Ist folgende Aussage im WO-Forum korrekt?!
".... Das Zauberwort lautet "spontan". Auch wenn es niemand glauben mag...sobald eine Zieldarstellung fest installiert ist (z.B. ANGESCHRAUBT statt gerade eben aufgehängt) bejahen die Behörden und Gerichte einen (genehmigungspflichtigen, (edit verf.)) Stand.
..."
http://forum.waffen-online.de/index.php?show…4&#entry1219014
ff
Die Aussage bezieht sich auf Waffen und Schießstände von Wohnungs-, Keller-, Bühnen-, oder Gartenschützen.
Hier gibt's doch einige die bzgl schiessen im Garten usw sich Rat von der Waffenbehörde geholt haben um 100% sicher zu gehen.
Haben die SBs jemals so eine Aussage : "fest installierten Kugelfang == genehmigungspflichtiger Schießstand " getätigt oder kennt irgendwer entsprechende letztinstanzliche Urteile dazu?!
Ebenfalls wird im o.g. Wo-Thread angedeutet das regelmässiges Dosenlochen mit Freunden als "gewerbemässiges betreiben eines illegalen Schießstandes" interpretiert werden kann:
"Sondern: "aus gegebenem Anlass".....
Könnte jetzt ein halbes Dutzend Beispiele...bis hin zu den Worten "Regelmäßig", "Treffen", "Ausschießen", Nutzungsentgelte usw. aufführen. "
Sowas kann doch wohl nicht gerichtlich bestätigtes (Un)Recht sein , oder etwa doch?
Sorry, aber bei der heutigen Regelungsflut ist leider alles möglich. Wenn obige Aussagen zutreffen dann sind ja 80% der co2airler, rein formaljuristisch Besitzer und Betreiber von illegalen Schießstätten, wenn der Kugelfang nicht immer sofort wieder weggeräumt wird und/oder man sich regelmäßig zum schiessen trifft.
Bitte sagt mir das ich 'nur paranoid' bin...
Beste Grüße!
PS.