Hausdurchsuchung (Paintballs, FireCap-Waffe samt Laser, etc.)

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 8.349 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Juli 2009 um 15:29) ist von 5-atü.

  • Hallo zusammen, ich hatte diesen Dienstag eine Hausdurchsuchung. Die "Beamten" waren ganz nebenbei sehr unfreundlich. Es wurde neben einer Tüte mit Paintballs auch eine M4A1 Firecap-Waffen beschlagnahmt, die zur Deko an der Wand hing. An der Waffe befanden sich zur Zeit der Durchsuchung leider eine Lasermarker und eine Surefire- Lampe. Beides mit Kabelschalter. Laut Aussage eines der Polizisten würde die Waffe dem BKA/LKA übergeben.
    Bekomme ich das Teil denn zurück und vor allem, mit welcher Strafe muss ich wegen dem Laser bzw. Lampe rechnen ? Kennt sich jemand damit aus ?

  • Aus welchem grund war die hausdurchsuchung denn? War nen durchsuchungsbefehl da oder nicht?

    Wie kams denn zu der Durchsuchung? (Von anderen angezeigt oder was?)

  • Also auf dem Beschluss steht etwas von Verdacht auf illegalen Waffenbesitz.Begründen konnte oder wollte es mir aber keiner der Beamten. Ich denke schon das jemand versucht hat mir eins auszuwischen.

  • Wenn die Waffe zum LKA/BKA übergeben wird werden die die Waffe prüfen. Aber da das BKA für die Firecap-Waffen ein Verkaufsrecht ohne Auflagen (wurde als "Spielzeug" eingestuft) freigestellt hat, wirst du die Waffe wohl nach der Prüfung wieder bekommen. Die Waffen dürfen frei verkauft und besessen werden. Die Dinger werden u.a. bei Kotte&Zeller verkauft. Da die Waffe als Spielzeug zugelassen ist, sollte das wegen der Lampe und dem Laser EIGENDLICH keine Probleme geben....wobei das Montage-Material verboten ist um Laser und Lapen an eine Waffe zu montieren. Das könnte der einzige Knackpunkt sein.

    MfG Desert

  • Mein Anwalt sagte auch, das es sich bei der m4 ja im eigentlichen sinne nicht um eine Feuerwaffe handelt, diese Anbauteile jedoch generell verboten wären. Ein genaues Strafmaß konnte er mir jedoch auch nicht nennen

  • Dein Anwalt konnte dir kein genaues Strafmaß nennen,
    und du glaubst wir können das? :confused2:

    Halte uns bitte über die Strafe später am Laufenden.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • mach dich mal nicht gleich fertig man, daß hängt von verschieden faktoren ab und vielleicht besteht wegen geringfügigkeit auch gar kein interesse der staatsanwaltschaft ???

    Haenel, what else?

    Einmal editiert, zuletzt von daron01 (18. Juni 2009 um 23:51)

  • Zitat

    Original von DesertStorm
    Wenn die Waffe zum LKA/BKA übergeben wird werden die die Waffe prüfen. Aber da das BKA für die Firecap-Waffen ein Verkaufsrecht ohne Auflagen (wurde als "Spielzeug" eingestuft) freigestellt hat, wirst du die Waffe wohl nach der Prüfung wieder bekommen. Die Waffen dürfen frei verkauft und besessen werden. Die Dinger werden u.a. bei Kotte&Zeller verkauft. Da die Waffe als Spielzeug zugelassen ist, sollte das wegen der Lampe und dem Laser EIGENDLICH keine Probleme geben....wobei das Montage-Material verboten ist um Laser und Lapen an eine Waffe zu montieren. Das könnte der einzige Knackpunkt sein.

    sicher dass es nicht als beweismittel in irgend einer aservatenkammer verschwindet?

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Weswegen als Beweismittel? Erschossen haben kann er damit niemanden. Das einzige wären die Lampe und der Laser. Aber die könnten die auch demontieren und vernichten. Die Firecap-Waffen sind frei verkäuflich und vom BKA sogar als "Spielzeug" eingestuft. Die werden die sicherlich nicht verwahren sondern den Platz für ne illegale Waffe freihalten die die irgendwann beschlagnahmen werden.

    MfG Desert

  • Wenn ich das WaffG richtig interpretiere ist das eine Straftat die mit bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird.
    Deine M4 könnten die Einziehen weil sie im zusammenhang mit einer Straftat steht.
    Als Beispiel : Wenn Du geklaute Waren mit deinem Wagen durch dir Gegend fährst und " auslieferst " wird auch der Wagen und dein Führerschein eingezogen.

    Aber in deiner Situation würde ich mir um die M4 keine Gedanken machen, die anderen Sachen die auf dich warten sind wesentlich schlimmer. Eine hohe Geldstrafe, ein Waffenverbot und verlust der Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit sind da schon mal einige Punkte. Zusätzlich noch ein Eintrag in dein Führungszeugnis.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Also ich bin mit, bis jetzt, gut 1000 Euro dabei, ohne Anwaltkosten. Für eine Gürtelschnalle (Schlagringähnlicher Gegenstand) und ein uraltes Butterflymesser.
    Die Geschichte mit der SSW ist auch noch nicht ausgestanden, die Akten sind "verschwunden"???
    Meine vor 2 Jahren beschlagnahmten Waffen habe ich noch nicht an einen Berechtigten übergeben können (zwecks Verkauf), die Munition (Wert ca 2000,- Euro) bekomme ich gar nicht wieder (also zum Verkauf).
    Die Waffen tragen nach Auskunft eines bekannten Polizisten starke "Gebrauchsspuren" die sie voher nicht hatten.

  • Zitat

    Original von Merlin13

    Die Waffen tragen nach Auskunft eines bekannten Polizisten starke "Gebrauchsspuren" die sie voher nicht hatten.

    Na, dann wird die Munition dann auch etwas gebraucht sein! :crazy2:

  • Zitat

    Original von Merlin13
    Also ich bin mit, bis jetzt, gut 1000 Euro dabei, ohne Anwaltkosten. Für eine Gürtelschnalle (Schlagringähnlicher Gegenstand) und ein uraltes Butterflymesser.
    Die Geschichte mit der SSW ist auch noch nicht ausgestanden, die Akten sind "verschwunden"???
    Meine vor 2 Jahren beschlagnahmten Waffen habe ich noch nicht an einen Berechtigten übergeben können (zwecks Verkauf), die Munition (Wert ca 2000,- Euro) bekomme ich gar nicht wieder (also zum Verkauf).
    Die Waffen tragen nach Auskunft eines bekannten Polizisten starke "Gebrauchsspuren" die sie voher nicht hatten.

    Tja unsere glorreiche Executive.

    Ich wünsche dir alles gute!

    "Von Zeit zu Zeit muss der Baum der Freiheit mit dem Blut von Patrioten getränkt werden." - Thomas Jefferson

  • Wenn ich sowas schon lese, könnte ich mich :aufreg: .

    Für was hast du denn einen Laser an deiner Waffe, wenn du schon weisst, dass die Teile in der BRD verboten sind ?

  • Zitat

    Original von Floka
    Wenn ich sowas schon lese, könnte ich mich :aufreg: .

    Für was hast du denn einen Laser an deiner Waffe, wenn du schon weisst, dass die Teile in der BRD verboten sind ?

    Nun laß ihm doch seinen Spaß mit den Behörden - manche sind eben so gestrickt, daß regelrecht um eine harte Bestrafung betteln! :crazy2:
    Und da er vor der Haussuchung hier angemeldet war, dürfen die Behörden davon ausgehen, daß er vom Verbot von Ziellaser und anderen Zielbeleuchtungen wusste. Das könnte sich strafverschärfend auswirken, was sich dann hoffentlich charakter- und intellektverbessernd auswirkt. :ngrins:

  • Kann mir nur schwer vorstellen, dass es zu einer Hausdurchsuchung kommt, wenn jemand behauptet ein anderer hätte ein illegale Schusswaffe. Dafür sind doch normalerweise belegbare Indizien nötig und keine wagen Vermutungen oder ?
    Sonst könnte man ja reihenweise die Leute mit den wildesten Behauptungen anzinken....

  • Kann man, beim Thema Waffen reicht schon ein glaubhafter Hinweis.
    Dann ist sofort Gefahr im Verzug.
    Auch wenn sie nichts illegales finden, interessiert später kaum noch jemanden warum nun die Beschuldigung falsch war.

    So ist das ebend in Deutschland.
    Waffenbesitzer werden schlechter als Verbrecher behandelt.

    Pro Legal / BDS