KWS - Antrag in meiner Stadt

Es gibt 153 Antworten in diesem Thema, welches 80.846 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. August 2019 um 22:39) ist von Christian 1984.

  • Hi barm12

    Ich würde mal bei dem Herren anrufen und nachfragen seit wann eine SSW in einem Waffenschrank gelagert werden muss. Mal schaun was er dann dazu sagt.

    Gruß
    Thomas

    Najo, eine Schreckschusswaffe ist, wie der Name schon sagt, eine Schusswaffe und unterliegt somit dem Waffengesetz. In §36 steht halt wie solche Waffen aufbewahrt werden müssen. Wenn nun ein Kreis darauf besteht, dann ist das eben so. Siehe mein Post zuvor.

    \m/ :new14: \m/

  • Ich habe noch die beiliegende Broschüre hochgeladen . Besonders spannend finde ich, wo es um die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen geht: man benötigt dafür ein festes verschlossenes Behältnis :) Viel Spaß beim Lesen

  • Hi Stony

    Tja, da hat wohl ein bürokrat den gesamten Text nicht gelesen und nur den einen Teil als zitat rauskopiert. Fakt ist daß das Waffengesetz welches ja die Grundlage für den KWS bzw auch die Waffenverwaltungsvorschrift NICHT vorschreibt daß eine SSW in einen Schrank mit Zulassung DIN XYZ gelagert werden muss. Schreckschusswaffen müssen genauso gelagert werden wie Luftpistolen und ähnliche FREIE Waffen, nämlich so daß kein unbefugter (sprich personen unter 18 Jahren) zugriff hat. Da steht nichts drinnen vonwegen Waffenschrank oder Co, er kan die sogar immer auf dem Regal stehen haben sofern in der Familie kein Jugendlicher ist. Das ist alles nur vorauseilender gehorsam um dem Antragsteller das auszureden daß er einen KWS haben will, sprich Schikane.

    Gruß
    Thomas

  • Genau so ist es.
    Die verschäfte Waffenlagerung in zerfizierten Schränken gilt nur ab der Erlaubnispflicht der einzulagerden Teile.
    Ich kenne keinen Sachbearbeiter der auch sachkundig ist. Da liegt nämlich der Hase im Pfeffer, denn ein SB muss über Dinge entscheiden, die er nur oberflächlich anhand einer Verwaltungsverfügung kennt. Und dann kommt so ein Murks raus oder wir kennen alle den Fall verbotene 38'er Munition bei 357'er Erlaubnis. Aber der Mann hat ja vor Gericht sein Fett weg bekommen. Leider aber immer mit viel Ärger und Sorgen des Betroffenen.
    Da gibt es sicher hunderte ähnlich gelagerte Fälle.
    (Eintrag von mehrschüssigen Pistolen auf Gelb, Pumpguns auf Gelb, angebliche Pflicht von Voreinträgen auf Gelb, Verlangen neues Bedürfnis für Gelbe Folge-WBK, Verweigerung von Munitionserwerb auf Grün bei Jägern.... und und und)
    Das passt alles, weil die SB nicht fachkompetent sind. Leider lassen sie sich nur schwer von der Richtigkeit anderen Bestimmungen überzeugen.

  • Na klar, der ein oder andere weiß das aber derjenige der diese Anträge genehmigt liest dann diesen Mist und verweigert die Ausstellung eines KWS wenn diese Auflage nicht erfüllt wird. Das schreckt viele Antragsteller ab. Ich finde sowas *Kraftausdruck einsetzen*.

    Bei mir wollte die gute Dame erst das ich die Waffe eintrage die ich führen will. Ich habe sie dann aufgeklärt das dies nicht notwendig sei und die Sache war gegessen.

    Wie ich schon geschrieben habe: (Mal als Sachbearbeiter zu lesen): eine Schreckschußwaffe ist, wie der Name schon sagt, eine Schußwaffe. Schußwaffen unterliegen dem Waffengesetz. Nun schaut Herr/Frau SB in das Waffengesetz unter Aufbewahrung von Schußwaffen und siehe da: Waffenschrank. Also muß böses SSW auch da rein, weil, ist ja ne Schußwaffe. 8| :rolleyes: . So in etwa sollte das oben klingen. Ich konnte meine SB wenigstens schnell davon überzeugen das ich keine SSW in den KWS eintragen lassen muß.

    Nach Aufbewahrung wurde gar nicht gefragt. Was ich auch komisch fand: ich habe nicht einmal meinen Perso zeigen müssen. Weder bei der Antragstellung, noch beim Abholen.

    \m/ :new14: \m/

  • Hi,

    ich würde gerne auch einen kleinen Waffenschein beantragen. Nun schreibt meine Stadt, dass die SSW inkl. Seriennummer im Waffenschein eingetragen werden muss. Ich dachte da muss nix eingetragen werden? Worauf kann ich mich laut Gesetz beziehen, dass eine Eintragung von SSW nicht notwendig ist?

    Danke!

    Viele Grüße,

    Martin

  • Nun schreibt meine Stadt, dass die SSW inkl. Seriennummer im Waffenschein eingetragen werden muss. Ich dachte da muss nix eingetragen werden? Worauf kann ich mich laut Gesetz beziehen, dass eine Eintragung von SSW nicht notwendig ist?

    Du könntest anmerken, dass es kein Register für SSW gibt und die meisten SSW auch gar keine Seriennummer haben. :)
    Ein kleiner Waffenschein gilt unbefristet und für jegliche Waffe mit PTB Kennzeichnung im Kreis und nicht für ein Modell.

  • Bei mir ist eine Nr. eingestanzt. Irgendwas mit RV12312312312. Ist das nicht eine Seriennummer?

  • Landkreis Rotenburg Wümme - Niedersachsen

    Ordnungsamt Rotenburg, dort das Formular Ausgefüllt. Ganz Nett, keine Fragen bezüglich Bedürfnis oder so. Nach 5 Wochen Post bekommen mit Modifizierten Waffenschein. "kleiner" davor gesetzt mit Schreibmaschine + Zahlungsaufforderung über 50 Euro als Überweisung.

    Negativ: Keinerlei Aufklärung über Rechte und Pflichten. Weder vor Ort, noch im Anschreiben heute. Nur Online einsehbar auf der Landkreis Homepage.

    PTB: RG 96 / Umarex, Zoraki 914, Weihrauch HW 37 :thumbup:

    2 Mal editiert, zuletzt von thomasheins (26. August 2013 um 23:52)

  • Stadt Mainz

    Das ist mittlerweile über 7 Jahre her, insofern kann ich keine aktuellen Daten angeben.
    Hat damals (Ende 2004) 50 EUR gekostet, konnte direkt beim Ordnungsamt beantragt und sechs Wochen später abgeholt werden.
    Keinerlei Einschränkungen bezüglich des Führens (verdeckt/ offen) oder Festlegung/ Eintragung eines bestimmten Modells.


    Hallo Nysrogh,
    mach Dir da bitte keine falschen Hoffnungen ! Aktualität zählt !

    Dachte ich auch, dass es etwas ausmachen würde. Von wegen!
    Ende 2010 haben mein Sportkollege und ich die Grüne WBK beantragt. Nach zwei Wochen war bei mir der Käs gegessen und ich konnte den Lappen abholen.
    Angesichts der 6 Wochen für den KWS dachte ich zunächst, es läge an meiner bereits vorhandenen Akte. Aber beim Kollegen ging es - ohne KWS im Vorfeld - genauso fix.
    Die Behörden sind heutzutage besser verdrahtet und die Infos können schneller ausgetauscht werden. Das ist alles. Da braucht man keinen "Vorantrag mit KWS", für die WBK. ;^)

    Fördermitglied des VDB.

  • Stadt Mainz

    Das ist mittlerweile über 7 Jahre her, insofern kann ich keine aktuellen Daten angeben.
    ...
    Die Behörden sind heutzutage besser verdrahtet und die Infos können schneller ausgetauscht werden. Das ist alles. Da braucht man keinen "Vorantrag mit KWS", für die WBK. ;^)

    Hallo 5-atü,

    aber umgekehrt hilft´s gewaltig ! :P

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Habe meinen KWS gestern auf dem Ordnungsamt in Weinheim abgeholt und hat mich schlappe 68.70 € gekostet !!! 8|
    Wurde aber über die Rechte und Pflichten aufgeklärt. :thumbup:

    [color=#666666][size=10]Gruß, Daniel

  • Ich komme ebenfalls aus dem Kreis Wesel, genauer Stadt Xanten.

    Das ganze ist bei mir fast identisch abgelaufen, Antrag ausgefüllt und verschickt, 3 wochen später klingelte das Handy und ein mir durch die Schule früher bekannter Beamter bat mich um ein persönliches Gespräch bei mir daheim. Nach Terminabsprache stand der Beamte dann einen Tag später vor der Tür. Ich wurde über die Rechtslage und anderes aufgeklärt, was wie sich dann herausstellte überflüssig war, da ich bereits durchs Forum bestens informiert war :rolleyes: . Anschließend nahm er meine beiden Waffen in Augenschein und wies mich erneut darauf hin das Manipulationen an den Waffen rechtswiedrig wären etc. pp.. Begeistert war er aber darüber das die Waffen bei mir im Tresor lagern. Letztendlich verabschiedete er sich und sagte mir das er sich um die Bearbeitung kümmer Weitere 2 wochen später bekam ich Post von der Kreisverwaltung, ich könne mir den Schein dort abholen, gegen Vorlage eines Durchdruckes vom Überweisungsträger. Dort angekommen wurde ich begrüßt und nach kurzem Gequatsche wurde mir der Schein übergeben. :thumbsup:

    Grüße, Arty56 :thumbsup:

  • so, mein KWS ist endlich da, nach ca.4 Monate Bearbeitungszeit; müsste 25€ Verwaltungsgebühr + 50€ für Waffenscheinausstellung zahlen! :cursing:

  • Teuer, teuer. Aber das sind die Folgen der Förderalismusreform. Das Waffenrecht bleibt Bundesrecht, aber die Gestaltung der Gebühren des Waffenrschtes sind nun Ländersache. Daher gibt es keine bundeseinheitlichen Gebührentabellen mehr. Die alte KostVO für das Waffenrecht gibt es auch nicht mehr.