Wie kommt man an einen Waffenschein?

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 9.811 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Juni 2009 um 17:26) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Naja sicherheitsutnernehmen bekommen ja auch nicht einfach so den WS.
    Das UN an sich ist ja noch lange kein Bedürfniss.
    Sie müssen den WS schon brauchen (Regelmäßig bestimme Geldsummen begleiten / bewachen oder besonders Schutzbedürftige Personen)

  • Hallo,

    es gibt noch eine Möglichkeit, man lässt sich mal gerade so in den Landtag oder den Bundestag wählen, dann zählt man zur den gefährdeten Personen. Nur mit dem mal gerade so ist das immer so ein bißchen schwirig,.....die Parteien werden auch nicht immer so gewählt wie sie wollen.....

    Bankenkrise ?
    Wäre Monopoly schon lange verboten, so wie es in der DDR schon damals war, gäbe es heute keine Bankenkrise !!!
    BDMP, WSB/DSB, FvLW, FWR

  • Antwort auf die Frage:

    Als Zivilperson sogut wie gar nicht, auch nicht wenn man als hochrangiger Politiker unterwegs ist, denn die haben dazu Personenschützer bzw. die Polizei.

  • Na los, sagt schon, wer hat sich da mit 2. Account angemeldet? :laugh: Dabei sind doch noch gar keine Sommerferien!

    ICH bin Mitglied der mächtigen Waffenlobby. ICH unterstütze den legalen privaten Waffenbesitz. Parteien die gegen Waffenbesitzer vorgehen, werden nicht gewählt!
    Erst wenn alle Waffen verboten und alle PC-Spiele verbannt sind, werdet ihr merken, dass ihr eure Kinder doch erziehen müsst!

    Einmal editiert, zuletzt von HK USP (7. Juni 2009 um 21:38)

  • Ei ei. Viel Falsches und Vernutungen hier.

    Polizei, BW, Zoll haben mit dem WaffG rein gar nichts zu tun. Für sie gilt es einfach nicht. Wenn der Dienstherr das Führen einer Waffe anordnet, können sie das ohne den Waffenschein tun:

    § 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
    (1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf
    1.die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,
    2.die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
    3.die Polizeien des Bundes und der Länder,
    4.die Zollverwaltung
    und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden.

    Wenn eine Bewachungsfirma, dessen Bedienstete oder auch die Privatperson ein Bedürfnis nachweisen können, bekommen sie einen WS. Gerade im letzteren Fall sind die Hürden sehr hoch und der Naxchweis als gefährdete Person ist nur schwer zu erbringen. (§ 28, § 19)

    Es ist richtig, jeder WS-Inhaber muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, genauso wie Inhaber einer Schießerlaubnis oder eines Jagdscheines. Für die Versicherung des Jagdscheines bezahle ich 68 € für 3 Jahre. Für einen WS reicht die normale private Haftpflichtversicherung, die jeder haben sollte. (§4 WaffG)
    Das ist begründet, weil der Schütze innerhalb der Öffentlichkeit schießt, und eine Frendgefährdung von Personen oder Material nicht ausgesclhossen werden kann. Das im Gegensatz zu einem Schießstand, wo ein Sachverständigter eine Gefährdung prüft und ausschließen kann. Sonst wird keine Genehmigung erteilt.

    Der WS wird mit 3 Jahre Gültigkeit ausgestellt und kann maximal 2 mal verlängert werden, so dass seine Gültigkeit auf 9 Jahre beschränkt ist. Danach ist eine komplette Neubeantragung mit neuem Bedürfnisnachweis nötig. (§ 10, Abs. 4)

    Wer erfolgreich das Bedürfnis für einen WS nachgewiesen und anerkannt bekommen hat, hat auch ein Bedürfnis für eine Schusswaffe und Munition. Die Schusswaffe muss aber auch dafür geeignet sein. Daher bekommt man keinen WS z.B. für eine Luftpistole oder ähnliches.

    Der WS kostet 102,26 €. Eine Haftpflichtversicherung liegt je nach Gesellschaft und Leistungen bei 40 - 100 € pro Jahr.

  • Zitat

    Original von DKsDEAGLE
    Wie kommt man an einen Waffenschein?

    Ganz einfach: bei der zuständigen Behörde beantragen.
    Die stellen Dir dann den Lappen aus*.

    :ngrins:


    * sofern Du die notwendigen Kriterien erfüllst.
    ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • Hi Floppy,

    das mit der Haftpflichversicherung kann ich so nicht bestätigen.

    Die normale Haftpflichtversicherung, wie sie Hinz und Kunz haben genügt da nicht, da muß explizit drinstehen, dass man auch beim Führen einer Waffe und daraus eventuell entstandener Schäden versichert ist.

    Ebenso wird der WS in der Regel das erste mal auf ein Jahr befristet, erst dann auf 3 Jahre.

    Gruß

    cz75

  • Hallo,

    immer wenn ich in diesem Forum (für freie Waffen) den Begriff "Waffenschein" lese, klicke ich den Beitrag schnell wieder weg - weil das Thema eigentlich kein Thema ist. Sorry, dass ich diesmal doch etwas dazu schreibe.

    Gruß Kurt

    50% + 1

  • Bekommt ein deutscher Polizist seine Dienstwaffe mit nachhause und auch einen Waffenschein ausgestellt um diese außerhalb der offiziellen Dienstzeiten zu führen?

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von BigBorner
    Sie müssen den WS schon brauchen (Regelmäßig bestimme Geldsummen begleiten / bewachen oder besonders Schutzbedürftige Personen)

    ...oder das tun wollen und entsprechend am Markt agieren. Das ist ein Henne/Ei Problem - ohne WS keinen Auftrag. Ohne Auftrag keinen WS.

    Man muss den SBs die Ernsthaftigkeit des Unternehmens glaubhaft machen. Das ist nicht leicht, aber möglich. Absichtserklärungen potentieller Kunden etc. können helfen.

  • Hallo Georg,

    Zitat

    Bekommt ein deutscher Polizist seine Dienstwaffe mit nachhause und auch einen Waffenschein ausgestellt um diese außerhalb der offiziellen Dienstzeiten zu führen?


    Seine Dienstwaffe dürfen manche Polizisten mit nach Hause nehmen, ich kenne zumindest einen der seine immer mit nach Hause nimmt.
    Ob das alle dürfen, oder es auf die Dienststelle, Behörde, Dienstgrad usw. ankommt weiß ich allerdings nicht.

    Und nein, kein Polizist bekommt einen Waffenschein, denn er untersteht nicht dem Waffg. siehe auch weiter oben.

    Er darf sie unter bestimmten Umständen auch privat führen, es ist ja evtl. schon "privates führen" wenn mit der Kanone umgeschnallt vom Dienst nach Hause fährt.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    3 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (7. Juni 2009 um 22:40)

  • Zitat

    Original von harryumpf
    Antwort auf die Frage:

    Als Zivilperson sogut wie gar nicht, auch nicht wenn man als hochrangiger Politiker unterwegs ist, denn die haben dazu Personenschützer bzw. die Polizei.


    Das stimmt so nicht. Ab MdL hat man ein Bedürfnis für einen WS. Ich habe auch ein Urteil gelesen, dass man sich, wenn man gefährdet ist, nicht darauf verweisen lassen muss, dass man ja Bodyguards anheuern könnte.


  • Danke für Hinweis.

  • Hallo,

    super das das Thema gerade hier diskutiert wird :D Hab nämlich grad am Freitag gehört das zu den gefährdeten Personen auch Juden zählen sollen. Soll ein Überbleibsel nach dem zweiten Weltkrieg sein...

    stimmt das oder ist das wiedermal nur pures Stammtischgeschwätz ??


    mfg David

  • Zitat

    Original von quaked_D
    Hallo,

    super das das Thema gerade hier diskutiert wird :D Hab nämlich grad am Freitag gehört das zu den gefährdeten Personen auch Juden zählen sollen. Soll ein Überbleibsel nach dem zweiten Weltkrieg sein...

    stimmt das oder ist das wiedermal nur pures Stammtischgeschwätz ??


    mfg David

    Wenn jede verfolgte Minderheit einen WS haben dürfte, dann hätte in diesem Forum doch schon jeder einen, daher...

  • Zitat

    Original von groza

    Mit Baujahr '94 bekommt unser Styler hier so schnell weder einen Waffenschein noch eine Desert Eagle Mark XIX 6" .50 A.E. 24K Gold :crazy2:

    Keine Ahnung was bei dem "Baujahr" vor 23.13 Uhr stand - JETZT steht dort 1975 ... Schon merkwürdig - oder nicht ... :crazy2:

    Man möchte sagen: "Nicht schon wieder ..." :laugh:

    :W::new15: "Wieviel ist schon gewonnen, wenn nur einer aufsteht und Nein sagt". :rot: Berthold Brecht

  • Zitat

    Original von pmarinellis

    schau dir mal seine email an.

    dani_styler1994@ ...

    Google sei Dank: DaNi_StyLer
    männlich - 15 Jahre, Fürth, Deutschland


    Dani - sorry für diese "Begrüssung" im Forum, aber es gibt Dinge die können wir nicht gebrauchen. Eines davon sind Jungspunte denen es in erster Linie um die "BIG GUN" geht - das ist schädlich für alle rechtschaffenen Freizeitschützen. Die Lobby gegen unseren Sport ist schon gross genug ... :cry:

    :W::new15: "Wieviel ist schon gewonnen, wenn nur einer aufsteht und Nein sagt". :rot: Berthold Brecht

  • Naja, woher soll er es denn Wissen? In den Medien wird die Waffenbesitzkarte fälschlicherweise auch oft Waffenschein genannt. Vielleicht interessiert ihn das ja auch einfach nur und wo sollte er sonst fragen wenn nicht hier? Hier ist die warscheinlichkeit doch sehr hoch kompetente Antworten zu bekommen.
    Kommt schon, wir waren alle mal jung.

    Michael

    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    (Rene Descartes, fr. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)