Platzpatronen-Startschuss: Ermittlungen gegen Volksmusikstar

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 2.696 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. September 2009 um 19:31) ist von germi.

  • Aber trotzdem ein interessanter Artikel...

    besonders interessant ist in diesem Zusammenhang doch wohl folgendes:

    Zitat

    Eine Gefährdung von Personen gehe von einer Startpistole jedenfalls kaum aus. "Da können Sie die Hand direkt vor den Lauf halten und haben anschließend vielleicht eine kleine Verbrennung", so der Experte.

    Na dann weiss ich nicht, warum sich alle Welt sonst über die bösen SSWs so aufregt.

    Gruß
    CP

    Tiocfaidh ár Lá

  • Der "Experte" selbst konnte es aber nicht vorführen: der hat seit der letzten Vorführung nur noch eine brauchbare Hand... :bash:

    Soweit hatte ich den Unsinn gar nicht gelesen, danke!


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Oh je ... ich sehe Probleme auf mich zukommen!

    Ich spiele Schlagzeug in einem Blasorchester, und wenn wir die 'Schützenliesel' spielen - dreimal hat's gekracht ... - nehm' ich immer eine SSW zur Hand, was dem Publikum super gefällt.

    Ich verfüge selbstverständlich über den Kleinen Waffenschein, allerdings - wenn man es ganz genau nimmt - ist das doch dann eine öffentliche Veranstaltung, wo ich unberechtigt eine Waffe führe und auch noch benutze ... oder sehe ich das zu ernst?

    Bier trinken macht Bauch - Bauch bringt Ansehen - Ansehen bringt Geld - für Geld gibt's Bier ... ein echter Teufelskreis :thumbsup:

  • Wieso Theater Aufführungen sind gesondert im Waffengesetz und sind Erlaubt, dort darf dann auch Geschossen werden.
    Das gleiche gilt auch für Film Aufnahmen alla Cobra 11 :laugh:

    Deshalb ist das ganze mal eben Schwachsinn!

    PS:Ich weiß schon wen ich bald Wählen muß ;) Sonst hat dieser Hass Wahn gegen Waffenbesitzer nie ein Ende !

    MFG
    Cannyblue

  • Ich weiss jetzt nicht ob ich lachen oder weinen soll? (Wir brauchen einen Januskopf als Smiley)

    Lachen könnte ich über die Einstufung dieses "Deliktes" durch Vollstreckungsbeamte als Verfolgungswürdig! Die Regelung und Umleitung des Autoverkehres durch diesen Polizisten während des Radrennens, wäre sicher für die Allgemeinheit Sinnvoller und Angenehmer gewesen.

    Weinen könnte ich über den schnellen Fall-Rückzieher der Justiz.

    Zitat: "Es handelt sich in der Tat um eine Petitesse, bekennt Bernd Sämann, Sprecher der Staatsanwaltschaft Zwickau. Mit großer Wahrscheinlichkeit werde das Verfahren eingestellt."

    Scheinbar ist es doch hilfreich, wenn man der Vater eines B oder C Sternchen ist.

    Nicht falsch verstehen, ich bin der Ansicht, dass die Ausnahmeregelung der Verwendung einer Startwaffe bei sportlichen Veranstaltungen, Strafrei sein muss. Aber hätte ich oder Ihr den Startschuss abgegeben, wäre der hyperaktive Vollsteckungsbeamte in unserer Nähe gestanden ....... es hätte kein Hinter-Dupfinger Tageblättchen über uns berichtet, und ich vermute stark, die Aussage der Staatsanwaltschaft wäre nicht so kooperativ ausgefallen.

    Alfred

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Ich sag's ja immer: Volksmusik ist was Gefährliches....

    Also, Papa Hertel wird wegen Verstoßes gegen das WaffG angeklagt, weil er mit einem SSW-Revolver einen Startschuss abgegeben hat?
    So ganz ohne KWS und ohne weitere Genehmigung?

    Für alle, die sich wundern, warum wir uns darüber aufregen, hier der Passus aus dem Waffengesetz:

    Zitat

    WaffG, Stand: 2008/ 2009
    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
    1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese [...]
    3. von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er
    b) als Beauftragter oder Mitglied [...] einer anderen sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen [...]
    den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf

    Ergo: es darf auch ohne KWS ein Startsignal mit einer SSW gegeben werden.

    EInigen (übereifrigen) Polizisten möchte ich an dieser Stelle doch das Dieter Nuhr - Zitat mit auf den Weg geben:
    "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!".
    :new16:

    Fördermitglied des VDB.

  • 5-atü

    Könntest Du mir bitte einen Passus im WaffG nennen wo geregelt ist, ob ich bei musikalischen Einsätzen mit meinem Orchester in gewissen Musikstücken (z.B. Schützenliesel, dreimal hat's gekracht...) schießen darf?
    Cannyblue erwähnte Theateraufführungen, aber ich hab dazu im WaffG nichts gefunden.

    Gruß vom Trommler

    Bier trinken macht Bauch - Bauch bringt Ansehen - Ansehen bringt Geld - für Geld gibt's Bier ... ein echter Teufelskreis :thumbsup:

  • Ich schätze, dass man an der Stelle eine Analogie nutzen kann. Ich nehme an, die Auflistung ist nicht abschließend im WaffG geregelt.

    "auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden,"

    Für mich würde "diesen gleich zu achtenden Vorführungen" auch durchaus eine Musik-Vorführung, sprich ein Konzert umfassen. Ist natürlich Auslegungssache.

  • Na aber einen schönen Revovler hat er benutzt. ;) (schaut nach RG99 aus)
    Aber bei 9mm R. möchte ich nicht meine Hand vor den Lauf halten.

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Das möchte ich nicht mal bei 6mm kurz.

    Bei meiner RG3 kommt selbst mit aufgeschraubtem Becher noch eine ca. 4cm lange Feuerlanze raus. Das ist nicht wirklich harmlos.

    Fördermitglied des VDB.

  • Nicht zu vergessen, daß man mit 9 mm K oder PA sogar richtig toll große Löcher in vollreife Melonen und Kürbisse machen kann, wenn man die Mündung aufsetzt - GALILEO machts immer wieder vor. Daß DIE noch niemand angezeigt hat wegen unsachgemäßem Gebrauch von Schreckschußwaffen... :confused2:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Dieser Fall zeigt doch mal wieder deutlich, wo wir in diesem Staat stehen! Anstatt sich um tatsächliche Straftaten und deren Verfolgung etwas erfolgreicher zu kümmern, wird Bürgern bei der Ausübung gängigen Brauchtums eine Straftat angehängt, die sich bei näherer Betrachtung der Gesetzestexte in Luft auflöst.

    Warum wird so etwas gemacht?
    Nun:
    1. Wenn man selber als Angehöriger der Strafverfolgungsbehörden Straftaten konstruiert, hat man alle Fakten vorrätig und braucht sich keine große Mühe zu geben - und glänzt durch eine verbesserte Aufklärungsquote.

    2. Da hat tatsächlich jemand eine Waffe in der Öffentlichkeit in die Hand genommen und auch noch tatsächlich abgefeuert! So etwas darf nicht ungeschoren davon kommen, da muß doch was zu machen sein..... Das Gewaltmonopol beansprucht die Polizei nur für sich allein ( und eine nicht näher benannte Anzahl gewalttätiger Verbrecher ) und da hat jedermann, der eine Waffe in der Öffentlichkeit abfeuert, mindestens vorher schriftlich eine Böllererlaubnis zu beantragen, um nicht in den Verdacht einer Straftat zu geraten.
    Wer es dennoch tut, den trifft die beleidigte Härte des Gesetzes - und wenn sie bis kurz vorm Brechen gebeugt werden muß!! :ngrins:

    Bevor sich jemand angepinkelt fühlt: Das ist meine Sicht der Dinge und meine freie Meinung zu solcher Thematik, die sich seit einiger Zeit gefühltermaßen vervielfacht.

  • Wenn, dann gleiches Recht für alle, entweder verknacken die alle oder niemanden, wenn ich auf die Strasse gehen würde und da einen Schuss abgeben würde, dann wäre nach 5 Minuten die Polizei hier, da würde garantiert kein Staatsanwalt sagen, dass das Verfahren wahrscheinlich eingestellt wird.
    Aber das ist wie beim deutschen Gesetz üblich Auslegungssache.

    When I was just a baby, My Mama told me, "Son, Always be a good boy, Don't ever play with guns"

    by Johnny Cash "Folsom Prison Blues"

  • Meine Persönliche Meinung dazu ist
    das unser Waffg. allmählich immer lächerlicher wird
    und das zeigt dieses Beispiel mal wieder am besten.
    Bitte versteht mich nicht falsch die Regelngen für Scharfe Waffen find ich völlig ok
    auch was die Aufbewahrung selber angeht finde ich absolut in Ordnung

    ABER

    Führverbot für einhandmesser,
    -ohne worte- dazu fällt mir echt nichts mehr ein

    Führverbot von Messern mit feststehender Klinge über 12 cm,
    und was ist wen ich mir ein neues Küchenmesser kaufen möchte ?

    Ein stück papier DIN A4 für teures geld damit ich silvester mit ner SSW schiesen darf,
    Warum? Um den Staat sein Staatssäckel zu füllen.Reine Geldmacherei.

    Ein VERSCHLOSSENES behältnis um mein LG oder meine SSW zu transportieren,
    Ob Geschlossen oder Verschlossen einen Plastikkoffer oder ein Futteral kriegt man trotzdem auf,

    Eine 7,5 Joule grenze für luftdruckwaffen an der nicht zu rütteln ist,
    aber die Exportfedern dürfen FREI verkauft werden,

    Und bei unseren Nachbarn ist dies alles kein Thema,
    Die lachen höchstwahrscheinlich über solche Gesetzesgeber.

    Gibt es den nichts wichtigeres für unsere Herrn Politiker ???

  • Zitat

    Original von CelticPagan
    Aber trotzdem ein interessanter Artikel...

    besonders interessant ist in diesem Zusammenhang doch wohl folgendes:


    Na dann weiss ich nicht, warum sich alle Welt sonst über die bösen SSWs so aufregt.

    Gruß
    CP

    der Experte irrt sich leider in diesem Punkt gewaltig.

    Ein sog. aufgesetzter Schuß kann tödlich sein.

  • Zitat

    Original von HW50
    ...Ein stück papier DIN A4 für teures geld damit ich silvester mit ner SSW schiesen darf,
    Warum? Um den Staat sein Staatssäckel zu füllen.Reine Geldmacherei.

    ....

    Im Gegenteil....das kostet mehr Geld. Das ist ein Verlustgeschäft, wenn man mal überlegt wieviele Leute sich damit beschäftigen reichen für diesen Verwaltungsakt eigentlich keine 50€...und wenn man mal überlegt für was? Bringt das ein Mehr an Sicherheit, und wenn ja wieviel? Da wird sich zu ausgeschwiegen....

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-