WaffG: Fest installierter Kugelfang == genehmigungspflichtiger Schießstand

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 4.351 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Juni 2009 um 18:55) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Zitat

    Original von Ulrich Eichstädt
    Dann werden sie nämlich demnächst vielleicht auch die Zapfanlage in der Kellerbar wie eine normale Gaststätte kontrollieren und Kontrollzettel für die Sauberkeit der Klos fordern. Ist alles extrem unwahrscheinlich.

    Uli, ganz im Ernst - wundern würde mich sowas langsam auch nicht mehr... :(

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Zitat

    Original von Patrio.Souverän
    Der Passus "also insbesondere nicht kommerzieller oder gewerblicher Nutzung" beinhaltet eine böse Stolperfalle gerade wenn man sich regelmäßig an einem privaten nichtöffentlichen Schießstand trifft.

    Da kann es aber auch schon reichen, eine Einladung mit einem Trainingstermin an die Freunde ins Web zu setzen. Griff angeworfen, jeder wirft nen Fünfer in die Kasse, auch für die Preßluft oder Gas, und schon...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...