Info Waffenrecht

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 1.984 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Dezember 2009 um 22:04) ist von 5-atü.

  • Sorry, aber das Bild ist so klein, daß man den Text nicht entziffern kann.

    Abgesehen davon - NRW hält sich in vielen Punkten nicht an bundesweit einheitliche Anweisungen des BMI und kocht sein eigenes, stark verschärftes Süppchen in Sachen WaffG., Sprengst.G., sowie Verhaltensmaßregeln an Silvester etc. pp. - für Waffenbesitzer, Silvesterböllerer mit SSW und Sportschützen ist NRW zum weglaufen schön. Unsinnige Auflageverschärfungen, Wohnungskontrollen bei Antrag auf KWS, Einschränkungen bei Erteilung des KWS auf eine einzutragende Waffe ( wird immer wieder versucht! ) , Umgehung der Bestimmungen für die gelbe WBK, wo es nur geht, etc. etc..

    Deshalb wohnte ich unter anderem nicht mehr in NRW, sondern in Niedersachsen, wo Bürgerrechte noch ein wenig mehr Geltung besitzen.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (5. Dezember 2009 um 20:38)

  • Hab ich gerade auch gemerkt....

    aber pmarinellis hat ja nen link dazu gefunden .... danke

    gruß Nelo

    SSW´s: Sig Sauer P239/Umarex Phyton/EM-GE Mod. 6d/Reck Goliath
    Luftdruck: Umarex S.P. 50

  • Hm, der Stand ist Juni 2008.
    Da frage ich mich doch warum da noch die 20%-Regelung für Springmesserklingen drinsteht. Die wurde doch im April aus dem Gesetz gestrichen.
    Toll, wenn man schon sowas druckt, sollte es auch korrekt sein.

    VOR der letzten Gesetzesänderung waren die sog. Stilletto-Springmesser nämlich verboten weil zu schlanke Klinge. Jetzt wären sie wieder erlabt und frei ab 18 zu besitzen.

    Tja, scheinbar sind die langsam überfordert mit den ganzen Paragraphen und kennen sich selber nicht mehr aus.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Zitat

    Original von gilmore
    Die Schreibweise Gotscha ist typisch deutsch .....

    und DDR (1970 bis 1990) sachlich falsch.

    Andreas

    Behörden - was verlangst Du denn...?

    :laugh:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Zitat

    LEP ( Luftenergiepatronen)-Waffen: Waffen mit verändertem Innenleben, die aber ohne Aufwand zu einer echten Feuerwaffe zurückgebaut werden können.

    Das Wort "teilweise" hat offenbar nicht mehr auf die Karte gepasst ... *lol*

  • leider haben sie einen unterpunkt bei den softairs vergessen.
    da steht softair bis 0,5 joule führen frei. obwohl das nur gilt wenn teile der waffe (z.B. mündung) neonfarben sind.

    ich freu mich schon aufs nächste silvester^^
    MfG ich

  • Zitat

    Original von Vogelspinne
    NRW [...] kocht sein eigenes, stark verschärftes Süppchen in Sachen WaffG., Sprengst.G., sowie Verhaltensmaßregeln an Silvester etc. pp.

    Ja, NRW scheint da recht kreativ zu sein. Hier ein Exemplar des Innenministeriums (Stand FEB 2009), als Anweisung/ "Taschenkarte" für Polizisten:

    Waffenkalender09.pfd

    Fördermitglied des VDB.

  • Den Waffenkalender habe ich mir gleich ausgedruckt - brauche noch was zum Lachen vor dem Einschlafen! ;)

  • Hm, hier sind die E-Schocker separat aufgeführt.
    Jetzt kenn ich mich echt nicht mehr aus.

    Ist das denn jetzt eine eigene Waffengattung oder zählen die zu irgendwas?

    Das versteh mal einer.

    Im Handyschocker-Thread wird zwar auch fleißig vermutet (auch von mir) aber genau wissen tuts irgendwie keiner.

    Laut diesem Kalender würden Schocker NICHT zu den Hieb und Stoßwaffen zählen wie zuerst vermutet, sondern wären eine eigene Rubrik.
    Das würde erstens bedeuten, daß ich vielleicht tatsächlich falsch liege mit meiner Vermutung daß ein Schocker in Handyform verboten ist und zweitens würde es heißen, daß das Führverbot eben doch nicht für E-Schocker gilt.

    Mann mann, und das am Sonntag nach ner Weihnachtsfeier :)

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Schade nur, dass die Polizisten trotzdem immer wieder den größten Müll verzapfen in Sachen freie Waffen. Entweder sind sie zu dämlich die Karte zu benutzen oder es interessiert sie einfach nicht. Ich erinnere mich da nur an so eine Harnebüchene Geschichte aus einer Doku in der ein Autofahrer mit LG im Auto angehalten wurde und die Polizisten ihm erzählten er würde einen KWS dafür benötigen. Das ereignete sich übrigens in NRW.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Zum "Waffenkalender":

    Da bleibt nur zu hoffen, daß die jetzt nicht alle SSW ohne PTB-Nr. 223 einsacken. :crazy2:
    (Das PTB-Zeichen auf der Karte ist ja nur ein Beispiel, aber ob das jeder Beamte weiß? Manche nehmen´s ja etwas zu genau.)

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D