Es gibt 72 Antworten in diesem Thema, welches 6.170 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Oktober 2009 um 12:24) ist von sascha89.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    ... Böses Erwachen dann wenn die Anzeige kommt.

    :new15: Ohne Worte!

    Gruss vom "ollen" :opi:

    steinadler

    "DENN SIE :W:ISSEN NICHT, :W:AS SIE TUN!"

  • Zitat

    Original von Floppyk

    Nur einen "richtigen" Waffenschein bekommt so gut wie keiner.

    Jawohl. In Düsseldorf zum Beispiel gibt es auf ca. 700 000 Einwohner 4 (vier) "grosse" Waffenscheine (Sicherheitsdienste usw. zählen nicht)

  • Zitat

    Original von bulawog

    Jawohl. In Düsseldorf zum Beispiel gibt es auf ca. 700 000 Einwohner 4 (vier) "grosse" Waffenscheine (Sicherheitsdienste usw. zählen nicht)

    Den bekommt man doch eigentlich nur, wenn man entweder einen Beruf ausübt, der gefährlich ist (also wo man evtl. von anderen Menschen angegriffen werden kann), oder wenn man Jäger ist.
    Oder gibt es noch eine Möglichkeit an einen Großen Waffenschein zu kommen?

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Warum soll ein Jäger einen Waffenschein bekommen?
    Der hat doch seinen Jagtschein.

    Eigentlich müsste ja jeder Waffenbesitzer einen Waffenschein bekommen, denn es ist ja besonders gefährdet. Er muss ja seine Waffen gegen unberechtigten Zugriff verteidigen. :))

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

    Einmal editiert, zuletzt von LEP FAN (6. Oktober 2009 um 23:09)

  • Zitat

    Original von LEP FAN
    Warum soll ein Jäger einen Waffenschein bekommen?
    Der hat doch seinen Jagtschein.


    Ein Jagdschein hat die Funktion eines Waffenscheines. Genau wie die meisten Waffenscheine auch, darf der Jagdscheininhaber eine schussbereite Waffe begrenzt führen.
    Fast jeder Waffenschein ist auf bestimmte Gebiete oder bestimmte Tätigkeiten begrenzt.
    Nur das der Waffenschein alleine nicht den käuflichen Erwerb einer Waffe erlaubt. Der Jagdschein schon.

  • Zitat

    Original von [RUS] Guard

    Den bekommt man doch eigentlich nur, wenn man entweder einen Beruf ausübt, der gefährlich ist (also wo man evtl. von anderen Menschen angegriffen werden kann).

    Japp, deshalb haben die Mitarbeiter/innen in den Beschwerdestellen wie dem Pocherkonzern etc. auch immer mindestens eine Vierlingsflak griffbereit unter dem Röckchen versteckt. *lol*

  • Ja, nee, is klar *lol*.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Zitat

    Original von LEP FAN
    Warum soll ein Jäger einen Waffenschein bekommen?
    Der hat doch seinen Jagtschein.

    Eigentlich müsste ja jeder Waffenbesitzer einen Waffenschein bekommen, denn es ist ja besonders gefährdet. Er muss ja seine Waffen gegen unberechtigten Zugriff verteidigen. :))

    Ach was wäre es schön, wenn es so wäre. *lol*

    Genieße dein Leben, denn Du hast nur eins. :party:
    Aber bitte nicht das Gehirn ausschalten.

    Einmal editiert, zuletzt von HEW2307 (7. Oktober 2009 um 04:40)

  • Zitat

    Original von [RUS] Guard

    Oder gibt es noch eine Möglichkeit an einen Großen Waffenschein zu kommen?

    Auswandern.

    Nach USA, Tschechien, Lettland, Estland, Litauen, Bulgarien, Moldawien...

  • Ich habe mal von einem Arzt gehört, der oft Hausbesuche in bestimmten Vierteln seiner Stadt macht. Diesem wurde wohl ein großer Waffenschein ausgestellt, so dass er während dieser Tätigkeit als Arzt die Waffe führen darf. Allerdings scheinen die großen Waffenscheine immer eingeschränkt zu sein. Im Fall dieses Arztes darf dieser die Waffe vmtl also wirklich nur beruflich führen und so weiter.

    Die Länderliste zum Auswandern ist klasse. Viel Spaß dort *hust* :n17:

  • Zitat

    Original von bulawog

    Jawohl. In Düsseldorf zum Beispiel gibt es auf ca. 700 000 Einwohner 4 (vier) "grosse" Waffenscheine (Sicherheitsdienste usw. zählen nicht)

    Das sind ja nicht viele...woher stammt diese Info?

    :johnwoo::CP1 + RG100 + RG96 + RG88 + RG70 + RG9 + HW37 + PK380
    :schiess1::AirMagnum 850

  • Zitat

    Original von Rancon
    Ich habe mal von einem Arzt gehört, der oft Hausbesuche in bestimmten Vierteln seiner Stadt macht. Diesem wurde wohl ein großer Waffenschein ausgestellt[...]

    Nein wie praktisch - dann kann er seine Angreifer nicht nur erschießen, sondern gleich auch wiederbeleben :laugh:

    Die Geschichte kommt mir merkwürdig vor - zumal das dann nicht bekannt würde, da betreffender Arzt ja wohl kein Interesse dran haben wird, dass das jeder weiß.

    Erklären könnte ich mir das nur, wenn er als legaler "Drogenkurier" fungiert, sprich große Mengen Schmerzmittel mit sich rumschleppt - und das jeder potentielle Räuber weiß.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • KWS: ja
    Führen: nein, weil ich nichts davon halte.

    Den KWS habe ich, damit ich die SSW, die ich zu Silvester benutze, einfach transportieren kann, ohne dauernd auf geschlossene Behältnisse, getrennten Transport der Munition, usw. achten zu müssen.

  • Zitat

    Original von Lanam

    Nein wie praktisch - dann kann er seine Angreifer nicht nur erschießen, sondern gleich auch wiederbeleben :laugh:

    Die Geschichte kommt mir merkwürdig vor - zumal das dann nicht bekannt würde, da betreffender Arzt ja wohl kein Interesse dran haben wird, dass das jeder weiß.

    Erklären könnte ich mir das nur, wenn er als legaler "Drogenkurier" fungiert, sprich große Mengen Schmerzmittel mit sich rumschleppt - und das jeder potentielle Räuber weiß.

    http://www.welt.de/vermischtes/ar…_mitnehmen.html

  • Zitat

    Original von Gabor VASS
    Do you have German KWS _and_ you are foreigner? How did you got it?

    Einen KWS kann bekommen, wer eine "weiße Weste" hat und seinen ständigen Wohnort legal länger als 5 Jahre in der BRD hat, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

    Das heißt aber auch im Umkehrschluß, daß ein deutscher Staatsbürger keinen KWS beantragen kann, wenn er durch Auslandsaufenthalte weniger als 5 Jahre in den letzten 5 Jahren in der BRD gelebt hat.

    Das läßt sich übrigens auch im Lexikon nachlesen. ;)


    P.S.: Ich führe ebenfalls mit KWS eine SSW.

    Einmal editiert, zuletzt von Vogelspinne (7. Oktober 2009 um 20:55)