Oder reicht es wenn Tierabwehrspray darauf steht?
ZitatFehlt das Zeichen (ein Viereck mit den Buchstaben PTB), drohen laut Waffenrecht schon für den Besitz von Hunde-Abwehr-Sprays bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe.
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Oder reicht es wenn Tierabwehrspray darauf steht?
ZitatFehlt das Zeichen (ein Viereck mit den Buchstaben PTB), drohen laut Waffenrecht schon für den Besitz von Hunde-Abwehr-Sprays bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe.
Wäre auch mir neu. Soweit ich weiß, unterliegt Pfefferspray, das zur Tierabwehr gekennzeichnet ist, nicht einmal dem Waffengesetz. Ich behaupte mal, das macht jemand wieder seine eigenen Weisungen und Gesetze.
Äh, also ein Viereck mit PTB muss nur auf CS-Spray sein soweit ich weiß. Da hat wohl einer was durcheinander gebracht.
Was mich viel mehr beunruhigt, ist die Tatsache, daß man wegen sowas einen Durchsuchungsbefehl ausstelt.
Sehr merkwürdig......
Gruß K.
Was für eine erbärmliche und komplett überflüssige Verschwendung von Steuergeldern. Die sollen mal lieber Verbrecher fangen... aber das bin ich ja gewohnt.. 0% Sicherheitszuwachs, 100% Überwachungsstaat... Während die Situation in den "Randgebieten zunehmend eskaliert und seitens der Politik nix unternommen wird, ausser mit sinnbefreiter Panikmacherei wählerstimmen an sich zu reißen. Die Sache wäre ja halbwegs lustig, wenn ich nicht jeden Tag da draussen auf der Arbeit selber meinen Arsch hinhalten müßte... Ich meine, daß wir spezielle Top-Adressen mit unserem Rettungswagen nur noch mit Polizeischutz anfahren spricht ja für sich.^^
Hausdurchsuchung? Wegen dem Verdacht, da ist ein Pfefferspray in seinem Büro, weil die Ex auch ein Pfefferspray hat? Das wird ja immer bekloppter... Ich glaube ich brenne besser mal unser Haus nieder, nur um auf Nummer sicher zu gehen, daß auch wirklich kein verbotener Gegenstand, der damals noch in jeden Haushalt gehörte, zum Juristischen Stolperstein wird. Nicht, das meine Bude auch mal gefiltzt wird, nur weil ich mal versehentlich in der Spielstraße falsch geparkt habe oder in diesem Forum gemeldet bin - immerhin machen sowas ja nur Querulanten und Vaterlandsverräter.... Nicht das meine Ex noch irgendwo son unterarmlangen Vollgummilümmel für einsame Tage versteckt hat, und ich wegen Besitz eines Totschlägers oder gar Plastiksprengstoff verknackt werde
ZitatÄh, also ein Viereck mit PTB muss nur auf CS-Spray sein soweit ich weiß. Da hat wohl einer was durcheinander gebracht. Was mich viel mehr beunruhigt, ist die Tatsache, daß man wegen sowas einen Durchsuchungsbefehl ausstelt. confused Sehr merkwürdig......
Das geht doch noch... während man sich in diesem Land nach so einer Aktion besser unter der Dusche nicht nach der Seife bücken sollte, wurden in anderen Ländern schon Leute wegen weniger auf dem elektrischen Stuhl gegrillt.... Ignoranz mit Inkompetenz scheint hier das zauberwort zu sein, und genau so geht sowas - nicht nur in der Freien Wirtschaft:
http://www.youtube.com/watch?v=hQS8KbD8Uoc
Um BTT zu kommen:
Ich habe mir schon einige Pfeffersprays im Fachhandel angeschaut, (zusatzinfo für die Stasi 2.0: Ich habe mir natürlich noch keins gekauft^^) . Ich habe noch nie so etwas wie ein PTB Zeichen gesehen. Ich werde mich besser mal schlau machen, ob man den Politiker sein muß, oder gar eine Erwerbsberechtigung dafür benötigt. Oder vielleicht reicht ja auch ein Führerschein, um dieses gefährliche Kampfgas zu erwerben... jaaa.. damit kennt sich der mündige Wähler aus... Oha... dieser Überwachungsapparat macht sich selber zu einem drittklassigen Kasperletheater
ZitatOriginal aus Lexikon Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für Handfeuerwaffen, Schussapparate und Einsteckläufe sowie nicht tragbare Geräte
Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für sonstige Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen.
Könnte es sein, das das trapezförmige Zeichen die Bauartzulassung für Reizstoffkartuschen (nur CS, CN) ist ? Oder ist es die BKA-Raute ?
(Bild geklaut von germi)
Die doch auch auf den CS/CN-Spray´s sein sollte.???
Wenn es sich beim Tierabwehrspray um OC handelt, ist es eine verbotene Waffe (gegen Menschen). Also gibt´s auch keine Bauartzulassung.
Oder ?
Andreas
OC ist keine WAFFE.... und schon gar nicht verboten gegen Menschen einzusetzen. Was die da geschrieben haben ist völliger Schwachsinn, Pfeffer Spray dürfen sogar Minderjährige führen da es als Tierabwehrmittel klassifiziert ist und so keinerlei Abnahme benötigt. Wenn es zu einem Notwehrfall kommt darf man natürlich alles benutzen was zur Verfügung steht... sei es Pfefferspray oder ein Spaten! Ich musste fast brechen als ich das da oben gelesen habe Soviel Schwachsinn auf einen Haufen.
Gruß, David
Edit: ich schreib den RA mal an was es genau war.... interessiert mich jetzt sehr.
So,
ich habe nähere Informationen die für Besitzer von OC Spray sehr interessant sind. Der Bericht ist richtig, es handelte sich um Pfefferspray! Näheres wenn ich nachher zuhause am PC bin, hab da einen BKA Beschluss bekommen!
Gruß, David
ZitatPolizei-Sprecher André Hartwich ging auf den Einzelfall nur kurz ein: "Uns lag der Durchsuchungsbeschluss vor. Den Rest haben wir nicht zu prüfen."
Eine schöne Ausrede! Jeder Soldat der Bundeswehr ist angehalten zu überprüfen, ob die Anweisung/ der Befehl rechtmäßig ist.
Polizisten machen erst einmal. Da fragt auch keiner nach und sagt „Moment mal! Wegen eines Sprühfläschchens machen wir jetzt eine Hausdurchsuchung?“.
Wenn es wirklich so war, wie im Artikel zu lesen,
und Pfefferspray nach wie vor kein Prüfzeichen haben/ brauchen,
dann hoffe ich doch, dass der Richter, der diesen Durchsuchungsbeschluss angeordnet hat, ordentlich eins auf die Mütze bekommt.
Und die Cops zumindest "a Watschen" (wie die Bayern so schön sagen).
A watschen wäre noch harmlos, der gehört gefotzt bis er net mehr geradeaus gucken kann.
Eben so wie der Sepp es gerne macht:
http://www.youtube.com/watch?v=6QZI4E4gqfc
[BLOCK]Einfach zu sagen, Pfefferspray unterliege nicht dem WaffG, wäre nur halb richtig. Fakt ist: Ein Pfefferspray muß eindeutig als TIERABWEHRSPRAY gekennzeichnet sein. Dann und NUR dann unterliegt es quasi nicht dem WaffG. Um Umkehrschluß hieße das, wenn es so nicht gekennzeichnet ist, bräuchte es ein Zulassungskennzeichen. Nach dem alten WaffG wäre das Zulassungszeichen vom BKA, nach dem WaffG(neu) ist die PTB dafür zuständig.
Im Ganzen ist das selbstverständlich völliger Quatsch und nur Rumreiterei auf Wörtern und Begriffen. Denn der Inhalt der Dosen ist ja selbstverständlich der gleiche. Ich frage mich ernsthaft, ob unsere Staatsanwaltschaften und Gerichte nichts besseres zu tun haben, als Durchsuchungsbeschlüsse auszufertigen, in denen es um eine Dose Pfefferspray geht, die in jedem Online-Shop oder Waffengeschäft frei zu kaufen ist ???[/BLOCK]
ZitatOriginal von Sgt_Elias
So,
ich habe nähere Informationen die für Besitzer von OC Spray sehr interessant sind. Der Bericht ist richtig, es handelte sich um Pfefferspray! Näheres wenn ich nachher zuhause am PC bin, hab da einen BKA Beschluss bekommen!Gruß, David
Da bin ich aber mal gespannt.
Hier glänzt die Anwältin auch zunächst mit Unwissen, korrigiert sich dann später aber selbst. Meiner Meinung nach braucht ein Pfefferspray zur Tierabwehr (noch!) genausowenig ein Prüfzeichen wie eine Peitsche oder ein Bügeleisen
Siehe auch hier und hier.
Für uns alle scheint die Sache aber klar zu sein... denke der Beitrag ist falsch, da dort ja direkt auf die Tierabwehr Bezug genommen wird. Ausnahme bilden nur die RSG, wenn nicht erkenntlich wird, ob sie zur Anwendung NUR gegen Tiere oder auch gegen Menschen sind.
Im Netz und speziell auf der Seite BKA.de konnte ich nichts Genaueres finden.
Leidiglich, dass die hessischen Hilfsscheriffs mit einem amtlich geprüften und zugelassenen Pfefferspray im Einsatz sind.
Aber die Diskussion hatten wir doch auch schon beim Thema Waffenverbotszone Bremen.
Normaler Weise hat Pfefferspray keine BKA-Zulassung, weil es eben keine "Waffe" ist.
Was ich auch unlogisch finde (das ist wie der Einwegflaschenpfand: mit Kohlensäure ja, ohne nein; mit Spirituosen nein, mit anderem Alkohol ja).
Aber dafür so einen Aufstand zu machen! Da komm einem der Verdachtn der Richter wollte dem Anwalt mal eins auswischen.
White
Den Artikel der Anwältin hatte ich auch schon gelesen.
(Wie auch einiges Andere, VOR erstellen dieses Threads)
Die Antwort ist allerdings vom 21.02.2007
Wir Waffen und Spray -Besitzer müssen aber immer die aktuelle Gesetzeslage kennen.
Hallo,
ich darf hier alles verröffentlichen... habe BKA Bescheid, Durchsuchungsbefehl sowie Fotos von OC Dosen alt und neu! Ich brauch aber ein Programm womit ich was in den PDF´s schwärzen kann.
Gruß, David
Versuchs mal mit Foxit.
Ansonsten Screenshot als Bild abspeichern und Balken rein (z.B. mit Paint).
ZitatOriginal von Sgt_Elias
Hallo,
ich darf hier alles verröffentlichen... habe BKA Bescheid, Durchsuchungsbefehl sowie Fotos von OC Dosen alt und neu! Ich brauch aber ein Programm womit ich was in den PDF´s schwärzen kann.
Mit Photoshop kannst du die Textpassagen schwärzen und dann als JPG abspeichern und hochladen.
EDIT: Oder so wie es Viper beschrieben hat.
Danke Ralf..
hab gegoogelt und über Foxit Editor gestolpert. Hier schonmal BKA Festellungsbescheid sowie Fotos von Dose alt und neu...
Edit: Fotos beim PDF zu groß
Danke für deine Mühe,David !
Gruß,Udo
Nachtrag :
Ist schon interessant um welche "Kinderkacke" sich Polizei und Staatsanwaltschaft bemüht.Etwas Vogelsand in den Augen des Gegenüber gestreut ,hat den selben Effekt .
Aber Kinderschänder dürfen frei rumlaufen...............
Dieser unser Staat ist so Volksfremd wie zur Weimarer Republik.(was danach kam erspare ich mir )
Also das schlimme ist das Wort Menschen.
Also gut nachschauen, ob es nicht auch auf euren OC-Dosen steht.
Hier die Beschriftung der Dosen alt und neu. Genau den Text durchlesen