch nehmen. ( Wer lesen kann Ist Gefärlich)
    Ich selbst Schieße beide Kaliber und muss dir sagen das die 9mm rupiger ist als dei 45er.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Beretta_92
    http://de.wikipedia.org/wiki/Colt_M1911

    Hallo
    Den Lauf nach dem Schießen mit Seifenlauge durchwaschen dann wieder einölen und er hält die nächsten 100Jahre. Ich kenne Leute die Schießen nur surplus Munition.

    [quote]Original von Bierbauch_Baer


    Fakt ist: Die 1911er hat der US Army gute dienste geleistet, warum die 1990 auf die 9mm (M9) umgestiegen sind möchte ich gerne wissen.

    Ganz einfach wegen des Gewichts der Patrone. Deshalb wurde auch die 7,62x51 Nato durch 5,56x45 erzetzt. Bei den Russen das selbe. Die übrigens im WK2 auch mit 1911er Pistolen beliefert wurden.

    @ Flinker Finger
    Schonmal darüber nachgedacht das es Menschen in Deutschland gibt denen die Munitionspreise egal sind. Soll doch jeder Schießen was er möchte. Gespannt bin ich wie du z.b. Trap mit dem LG Schießen möchtest. Und mann muss nicht bei jedem Standbesuch etliche 100 Schuss in den Kugelfang jagen. Mir z.b. reicht es wen ich meine Disziplin einmal durchschieße das macht nicht mehr als 50 Schuss. Das ist mir mein Hoby wert.

    § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
    (1) 1Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. 2Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.
    (2) 1Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. 2Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass
    1.das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
    2.die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
    3Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.
    (3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe
    1.von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
    2.zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.
    (4) 1Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. 2Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

    Nein.
    Nur Waffen unter 3 Zoll sind zum Sportlichen Schießen nicht zugelassen.
    Bloodhound
    In Deutschland gibt es nur Sportschützen und Jäger und vieleicht ganz wenige die im besitz eines Waffenscheins sind. Somit sind reicht einem Sportschützen die Grüne WBK die Gelbe kann er sich zusätzlich beantragen und ohne voreintrag Waffen die unter den §14 Abs4 fallen erwerben.